Goldene Hände gesucht!
Wir suchen zum nächstmöglichen
Termin staatl. geprüfte
Physiotherapeuten in VZ als
fachliche Leitung für unsere
wunderschöne orthopädisch
sportmedizinisch ausgerichtete
Praxis im Zentrum von Neuhausen. .
Wir bieten:
30-60min Taktung
interne und externe
Fortbildungsmöglichkeiten
finanzielle Unterstützung bei
Fobis
30 Tage Urlaub
leistungsgerechte Bezahlung je nach
Qualifikation
Deutschlandticket oder
Fahrtkostenzuschuss
UrbanSportsclub A...
Wir suchen zum nächstmöglichen
Termin staatl. geprüfte
Physiotherapeuten in VZ als
fachliche Leitung für unsere
wunderschöne orthopädisch
sportmedizinisch ausgerichtete
Praxis im Zentrum von Neuhausen. .
Wir bieten:
30-60min Taktung
interne und externe
Fortbildungsmöglichkeiten
finanzielle Unterstützung bei
Fobis
30 Tage Urlaub
leistungsgerechte Bezahlung je nach
Qualifikation
Deutschlandticket oder
Fahrtkostenzuschuss
UrbanSportsclub A...
haben einen Patienten mit einem Rezept (Kostenträger war Sozialamt) fertig behandelt. Der Patient teilte uns mit, dass er noch ein weiteres Rezept vom Arzt bekommen hat und machte einen neuen Termin aus. Beim Termin stellte ich fest, dass das Rezept aber noch nicht genehmigt war vom SSA. Ich gab dem Patienten das Rezept zum genehmigen wieder mit. Der Patient erschien dann aber nicht mehr zu den weiteren Terminen. Wir haben ihm den einen Behandlungstermin nun in Rechnung gestellt und daraufhin auch ne Mahnung verschickt, nachdem von ihm keinerlei Reaktion kam. Ich versuchte ihn nun telefonisch zu erreichen, aber die Mobilfunknummer ist jetzt plötzlich nicht mehr vergeben. Was würdet ihr nun tun? Nochmals ne Mahnung per Einschreiben und dann ggf. Inkasso? Ist das überhaupt realistisch? oder Geld Abschreiben?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Heuberger schrieb:
Hallo,
haben einen Patienten mit einem Rezept (Kostenträger war Sozialamt) fertig behandelt. Der Patient teilte uns mit, dass er noch ein weiteres Rezept vom Arzt bekommen hat und machte einen neuen Termin aus. Beim Termin stellte ich fest, dass das Rezept aber noch nicht genehmigt war vom SSA. Ich gab dem Patienten das Rezept zum genehmigen wieder mit. Der Patient erschien dann aber nicht mehr zu den weiteren Terminen. Wir haben ihm den einen Behandlungstermin nun in Rechnung gestellt und daraufhin auch ne Mahnung verschickt, nachdem von ihm keinerlei Reaktion kam. Ich versuchte ihn nun telefonisch zu erreichen, aber die Mobilfunknummer ist jetzt plötzlich nicht mehr vergeben. Was würdet ihr nun tun? Nochmals ne Mahnung per Einschreiben und dann ggf. Inkasso? Ist das überhaupt realistisch? oder Geld Abschreiben?
Gefällt mir
Und ich würde es definitiv nicht hier posten :smile:
fertig
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
vdv schrieb:
ich würde mir einen Gintonic machen, mich zurücklehnen und kurz *fuck* denken, aber nur ganz ganz kurz ... dann würde ich den Gintonic genießen!
Und ich würde es definitiv nicht hier posten :smile:
fertig
Bei aller Liebe zum GKVen-vor-Gericht zerren: wenn du Gin Tonic nicht magst darf's auch ein guter Whiskey sein, Hauptsache du entwickelst wegen der €21 keine Stresssymptome deren Behandlung im Eigenanteil leicht €90 kostet ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Wenn dir gerade langweilig ist kannst du deine Soforthilfe benutzen um die Kosten vorzustrecken mit denen du einen Titel über €21-ungerade Plus Spesen erwirken kannst, dann kannst du das ganze an einen Inkassodienstleister abtreten und bekommst in 6-10 Jahren deine €21. Vielleicht.
Bei aller Liebe zum GKVen-vor-Gericht zerren: wenn du Gin Tonic nicht magst darf's auch ein guter Whiskey sein, Hauptsache du entwickelst wegen der €21 keine Stresssymptome deren Behandlung im Eigenanteil leicht €90 kostet ;)
Danke für die Antworten :thumbsdown:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Heuberger schrieb:
also Abschreiben?! Habe ich mir schon gedacht. Werde solche Rezepte in Zukunft auch gar nicht mehr annehmen....
Danke für die Antworten :thumbsdown:
also Abschreiben?! Habe ich mir schon gedacht. Werde solche Rezepte in Zukunft auch gar nicht mehr annehmen....
Danke für die Antworten :thumbsdown:
Sobald die Genehmigung vorliegt ist das ziemlich sicher eingehendes Geld, erheblich unkomplizierter als die DAK es auszahlt - die Sachbearbeiter haben eigentlich keine Lust, im Detail zu prüfen; die sehen nur "Leistung wie vereinbart erbracht, Zahlung kann angewiesen werden" ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Heuberger schrieb am 17.4.20 19:16:
also Abschreiben?! Habe ich mir schon gedacht. Werde solche Rezepte in Zukunft auch gar nicht mehr annehmen....
