Wir sind eine moderne Physiotherapie- und Osteopathiepraxis in Villingen-Schwenningen mit computergestützter Trainingstherapie und suchen Verstärkung ab sofort in Teil- oder Vollzeit.
Eine patientin in der Praxis kommt seit ca. 6 Monaten in die Praxis. Seit ein paar Monaten immer mal wieder Termine nicht abgesagt. 1 Mal kann ich darüber hinweg sehen, bei Termin 3-4 hab ich Ausfallgebühren verlangt. Vorgestern kam sie das 5. mal nicht ohne abzusagen. Kann ich ihr die Behandlungen verweigern? Mir reichts nämlich. Angeblich hat sie private Probleme... mag ja sein, aber Termine zum Kaffee trinken mit Freunden kann Frau dann schon einhalten.
Bitte um Antworten, wie das rechtlich ist, wenn ich ihre restlichen Termine streiche und den Vertrag beende.
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Eine patientin in der Praxis kommt seit ca. 6 Monaten in die Praxis. Seit ein paar Monaten immer mal wieder Termine nicht abgesagt. 1 Mal kann ich darüber hinweg sehen, bei Termin 3-4 hab ich Ausfallgebühren verlangt. Vorgestern kam sie das 5. mal nicht ohne abzusagen. Kann ich ihr die Behandlungen verweigern? Mir reichts nämlich. Angeblich hat sie private Probleme... mag ja sein, aber Termine zum Kaffee trinken mit Freunden kann Frau dann schon einhalten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Eine patientin in der Praxis kommt seit ca. 6 Monaten in die Praxis. Seit ein paar Monaten immer mal wieder Termine nicht abgesagt. 1 Mal kann ich darüber hinweg sehen, bei Termin 3-4 hab ich Ausfallgebühren verlangt. Vorgestern kam sie das 5. mal nicht ohne abzusagen. Kann ich ihr die Behandlungen verweigern? Mir reichts nämlich. Angeblich hat sie private Probleme... mag ja sein, aber Termine zum Kaffee trinken mit Freunden kann Frau dann schon einhalten.
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Natürlich kannst du der Patientin die Behandlung aufkündigen.Bei mir gibts dann einen Therapiebericht mit entsprechender Mitteilung an den Arzt.Pat ist ja nicht gewillt an ihrer Gesundung zu arbeiten.
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Natürlich kannst du der Patientin die Behandlung aufkündigen.Bei mir gibts dann einen Therapiebericht mit entsprechender Mitteilung an den Arzt.Pat ist ja nicht gewillt an ihrer Gesundung zu arbeiten.
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Eine nach § 70 SGB V geforderte Versorgung konnte aufgrund der mangelnden Kooperation und Mitwirkung der/des Patientin/en nicht gewährleistet werden; infolgedessen ein Behandlungsabbruch vollzogen werden musste.
War bei mir noch nie ein Problem.
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• Tarissa Jo Barton
1 Freischuss > 1 gelbe Karte > 1 rote Karte:
Eine nach § 70 SGB V geforderte Versorgung konnte aufgrund der mangelnden Kooperation und Mitwirkung der/des Patientin/en nicht gewährleistet werden; infolgedessen ein Behandlungsabbruch vollzogen werden musste.
War bei mir noch nie ein Problem.
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regiologo schrieb:
1 Freischuss > 1 gelbe Karte > 1 rote Karte:
Eine nach § 70 SGB V geforderte Versorgung konnte aufgrund der mangelnden Kooperation und Mitwirkung der/des Patientin/en nicht gewährleistet werden; infolgedessen ein Behandlungsabbruch vollzogen werden musste.
War bei mir noch nie ein Problem.
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eim schrieb:
Natürlich kannst du der Patientin die Behandlung aufkündigen.Bei mir gibts dann einen Therapiebericht mit entsprechender Mitteilung an den Arzt.Pat ist ja nicht gewillt an ihrer Gesundung zu arbeiten.
