Die Stadt Bad Camberg sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
Wir hatten heute einen Patient, letzte Behandlung (6 x manuelle Therapie) er verweigerte nach der Behandlung die Unterschrift mit der Aussage:
Die Beschwerden hätten sich verschlechtert, bzw. wären nicht weg..und wenn er unterschreiben würde, dann würde das ja heißen, alles wäre gut
Auch nach Erklärung der Therapeutin, dass oft nach 6 Behandlungen die Beschwerden nicht weg seien und weitere Behandlungen nötig sein können, verweigerte er die Unterschrift und ging.
Wie geht man damit um?
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beast schrieb:
Ich bin gerade etwas ratlos...
Wir hatten heute einen Patient, letzte Behandlung (6 x manuelle Therapie) er verweigerte nach der Behandlung die Unterschrift mit der Aussage:
Die Beschwerden hätten sich verschlechtert, bzw. wären nicht weg..und wenn er unterschreiben würde, dann würde das ja heißen, alles wäre gut
Auch nach Erklärung der Therapeutin, dass oft nach 6 Behandlungen die Beschwerden nicht weg seien und weitere Behandlungen nötig sein können, verweigerte er die Unterschrift und ging.
Wie geht man damit um?
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beast schrieb:
All das haben wir mit Engelsgeduld bereits getan...Beratungsresistent
Du wirst sehen wie schnell er kommt :smile:
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denise2003 schrieb:
Rechnung schreiben
Du wirst sehen wie schnell er kommt :smile:
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Leni C. schrieb:
Er unterschreibt nicht den körperlichen Zustand sondern daß er behandelt wurde . Eventuell noch mal erklären und dann mit Hinweis auf Privatrechnung .
Ich würde noch einmal die Behandlungsbestätigung auf GKV-VO anbieten und dann eine Privatrechnung schreiben die ausdrücklich darauf hinweist das diese erfolgt da die Behandlungsbestätigung auf dem vorgesehenen Formblatt verweigert wurde.
Die Rechnung wird zwar wahrscheinlich nicht bezahlt, kann dann aber eingefordert werden ;)
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beast schrieb:
Danke erstmal und schönes Wochenende
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ali schrieb:
Hatte ich auch schon mal, er hat mit “nicht behandelt“ unterschrieben, hab s mit der AOK vorab geklärt, wurde bezahlt.
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Papa Alpaka schrieb:
...eben. Es wird Anwesenheit und Leistungsenpfang bestätigt, nicht ob sich irgendwas verändert hat.
Ich würde noch einmal die Behandlungsbestätigung auf GKV-VO anbieten und dann eine Privatrechnung schreiben die ausdrücklich darauf hinweist das diese erfolgt da die Behandlungsbestätigung auf dem vorgesehenen Formblatt verweigert wurde.
Die Rechnung wird zwar wahrscheinlich nicht bezahlt, kann dann aber eingefordert werden ;)
Einfach nur kommentarlos Rechnung stellen kann nach hinten los gehen. "Dürfen" wir offiziell ja nicht.
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Wobei man allerdings auch erstmal auf die Idee kommen muß, den Pat. " danach " unterschreiben zu lassen- zumal bereits aus dieser selbstgeschaffenen Situation sich der Leistungserbringer in die Bittposition versetzt.
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webpt schrieb:
Zumal für die Rechnungsstellung des Leistungserbringers gegenüber des Patienten ( der nicht einmal Vertragspartner des Leistungserbringers ist ) kein Raum ist. Adressat für derartige Rechnungen kann lediglich die Kasse des Pat. sein.
Wobei man allerdings auch erstmal auf die Idee kommen muß, den Pat. " danach " unterschreiben zu lassen- zumal bereits aus dieser selbstgeschaffenen Situation sich der Leistungserbringer in die Bittposition versetzt.
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mia73 schrieb:
Ich lass immer bei jeder Behandlung unterschrieben. Hab auch schon öfter Pat. gehabt, die plötzlich nicht mehr kommen, umziehen, in Reha gehen, im schlimmsten Fall versterben o.ä.