Danke für die Antworten :thumbsdown:
Sobald die Genehmigung vorliegt ist das ziemlich sicher eingehendes Geld, erheblich unkomplizierter als die DAK es auszahlt - die Sachbearbeiter haben eigentlich keine Lust, im Detail zu prüfen; die sehen nur "Leistung wie vereinbart erbracht, Zahlung kann angewiesen werden" ;)
also Abschreiben?! Habe ich mir schon gedacht. Werde solche Rezepte in Zukunft auch gar nicht mehr annehmen....
Danke für die Antworten :thumbsdown:
radikal funktionierts zwar auch, aber eigentlich musst du nur auf solche "gesonderten kostenträger" achten. manche von denen haben halt ihre macken, die man vorher kennen sollte. und wie papa alpaka schon sagt, gerade solche verordnungen sind unkomplizierter, da der medizinische teil irrelevant ist und nicht weiter geprüft wird. leistung erbracht - quittiert - geld bekommen - zu den akten - der nächste bitte. :)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Alex Moro schrieb:
Heuberger schrieb am 17.4.20 19:16:
also Abschreiben?! Habe ich mir schon gedacht. Werde solche Rezepte in Zukunft auch gar nicht mehr annehmen....
Danke für die Antworten :thumbsdown:
radikal funktionierts zwar auch, aber eigentlich musst du nur auf solche "gesonderten kostenträger" achten. manche von denen haben halt ihre macken, die man vorher kennen sollte. und wie papa alpaka schon sagt, gerade solche verordnungen sind unkomplizierter, da der medizinische teil irrelevant ist und nicht weiter geprüft wird. leistung erbracht - quittiert - geld bekommen - zu den akten - der nächste bitte. :)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
stefomanski schrieb:
vdv sagt wie es ist Q! s.o.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
CrazyChris schrieb:
Die vom Sozialamt bisher nicht genehmigte (einmalige) Behandlung kannst du abschreiben. Wird nichts draus! Was glaubste warum das Rezept vom Sozialamt zu übernehmen ist :hushed:
das andere kostet nur Nerven
das hatte ich auch schon bei privat Zahler 150,00 € 1. Mahnung 2 Mahnung mit Androhung usw.
Rechtsmittel einlegen bei den Betrag kostet Geld und Nerven abgehackt der ist in meiner Rotenliste
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
WiHe schrieb:
abhacken und gemütlich ein Bier trinken gehen
das andere kostet nur Nerven
das hatte ich auch schon bei privat Zahler 150,00 € 1. Mahnung 2 Mahnung mit Androhung usw.
Rechtsmittel einlegen bei den Betrag kostet Geld und Nerven abgehackt der ist in meiner Rotenliste
Hallo,
haben einen Patienten mit einem Rezept (Kostenträger war Sozialamt) fertig behandelt. Der Patient teilte uns mit, dass er noch ein weiteres Rezept vom Arzt bekommen hat und machte einen neuen Termin aus. Beim Termin stellte ich fest, dass das Rezept aber noch nicht genehmigt war vom SSA. Ich gab dem Patienten das Rezept zum genehmigen wieder mit. Der Patient erschien dann aber nicht mehr zu den weiteren Terminen. Wir haben ihm den einen Behandlungstermin nun in Rechnung gestellt und daraufhin auch ne Mahnung verschickt, nachdem von ihm keinerlei Reaktion kam. Ich versuchte ihn nun telefonisch zu erreichen, aber die Mobilfunknummer ist jetzt plötzlich nicht mehr vergeben. Was würdet ihr nun tun? Nochmals ne Mahnung per Einschreiben und dann ggf. Inkasso? Ist das überhaupt realistisch? oder Geld Abschreiben?
U.a. aus diesen Gründen erledige ich das Genehmigungsgedöns für meine Patienten selbst und kann problemlos mit der Therapie beginnen und meine Behandlungen rechtssicher abrechnen. Mit Theorg in max. 2 min erledigt.
LG ergonosis
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
ergonosis schrieb:
Heuberger schrieb am 17.4.20 11:26:
Hallo,
haben einen Patienten mit einem Rezept (Kostenträger war Sozialamt) fertig behandelt. Der Patient teilte uns mit, dass er noch ein weiteres Rezept vom Arzt bekommen hat und machte einen neuen Termin aus. Beim Termin stellte ich fest, dass das Rezept aber noch nicht genehmigt war vom SSA. Ich gab dem Patienten das Rezept zum genehmigen wieder mit. Der Patient erschien dann aber nicht mehr zu den weiteren Terminen. Wir haben ihm den einen Behandlungstermin nun in Rechnung gestellt und daraufhin auch ne Mahnung verschickt, nachdem von ihm keinerlei Reaktion kam. Ich versuchte ihn nun telefonisch zu erreichen, aber die Mobilfunknummer ist jetzt plötzlich nicht mehr vergeben. Was würdet ihr nun tun? Nochmals ne Mahnung per Einschreiben und dann ggf. Inkasso? Ist das überhaupt realistisch? oder Geld Abschreiben?
U.a. aus diesen Gründen erledige ich das Genehmigungsgedöns für meine Patienten selbst und kann problemlos mit der Therapie beginnen und meine Behandlungen rechtssicher abrechnen. Mit Theorg in max. 2 min erledigt.
LG ergonosis
Mein Profilbild bearbeiten