Wir, die Gemeinschaftspraxis für
Krankengymnastik, suchen für unser
Team neue Mitarbeiter*innen zur
flexiblen Festanstellung. Auch
Berufsanfänger*innen und
Wiedereinsteiger*innen sind
willkommen. Wir sind ein tolles
Team und bieten selbtsständiges
arbeiten, 30 min
Behandlungsintervalle und eine
überdurchschnittliche Bezahlung.
Unsere Praxis liegt in
unmittelbarer Nähe zur S-Bahn
Hamburg-Neugraben
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Ist es möglich Physioschüler in einer Praxis alleine am Pat. arbeiten zu lassen?
Gerne auch als 520 Euro Job....
Wo kann ich näheres dazu erfahren,welche Voraussetzungen gelten, auch hinsichtlich der versicherungstechnischen Fragen.....
LG Ralf
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Frag doch mal bei den Schulen nach.
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massu schrieb:
Als Praktikant und mit einem Vertrag mit der Schule WÄHREND dem Praktikum und nur dann, ja. Er ist aber nicht bei dir angestellt, sondern du hast einen Vertrag mit der Schule.
Frag doch mal bei den Schulen nach.
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Eva schrieb:
@massu ....und er darf keine Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgeben, nur ergänzend und unter Anleitung behandeln
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holger302 schrieb:
@Eva Genau also keine billige Arbeitskraft.
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MeFe89 schrieb:
@Eva auf was beziehst du dein Kommentar? Auf die Tätigkeit als Praktikant im Rahmen der Ausbildung oder auf ein Angestelltenverhältnis?
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holger302 schrieb:
@MeFe89 Auf die Anfangsfrage von Ralf277.
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MeFe89 schrieb:
@holger302 gut, könnte nämlich, da es unter deiner Antwort steht, auch missverstanden werden ':)
Tatsächlich sollen Schüler, entsprechend Ihrer Ausbildungsstand, auch selbstständig behandeln. "... die ständige Aufsicht und Anwesenheit ..." wird juristisch so ausgelegt, dass ein entsprechend qualifizierter Therapeuten in der Praxis anwesend sowie (zur Hilfestellung) direkt greifbar ist. Diese Behandlungen können selbstverständlich seitdem auch mit der GKV abgerechnet werden. Über beiden Aspekten besteht Konsens zwischen dem Schiedsgericht, der GKV, den Verbänden und die Aufsichtsbehörden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Eva
Eva schrieb am 22.08.2023 08:30 Uhr:@massu ....und er darf keine Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgeben, nur ergänzend und unter Anleitung behandeln Hmm, das ist mit der Klarstellung im neuen Rahmenvertrag so nicht mehr richtig.
Tatsächlich sollen Schüler, entsprechend Ihrer Ausbildungsstand, auch selbstständig behandeln. "... die ständige Aufsicht und Anwesenheit ..." wird juristisch so ausgelegt, dass ein entsprechend qualifizierter Therapeuten in der Praxis anwesend sowie (zur Hilfestellung) direkt greifbar ist. Diese Behandlungen können selbstverständlich seitdem auch mit der GKV abgerechnet werden. Über beiden Aspekten besteht Konsens zwischen dem Schiedsgericht, der GKV, den Verbänden und die Aufsichtsbehörden.
In der Klinik ist das anders. Hier werden die Therapien nicht extra mit der KK abgerechnet, sondern sind in der Pauschale enthalten. Hier befunden und behandeln die Praktikanten selbstständiger je nach Ausbildungsjahr.
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Eva schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen bedeutet, dass der Praktikant in der Praxis nicht einen eigenen Terminplan voll bestückt abarbeiten darf, ohne Zutun eines ausgebildeten Physiotherapeuten.
In der Klinik ist das anders. Hier werden die Therapien nicht extra mit der KK abgerechnet, sondern sind in der Pauschale enthalten. Hier befunden und behandeln die Praktikanten selbstständiger je nach Ausbildungsjahr.
Diese Praktikanten haben bei uns sehr wohl einen eigenen Praktikanten-Terminplan. Darunter soll aber kein voll produktiver Terminplan verstanden werden. Wie gesagt, sollen Schüler eigenständig (m.a.W. quasi wie ein examinierter Therapeut) und ohne, dass ein qualifizerter Therapeut daneben steht, behandeln. Das sehen die Verträge mit den verschiedenen Schulen auch ausdrücklich so vor. Daher befunden und behandeln diese Praktikanten, genau wie in der Klinik, teilweise selbständig. Selbstverständlich in Abhängigkeit des jeweiligen Ausbildungsstandes.
Diese, von den Praktikanten durchgeführten, Behandlungen dürfen, seit Einführung des neuen Rahmenvertrages, auch mit der GKV legal abgerechnet werden. Das war in der Vergangenheit tatsächlich anders. Und in der Tat abweichend von der Klinik, weil dort, wie von dir gesagt, ein Pauschale besteht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Eva
Eva schrieb am 22.08.2023 15:19 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij Zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen bedeutet, dass der Praktikant in der Praxis nicht einen eigenen Terminplan voll bestückt abarbeiten darf, ohne Zutun eines ausgebildeten Physiotherapeuten.