Krass. Ich hatte das so noch nie, aber ich glaube ich würde im Beisein des Patienten mit der KK telefonieren.
Einfach nur kommentarlos Rechnung stellen kann nach hinten los gehen. "Dürfen" wir offiziell ja nicht.
Auch ne Möglichkeit.Am besten natürlich vorher.Der war nur ein wenig psycho und ich wollt mich nicht weiter mit ihm abdaddeln. Die einfachste Möglichkeit, war s vorab mit der Kasse (problemlos) zu klären....
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ali schrieb:
Susulo schrieb am 3.5.18 16:19:
Krass. Ich hatte das so noch nie, aber ich glaube ich würde im Beisein des Patienten mit der KK telefonieren.
Einfach nur kommentarlos Rechnung stellen kann nach hinten los gehen. "Dürfen" wir offiziell ja nicht.
Auch ne Möglichkeit.Am besten natürlich vorher.Der war nur ein wenig psycho und ich wollt mich nicht weiter mit ihm abdaddeln. Die einfachste Möglichkeit, war s vorab mit der Kasse (problemlos) zu klären....
Habe unmittelbar nach der Eskalation mit der TKK telefoniert.
Aussage: wir bezahlen nicht, bitte privat in Rechnung stellen, der Patient ist seiner Verpflichtung nicht nachgekommen , die Behandlung zu quittieren...
Krönung des ganzen: Patient kam 3 Stunden später mit einer FVO!
Im Ernst, gehts noch?
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beast schrieb:
Das ist so nicht nachzuvollziehen... Rahmenvertrag Paragraph 6 Abs6 schreibt vor, dass die Unterschrift NACH Erbringung der Behandlung zu leisten ist... bitte mal nachlesen...
Habe unmittelbar nach der Eskalation mit der TKK telefoniert.
Aussage: wir bezahlen nicht, bitte privat in Rechnung stellen, der Patient ist seiner Verpflichtung nicht nachgekommen , die Behandlung zu quittieren...
Krönung des ganzen: Patient kam 3 Stunden später mit einer FVO!
Im Ernst, gehts noch?
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beast schrieb:
Ich lasse immer unmittelbar nach jeder einzelnen Behandlung unterschreiben .... so schreibt es der RV vor
Habe unmittelbar nach der Eskalation mit der TKK telefoniert.
Aussage: wir bezahlen nicht, bitte privat in Rechnung stellen, der Patient ist seiner Verpflichtung nicht nachgekommen , die Behandlung zu quittieren...
Na klar, die SoFa s von der TK wieder ganz korrekt..., da lob ich mir doch die AOK... :confused:
Zum Patienten: Ohne Worte. Hat er dann wenigstens unterschrieben oder wie seid ihr verblieben ?
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ali schrieb:
beast schrieb am 4.5.18 00:23:
Habe unmittelbar nach der Eskalation mit der TKK telefoniert.
Aussage: wir bezahlen nicht, bitte privat in Rechnung stellen, der Patient ist seiner Verpflichtung nicht nachgekommen , die Behandlung zu quittieren...
Na klar, die SoFa s von der TK wieder ganz korrekt..., da lob ich mir doch die AOK... :confused:
Zum Patienten: Ohne Worte. Hat er dann wenigstens unterschrieben oder wie seid ihr verblieben ?
"Die durchgeführten Leistungen gemäß Anlage 1 sind am Tage der Leistungsabgabe vom Patienten oder in begründeten Ausnahmefällen von dessen Vertreter oder Betreuungsperson durch Unterschriftsleistung auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen."
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Xela schrieb:
Im VDEK Vertrag steht nichts davon, dass der Pat. NACH der Behandlung zu unterschreiben hätte.
"Die durchgeführten Leistungen gemäß Anlage 1 sind am Tage der Leistungsabgabe vom Patienten oder in begründeten Ausnahmefällen von dessen Vertreter oder Betreuungsperson durch Unterschriftsleistung auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen."
