Wir suchen DICH als
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
Wir bieten Dir:
Umfangreiche Therapieangebote mit
besonderen Schwerpunkten und die
Möglichkeit zum Mitwirk...
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
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In nächster Zeit werde ich meine Praxis verkaufen.
Wie wird das mit den Patientendaten praktisch umgestzt?
Ich nutze ein Abrechnungsprogramm und Karteikarten.
Auch nach Verkauf bleibe ich doch verantwortlich für meine Behandlungen und Abrechnungen.
Einerseits möchte ich ja die Patienten "weitergeben" andererseits schaffe ich schon mal im Keller Platz für die Unterlagen.
Wie wird sowas in der Praxis denn nun umgesetzt?
Für Tipps wäre ich euch echt dankbar.
Und sorry wg anonym.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Kollegen!
In nächster Zeit werde ich meine Praxis verkaufen.
Wie wird das mit den Patientendaten praktisch umgestzt?
Ich nutze ein Abrechnungsprogramm und Karteikarten.
Auch nach Verkauf bleibe ich doch verantwortlich für meine Behandlungen und Abrechnungen.
Einerseits möchte ich ja die Patienten "weitergeben" andererseits schaffe ich schon mal im Keller Platz für die Unterlagen.
Wie wird sowas in der Praxis denn nun umgesetzt?
Für Tipps wäre ich euch echt dankbar.
Und sorry wg anonym.
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Tempelritter schrieb:
die Patientenunterlagen musst du 10 Jahre aufbewahren. Du kannst die Patienten bzw. deren Unterlagen nicht weitergeben, d.h. alle Patientenunterlagen sollten von dir eingelagert werden und der neue PI fängt bei 0 an.
1.) Firma (soweit man von Firma sprechen kann) wird komplett übertragen, neuer PI wird Rechtsnachfolger des alten, soll heißen alle Rechte und Pflichten werden mit übernommen. Dann kann der neue Inhaber die Akten haben. (Wichtig hier nur Haftungsausschluss für den neuen bei Fehlern während des Alt-Besitzers)
2.) Alter PI macht zu, Neuer PI macht in den gleichen Räumen neu auf. Dann muss der alte PI alles behalten.
Am Besten Fachanwalt fragen.
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TheStonie schrieb:
Meiner Meinung nach muss man 2 Fälle unterscheiden:
1.) Firma (soweit man von Firma sprechen kann) wird komplett übertragen, neuer PI wird Rechtsnachfolger des alten, soll heißen alle Rechte und Pflichten werden mit übernommen. Dann kann der neue Inhaber die Akten haben. (Wichtig hier nur Haftungsausschluss für den neuen bei Fehlern während des Alt-Besitzers)
2.) Alter PI macht zu, Neuer PI macht in den gleichen Räumen neu auf. Dann muss der alte PI alles behalten.
Am Besten Fachanwalt fragen.
1. Pat.-Daten sind als Gesundheitsdaten besonders geschützt. Aufbewahrungsfrist für alle leidensbezogenen Aufzeichnungen ist 10 Jahre, ab Eintritt der Volljährigkeit!! Karteikarten der Kinder müssen also länger verwahrt werden.
2. Die Übergabe solcher Akten muss in jedem Einzelfall von den Betreffenden / Sorgeberechtigten genehmigt werden. Also empfiehlt es sich, solche Genehmigungsformulare zu drucken und jedem Pat. in die Hand, dann in die Akte zu nehmen.
3. Das Archiv muss entweder selber oder gegen Entgelt an anderer Stelle gelagert werden.
4. Jede Vereinbarung zwischen abgebender und nachfolgender Praxis zu diesen Daten ist an jede einzelne Zustimmung / Ablehnung gebunden!!
mfg hgb :wink:
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Grüße YO
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Yo schrieb:
Wir haben bei einer Übernahme das "Zwei-Schrank-Modell" genutzt. Alle Akten in Schrank 1, zugangsberechtigt (Schlüssel) bei altem PI, bei Vorlage der Einverständnisserklärung des Patienten Übergang der Akte in Schrank 2, zugangsberechtigt neuer PI. Bleiben wohl ein paar Karteileichen in Schrank 1, aber nach 10 Jahren Kompletträumung, fertig.
Grüße YO
mfg hgb :unamused:
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hgb schrieb:
.. wenn der neue PI den "Leichenschrank" beherbergen will, wäre das eine Möglichkeit. Ob es den Vorgaben entspricht, die Verwahrung außerhalb des eigenen Zugriffs durchzuführen, bezweifele ich ein bißchen.
mfg hgb :unamused:
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hgb schrieb:
Für Patientendaten gelten folgende Archivierungs- und Datenschutzrichtlinien / Gesetze:
1. Pat.-Daten sind als Gesundheitsdaten besonders geschützt. Aufbewahrungsfrist für alle leidensbezogenen Aufzeichnungen ist 10 Jahre, ab Eintritt der Volljährigkeit!! Karteikarten der Kinder müssen also länger verwahrt werden.
