• Auf der Suche nach einer neuen
beruflichen Herausforderung mit
Gestalltungsspielraum?
• Du übernimmst gern
Verantwortung und behältst den
Überblick?
• Du hast bereits
Führungserfahrung oder bist bereit
diese Dir anzueignen?
Dann hast Du schon 3 gute Gründe
bei uns durchzustarten – wir
suchen genau Dich!
Wir freuen uns auf Dich.
Wir sind ein familiär geführtes
Unternehmen mit ca. 25 Mitarbeitern
an zwei Praxisstandorten. Neben
einem modernen Arbeitsumfeld mit
flacher ...
beruflichen Herausforderung mit
Gestalltungsspielraum?
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flacher ...
Klar übernehme ich gerne die Therapeuten , aber evt könnte man einen Blick auf die Verträge werden...... oder was noch ?
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Schlaui schrieb:
Sollte ich beim Kauf einer Praxis und Personal Übernahme was beachten?
Klar übernehme ich gerne die Therapeuten , aber evt könnte man einen Blick auf die Verträge werden...... oder was noch ?
Ggf. vorher Änderungen mit Wirksamkeit zum Praxisübergang mit bestehendem Personal vereinbaren. Ansonsten lädst du dir evt unberechenbare Altlasten auf...
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Papa Alpaka schrieb:
Unbedingt Verträge prüfen lassen und sich selbst einen Überblick verschaffen.
Ggf. vorher Änderungen mit Wirksamkeit zum Praxisübergang mit bestehendem Personal vereinbaren. Ansonsten lädst du dir evt unberechenbare Altlasten auf...
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Kaufvertrag über das Inventar abschließen, er macht seine Firma dicht, du deine neu auf.
Dann musst du nix übernehmen....
Ist aber nicht die feine englische Art.
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TheStonie schrieb:
Alternative:
Kaufvertrag über das Inventar abschließen, er macht seine Firma dicht, du deine neu auf.
Dann musst du nix übernehmen....
Ist aber nicht die feine englische Art.
Alternative:
Kaufvertrag über das Inventar abschließen, er macht seine Firma dicht, du deine neu auf.
Dann musst du nix übernehmen....
Ist aber nicht die feine englische Art.
Ganz so einfach ist es nicht, wenn die Praxis am gleichen Ort wieder eröffnet wird, kann seitens der Mitarbeiter der Betriebsübergang eingeklagt werden...
Wenn aber der neue Inhaber an einem neuen Standort eröffnet und nur das Inventar übernommen wurde, handelt es sich in der Tat nicht um einen Betriebsübergang
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Olaf Seifert schrieb:
TheStonie schrieb am 21.6.17 08:02:
Alternative:
Kaufvertrag über das Inventar abschließen, er macht seine Firma dicht, du deine neu auf.
Dann musst du nix übernehmen....
Ist aber nicht die feine englische Art.
Ganz so einfach ist es nicht, wenn die Praxis am gleichen Ort wieder eröffnet wird, kann seitens der Mitarbeiter der Betriebsübergang eingeklagt werden...
Wenn aber der neue Inhaber an einem neuen Standort eröffnet und nur das Inventar übernommen wurde, handelt es sich in der Tat nicht um einen Betriebsübergang
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don schrieb:
§ 613a BGB - Einzelnorm
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