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Xela schrieb:
Ich würde es abhaken und den Vogel rausschmeißen. Für ca. 20 Euro einen Vollpfosten vom Hals ... Das ist ein Bombengeschäft. :smile:
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therapeutin schrieb:
Bei mir wird immer vorher unterschrieben :smile:
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beast schrieb:
Genau das werde ich tun
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beast schrieb:
Nein hat er nicht, war bockig und hat nicht verstanden, dass er bei uns keine Termine mehr bekommt... er meinte dann noch :.. sie haben ihre Rolle nicht verstanden. Sie sind Dienstleister nicht mehr und nicht weniger..., und glaubt, dann, dass wir ihn weiter behandeln?
O.K....20 Euro ist doch geschenkt dafür. Und vielleicht bezahlt die TK ja trotzdem, wenn Du das nett begründest... :smile:
Hier gibt s ja schon zwei positive Beispiele, verlieren kannst Du nix..
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ali schrieb:
:confused:
O.K....20 Euro ist doch geschenkt dafür. Und vielleicht bezahlt die TK ja trotzdem, wenn Du das nett begründest... :smile:
Hier gibt s ja schon zwei positive Beispiele, verlieren kannst Du nix..
Nein hat er nicht, war bockig und hat nicht verstanden, dass er bei uns keine Termine mehr bekommt... er meinte dann noch :.. sie haben ihre Rolle nicht verstanden. Sie sind Dienstleister nicht mehr und nicht weniger..., und glaubt, dann, dass wir ihn weiter behandeln?
Das ist ja für mich ein "Triggerwort" ... wenn er Pech gehabt hätte, wäre ich da ausgerastet.
Wenn diese Wahrnehmung im Zeitalter von "alle sind Kunden" und "Gesundheit ist eine Ware und damit auch ein Markt" völlig logisch ist - ich hab mich an anderer Stelle mal drüber ausgelassen:
https://www.physio.de/forum5/physiotherapie/hat-ein-patient-anspruch-auf-einen-bestimmten-therapeuten/1/148207/148901#msg-148901
Führt jetzt aber vom Thema weg .... sorry. Schließe mich den andern an: KK ist der Kostenträger, die kann das dann gerne mit ihrem "Kunden" (Mitglied? oder doch nur Versicherten?) klären
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Susulo schrieb:
beast schrieb am 4.5.18 10:10:
Nein hat er nicht, war bockig und hat nicht verstanden, dass er bei uns keine Termine mehr bekommt... er meinte dann noch :.. sie haben ihre Rolle nicht verstanden. Sie sind Dienstleister nicht mehr und nicht weniger..., und glaubt, dann, dass wir ihn weiter behandeln?
Das ist ja für mich ein "Triggerwort" ... wenn er Pech gehabt hätte, wäre ich da ausgerastet.
Wenn diese Wahrnehmung im Zeitalter von "alle sind Kunden" und "Gesundheit ist eine Ware und damit auch ein Markt" völlig logisch ist - ich hab mich an anderer Stelle mal drüber ausgelassen:
https://www.physio.de/forum5/physiotherapie/hat-ein-patient-anspruch-auf-einen-bestimmten-therapeuten/1/148207/148901#msg-148901
Führt jetzt aber vom Thema weg .... sorry. Schließe mich den andern an: KK ist der Kostenträger, die kann das dann gerne mit ihrem "Kunden" (Mitglied? oder doch nur Versicherten?) klären
Dienstleister sind .... Blitzableiter, von daher gut, dass er sich was anderes zum Abreagieren sucht.
Weekend :sunglasses:
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ali schrieb:
Susu,
Dienstleister sind .... Blitzableiter, von daher gut, dass er sich was anderes zum Abreagieren sucht.
Weekend :sunglasses:
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beast schrieb:
Da steht auch: dass ein unterschreiben im Voraus nicht statthaft ist
Na klar, die SoFa s von der TK wieder ganz korrekt..., da lob ich mir doch die AOK... :confused:
Zum Patienten: Ohne Worte. Hat er dann wenigstens unterschrieben oder wie seid ihr verblieben ?