2. Die Übergabe solcher Akten muss in jedem Einzelfall von den Betreffenden / Sorgeberechtigten genehmigt werden. Also empfiehlt es sich, solche Genehmigungsformulare zu drucken und jedem Pat. in die Hand, dann in die Akte zu nehmen.
3. Das Archiv muss entweder selber oder gegen Entgelt an anderer Stelle gelagert werden.
4. Jede Vereinbarung zwischen abgebender und nachfolgender Praxis zu diesen Daten ist an jede einzelne Zustimmung / Ablehnung gebunden!!
mfg hgb :wink:
Von dem "Zwei Schränke Modell" habe ich jetzt auch von juristischer Seite vernommen.
Die Durchführung kann ich mir aber nicht gut vorstellen.
Der neue PI bekommt vom Pat die Erlaubnis und ruft den alten PI um den Schrank zu öffnen? !
Und das 10 Jahre lang?
Gibt es da nicht etwas praktischeres?
Ich habe keine Probleme die Unterlagen 10 Jahre zu bewahren. Aber die scheibchenweise Übergabe finde ich schwierig.
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Wäre dies eine Möglichkeit, die Patientendaten doch später ohne größere Probleme an den Praxisnachfolger weitergeben zu können?
Müsste dieses Einverständnis dann immer wieder erneuert werden?
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Körnchen schrieb:
Wie sieht es eigentlich aus, wenn man in der Behandlungsaufklärung/bewilligung des Patienten (die jeder Praxis dem Patienten zur Unterschrift übergeben sollte.... :innocent:) einen entsprechenden Passus einbaut, dass der Patient sich einverstanden erklärt, die Behandlungsdokumente einem Praxisnachfolger zur Verfügung zu stellen?
Wäre dies eine Möglichkeit, die Patientendaten doch später ohne größere Probleme an den Praxisnachfolger weitergeben zu können?
Müsste dieses Einverständnis dann immer wieder erneuert werden?
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
.. der Nachfolger sollte namentlich benannt werden, eine pauschale Entbindung kann problematisch werden. (Beispiel: Übernehmer nach 8 Jahren der ex - Mann!)
mfg hgb :wink:
Aber wie hgb schon meint, sooo einfach ist das leider eben nicht.
Außerdem erfordert das eine extra Unterschrift vom Patienten.
Das ist mir zum jetzigen Zeitpunkt nicht angenehm.
Ich gestehe, das habe ich mir einfacher vorgestellt. ..
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das mit der Einbindung im Aufnahmebogen wollfe ich auch machen.
Aber wie hgb schon meint, sooo einfach ist das leider eben nicht.
Außerdem erfordert das eine extra Unterschrift vom Patienten.
Das ist mir zum jetzigen Zeitpunkt nicht angenehm.
Ich gestehe, das habe ich mir einfacher vorgestellt. ..
Gelten bei den Ärzten andere Bestimmungen? Interessiert mich einfach mal.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Aber wie machen das denn Ärzte? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die jeden einzelnen Patienten um die Unterschrift bitten. Und die Daten werden ja immer an den Nachfolger übergeben, jedenfalls habe ich es noch nie anders gehört. Und ich kenne viele Arzt- und Zahnarztpraxen, die verkauft wurden und wo die Patienten geblieben sind. Habe mal einige Patienten gefragt, nicht ein einziger wurde um Unterschrift o. ä. gebeten.
Gelten bei den Ärzten andere Bestimmungen? Interessiert mich einfach mal.
Gruß Britt
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Eberhard schrieb:
Die sog. Institionelle Lösung: Der nachfolgende Arzt arbeiten erst einmal als Berufspartner beim"alten" Arzt. Dazu muss er ja sowieso Einsicht in die laufenden Patientendatei haben. Wenn dann die entgültige Übergabe ist, dann übernimmt der "neue" Arzt den ganzen Kladeradatsch.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Zum einen wird der von Eberhard gen. "schleichende" Übergang gewählt, zum anderen geht der Weg über Gemeinschaftspraxen, hier muss der Pat. widersprechen, wenn er seine Daten nicht in dem pool haben will. Dann nimmt die Praxis einen neuen Partner auf und die Kuh ist vom Eis. Reine Einzelpraxen sterben ja aus, denn die will keiner mehr machen.
mfg hgb :wink:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für eure Antworten!
Von dem "Zwei Schränke Modell" habe ich jetzt auch von juristischer Seite vernommen.
Die Durchführung kann ich mir aber nicht gut vorstellen.
Der neue PI bekommt vom Pat die Erlaubnis und ruft den alten PI um den Schrank zu öffnen? !
Und das 10 Jahre lang?
Gibt es da nicht etwas praktischeres?
Ich habe keine Probleme die Unterlagen 10 Jahre zu bewahren. Aber die scheibchenweise Übergabe finde ich schwierig.
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