- Voll/-Teilzeit
- ab sofort
- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
- ganztägig besetzte Anmeldung
- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
- Teamevents
- freien Parkplatz oder BVG Ticket
- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
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Einen Termin beim Steuerberater habe ich, aber vielleicht kann mir hier ja schon jemand einen Rat geben
Über jeden kleinen Tip bin ich mehr als Dankbar.
Vielen Dank,
TINA
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Martina Hohnen schrieb:
Liebe Kollegen, ich muss aus gesundheitlichen Gründen meine Praxis ( nur Privat, keine Kasse )schließen, habe aber noch ein Jahr den Mietvertrag , Leasing,Krankenkasse etc. und bin mit den Kosten völlig überfordert, da ich alleine gearbeitet habe und meine Rücklagen fast verbraucht sind. Was muss ich tun um meine Selbstständigkeit zu beenden? Muss ich da insolvenz anmelden? Ich habe auch keine Arbeitslosenversicherung.
Einen Termin beim Steuerberater habe ich, aber vielleicht kann mir hier ja schon jemand einen Rat geben
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Vielen Dank,
TINA
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therapeutin schrieb:
Wenn du nicht mehr zahlen kannst bleibt dir nur die Insolvenz. Du könntest auch mit denen verhandeln, dass du vor der Insolvenz stehst und sie dir entgegenkommen sollen,weil gehst du insolvent bekommen sie nichts :wink:
gibt es keine Möglichkeit eine/n Nachfolger/in für Deine Praxis zu finden und dann die Praxis mit Patientenstamm zu verkaufen?
Das würde immerhin etwas Geld in Deine leere Kasse spülen.
Gruß von Monique
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McMiki schrieb:
Wieso soll man für einen Patientenstamm "bezahlen" hwenn die Praxis nicht weitergeführt wird?
Ich wäre schon froh, einfach nur aus dem Mietvertrag raus zu sein.
Die Idee mit dem Vermieter nochmal zu reden ist gut, danke.
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Martina Hohnen schrieb:
Danke, das werde ich mal in Angriff nehmen.
Ich wäre schon froh, einfach nur aus dem Mietvertrag raus zu sein.
Die Idee mit dem Vermieter nochmal zu reden ist gut, danke.
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Inche schrieb:
Nachmieter suchen evtl kannst du dann frühr raus Leasingverträge kündigen oder um Stundung der Miete bitten
habe mir eben mal Deine Homepage angeschaut. Sieht toll aus! Müsste doch möglich sein eine Nachfolgerin zu finden...
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M0nique schrieb:
Hallo Martina,
habe mir eben mal Deine Homepage angeschaut. Sieht toll aus! Müsste doch möglich sein eine Nachfolgerin zu finden...
Wieso soll man für einen Patientenstamm "bezahlen" wenn die Praxis nicht weitergeführt wird?
Hm, einen Nachfolger kann es doch nur bei Weiterführung des Praxis geben...
Abgesehen davon kann man einen Patientenstamm auch unabhängig von Räumen verkaufen. Ist auch bei Ärzten üblich.
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M0nique schrieb:
McMiki schrieb am 27.6.17 13:03:
Wieso soll man für einen Patientenstamm "bezahlen" wenn die Praxis nicht weitergeführt wird?
Hm, einen Nachfolger kann es doch nur bei Weiterführung des Praxis geben...
Abgesehen davon kann man einen Patientenstamm auch unabhängig von Räumen verkaufen. Ist auch bei Ärzten üblich.
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McMiki schrieb:
Ich "verkaufe" doch keine Menschen und auch somit keine Patienten!!! Die Patienten können frei wählen..wenn der Therapeut geht ist es doch gleich, ob ich der gleichen Praxis bleibe oder wechsel..so oder so werde ich von jemand anderem behandelt!!! Wenn Therapeut A seine Praxis schließt und Therapeut B eine Haustür weiter seine Praxis eröffnet, hat er genau so viele oder wenige Patienten als wenn er die alte Praxis übernommen hätte...also absoluter Quatsch mit "Patientenstamm verkaufen"..oder verkauft der Koch auch seine Gäste an den Nacholger?
..oder verkauft der Koch auch seine Gäste an den Nacholger?
Ganz genau das tut er.
Dieser Schuss ging nach hinten los.
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RoFo schrieb:
McMiki schrieb am 27.6.17 22:32:
..oder verkauft der Koch auch seine Gäste an den Nacholger?
Ganz genau das tut er.
Dieser Schuss ging nach hinten los.
