Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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- Einstellung eines sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiters oder
- Einstellung mehrerer Minijobber, die gemeinsam durchgehend mehr als 520 € monatlich verdienen. Werden die 520 € auch nur einen Monat unterschritten, wird man umgehend wieder rentenversicherungspflichtig. Oder
- überwiegend (also mindestens 51%) ohne Verordnung zu arbeiten.
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die neue schrieb:
Es gibt meines Wissens nach nur folgende Möglichkeiten, sich auf Antrag befreien zu lassen:
- Einstellung eines sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiters oder
- Einstellung mehrerer Minijobber, die gemeinsam durchgehend mehr als 520 € monatlich verdienen. Werden die 520 € auch nur einen Monat unterschritten, wird man umgehend wieder rentenversicherungspflichtig. Oder
- überwiegend (also mindestens 51%) ohne Verordnung zu arbeiten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Okay , danke für die Info!
- die Deutsche Rentenversicherung legt bislang v.a. in Termingelder/Bankguthaben an. Aus der Kapitalanlage stammende Erträge sind nicht verzinst bzw. ca. zum Satz vom Tagesgeldkonto.
- die Überlegenheit der privaten Rentenversicherung ist subjektiv: die gesetzliche Rentenversicherung unterliegt dem ständigen Wählerfang und immer neue Leistungserhöhungen (inkl. Inflationsausgleich) werden bislang gezahlt. Der Ausgaben-Cut, den viele vorhersehen, würde erhebliche Einbußen an politischem Vertrauen bedingen.
- die private Rentenversicherung ist nicht unbedingt der gesetzlichen Rentenversicherung überlegen: in der privaten Rentenversicherung gibt es ein festes Leistungsversprechen in Form einer Rentenzusage, die sich im Regelfall nicht an Inflation anpasst.
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Wintermöwe schrieb:
Hierbei nicht vergessen:
- die Deutsche Rentenversicherung legt bislang v.a. in Termingelder/Bankguthaben an. Aus der Kapitalanlage stammende Erträge sind nicht verzinst bzw. ca. zum Satz vom Tagesgeldkonto.
- die Überlegenheit der privaten Rentenversicherung ist subjektiv: die gesetzliche Rentenversicherung unterliegt dem ständigen Wählerfang und immer neue Leistungserhöhungen (inkl. Inflationsausgleich) werden bislang gezahlt. Der Ausgaben-Cut, den viele vorhersehen, würde erhebliche Einbußen an politischem Vertrauen bedingen.
- die private Rentenversicherung ist nicht unbedingt der gesetzlichen Rentenversicherung überlegen: in der privaten Rentenversicherung gibt es ein festes Leistungsversprechen in Form einer Rentenzusage, die sich im Regelfall nicht an Inflation anpasst.
„Ich werde Ende des Jahres einen Gesetzentwurf zur Einbeziehung der Selbständigen in das System der Alterssicherung vorlegen“ (SPD-Politiker und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in der Rheinischen Post, April 2019).
Die Ampel hat Gleiches in ihrem Koalitionsvertrag stehen.
Bei dem bisherigen Umsetzungstempo werden wohl noch einige Jahre ins Land gehen (leider).
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GüSta schrieb:
Seit 2012, damals war Frau Ursula von der Leyen Bundessozialministerin einer gelb-schwarzen Regierung, wird darüber nachgedacht, die rd. 3 Mio Selbständigen in eine sichere (=armutsfeste) Alterversorgung - im Regelfall die gesetzliche RV - einzubeziehen (Pflichtversicherung; Ausnahme berufsständische Versorgungswerke). Die letzte Große Koalition wollte dies auch in Gesetzesform gießen. Ich zitiere:
„Ich werde Ende des Jahres einen Gesetzentwurf zur Einbeziehung der Selbständigen in das System der Alterssicherung vorlegen“ (SPD-Politiker und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in der Rheinischen Post, April 2019).
Die Ampel hat Gleiches in ihrem Koalitionsvertrag stehen.
Bei dem bisherigen Umsetzungstempo werden wohl noch einige Jahre ins Land gehen (leider).
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Dolto schrieb:
Zuletzt nannte sich das Altersvorsorgepflicht für Selbstständige und ist vor der letzten Wahl im Schreibtisch verschwunden. Herr Heil möchte die Schublade wieder öffnen. Ich denke Herr Lindner hat den Schlüssel versteckt.
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich bin als Solo-Selbstständige in eigener Praxis tätig. Welche Möglichkeit habe ich, mich von den Pflichtbeiträgen der DRV befreien zu lassen? Nur über die Einstellung eines Mitarbeiters?
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