für unsere Physiotherapie - Praxis
suchen wir eine*n
Physiotherapeuten*in für 5h - 20
h. Auch Berufsanfänger*innen sind
willkommen.
Wir bieten:
- selbständiges Arbeiten in einer
gut etablierten Praxis mit
wertschätzendem ruhigem
Arbeitsklima
- eine überdurchschnittliche
Vergütung( 22-24 €/h )
- komfortabel ausgestattete große
und helle Behandlungsräume
- Behandlungstakt von 30 und 60min.
- Fortbildungsunterstützung (
finanziell und zusätzliche freie
Tage)
Ein fröhliches T...
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Bei einem Hausbesuch ist ein Patient, welche von meinem Mitarbeiter behandelt wurde, während der Gangschule außerhalb der Wohnung gestürzt. Er schlug mit dem Kopf gegen den Boden und wurde vom Krankenwagen mitgenommen.
Ich habe als PI sofort die Berufshaftpflichtversicherung über den Fall informiert. Bei dem Gespräch mit seine Frau, fragte Sie sofort nach eine Entschädigung.
Mit was muss man in so einem Fall rechnen bzw. was kann dem Kollegen und der Praxis im ganzen passieren? Evtl. hatte schon jemand damit zu tun?
Vielen Dank
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
Bei einem Hausbesuch ist ein Patient, welche von meinem Mitarbeiter behandelt wurde, während der Gangschule außerhalb der Wohnung gestürzt. Er schlug mit dem Kopf gegen den Boden und wurde vom Krankenwagen mitgenommen.
Ich habe als PI sofort die Berufshaftpflichtversicherung über den Fall informiert. Bei dem Gespräch mit seine Frau, fragte Sie sofort nach eine Entschädigung.
Mit was muss man in so einem Fall rechnen bzw. was kann dem Kollegen und der Praxis im ganzen passieren? Evtl. hatte schon jemand damit zu tun?
Vielen Dank
Dem Pat. gute Besserung, falls er noch imKrhs. ist, käme ein Besuch gut an. Aber keine Stellungnahme zum Geschehen!!
Die Versicherung regelt, wenn keine Polizie eingeschaltet ist, wird es auch keine weiteren Ermittlungen - Fahrlässigkeit etc. geben. Also wäre der Fall dann abgeschlossen. Den MA noch befragen zum Ablauf und das für die Haftpflicht dokumentieren. Wenn ernste Schäden zu regeln sind, wird die Vers. den MA ohnehin direkt befragen.
mfg hgb :sunglasses:
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...abgesehen davon das die Regulierungsabteilung ohnehin sauber arbeitet: "Dein" Sachbearbeiter wird sich freuen schon jetzt zu hören das die gute Dame direkt nach der Entschädigung gefragt hat; auch deine persönliche Meinung zum Fall ist gefragt -- grundsätzlich wird es erstmal darum gehen, deinen Mitarbeiter (und damit auch dich) von einer Haftung freizustellen, es kann aber ganz persönliche Konsequenzen geben entsprechend dem, worum du gebeten hast: "Wir zahlen nicht und tragen das zur Not auch vor Gericht aus" bis hin zu "Wir sind nicht zur Zahlung verpflichtet, schlagen aber aus Kulanz und zur Vereinfachung des Verfahrens 50:50 vor".
Steht am Ende fest das die Haftung bei dir liegt hat das zum einen die Konsequenz das du deinem Mitarbeiter in's Gewissen reden musst in Zukunft sorgfältiger zu arbeiten (und das dokumentieren); je nachdem wie die Versicherung zu dir steht und was der Schaden kostet kann dein Vertrag gekündigt bzw. der Versicherungsbeitrag erhöht werden.
Steht am Ende keine Haftung für dich im Raum ist die GKV wieder in der Leistungspflicht (Versorgung der Verletzungen, ggf. Entgeltfortzahlung bei Lohnausfall).