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Klar. Die Behandlung soll stets "wirtschaftlich und zweckmäßig" sein, sind solche meistens nicht. Außerdem stört sowas gelegentlich das "Vertrauensverhältnis" - auch ein Grund zum Abbruch.
Hat sie wenigstens gezahlt ???
Muss das jetzt als Klugscheißerin und Hüterin der deutschen Sprache doch noch loswerden: ohne Satzzeichen sind solche "nicht" und "ohne" seeeeehr missverständlich: "erscheint nicht unentschuldigt" - heißt für mich spontan, sie hat sich entschuldigt (doppelt verneint). Wenn überhaupt geht da: "erscheint nicht, unentschuldigt" . Kein gutes Deutsch, aber machbar. Das ist wie mit: "Wir essen jetzt Opa" versus "wir essen jetzt, Opa ! " Also, so ein Komma kann Leben retten .... oder über Ausfallgebühren entscheiden ....
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Klar. Die Behandlung soll stets "wirtschaftlich und zweckmäßig" sein, sind solche meistens nicht. Außerdem stört sowas gelegentlich das "Vertrauensverhältnis" - auch ein Grund zum Abbruch.
Hat sie wenigstens gezahlt ???
Muss das jetzt als Klugscheißerin und Hüterin der deutschen Sprache doch noch loswerden: ohne Satzzeichen sind solche "nicht" und "ohne" seeeeehr missverständlich: "erscheint nicht unentschuldigt" - heißt für mich spontan, sie hat sich entschuldigt (doppelt verneint). Wenn überhaupt geht da: "erscheint nicht, unentschuldigt" . Kein gutes Deutsch, aber machbar. Das ist wie mit: "Wir essen jetzt Opa" versus "wir essen jetzt, Opa ! " Also, so ein Komma kann Leben retten .... oder über Ausfallgebühren entscheiden ....
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1.spricht für eine wirtschaftliche Praxisführung
2. ist der Behandler aus dem Schneider
3. korrekte Meldung an Kasse
Patient erzählt sonst was ansonsten, letztlich muss der Pat. wollen !
:thumbsup:
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Behandlungsabbruch : ...auf der Verordnung....
1.spricht für eine wirtschaftliche Praxisführung
2. ist der Behandler aus dem Schneider
3. korrekte Meldung an Kasse
Patient erzählt sonst was ansonsten, letztlich muss der Pat. wollen !
:thumbsup:
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Norbert Meyer schrieb:
Behandlungsabbruch : ...auf der Verordnung....
1.spricht für eine wirtschaftliche Praxisführung
2. ist der Behandler aus dem Schneider
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Patient erzählt sonst was ansonsten, letztlich muss der Pat. wollen !
:thumbsup:
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Anonymer Teilnehmer schrieb am 24.3.17 12:27:
:D ihr seid so witzig
Mit Humor lebt's sich besser. Besonders wenn man es irgendwann schafft mit anderen über sich selbst zu lachen :)
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• Susulo
[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 24.3.17 12:27:
:D ihr seid so witzig[/zitat]
Mit Humor lebt's sich besser. Besonders wenn man es irgendwann schafft mit anderen über sich selbst zu lachen :)
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Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 24.3.17 12:27:
:D ihr seid so witzig
Mit Humor lebt's sich besser. Besonders wenn man es irgendwann schafft mit anderen über sich selbst zu lachen :)
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Susulo schrieb:
Klar. Die Behandlung soll stets "wirtschaftlich und zweckmäßig" sein, sind solche meistens nicht. Außerdem stört sowas gelegentlich das "Vertrauensverhältnis" - auch ein Grund zum Abbruch.
Hat sie wenigstens gezahlt ???