Zumindest bei uns in Hessen habe ich da eher umgekehrte Erfahrungen gemacht. Sofas der AOK völlig engstirnig und unflexibel, Sofas der TK absolut zuvorkommend und koperationsbereit! Allerdings hat man in den letzten Monaten auch bei uns weniger Negatives von der AOK zu hören bekommen. Die immer dicker werdenden Finanzreserven scheinen auf deren Sofas auch wie Balsam zu wirken! :hushed:
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MikeL schrieb:
ali schrieb am 4.5.18 05:52:
Na klar, die SoFa s von der TK wieder ganz korrekt..., da lob ich mir doch die AOK... :confused:
Zum Patienten: Ohne Worte. Hat er dann wenigstens unterschrieben oder wie seid ihr verblieben ?
Zumindest bei uns in Hessen habe ich da eher umgekehrte Erfahrungen gemacht. Sofas der AOK völlig engstirnig und unflexibel, Sofas der TK absolut zuvorkommend und koperationsbereit! Allerdings hat man in den letzten Monaten auch bei uns weniger Negatives von der AOK zu hören bekommen. Die immer dicker werdenden Finanzreserven scheinen auf deren Sofas auch wie Balsam zu wirken! :hushed:
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beast schrieb:
Das schließt der RV aber ausdrücklich aus, auch wenn es sinnvoll wäre
Nein hat er nicht, war bockig und hat nicht verstanden, dass er bei uns keine Termine mehr bekommt... er meinte dann noch :.. sie haben ihre Rolle nicht verstanden. Sie sind Dienstleister nicht mehr und nicht weniger..., und glaubt, dann, dass wir ihn weiter behandeln?
Ich würde ihn auch nicht mehr behandeln. Wenn Du die TK nicht umstimmen kannst, unterschreibst Du einfach in seinem Auftrag (natürlich mit Deinem Namen) und schreibst dazu, dass der Patient nach der letzten Behandlungseinheit wegen geistiger Amnesie nicht persönlich zur Unterschrift bereit gewesen sei und die Kasse von Dir hiervon in Kenntnis gesetzt wurde. Möglicherweise überfordert dieser Spruch den superqualifizierten Mitarbeiter der Rezeptprüfstelle derart, dass er das Rezept unbeanstandet durchgehen läßt. Erst wenn Du bei der Abrechnung eine Absetzung der Behandlung siehst, solltest Du dem Patienten die Rechnung präsentieren.
Auf jeden Fall würde ich dem verordnenden Arzt eine Protokollnotiz dieses Vorfalles zukommen lassen und hierin darauf hinweisen, dass Du es nicht als Deine Aufgabe ansiehst, für die Unzulänglichkeiten des Patienten finanziell geradestehen zu müssen und daher weitere Behandlungen dieses Menschen schon allein aus Selbstschutz ablehnst. Setze dann noch den Patienten in den Verteiler und führe ihm hiermit nochmals vor, was er für ein Idiot ist und wer jetzt alles noch darüber Bescheid weiß!
Bei uns in der Gegend warnen sich gut vernetzte Praxen vor solchen Patienten aber das ist jetzt nicht offiziell! :kissing_closed_eyes:
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MikeL schrieb:
beast schrieb am 4.5.18 10:10:
Nein hat er nicht, war bockig und hat nicht verstanden, dass er bei uns keine Termine mehr bekommt... er meinte dann noch :.. sie haben ihre Rolle nicht verstanden. Sie sind Dienstleister nicht mehr und nicht weniger..., und glaubt, dann, dass wir ihn weiter behandeln?
Ich würde ihn auch nicht mehr behandeln. Wenn Du die TK nicht umstimmen kannst, unterschreibst Du einfach in seinem Auftrag (natürlich mit Deinem Namen) und schreibst dazu, dass der Patient nach der letzten Behandlungseinheit wegen geistiger Amnesie nicht persönlich zur Unterschrift bereit gewesen sei und die Kasse von Dir hiervon in Kenntnis gesetzt wurde. Möglicherweise überfordert dieser Spruch den superqualifizierten Mitarbeiter der Rezeptprüfstelle derart, dass er das Rezept unbeanstandet durchgehen läßt. Erst wenn Du bei der Abrechnung eine Absetzung der Behandlung siehst, solltest Du dem Patienten die Rechnung präsentieren.
