Stellvertretende fachliche Leitung
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
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(THEORG 2GO, iPad)
• Teamgefühl und klare
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• Aufstiegsmöglichkeiten
innerhalb der Praxis
• Stetigen fachlichen Austausch
sowie interne und externe
Fortbildungen
• Mit Profisportler/inn...
Physiotherapeut (m/w/d) für
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ich hätte die Möglichkeit in einer Arztpraxis Räume für eine Physiopraxis zu mieten, gemeinsamer Warte - und Rezeptionsbereich, 2 Räume für meine alleinige Nutzung, ein Raum würde zeilich versetzt vom Arzt und evt. mir genutzt.
Geht das?? Verändert es den Sachverhalt wenn der Arzt eine reine Privatpraxis betreibt? Ich jedoch die Kassenzulassung anstrebe, oder auch nur privat behandele? Danke für eure Auskünfte.
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fey schrieb:
Liebe Kollegen,
ich hätte die Möglichkeit in einer Arztpraxis Räume für eine Physiopraxis zu mieten, gemeinsamer Warte - und Rezeptionsbereich, 2 Räume für meine alleinige Nutzung, ein Raum würde zeilich versetzt vom Arzt und evt. mir genutzt.
Geht das?? Verändert es den Sachverhalt wenn der Arzt eine reine Privatpraxis betreibt? Ich jedoch die Kassenzulassung anstrebe, oder auch nur privat behandele? Danke für eure Auskünfte.
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Tempelritter schrieb:
Mit GKV-Zulassung als PT geht das nicht, ohne jedoch kein Problem.
Gefahr ist die Abhängigkeit vom Arzt, Bevorzugung seiner Pat. oder abnorme Gestaltung des Mietvertrages - Antikorruptionsgesetz!!
mfg hgb :wink:
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Eberhard schrieb:
Eine Physiopraxis muß für die Erlangung einer Kassenzulassung räumlich und organisatorisch von anderen gewerblichen Räumen vollkommen getrennt sein. In diesem Zusammenhang ist die Arztpraxis "gewerblich".
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
es gibt sei ein paar Jahren Kooperationsmodelle für Praxisgemeinschaften auch verschiedener Berufsgruppen, verschiedener ärztlicher Fachrichtungen ohnehin. Da das rel. neues Terrain ist, habe ich die anwaltliche Beratung empfohlen.
mfg hgb :wink:
Eine Physiopraxis muß für die Erlangung einer Kassenzulassung räumlich und organisatorisch von anderen gewerblichen Räumen vollkommen getrennt sein. In diesem Zusammenhang ist die Arztpraxis "gewerblich".
Wenn die Arztpraxis als Gewerbe angemeldet ist, dann ist sie gewerblich.
Wenn nicht, gelten besondere andere Regeln, die örtlich mit den Kassen abzustimmen sind.
Ich persönlich kennen eine Praxis, welche die Zulassung so bekommen hat.
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stefan 302 schrieb:
Eberhard schrieb am 20.12.17 16:57:
Eine Physiopraxis muß für die Erlangung einer Kassenzulassung räumlich und organisatorisch von anderen gewerblichen Räumen vollkommen getrennt sein. In diesem Zusammenhang ist die Arztpraxis "gewerblich".
Wenn die Arztpraxis als Gewerbe angemeldet ist, dann ist sie gewerblich.
Wenn nicht, gelten besondere andere Regeln, die örtlich mit den Kassen abzustimmen sind.
Ich persönlich kennen eine Praxis, welche die Zulassung so bekommen hat.
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Eberhard schrieb:
Ich habe ehemals etwa 1500 Praxen abgenommen. Da wäre eine Physiopraxis in einer Arztpraxis niemals möglich gewesen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Gründe eine solche Konstellation abzulehnen, nämlich mögliche Schummelei zwischen Physio und Arzt zu Lasten der KK, unbedenklich geworden sind.
Früher ging das alles nicht, heute geht manches, wenn es richtig eingestielt ist.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Das war früher, heute ist es anders, auch mit dem Werbeverbot. Deswegen der Rat, Information beim Anwalt zu holen. Auf die üblichen kritischen Punkte hatte ich auch bereits hingewiesen.
Früher ging das alles nicht, heute geht manches, wenn es richtig eingestielt ist.
mfg hgb :wink:
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Nur 2 Räume zur alleinigen Nutzung würde doch für eine GKV Zulassung ohnehin nicht ausreichend sein oder sehe ich das falsch?
Gruß Britt
Aber wenn fey allein arbeitet und ein dritter Raum ztw. zur Verfügung steht, z. B. Mi + Fr. nachmittags, kann Mo, Die + Do Hausbesuchstag sein, das sollte mgl. sein. Da muss ein mit PT-Zulassungen versierter Anwalt und ein gut formulierter Antrag her.