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M0nique schrieb:
Ein Restaurant, das verkauft wird, ist selbstverständlich nicht nur das Inventar wert! Zum Verkaufswert gehören natürlich auch die Gäste, insbesondere die Stammgäste, welche einen regelmäßig guten Umsatz garantieren. Ist der Nachfolger nicht geschäftstüchtig und/oder kocht schlecht, ist das allein sein Verschulden. Der Vorgänger hatte ihm ein gut laufendes Restaurant verkauft.
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McMiki schrieb:
GENAU...und keinen garantierten Umsatz!!! Ich bezahle Summe X für einen Patientenstamm, der nach der Übernahme gar nicht bei mir bleibt? Brave new world..
GENAU...und keinen garantierten Umsatz!!! Ich bezahle Summe X für einen Patientenstamm, der nach der Übernahme gar nicht bei mir bleibt? Brave new world..
Wenn du so behandelst wie du postest, rennen eh alle weg.
Deshalb brauchst du gar nicht in Erwägung ziehen, eine Praxis zu übernehmen.
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RoFo schrieb:
McMiki schrieb am 28.6.17 14:30:
GENAU...und keinen garantierten Umsatz!!! Ich bezahle Summe X für einen Patientenstamm, der nach der Übernahme gar nicht bei mir bleibt? Brave new world..
Wenn du so behandelst wie du postest, rennen eh alle weg.
Deshalb brauchst du gar nicht in Erwägung ziehen, eine Praxis zu übernehmen.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Bei Patienten, die alles privat bezahlen, ist die Bindung Therapeut-Patient viel größer, als in einer Kassenpraxis. Sehr fraglich, ob bei einem Therapeutenwechsel diese Patienten weiterhin kommen. Und bei einem Wechsel von einem weiblichen zu einem männlichen Therapeuten?
Gruß redvine
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M0nique schrieb:
Hallo Tina,
gibt es keine Möglichkeit eine/n Nachfolger/in für Deine Praxis zu finden und dann die Praxis mit Patientenstamm zu verkaufen?
Das würde immerhin etwas Geld in Deine leere Kasse spülen.
Gruß von Monique
Du hast wirklich eine schöne Praxis!
Da du ja auch Heilpraktiker Leistungen anbietest, könntest du auch einen HP suchen, der es übernehmen würde.
Oder quasi mehr od weniger "abgeben" an einen jungen Kollegen, dann hättest du wenigstens die Miete von der Backe.
Oder du kannst vielleicht verpachten.
Suche auf jeden Fall das Gespräch mit dem Vermieter. Vielleicht ergibt sich dabei etwas Hoffnungsvolles.
Hast du schon so einen Kurs "Praxisnachfolge" besucht? Kann ich nur empfehlen!
Alles Gute für dich!
P. S. Eine Webadresse ist auch manchmal verkäuflich
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Eberhard schrieb:
Suche vor Allem ein Gespräch mit deinem Steuerberater. Verkaufe auf keinen Fall deine Patientenadressen, da du dich sonst strafbar machst. (Datenschutz)
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RoFo schrieb:
Es sei denn, man mit entsprechender Vereinbarung Vorsorge betrieben.
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M0nique schrieb:
Eberhard schrieb: Verkaufe auf keinen Fall deine Patientenadressen, da du dich sonst strafbar machst. (Datenschutz) Sorry, was soll daran strafbar sein? Bei Praxisverkauf wird die gesamte Patientenkartei immer dem Nachfolger übergeben!
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Nur mit schriftlicher Zustimmung jedes einzelnen Patienten!
Gruß redvine
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Eberhard schrieb:
Es ist juristisch unbestritten: Ein Verkauf von Patientendateien ist strafbar. Unabhängig der Strafverfolgung kann eine Flut von Abmahnungen einzelner Patienten einsetzen, welche einen "Adressverkäufer" ruinieren können. Nur eine schriftliche Erlaubnis jedes einzelnen Patienten erlaubt diese Weitergabe, wie oben schon angemerkt.
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Neuling schrieb:
Wie deklariert man es denn dann beim Verkauf? "Verkauft werden Einrichtung und..."?
Wie deklariert man es denn dann beim Verkauf? "Verkauft werden Einrichtung und..."?
Praxisverkauf. Es gibt einen materiellen und einen immateriellen Wert. Bei letzterem gibt es verschiedene Berechnungsmodelle.
Auf der anderen Seite übernimmt man als Käufer auch Verpflichtungen, die ich gegenrechnen würde, z.B. Mietvertrag, gebrauchtes Inventar, Personal, Kassenzulassung, ...
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tom1350 schrieb:
Neuling schrieb am 12.10.17 09:35:
Wie deklariert man es denn dann beim Verkauf? "Verkauft werden Einrichtung und..."?
Praxisverkauf. Es gibt einen materiellen und einen immateriellen Wert. Bei letzterem gibt es verschiedene Berechnungsmodelle.
