Physiotherapeut/in (m/w/d)
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.
Deine Aufgaben:
Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
Eng...
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.
Deine Aufgaben:
Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
Eng...
eigentlich bin ich ein stiller Leser bei physio.de und finde fast immer Antwort auf meine Fragen. Bin ich auch dankbar dafür und finde echt klasse dass so was gibt. Nun bin langsam in der Situation wo ich den Rätsel leider nicht lösen kann.
Aktuell bin ich selbst ein Physio und ein Mitinhaber (GbR). Ich zahle die Praxis ab. In ein Paar Jahren bin ich dann allein. Wir beschäftigen noch 2 Vollzeitkräfte. Meine Ehefrau ist Ergotherapeutin und zur Zeit ist als FM erfolgreich unterwegs. Ich plane in meine/unserer Praxis die Ergo einzubauen. Dafür verzichte ich auf Teil der MTT-Fläche und mache da Ergo auf. Wie wäre es am besten/günstigsten?
Variante 1 - Ich bin der Ergo-Inhaber und stelle meine Frau als Fachliche Leitung ein. Gleich eine Frage: Geht es als Gesellschafter? Ist es überhaupt zulässig?
Variante 2 - Wir untermieten die Fläche an meine Frau und sie selbst ist als Ergo-Inhaberin mit allen Folgen unterwegs.
Variante 3 - Wir nehmen meine Frau als 3. Gesellschafter auf, machen die Ergopraxis mit meiner Frau als Ergoleitung auf. Wenn die Praxis abbezahlt, steigt ein Gesellschafter aus und wir (ich und meine EF) führen es weiter.
Ich hoffe meine Fragen/Varianten sind verständlich formuliert.
Danke Euch allen :)
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holger302 schrieb:
Nimm Dir einen Anwalt!!!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@holger302
holger302 schrieb am 04.04.2023 06:53 Uhr:Nimm Dir einen Anwalt!!! Noch wichtiger: ein Steuerberater (nicht ein teuer bezahlter Buchhalter🙄), der beider Branchen kennt.
Bedenke: Was passiert, wenn ihr euch trennen solltet? Das ist das Lebensrisiko Nummer 1 für (selbstständige) Ehepartner. Ich habe es schon miterlebt, dass dadurch zwei, zunächst erfolgreiche Praxisbetriebe, in die Ruin (bis zur Insolvenz) getrieben wurden. Daher wäre, aus meine Sicht, diese Frage vorrangig zu beantworten. Die technische Konstellationen ergibt sich dann aus der Antwort heraus.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Physiocrazy Auch meine Frau ist Ergotherapeutin. Wir haben uns gegen ein berufliches Zusammenwirken entschieden. Das ist weitaus gesünder für eine langlebigen Ehe (inzwischen 32 Jahre). 🙃
Bedenke: Was passiert, wenn ihr euch trennen solltet? Das ist das Lebensrisiko Nummer 1 für (selbstständige) Ehepartner. Ich habe es schon miterlebt, dass dadurch zwei, zunächst erfolgreiche Praxisbetriebe, in die Ruin (bis zur Insolvenz) getrieben wurden. Daher wäre, aus meine Sicht, diese Frage vorrangig zu beantworten. Die technische Konstellationen ergibt sich dann aus der Antwort heraus.
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Physiocrazy schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij klar bedenken wir es auch. AAAber, aktuell sieht es so aus dass meine Frau einzige "Mitarbeiterin/Partnerin" die mich unterstützen kann. Die Mitarbeitern die ich habe stehen von der Rente, sehr hohe Miete und so weiter...... Kein Personal, junge Leute wollen lieber studieren und und und!!!!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Physiocrazy In dieser Situation würde ich mein Geschäftsmodell noch mal sehr gründlich überdenken. neutral_face
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Physiocrazy schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij genau das habe ich gemacht! Ergo an Physio anschließen!!! Was kann besser gehen?! Gut diversifiziert! Einzige Macke - kein Personal :( Im schlimmsten Fall führen ich und meine Frau den Laden selbst, ohne Angestellten. Das kriegen wir über die Runde. Vorausgesetzt die Ehe bleibt intakt :)
Um aber in dem Fall deine ursprungsfrage zu beantworten: Die einzig sinnvolle Variante ist für euch, IMHO, eine Praxisgemeinschaft (keine Gemeinschaftspraxis).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Physiocrazy Natürlich könnt ihr das so machen. Ist ja schließlich eure Entscheidung. Meine Lebenserfahrung sagt: Mache es nicht. wink
Um aber in dem Fall deine ursprungsfrage zu beantworten: Die einzig sinnvolle Variante ist für euch, IMHO, eine Praxisgemeinschaft (keine Gemeinschaftspraxis).
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Bojo schrieb:
Partnerschaftsgesellschaft wäre auch noch eine Möglichkeit, die oft vergessen wird
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Bojo Ist aber ähnlich einer Gemeinschaftspraxis in seiner rechtlichen Auswirkung.
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Physiocrazy schrieb:
Danke euch :) Mal sehen wie sich die Sache entwickelt.
ja, aber man kann viel mehr vertraglich regeln als in einer Gemeinschaftspraxis
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Bojo schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
ja, aber man kann viel mehr vertraglich regeln als in einer Gemeinschaftspraxis
Rechtsformwahl | Die Partnerschaftsgesellschaft im Vergleich
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Bojo Nö, man kan alles genau so regeln. Auch ein Partnerschaftsgesellschaft ist, vom Prinzip her, eine GbR. Der primäre Unterschied liegt im Bereich von Haftungsbeschränkung.
