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Physio in Ergopraxis
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ergo4u
Vor 2 Monaten
Guten Morgen Kollegen, hab da mal eine kurze Frage, vielleicht hat jemanden auch solch eine Konstellation (oder umgekehrt): Möchte bei mir in der Ergopraxis einen Physio mit hineinnehmen. Mir ist klar, das ich natürlich die Bedingungen (Raum, Ausstattung, IK-Nr.) für eine Physiopraxis erfüllen muß. Der Physiokollege wäre auch mit der fachlichen Leitung beauftragt. Wie sieht es eigentlich steuerlich dann aus? Ist das dann für mich „gewerbliche Tätigkeit“? Oder läuft das auch noch unter der Freiberuflichkeit? Ja ist mir klar – ist keine steuerliche Beratung – soll nur eine grobe Orientierung mit eurer Erfahrung sein – Danke
Eine tolle Woche
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Guten Morgen Kollegen, hab da mal eine kurze Frage, vielleicht hat jemanden auch solch eine Konstellation (oder umgekehrt): Möchte bei mir in der Ergopraxis einen Physio mit hineinnehmen. Mir ist klar, das ich natürlich die Bedingungen (Raum, Ausstattung, IK-Nr.) für eine Physiopraxis erfüllen muß. Der Physiokollege wäre auch mit der fachlichen Leitung beauftragt. Wie sieht es eigentlich steuerlich dann aus? Ist das dann für mich „gewerbliche Tätigkeit“? Oder läuft das auch noch unter der Freiberuflichkeit? Ja ist mir klar – ist keine steuerliche Beratung – soll nur eine grobe Orientierung mit eurer Erfahrung sein – Danke Eine tolle Woche
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ergo4u schrieb:

Guten Morgen Kollegen, hab da mal eine kurze Frage, vielleicht hat jemanden auch solch eine Konstellation (oder umgekehrt): Möchte bei mir in der Ergopraxis einen Physio mit hineinnehmen. Mir ist klar, das ich natürlich die Bedingungen (Raum, Ausstattung, IK-Nr.) für eine Physiopraxis erfüllen muß. Der Physiokollege wäre auch mit der fachlichen Leitung beauftragt. Wie sieht es eigentlich steuerlich dann aus? Ist das dann für mich „gewerbliche Tätigkeit“? Oder läuft das auch noch unter der Freiberuflichkeit? Ja ist mir klar – ist keine steuerliche Beratung – soll nur eine grobe Orientierung mit eurer Erfahrung sein – Danke
Eine tolle Woche

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Jeverland
Vor 2 Monaten
Ja, das ist eine gewerbliche Tätigkeit. Es sei den, du bist auch noch Physio. Die gleiche Konstellation hatten wir auch längere Zeit.

Gewerbesteuer wird aber nur fällig, wenn der Gewinn aus dieser gewerblichen die Freigrenze von 24.500 Euro übersteigt. Du musst zusätzlich noch aufpassen, dass die gewerbliche Tätigkeit nicht zu viel wird und dann auf deine gesamte Ergopraxis abfärbt.
Grundsätzlich ist die Gewerbesteuer aber nicht so schlimm wie manche immer tun.
Die Gewerbesteuer wird dir (teilweise) auf die Einkommenssteuer angerechnet. Hier hängt es u.a. am Hebesatz deiner Gemeinde.

Frag deinen Steuerberater nach Details.
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• Lars van Ravenzwaaij
• die neue
Ja, das ist eine gewerbliche Tätigkeit. Es sei den, du bist auch noch Physio. Die gleiche Konstellation hatten wir auch längere Zeit. Gewerbesteuer wird aber nur fällig, wenn der Gewinn aus dieser gewerblichen die Freigrenze von 24.500 Euro übersteigt. Du musst zusätzlich noch aufpassen, dass die gewerbliche Tätigkeit nicht zu viel wird und dann auf deine gesamte Ergopraxis abfärbt. Grundsätzlich ist die Gewerbesteuer aber nicht so schlimm wie manche immer tun. Die Gewerbesteuer wird dir (teilweise) auf die Einkommenssteuer angerechnet. Hier hängt es u.a. am Hebesatz deiner Gemeinde. Frag deinen Steuerberater nach Details.
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Jeverland schrieb:

Ja, das ist eine gewerbliche Tätigkeit. Es sei den, du bist auch noch Physio. Die gleiche Konstellation hatten wir auch längere Zeit.