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Papa Alpaka schrieb:
Zur Absicherung deines Mitarbeiters wäre es vorteilhaft wenn bei Beginn der Schadensregulierung Assessments vorliegen die auf eine ausreichende Gehfähigkeit des Patienten hinweisen. Nicht das dein Mitarbeiter noch mit einem Menschen losgelaufen ist der nichtmal stabil sitzen/stehen kann... ;)
...abgesehen davon das die Regulierungsabteilung ohnehin sauber arbeitet: "Dein" Sachbearbeiter wird sich freuen schon jetzt zu hören das die gute Dame direkt nach der Entschädigung gefragt hat; auch deine persönliche Meinung zum Fall ist gefragt -- grundsätzlich wird es erstmal darum gehen, deinen Mitarbeiter (und damit auch dich) von einer Haftung freizustellen, es kann aber ganz persönliche Konsequenzen geben entsprechend dem, worum du gebeten hast: "Wir zahlen nicht und tragen das zur Not auch vor Gericht aus" bis hin zu "Wir sind nicht zur Zahlung verpflichtet, schlagen aber aus Kulanz und zur Vereinfachung des Verfahrens 50:50 vor".
Steht am Ende fest das die Haftung bei dir liegt hat das zum einen die Konsequenz das du deinem Mitarbeiter in's Gewissen reden musst in Zukunft sorgfältiger zu arbeiten (und das dokumentieren); je nachdem wie die Versicherung zu dir steht und was der Schaden kostet kann dein Vertrag gekündigt bzw. der Versicherungsbeitrag erhöht werden.
Steht am Ende keine Haftung für dich im Raum ist die GKV wieder in der Leistungspflicht (Versorgung der Verletzungen, ggf. Entgeltfortzahlung bei Lohnausfall).
Meldung an die Haftpflicht, von der Kasse wurde um kurze Stellungnahme gebeten. Mehr hab ich nicht mehr gehört.
Solche Dinge sind nicht schön, passieren allerdings.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Hab eine Patientin mit Nebendiagnose Parkinson. Diese ist seit Jahren stark sturzgefährdet, stürzt täglich und wurde mir von ihrem Mann seit längerer Zeit in die Praxis gebracht. Sie betrat den Behandlungsraum und setzte sich auf die Bank. Ich wollte nur die Tür schließen........ innerhalb von Sekunden einfach kopfüber von der Bank gefallen, stark blutende große Kopfplatzwunde und stark benommen. Erste Hilfe bis der Notarzt kam usw. Manche Dinge passieren einfach. Meine Patientin war stark sturzgefährdet. Sie und ihr persönliches Umfeld nahmen das allerdings in Kauf.
Meldung an die Haftpflicht, von der Kasse wurde um kurze Stellungnahme gebeten. Mehr hab ich nicht mehr gehört.
Solche Dinge sind nicht schön, passieren allerdings.
MfG :)
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hgb schrieb:
Das Wichtigste: Ruhe bewahren! Das Sinnvollste und Notwendige hast Du erledigt, die sofortige Info an die Betriebshaftpflicht. Die wird alles Weitere regeln. Die Ehefrau würde ich bei dieser Gier direkt an die Versicherung verweisen.
Dem Pat. gute Besserung, falls er noch imKrhs. ist, käme ein Besuch gut an. Aber keine Stellungnahme zum Geschehen!!
Die Versicherung regelt, wenn keine Polizie eingeschaltet ist, wird es auch keine weiteren Ermittlungen - Fahrlässigkeit etc. geben. Also wäre der Fall dann abgeschlossen. Den MA noch befragen zum Ablauf und das für die Haftpflicht dokumentieren. Wenn ernste Schäden zu regeln sind, wird die Vers. den MA ohnehin direkt befragen.
mfg hgb :sunglasses:
stimme Papa Alpaka weitestgehend zu. Möglichst ausführlich Ablauf (vom Mitarbeiter) dokumentieren lassen und sich bewusst machen, dass Deine Betriebshaftpflichtversicherung auch bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche eintritt. In dem Fall erfüllt sie quasi Rechtsschutzcharakter.