Rechtsformwahl | Die Partnerschaftsgesellschaft im Vergleich
Es ist scheinbar keine Haftungsbeschränkung wie bei einer GmbH sondern eine Haftungsverteilung, weil letztendlich die Gesellschaft unbegrenzt haftet.
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mechanicus schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Es ist scheinbar keine Haftungsbeschränkung wie bei einer GmbH sondern eine Haftungsverteilung, weil letztendlich die Gesellschaft unbegrenzt haftet.
Mit andere Worten: eine Beschränkung der Haftung insofern, dass ich nicht für Fehler usw der übrigen Gesellschafter hafte. Jeder Gesellschafter haftet für sich selbst.
Bei eine GbR hafte ich auch für Fehler der anderen Gesellschafter mit mein Privatvermögen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@mechanicus Bei der GbR haften die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt. Demgegenüber haften bei einer Partnerschaftsgesellschaft die einzelnen Partner neben der Gesellschaft nur dann, wenn er selbst mit der Bearbeitung eines Auftrages befasst war.
Mit andere Worten: eine Beschränkung der Haftung insofern, dass ich nicht für Fehler usw der übrigen Gesellschafter hafte. Jeder Gesellschafter haftet für sich selbst.
Bei eine GbR hafte ich auch für Fehler der anderen Gesellschafter mit mein Privatvermögen.
Es gibt zwei Haftungskreise, und beide sind unbeschränkt.
1.) Die Gesellschafter. Verursacht einer einen Schaden, haftet er dafür selber.
2.) Die Gesellschaft. Sie haftet in allen anderen Fällen.
Beispiele:
Bei wirtschaftlichen Misserfolg haftet die Gesellschaft und damit alle unbeschränkt.
Hat ein Gesellschafter einen Schaden verursacht, der nur ihm zuzuschreiben ist, haftet nur er. Dagegen schützt aber eine Berufshaftpflichtversicherung.
Die Haftungsfrage ist in der Partnerschaftsgesellschaft gut geregelt, kann aber immer noch unbeschränkt sein.
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mechanicus schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Es gibt zwei Haftungskreise, und beide sind unbeschränkt.
1.) Die Gesellschafter. Verursacht einer einen Schaden, haftet er dafür selber.
2.) Die Gesellschaft. Sie haftet in allen anderen Fällen.
Beispiele:
Bei wirtschaftlichen Misserfolg haftet die Gesellschaft und damit alle unbeschränkt.
Hat ein Gesellschafter einen Schaden verursacht, der nur ihm zuzuschreiben ist, haftet nur er. Dagegen schützt aber eine Berufshaftpflichtversicherung.
Die Haftungsfrage ist in der Partnerschaftsgesellschaft gut geregelt, kann aber immer noch unbeschränkt sein.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@mechanicus Sorry, aber du verstehst nicht was ich sage bzw. mit Beschränkung der Haftung meine. "Beschränkung" hat im Deutschen verschiedene sprachlichen Aspekte. 😳🤔 Wir lassen es mal so stehen.
Eine Frage noch, da ich noch paar Jahre ein Gesellschafter bleibe, kann ich schon jetzt Ergopraxis aufmachen und nur auf mich anmelden(wenn wir uns für die Variante entscheiden), also ein zusätzliches Geschäft an gleichem Ort wo GbR liegt haben? Geht es überhaupt rechtlich? Wird es für die Zulassung auch OK?
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Physiocrazy schrieb:
Noch mal vielen Dank für Info und gute Austausch:)
Eine Frage noch, da ich noch paar Jahre ein Gesellschafter bleibe, kann ich schon jetzt Ergopraxis aufmachen und nur auf mich anmelden(wenn wir uns für die Variante entscheiden), also ein zusätzliches Geschäft an gleichem Ort wo GbR liegt haben? Geht es überhaupt rechtlich? Wird es für die Zulassung auch OK?
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Problem beschreiben
Physiocrazy schrieb:
Guten Abend an Alle,
eigentlich bin ich ein stiller Leser bei physio.de und finde fast immer Antwort auf meine Fragen. Bin ich auch dankbar dafür und finde echt klasse dass so was gibt. Nun bin langsam in der Situation wo ich den Rätsel leider nicht lösen kann.
Aktuell bin ich selbst ein Physio und ein Mitinhaber (GbR). Ich zahle die Praxis ab. In ein Paar Jahren bin ich dann allein. Wir beschäftigen noch 2 Vollzeitkräfte. Meine Ehefrau ist Ergotherapeutin und zur Zeit ist als FM erfolgreich unterwegs. Ich plane in meine/unserer Praxis die Ergo einzubauen. Dafür verzichte ich auf Teil der MTT-Fläche und mache da Ergo auf. Wie wäre es am besten/günstigsten?
Variante 1 - Ich bin der Ergo-Inhaber und stelle meine Frau als Fachliche Leitung ein. Gleich eine Frage: Geht es als Gesellschafter? Ist es überhaupt zulässig?
Variante 2 - Wir untermieten die Fläche an meine Frau und sie selbst ist als Ergo-Inhaberin mit allen Folgen unterwegs.
Variante 3 - Wir nehmen meine Frau als 3. Gesellschafter auf, machen die Ergopraxis mit meiner Frau als Ergoleitung auf. Wenn die Praxis abbezahlt, steigt ein Gesellschafter aus und wir (ich und meine EF) führen es weiter.
Ich hoffe meine Fragen/Varianten sind verständlich formuliert.
Danke Euch allen :)
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