Wir sind eine kleine Praxis, die
mit Bedacht weiter wachsen möchte
und dabei auch gerne
außergewöhnliche Wege geht.
Unsere Leidenschaft ist es,
innovative Lösungen für unsere
Patienten zu entwickeln und
dabei den Menschen in den
Mittelpunkt zu stellen.
Für unsere Mission suchen wir
Mitarbeiterinnen, die nicht nur
einen neuen Job suchen,
sondern nach einer Aufgabe, die
inspiriert und begeistert.
Was wir uns wüschen:
Du bist motiviert und bereit dich
in einem kleinen Team einzubr...
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aber wenn auch andere Therapeuten Patienten an Geräten einweisen , müssen diese doch auch KG-Gerät haben , oder nicht ??
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
ein Therapeut muß ja die fachliche Leitung übernehmen ( also den Schein KGG-Gerät haben )und bei den Krankenkassen gemeldet sein .
aber wenn auch andere Therapeuten Patienten an Geräten einweisen , müssen diese doch auch KG-Gerät haben , oder nicht ??
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
vielen Dank für Antworten !
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don schrieb:
Der jenige der dier Leistungen (ganz gleich welche) muss auch die entsprechende Legitimation haben! Ansonsten ist Deine Frage wirklich sehr schwer zu verstehen!
Ansonsten kann jeder, der sich in Gerätetherapie irgendwie kundig gemacht hat, mit Menschen an Geräten trainieren.
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Hase C schrieb:
PS: und die fachliche Leitung muß nicht alle abrechnungsrelevanten Zertifikate haben...
Was wäre denn , wenn man auf Weisung des AG auch ohne den Schein Patienten an Geräten einweist ( nach bestem "Wissen " sozusagen und dann passiert mal was ?
würde dann nur der AG zur Verantwortung gezogen od auch der Th selbst ?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Frage an Shakespeare :
Was wäre denn , wenn man auf Weisung des AG auch ohne den Schein Patienten an Geräten einweist ( nach bestem "Wissen " sozusagen und dann passiert mal was ?
würde dann nur der AG zur Verantwortung gezogen od auch der Th selbst ?
Kommt es zu einem Unfall im KGG-Raum tritt i.d.R. die Haftpflichtversicherung des Praxisinhabers ein, wenn hier ein Verschulden des Inhabers (z.B. Einrichtung nicht unfallsicher) oder seiner Angestellten (z.B. mangelnde Aufsicht) vorliegt. Wer da welche Zertifikate hatte oder nicht hatte, ist m.W. irrelevant da ein Unfall damit nichts zu tun hat.
Kommt es zu einem tatsächlichen oder vermeintlichen Schaden durch ein tatsächlich oder vermeintlich falsch ausgeführtes Training, wird es ggf. kompliziert was die Verantwortlichkeiten angeht. Hier entscheidet dann ggf. vor Gericht der Einzelfall. D.h. alle bekannten Tatsachen wie auch vorhandene Zertifikate oder anderweitig erworbene Kompetenzen der beteiligten Mitarbeiter, Verordnung des Arztes, Umfang der therapeutischen Betreuung u.v.m. werden berücksichtigt. Eine allgemeine Aussage ob man als Angestellter mit oder ohne Zertifikat ggf. fahrlässig gehandelt hat und damit juristisch mit belangt werden könnte, ist also nicht möglich. Ist man als Mitarbeiter aber kompetent im Umgang mit Trainingsgeräten und im Aufbau eines sinnvollen Trainings, genügt seiner Aufsichtspflicht und kontrolliert fehlerhafte Ausführungen, sehe ich keine ernsthaften juristischen Risiken, wenn man der Weisung des Chefs mit oder ohne Zertifikat folgt.
Üblicherweise deckt aber die Haftpflicht des AG auch solche Schäden ab. Ob es aufgrund der Zertifikatsvorgaben der GKV, die evtl. nicht erfüllt wurden, ggf. Regulierungsprobleme geben könnte, will ich aber nicht ausschließen. Das ist dann des Problem des Arbeitgebers.