Muss das jetzt als Klugscheißerin und Hüterin der deutschen Sprache doch noch loswerden: ohne Satzzeichen sind solche "nicht" und "ohne" seeeeehr missverständlich: "erscheint nicht unentschuldigt" - heißt für mich spontan, sie hat sich entschuldigt (doppelt verneint). Wenn überhaupt geht da: "erscheint nicht, unentschuldigt" . Kein gutes Deutsch, aber machbar. Das ist wie mit: "Wir essen jetzt Opa" versus "wir essen jetzt, Opa ! " Also, so ein Komma kann Leben retten .... oder über Ausfallgebühren entscheiden ....
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Beim ersten UE-Termin gibt es die gelbe Karte, dann muss bezahlt werden.
Spätestens beim 3 UE Termin werden sämtliche Folgetermine gestrichen und ein Abbruch gemacht.
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Beim ersten UE-Termin gibt es die gelbe Karte, dann muss bezahlt werden.
Spätestens beim 3 UE Termin werden sämtliche Folgetermine gestrichen und ein Abbruch gemacht.
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Haro schrieb:
Beim ersten UE-Termin gibt es die gelbe Karte, dann muss bezahlt werden.
Spätestens beim 3 UE Termin werden sämtliche Folgetermine gestrichen und ein Abbruch gemacht.
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Wer bei uns das zweite mal untentschuldigt fehlt, dem werden alle weiteren Termine gestrichen und die nicht eingehaltenen Behandlungen privat in Rechung gestellt.
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Wer bei uns das zweite mal untentschuldigt fehlt, dem werden alle weiteren Termine gestrichen und die nicht eingehaltenen Behandlungen privat in Rechung gestellt.
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idefix- schrieb:
Wer bei uns das zweite mal untentschuldigt fehlt, dem werden alle weiteren Termine gestrichen und die nicht eingehaltenen Behandlungen privat in Rechung gestellt.
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Hallooo, Anmeldebogen mit Hinweis auf Zahlungen z.B Ausfalltermin wird nur ersetzt ,wenn ärztl. Attest vorliegt und vom Pat. unterschreiben lassen. Bei uns, einen Freischuss und dann 20 Euro für jede von uns für Sie reservierte Therapieeinheit ! ( 20 min.) . dann kann sich jeder das selber ausrechnen wie viel er für Versäumnis zahlen darf. Man muss es nur durchziehen , damit die Pattis das auch mal glauben.
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Hallooo, Anmeldebogen mit Hinweis auf Zahlungen z.B Ausfalltermin wird nur ersetzt ,wenn ärztl. Attest vorliegt und vom Pat. unterschreiben lassen. Bei uns, einen Freischuss und dann 20 Euro für jede von uns für Sie reservierte Therapieeinheit ! ( 20 min.) . dann kann sich jeder das selber ausrechnen wie viel er für Versäumnis zahlen darf. Man muss es nur durchziehen , damit die Pattis das auch mal glauben.
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silvia43 schrieb:
Hallooo, Anmeldebogen mit Hinweis auf Zahlungen z.B Ausfalltermin wird nur ersetzt ,wenn ärztl. Attest vorliegt und vom Pat. unterschreiben lassen. Bei uns, einen Freischuss und dann 20 Euro für jede von uns für Sie reservierte Therapieeinheit ! ( 20 min.) . dann kann sich jeder das selber ausrechnen wie viel er für Versäumnis zahlen darf. Man muss es nur durchziehen , damit die Pattis das auch mal glauben.
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Wie sieht es den bei so etwas mit der Zahlungsmoral aus, in euren Praxen?
Es gibt doch ein paar ganz wenige, die nicht erscheinen und auch nicht auf Rechnung und Mahnung reagieren. Weitere Schritte hatten wir meisten gelassen.
Der Gro ist ja zum Glück froh überhaupt Termine zu bekommen.
Wie sieht es den bei so etwas mit der Zahlungsmoral aus, in euren Praxen?
Es gibt doch ein paar ganz wenige, die nicht erscheinen und auch nicht auf Rechnung und Mahnung reagieren. Weitere Schritte hatten wir meisten gelassen.