Auf der anderen Seite übernimmt man als Käufer auch Verpflichtungen, die ich gegenrechnen würde, z.B. Mietvertrag, gebrauchtes Inventar, Personal, Kassenzulassung, ...
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Sehr richtig. Mein Stb. hat seine Kanzlei verkauft, das jedem Mandanten schriftlich mitgeteilt und um Unterschrift gebeten, dass er berechtigt ist die Daten zu übergeben und der Mandant einverstanden ist, dass die Folgekanzlei die weitere Betreuung übernimmt. Alles andere ist rechtlich unzulässig und wurde häufig in der Vergangenheit von Praxen mißachtet. Jeder Patient, der klagt, wird immer Recht bekommen. Und da es bei Praxen um medizinisch relevante Dinge geht, möchte ich nicht in der Haut des PI stecken, der bei einem Verkauf solche Dinge mißachtet.
Gruß Britt
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RoFo schrieb:
Hallo Martina
Du hast wirklich eine schöne Praxis!
Da du ja auch Heilpraktiker Leistungen anbietest, könntest du auch einen HP suchen, der es übernehmen würde.
Oder quasi mehr od weniger "abgeben" an einen jungen Kollegen, dann hättest du wenigstens die Miete von der Backe.
Oder du kannst vielleicht verpachten.
Suche auf jeden Fall das Gespräch mit dem Vermieter. Vielleicht ergibt sich dabei etwas Hoffnungsvolles.
Hast du schon so einen Kurs "Praxisnachfolge" besucht? Kann ich nur empfehlen!
Alles Gute für dich!
P. S. Eine Webadresse ist auch manchmal verkäuflich
wünsche dir jedenfalls ganz viel Erfolg, egal wie du das regelst. Ich finde, du wirkst sehr sympathisch und es ist schade, dass du deinen Traum nach doch relativ kurzer Zeit aufgeben musst...
Sicher geht wieder eine Tür auf...
LG
Asima
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Sorry redvine
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redvine schrieb:
Ja, eine sympathische Kollegin, aber kein Impressum / Datenschutz und keine Preisangaben auf der Webseite.
Sorry redvine
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RoFo schrieb:
Wozu Preisangaben?
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M0nique schrieb:
Ja, wieso sollen Preise auf der Website stehen?
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Eberhard schrieb:
Kaum auf einer Webseite eines Physios steht ein Preis. Ich habe das auch nie gemacht und es wird auch nicht verlangt. Aber was ich gehabt habe, ist z.B. die Berufsbezeichnung.
Ich mach es trotzdem da ich zu meinen Preisen stehe und es auch kundenfreundlich finde wenn man als Patient schon im Voraus sich über die Preise informieren kann.
Ich empfinde es auch immer als ärgerlich, wenn ich im Netz auf einer Seite irgendein Produkt anschaue und mich dann erst anmelden muss um einen Preis zu erfahren bzw. eine Mail schreiben soll um eine Preisliste o.ä. zu bekommen.
Als Physio muss ich ja sowieso in meiner Praxis einen Preisaushang haben , also öffentlich machen. Warum also dann nicht auch auf meiner HP ?
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mbone schrieb:
Klar, es gibt kein Gesetz das einen zwingt die eigenen Preise auch im Web zu veröffentlichen.
Ich mach es trotzdem da ich zu meinen Preisen stehe und es auch kundenfreundlich finde wenn man als Patient schon im Voraus sich über die Preise informieren kann.
Ich empfinde es auch immer als ärgerlich, wenn ich im Netz auf einer Seite irgendein Produkt anschaue und mich dann erst anmelden muss um einen Preis zu erfahren bzw. eine Mail schreiben soll um eine Preisliste o.ä. zu bekommen.
Als Physio muss ich ja sowieso in meiner Praxis einen Preisaushang haben , also öffentlich machen. Warum also dann nicht auch auf meiner HP ?
Preisangabenverordnung (PAngV)
Preise müssen auf die Webseite und in der Praxis ausgehängt werden!
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Kein Gesetz, aber eine Verordnung, die
Preisangabenverordnung (PAngV)
Preise müssen auf die Webseite und in der Praxis ausgehängt werden!
Gruß redvine
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asima schrieb:
Hallo Tina,
wünsche dir jedenfalls ganz viel Erfolg, egal wie du das regelst. Ich finde, du wirkst sehr sympathisch und es ist schade, dass du deinen Traum nach doch relativ kurzer Zeit aufgeben musst...
Sicher geht wieder eine Tür auf...
LG
Asima
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Klaus schrieb:
Insolvenz anmelden ! Sonst kommt der Staatsanwalt schneller als Du bis drei zählst!
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