Auf jeden Fall würde ich dem verordnenden Arzt eine Protokollnotiz dieses Vorfalles zukommen lassen und hierin darauf hinweisen, dass Du es nicht als Deine Aufgabe ansiehst, für die Unzulänglichkeiten des Patienten finanziell geradestehen zu müssen und daher weitere Behandlungen dieses Menschen schon allein aus Selbstschutz ablehnst. Setze dann noch den Patienten in den Verteiler und führe ihm hiermit nochmals vor, was er für ein Idiot ist und wer jetzt alles noch darüber Bescheid weiß!
Bei uns in der Gegend warnen sich gut vernetzte Praxen vor solchen Patienten aber das ist jetzt nicht offiziell! :kissing_closed_eyes:
Da steht auch: dass ein unterschreiben im Voraus nicht statthaft ist
RV VdEK §6.6 Die durchgeführten Leistungen (...) sind am Tage der Leistungsabgabe vom Patienten (...) durch Unterschriftsleistung auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen. (...) Bestätigungen im voraus oder nachträglich sind nicht zulässig.
...da steht das die durchgeführte Leistung am Tage der Leistungsabgabe zu bestätigen ist. "im Voraus" und "nachträglich" beziehen sich auf "6 Unterschriften bei Anmeldung" bzw. "6 Unterschriften nach absolvierter Behandlungsserie". Formblatt 13 Seite 2 spezifiziert genauer: "Bitte immer unmittelbar nach der Abgabe Ihrer Leistungen quittieren lassen",
eine Bittstellung ist allerdings keine verbindliche Vereinbarung, das nächstverbindliche ist die Formulierung im RV und die sieht eine Bestätigung am Tage der Leistungsabgabe vor. Sinnvollerweise in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang, z.B. bei Behandlungsbeginn (doofes Szenario, mir aber auch schon passiert: Patient kollabiert während der Behandlung, wird in's Krankenhaus aufgenommen und verstirbt dort. Schon hast du neben dem seelischen Stress wieder den Ärger an der Backe ob du dein verdientes Geld bekommst oder nicht. Klar, sind nur €20, aber wenn du chronisch mit Menschen nahe am Tod arbeitest stehst du häufiger vor dem Problem und am Ende könntest du mit einer winzigen Veränderung im Prozess ein deutlich entspannteres Leben haben ;))
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Papa Alpaka schrieb:
beast schrieb am 4.5.18 13:33:
Da steht auch: dass ein unterschreiben im Voraus nicht statthaft ist
RV VdEK §6.6 Die durchgeführten Leistungen (...) sind am Tage der Leistungsabgabe vom Patienten (...) durch Unterschriftsleistung auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen. (...) Bestätigungen im voraus oder nachträglich sind nicht zulässig.