Auch schon in der Überschrift muss es heißen "und" anstelle "in".
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Da bin ich nicht der richtige Ansprechpartner.
Aber wenn fey allein arbeitet und ein dritter Raum ztw. zur Verfügung steht, z. B. Mi + Fr. nachmittags, kann Mo, Die + Do Hausbesuchstag sein, das sollte mgl. sein. Da muss ein mit PT-Zulassungen versierter Anwalt und ein gut formulierter Antrag her.
Auch schon in der Überschrift muss es heißen "und" anstelle "in".
mfg hgb :wink:
Dies geht so m.M. nach ganz klar nicht, wenn es eine selbständige PT Praxis mit GKV Zulassung sein soll. Privatpraxis sieht natürlich anders aus.
Deshalb würde ich mir an feys Stelle sehr gut überlegen, ob sie sich einen teuren Anwalt für eine mehr als fragliche Situation leisten kann und will.
Aber von allem mal abgesehen, was ist, wenn es plötzlich mal Probleme oder Ärger mit der Arztpraxis gibt? Dann ist man sehr stark an diese Arztpraxis gebunden und der Doc schickt keine VO mehr. Andere Ärzte werden ganz sicher keine Patienten schicken, aus Angst, dass diese dann zu dem anderen Arzt wechseln.
Ich bin immer der Meinung, wenn schon selbständig, dann richtig. Ich würde mich nie von einer einzelnen Person (hier Arzt) abhängig machen.
Aber das alles ist nur meine persönliche Meinung und jeder hat das Recht, dies ganz anders zu sehen.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Aber für eine GKV Zulassung gibt es feste Regeln und da reichen 2 Räume eindeutig nicht. Es reicht auch nicht, wenn ein 3. Raum zeitweilig zur Verfügung steht (zumal fraglich ist, ob dieser die geforderte Größe von 20 qm hat). Ich kenne keine einzige Praxis (und ich kenne viele), die in so einem Fall die GKV Zulassung erhalten hat.
Dies geht so m.M. nach ganz klar nicht, wenn es eine selbständige PT Praxis mit GKV Zulassung sein soll. Privatpraxis sieht natürlich anders aus.
Deshalb würde ich mir an feys Stelle sehr gut überlegen, ob sie sich einen teuren Anwalt für eine mehr als fragliche Situation leisten kann und will.
Aber von allem mal abgesehen, was ist, wenn es plötzlich mal Probleme oder Ärger mit der Arztpraxis gibt? Dann ist man sehr stark an diese Arztpraxis gebunden und der Doc schickt keine VO mehr. Andere Ärzte werden ganz sicher keine Patienten schicken, aus Angst, dass diese dann zu dem anderen Arzt wechseln.
Ich bin immer der Meinung, wenn schon selbständig, dann richtig. Ich würde mich nie von einer einzelnen Person (hier Arzt) abhängig machen.
Aber das alles ist nur meine persönliche Meinung und jeder hat das Recht, dies ganz anders zu sehen.
Gruß Britt
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Eberhard schrieb:
Ich kenne auch sehr viele Praxen. Was Britt schreibt ist absolut richig. Ein Physio der eine eigene Praxis in einer Arztpraxis unterhält ist aus den von Britt genannten Gründen von vornherein ein armer Hund. Aus jahrzehnterlanger Beratungserfahrung heraus, würde ich jeden so gelagerten Interessenten drigend von seinem Vorhaben abraten.
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hgb schrieb:
Du solltest Dir dafür anwaltlichen Rat holen. Eine GKV PT-Praxis, die von einer P-Arztpraxis räumlich für Diagnose und Therapie getrennt ist, sollte n. m. K. möglich sein. Warten, Anmeldung und Sozialräume incl. WC dürfen gemeinsam sein.
Gefahr ist die Abhängigkeit vom Arzt, Bevorzugung seiner Pat. oder abnorme Gestaltung des Mietvertrages - Antikorruptionsgesetz!!
mfg hgb :wink:
@ eberhard: die zulassungsbestimmungen ändern sich permanent und sind in den letzten jahren wirklich (gerade was kooperationen betrifft, fing mit medizinischer fitness an und hörte bei hp/physio nicht auf) verändert worden.
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Schnorr schrieb:
ich unterstütze den vorschlag von hgw: ziehe einen pt-versierten anwalt hinzu. das muss nicht teuer sein, spart aber hinterher u.u. viel geld. und wenn man in einem pt-verband ist, ist diese anwaltliche beratung vom physiofachmann/frau sogar unentgeldlich!
@ eberhard: die zulassungsbestimmungen ändern sich permanent und sind in den letzten jahren wirklich (gerade was kooperationen betrifft, fing mit medizinischer fitness an und hörte bei hp/physio nicht auf) verändert worden.
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