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Shakespeare schrieb:
Der angestellte Therapeut unterliegt gem. Arbeitsvertrag den Weisungen des Arbeitgebers mit den Kassenverträgen hat er juristisch betrachtet nichts zu tun. Ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten kann arbeitsrechtliche und damit existenzielle Folgen haben. Nur wenn eine Weisung des AG gegen Gesetze verstoßen würde (HMK und Rahmenverträge sind keine Gesetzte sondern Verträge), kann und muss er einer Weisung widersprechen. Ebenso darf er einer Weisung nicht nachkommen, wenn er diese nicht fachlich korrekt (mangels Kompetenz) so erfüllen kann, dass dem Patienten kein Schaden entsteht. Ein Schaden wäre auch dann gegeben, wenn der Patient nicht fachlich so korrekt behandelt wird, wie es im Normalfall üblich ist. Das gilt in jedem Fall, unabhängig von irgendwelchen Zertifikatsvorgaben, die Kassen und Berufsverbände miteinander vereinbart haben. Der zugelassene Praxisinhaber i.d.R. auch der Arbeitgeber, unterliegt wiederum den vertraglichen Regelungen mit den Kostenträgern und steht für Zuwiderhandlungen grade.
Kommt es zu einem Unfall im KGG-Raum tritt i.d.R. die Haftpflichtversicherung des Praxisinhabers ein, wenn hier ein Verschulden des Inhabers (z.B. Einrichtung nicht unfallsicher) oder seiner Angestellten (z.B. mangelnde Aufsicht) vorliegt. Wer da welche Zertifikate hatte oder nicht hatte, ist m.W. irrelevant da ein Unfall damit nichts zu tun hat.
Kommt es zu einem tatsächlichen oder vermeintlichen Schaden durch ein tatsächlich oder vermeintlich falsch ausgeführtes Training, wird es ggf. kompliziert was die Verantwortlichkeiten angeht. Hier entscheidet dann ggf. vor Gericht der Einzelfall. D.h. alle bekannten Tatsachen wie auch vorhandene Zertifikate oder anderweitig erworbene Kompetenzen der beteiligten Mitarbeiter, Verordnung des Arztes, Umfang der therapeutischen Betreuung u.v.m. werden berücksichtigt. Eine allgemeine Aussage ob man als Angestellter mit oder ohne Zertifikat ggf. fahrlässig gehandelt hat und damit juristisch mit belangt werden könnte, ist also nicht möglich. Ist man als Mitarbeiter aber kompetent im Umgang mit Trainingsgeräten und im Aufbau eines sinnvollen Trainings, genügt seiner Aufsichtspflicht und kontrolliert fehlerhafte Ausführungen, sehe ich keine ernsthaften juristischen Risiken, wenn man der Weisung des Chefs mit oder ohne Zertifikat folgt.
Üblicherweise deckt aber die Haftpflicht des AG auch solche Schäden ab. Ob es aufgrund der Zertifikatsvorgaben der GKV, die evtl. nicht erfüllt wurden, ggf. Regulierungsprobleme geben könnte, will ich aber nicht ausschließen. Das ist dann des Problem des Arbeitgebers.
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Shakespeare schrieb:
Nur wenn zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen auf die Verordnung KGG oder D1, Gerätetherapie abgegeben und abgerechnet wird, ist es erforderlich, dass der verantwortliche und durchführende Therapeut ein entsprechendes Zertifikat hat und dieses auch bei den Kassen vorliegt. So ist die Regel! Wie sinnvoll die ist lasse ich hier mal offen....
Ansonsten kann jeder, der sich in Gerätetherapie irgendwie kundig gemacht hat, mit Menschen an Geräten trainieren.
Was passiert wenn...... das Forum ist keine sichere Rechtsberatung und Absicherung im Falle des Falles!!!
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moahl schrieb:
Erstmal der AG (Praxis bekommt eine Abmahnung von der Krankenkasse). Bei grober Fahrlässigkeit könnte ich mir vorstellen das auch der AN Probleme bekommen kann. Du bist immerhin Erwachsen und triffst deine eigenen Entscheidungen. Zudem weißt du jetzt was erlaubt ist und was nicht :wink:
Was passiert wenn...... das Forum ist keine sichere Rechtsberatung und Absicherung im Falle des Falles!!!
aber die Frage stellt sich trotzdem ...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
ja hast ja recht !
aber die Frage stellt sich trotzdem ...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
vielen Dank für deine ausführliche Erklärung ! hast mir sehr weitergeholfen ! viele Grüße , eine Kollegin !
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