Da bin ich nicht mit dir einverstanden. Und wie du weißt, haben wir bei uns in der Praxis seit 1990 (damals noch mit offzieller Aunahmegenehmigung zur Ausbildung durch das Regierungspräsidiums) physiotherapeutische Schülerpraktikanten. Inzwischen haben wir ständig 2, machmal auch 3, angehenden Kollegen/innen in der Praxis.
Diese Praktikanten haben bei uns sehr wohl einen eigenen Praktikanten-Terminplan. Darunter soll aber kein voll produktiver Terminplan verstanden werden. Wie gesagt, sollen Schüler eigenständig (m.a.W. quasi wie ein examinierter Therapeut) und ohne, dass ein qualifizerter Therapeut daneben steht, behandeln. Das sehen die Verträge mit den verschiedenen Schulen auch ausdrücklich so vor. Daher befunden und behandeln diese Praktikanten, genau wie in der Klinik, teilweise selbständig. Selbstverständlich in Abhängigkeit des jeweiligen Ausbildungsstandes.
Diese, von den Praktikanten durchgeführten, Behandlungen dürfen, seit Einführung des neuen Rahmenvertrages, auch mit der GKV legal abgerechnet werden. Das war in der Vergangenheit tatsächlich anders. Und in der Tat abweichend von der Klinik, weil dort, wie von dir gesagt, ein Pauschale besteht.
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Eva schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij okay, das ist in der Tat neu für mich
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MeFe89 schrieb:
@Eva man lernt halt immer dazu 🙂
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massu schrieb:
@Eva und Zertifikatsleistungen dürfen die Schüler auch selbständig machen, wenn ein Therapeut mit dem Zertifikat im Raum anwesend ist.
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ralf277 schrieb:
@MeFe89 din Frage bezieht sich auf ein Angestelltenverhältnis...
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Eva schrieb:
@massu ..der da im Raum auch,hinter dem Vorhang, selbst andere Patienten behandelt?
Aber nein, bei den sog. Zertifikatsleistungen heißt es "...ständige Aufsicht ..." (im Gegensatz zur "... Aufsicht..." bei den normalen Therapieleistungen). Darunter versteht der Jurist in diesem Fall, dass der Therapeut daneben stehen muss. Und, ... der aufsichtsichtführenden Therapeut muss im Besitz dieses Zertifikats sein. Da sind die Anforderungen an der Praxis also deutlich höher.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Eva
Eva schrieb am 23.08.2023 07:00 Uhr:@massu ..der da im Raum auch,hinter dem Vorhang, selbst andere Patienten behandelt? Nun ja, wir haben seit 1994 schon keine Vorhänge mehr. Nur noch abgeschlossene Einzelräume. Ich möchte das auch nicht mehr anders haben wollen.
Aber nein, bei den sog. Zertifikatsleistungen heißt es "...ständige Aufsicht ..." (im Gegensatz zur "... Aufsicht..." bei den normalen Therapieleistungen). Darunter versteht der Jurist in diesem Fall, dass der Therapeut daneben stehen muss. Und, ... der aufsichtsichtführenden Therapeut muss im Besitz dieses Zertifikats sein. Da sind die Anforderungen an der Praxis also deutlich höher.
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MeFe89 schrieb:
@ralf277 wie du aus den vorherigen posts entnehmen kannst, war Evas Beitrag tatsächlich auf die Beschäftigung von Auszubildenden im Rahmen des Praktikums bezogen, aber Lars hat das ja Auch geklärt.
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ralf277 schrieb:
Hallo Physiogemeinde,
Ist es möglich Physioschüler in einer Praxis alleine am Pat. arbeiten zu lassen?
Gerne auch als 520 Euro Job....
Wo kann ich näheres dazu erfahren,welche Voraussetzungen gelten, auch hinsichtlich der versicherungstechnischen Fragen.....
LG Ralf
Daneben kann der Schüler alles machen (auch bezahlt), was nicht unmittelbar zur Therapie gehört; Verwaltungs-/Reininungstätigkeiten, Kurse geben usw.
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ralf277 schrieb:
Werd ich lesen,Danke
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ralf277 Bezahlt? Nein, auf gar keinem Fall. Ansonsten lese den entsprechenden Passus im Rahmenvertrag. Da steht exakt beschrieben, wie und unter welche Bedingungen du Schülern in deine Praxis mitarbeiten lassen kannst: § 3 Abs. 6a
Daneben kann der Schüler alles machen (auch bezahlt), was nicht unmittelbar zur Therapie gehört; Verwaltungs-/Reininungstätigkeiten, Kurse geben usw.
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