Der Gro ist ja zum Glück froh überhaupt Termine zu bekommen.
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Sven Windels schrieb:
Wie sieht es den bei so etwas mit der Zahlungsmoral aus, in euren Praxen?
Es gibt doch ein paar ganz wenige, die nicht erscheinen und auch nicht auf Rechnung und Mahnung reagieren. Weitere Schritte hatten wir meisten gelassen.
Der Gro ist ja zum Glück froh überhaupt Termine zu bekommen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Eine patientin in der Praxis kommt seit ca. 6 Monaten in die Praxis. Seit ein paar Monaten immer mal wieder Termine nicht abgesagt. 1 Mal kann ich darüber hinweg sehen, bei Termin 3-4 hab ich Ausfallgebühren verlangt. Vorgestern kam sie das 5. mal nicht ohne abzusagen. Kann ich ihr die Behandlungen verweigern? Mir reichts nämlich. Angeblich hat sie private Probleme... mag ja sein, aber Termine zum Kaffee trinken mit Freunden kann Frau dann schon einhalten.
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Hat sie wenigstens gezahlt ???
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Lg
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limone schrieb:
Genau das dachte ich auch, als ich das Thema anklickte: nicht unentschuldigt, wo ist das Problem? :stuck_out_tongue:
Lg
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2. ist der Behandler aus dem Schneider
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Patient erzählt sonst was ansonsten, letztlich muss der Pat. wollen !
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Norbert Meyer schrieb:
Behandlungsabbruch : ...auf der Verordnung....
1.spricht für eine wirtschaftliche Praxisführung
2. ist der Behandler aus dem Schneider
3. korrekte Meldung an Kasse
Patient erzählt sonst was ansonsten, letztlich muss der Pat. wollen !
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke, ich beherrsche die deutsche Sprache sehr gut!
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RoFo schrieb:
Umso schlimmer, wenn du uns das verheimlichst!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
:D ihr seid so witzig
Ich verweise auf meine Signatur...
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RoFo schrieb:
Ein Dankeschön für die hilfreichen Beiträge sollte auch selbstverständlich sein.
Ich verweise auf meine Signatur...
:D ihr seid so witzig
Mit Humor lebt's sich besser. Besonders wenn man es irgendwann schafft mit anderen über sich selbst zu lachen :)
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Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 24.3.17 12:27:
:D ihr seid so witzig
Mit Humor lebt's sich besser. Besonders wenn man es irgendwann schafft mit anderen über sich selbst zu lachen :)
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Susulo schrieb:
Klar. Die Behandlung soll stets "wirtschaftlich und zweckmäßig" sein, sind solche meistens nicht. Außerdem stört sowas gelegentlich das "Vertrauensverhältnis" - auch ein Grund zum Abbruch.
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Haro schrieb:
Beim ersten UE-Termin gibt es die gelbe Karte, dann muss bezahlt werden.
Spätestens beim 3 UE Termin werden sämtliche Folgetermine gestrichen und ein Abbruch gemacht.
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Wer bei uns das zweite mal untentschuldigt fehlt, dem werden alle weiteren Termine gestrichen und die nicht eingehaltenen Behandlungen privat in Rechung gestellt.
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Hallooo, Anmeldebogen mit Hinweis auf Zahlungen z.B Ausfalltermin wird nur ersetzt ,wenn ärztl. Attest vorliegt und vom Pat. unterschreiben lassen. Bei uns, einen Freischuss und dann 20 Euro für jede von uns für Sie reservierte Therapieeinheit ! ( 20 min.) . dann kann sich jeder das selber ausrechnen wie viel er für Versäumnis zahlen darf. Man muss es nur durchziehen , damit die Pattis das auch mal glauben.
Es gibt doch ein paar ganz wenige, die nicht erscheinen und auch nicht auf Rechnung und Mahnung reagieren. Weitere Schritte hatten wir meisten gelassen.
Der Gro ist ja zum Glück froh überhaupt Termine zu bekommen.
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