Bei uns wurde vor Jahren die Rippe eines über 80jährigen Patienten gebrochen. Ansprüche wurden abgewehrt, da auf der Verordnung keinerlei ärztlicher Hinweis auf ein mögliches Osteoporoserisiko vermerkt war.
Mit kollegialen Grüßen
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Udo Eickenberg schrieb:
Hi,
stimme Papa Alpaka weitestgehend zu. Möglichst ausführlich Ablauf (vom Mitarbeiter) dokumentieren lassen und sich bewusst machen, dass Deine Betriebshaftpflichtversicherung auch bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche eintritt. In dem Fall erfüllt sie quasi Rechtsschutzcharakter.
Bei uns wurde vor Jahren die Rippe eines über 80jährigen Patienten gebrochen. Ansprüche wurden abgewehrt, da auf der Verordnung keinerlei ärztlicher Hinweis auf ein mögliches Osteoporoserisiko vermerkt war.
Mit kollegialen Grüßen
Früher habe ich Schadenfälle (nicht beruflich) immer versucht selebr zu regeln, inzwischen nur mehr per Anwalt. Dann bist du auf der sicheren Seite
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Nach einer Parkbeule gibt es auch nicht gleich einen Mietwagen!
mfg hgb :sunglasses:
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hgb schrieb:
@idefix, die Versicherung ist Herr des Verfahrens, weil sie auch zur Abwehr von Kosten aus dem Schaden die anwaltliche Vertretung zahlt. Ein Anwalt sollte keineswegs ohne Zustimmung - wegen der Kosten des Anwalts! - der Haftpflicht eingeschaltet werden. Wenn es sich "nur" um eine Kopfplatzwunde handelt, ist das auch sicher ausreichend.
Nach einer Parkbeule gibt es auch nicht gleich einen Mietwagen!
mfg hgb :sunglasses:
Hier hat die Haftpflicht 1. Prioritäten.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
...mein nein Sternchen, da es hier nicht um eine Privatsache geht.
Hier hat die Haftpflicht 1. Prioritäten.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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idefix- schrieb:
Auf jeden Fall einen Anwalt einschalten.
Früher habe ich Schadenfälle (nicht beruflich) immer versucht selebr zu regeln, inzwischen nur mehr per Anwalt. Dann bist du auf der sicheren Seite
Wir haben mal bei einer Patientin einen Oberschenkelbruch beim Durchbewegen produziert, dies wurde sofort gemeldet. Die Tochter wollte am gleichen Tag des Unfalls 900€ auf Ihr Konto, also nicht auf das der Geschädigten, haben.
Ende vom Lied, die Versicherung wurde binnen stunden nachdem Unfall informiert und nach 3 Monaten, wurde der Fall abgehakt, weil das behandelnde Krankenhaus bestätigt hat, dass bei dem schweregrad der Osteporose kein Verschulden der Therapeutin vorlag.
Aus Mitleid und Anstand hat die Patientin und nicht die Tochter, von uns Gratis Behandlungen zur besseren Wundheilung erhalten.
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Andreas Bock schrieb:
Kein Anwalt einschalten bis die Versicherung grünes Licht gibt bzw. einen Anwalt vorschlägt.
Wir haben mal bei einer Patientin einen Oberschenkelbruch beim Durchbewegen produziert, dies wurde sofort gemeldet. Die Tochter wollte am gleichen Tag des Unfalls 900€ auf Ihr Konto, also nicht auf das der Geschädigten, haben.
Ende vom Lied, die Versicherung wurde binnen stunden nachdem Unfall informiert und nach 3 Monaten, wurde der Fall abgehakt, weil das behandelnde Krankenhaus bestätigt hat, dass bei dem schweregrad der Osteporose kein Verschulden der Therapeutin vorlag.
Aus Mitleid und Anstand hat die Patientin und nicht die Tochter, von uns Gratis Behandlungen zur besseren Wundheilung erhalten.
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