Gewerbesteuer wird aber nur fällig, wenn der Gewinn aus dieser gewerblichen die Freigrenze von 24.500 Euro übersteigt. Du musst zusätzlich noch aufpassen, dass die gewerbliche Tätigkeit nicht zu viel wird und dann auf deine gesamte Ergopraxis abfärbt.
Grundsätzlich ist die Gewerbesteuer aber nicht so schlimm wie manche immer tun.
Die Gewerbesteuer wird dir (teilweise) auf die Einkommenssteuer angerechnet. Hier hängt es u.a. am Hebesatz deiner Gemeinde.

Frag deinen Steuerberater nach Details.

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ergo4u
Vor 2 Monaten
Hi, vielen Dank "Jeverland" für deine Erklärung. Hilft schon mal bei der groben Enschätzung. Habe jedoch auch nachfolgenden Kommentar vom Benjamin Schimmel - Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Steuerberaterkammer München auf dem Link auf nachfolgende Frage gefunden:
Frage
Ich habe seit 2012 eine eigene Physiotherapiepraxis mit derzeit einer Angestellten. Spätestens ab Herbst dieses Jahres kommt wieder ein neuer Mitarbeiter dazu. Nun spiele ich mit dem Gedanken zu meiner Physiotherapiepraxis eine Ergotherapiepraxis zu eröffnen. Ich bin selbst 'nur' gelernte Physiotherapeutin. Ich möchte mit meiner Praxis umziehen und kann in den neuen Räumlichkeiten eine Ergotherapiepraxis dazu nehmen. Mir ist klar, dass ich die Zulassungen für beide Praxen von den Krankenkassen vorgeschrieben brauche.
Meine Frage ist, in wie weit ich dann umsatzsteuer- und gewerbesteuerpflichtig werde? Klar ist auch, dass ich einen Ergotherapeuten als leitenden Therapeuten anstellen muss. Es besteht aber die Möglichkeit noch einen zweiten Ergotherapeuten einzustellen. Letztlich würde ich auf vier Angestellte kommen.
Antwort
Sowohl bei Physiotherapie als auch bei Ergotherapie handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit, so dass Sie nicht gewerbesteuerplichtig sind. Die von Ihnen erbrachten Physio- und Egotherapieleistungen sind gem. (gemäß) § 4 Nr. (Nummer) 14a UStG (Umsatzsteuergesetz) von der Umsatzsteuer befreit, sofern diese auf Basis eines ärztlichen Attests
erbracht werden.
Link

Werde es dann doch endgültig mit den FA klären.
Nochmals - Danke
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Hi, vielen Dank "Jeverland" für deine Erklärung. Hilft schon mal bei der groben Enschätzung. Habe jedoch auch nachfolgenden Kommentar vom Benjamin Schimmel - Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Steuerberaterkammer München auf dem https://www.existenzgruendungsportal.de auf nachfolgende Frage gefunden: [b]Frage[/b] Ich habe seit 2012 eine eigene Physiotherapiepraxis mit derzeit einer Angestellten. Spätestens ab Herbst dieses Jahres kommt wieder ein neuer Mitarbeiter dazu. Nun spiele ich mit dem Gedanken zu meiner Physiotherapiepraxis eine Ergotherapiepraxis zu eröffnen. Ich bin selbst 'nur' gelernte Physiotherapeutin. Ich möchte mit meiner Praxis umziehen und kann in den neuen Räumlichkeiten eine Ergotherapiepraxis dazu nehmen. Mir ist klar, dass ich die Zulassungen für beide Praxen von den Krankenkassen vorgeschrieben brauche. Meine Frage ist, in wie weit ich dann umsatzsteuer- und gewerbesteuerpflichtig werde? Klar ist auch, dass ich einen Ergotherapeuten als leitenden Therapeuten anstellen muss. Es besteht aber die Möglichkeit noch einen zweiten Ergotherapeuten einzustellen. Letztlich würde ich auf vier Angestellte kommen. [b]Antwort[/b] Sowohl bei Physiotherapie als auch bei Ergotherapie handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit, so dass Sie nicht gewerbesteuerplichtig sind. Die von Ihnen erbrachten Physio- und Egotherapieleistungen sind gem. (gemäß) § 4 Nr. (Nummer) 14a UStG (Umsatzsteuergesetz) von der Umsatzsteuer befreit, sofern diese auf Basis eines ärztlichen Attests erbracht werden. https://www.existenzgruendungsportal.de/Redaktion/DE/BMWK-Infopool/Antworten/Steuern/Umsatz-Vorsteuer/Physiotherapiepraxis-plus-angestelltem-Ergotherapeuten-umsatzsteuerpflichtig Werde es dann doch endgültig mit den FA klären. Nochmals - Danke
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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Monaten
@ergo4u Du verwechselst Umsatzsteuer mit Gewerbesteuer (wie von @Jeverland korrekt geschrieben). Das sind 2 paar Schuhe. 🫣

Und ja, in dieser Konstellation mit dir als Inhaber beider Fachbereiche wirdst du zwangsläufig gewerbesteuerpflichtig (nicht umsatzsteuerpflichtig). Das hat damit zu tun, dass PT für dich als ET ein fachfremder Tätigkeitsbereich darstellt.
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• Jeverland
[mention]ergo4u[/mention] Du verwechselst Umsatzsteuer mit Gewerbesteuer (wie von [mention]Jeverland[/mention] korrekt geschrieben). Das sind 2 paar Schuhe. 🫣 Und ja, in dieser Konstellation mit dir als Inhaber beider Fachbereiche wirdst du zwangsläufig gewerbesteuerpflichtig (nicht umsatzsteuerpflichtig). Das hat damit zu tun, dass PT für dich als ET ein fachfremder Tätigkeitsbereich darstellt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@ergo4u Du verwechselst Umsatzsteuer mit Gewerbesteuer (wie von @Jeverland korrekt geschrieben). Das sind 2 paar Schuhe. 🫣

Und ja, in dieser Konstellation mit dir als Inhaber beider Fachbereiche wirdst du zwangsläufig gewerbesteuerpflichtig (nicht umsatzsteuerpflichtig). Das hat damit zu tun, dass PT für dich als ET ein fachfremder Tätigkeitsbereich darstellt.

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ergo4u
Vor 2 Monaten
Danke Lars, das war die Antwort vom Steuerberater mit der Umsatz- und Gewerbesteuer :-(
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• Lars van Ravenzwaaij
Danke Lars, das war die Antwort vom Steuerberater mit der Umsatz- und Gewerbesteuer :-(
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ergo4u schrieb:

Danke Lars, das war die Antwort vom Steuerberater mit der Umsatz- und Gewerbesteuer :-(

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ergo4u schrieb:

Hi, vielen Dank "Jeverland" für deine Erklärung. Hilft schon mal bei der groben Enschätzung. Habe jedoch auch nachfolgenden Kommentar vom Benjamin Schimmel - Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Steuerberaterkammer München auf dem Link auf nachfolgende Frage gefunden:
Frage
Ich habe seit 2012 eine eigene Physiotherapiepraxis mit derzeit einer Angestellten. Spätestens ab Herbst dieses Jahres kommt wieder ein neuer Mitarbeiter dazu. Nun spiele ich mit dem Gedanken zu meiner Physiotherapiepraxis eine Ergotherapiepraxis zu eröffnen. Ich bin selbst 'nur' gelernte Physiotherapeutin. Ich möchte mit meiner Praxis umziehen und kann in den neuen Räumlichkeiten eine Ergotherapiepraxis dazu nehmen. Mir ist klar, dass ich die Zulassungen für beide Praxen von den Krankenkassen vorgeschrieben brauche.
Meine Frage ist, in wie weit ich dann umsatzsteuer- und gewerbesteuerpflichtig werde? Klar ist auch, dass ich einen Ergotherapeuten als leitenden Therapeuten anstellen muss. Es besteht aber die Möglichkeit noch einen zweiten Ergotherapeuten einzustellen. Letztlich würde ich auf vier Angestellte kommen.
Antwort
Sowohl bei Physiotherapie als auch bei Ergotherapie handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit, so dass Sie nicht gewerbesteuerplichtig sind. Die von Ihnen erbrachten Physio- und Egotherapieleistungen sind gem. (gemäß) § 4 Nr. (Nummer) 14a UStG (Umsatzsteuergesetz) von der Umsatzsteuer befreit, sofern diese auf Basis eines ärztlichen Attests
erbracht werden.
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