...da steht das die durchgeführte Leistung am Tage der Leistungsabgabe zu bestätigen ist. "im Voraus" und "nachträglich" beziehen sich auf "6 Unterschriften bei Anmeldung" bzw. "6 Unterschriften nach absolvierter Behandlungsserie". Formblatt 13 Seite 2 spezifiziert genauer: "Bitte immer unmittelbar nach der Abgabe Ihrer Leistungen quittieren lassen",
eine Bittstellung ist allerdings keine verbindliche Vereinbarung, das nächstverbindliche ist die Formulierung im RV und die sieht eine Bestätigung am Tage der Leistungsabgabe vor. Sinnvollerweise in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang, z.B. bei Behandlungsbeginn (doofes Szenario, mir aber auch schon passiert: Patient kollabiert während der Behandlung, wird in's Krankenhaus aufgenommen und verstirbt dort. Schon hast du neben dem seelischen Stress wieder den Ärger an der Backe ob du dein verdientes Geld bekommst oder nicht. Klar, sind nur €20, aber wenn du chronisch mit Menschen nahe am Tod arbeitest stehst du häufiger vor dem Problem und am Ende könntest du mit einer winzigen Veränderung im Prozess ein deutlich entspannteres Leben haben ;))
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beast schrieb:
... ist Auslegungssache... da steht nichts vom Gesamttezept... nach Aussage von TKK Sofa, sowie Rechtsabteilung der Abrechnungsstelle der TKK und auch RA Alt, haben wir uns völlig vertragskonform verhalten
Hauptsache ist: Du hast das Thema abgehakt. Für €20 würd ich auch keinen Herzinfarkt riskieren :D
"Sehr gerne können Sie sich zwecks Vorlage zur Behandlungsbestätigung an [Papierannahmestelle der TK] wenden. Dies können Sie auch kurzfristig tun, sofern Sie diese heute noch vor Ende der regulären Öffnungszeiten erreichen bzw. einen gesonderten Termin vereinbaren."
Nein, natürlich nicht zurückschreiben, nur zur Aussprache parat haben wenn er tatsächlich auftaucht. Und dann kurzen Prozess, freundlich-aber-bestimmt rausschmeißen und abhaken...
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Papa Alpaka schrieb:
...effektiv stehen in der HMR und den RV gummiweiche Formulierungen die dir maximale Gestaltungsfreiheit lassen ;)
( Zitat)...ich erwarte von Ihnen, dass sie mir das Rezept heute zur Unterschrift vorlegen, trotz vieler Termine bin ich bereit, in die Praxis zu kommen und die Unterschrift zu leisten. Kommen Sie dem nicht nach, werde ich mich bei der TKK über Ihr inakzeptables Verhalten beschweren.....
Hauptsache ist: Du hast das Thema abgehakt. Für €20 würd ich auch keinen Herzinfarkt riskieren :D
"Sehr gerne können Sie sich zwecks Vorlage zur Behandlungsbestätigung an [Papierannahmestelle der TK] wenden. Dies können Sie auch kurzfristig tun, sofern Sie diese heute noch vor Ende der regulären Öffnungszeiten erreichen bzw. einen gesonderten Termin vereinbaren."
Nein, natürlich nicht zurückschreiben, nur zur Aussprache parat haben wenn er tatsächlich auftaucht. Und dann kurzen Prozess, freundlich-aber-bestimmt rausschmeißen und abhaken...
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beast schrieb:
Schon geschehen... :kissing_closed_eyes:
also doch erst NACH der Behandlung!!!!!
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eim schrieb:
an Xela Die durchgeführten Leistungen gemäß Anlage 1 sind am Tage der Leistungsabgabe
also doch erst NACH der Behandlung!!!!!
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eim schrieb:
Ist aber nicht rechtens .Ich würds nicht machen oder bezahlst du die Autowerkstatt auch vor der Arbeit oder den Frisör etc. ??????
an Xela Die durchgeführten Leistungen gemäß Anlage 1 sind am Tage der Leistungsabgabe
also doch erst NACH der Behandlung!!!!!
Jaja. Das ist was für die Schlaumeierfraktion. Da hätte ich Bock drauf. Es steht nicht, dass die gesamte Leistung erbracht sein muss. In diesen Fall kann man den lustigen Patienten aus erzieherischer Sicht, 6 Mal zwischen WTF und MT zur Unterschrift an den Tresen bitten. Wenn er das nicht versteht, ist er ein Fall für die Klappse.
Aber ist mir sowieso egal. Ich hab das vor Jahren mit allen Beteiligten geklärt. Unterschrift immer VORHER. Wer das anders sieht , findet einen Kollegen der sich auf so einen Patienten freut. Ich nämlich nicht.
Das passiert ein - zwei Mal im Jahr und ist gut fürs Betriebsklima, weil alle wissen, dass ich mich lieber von einem Patienten trenne, als meinem kostbaren Personal und mir dessen Probleme mit der ganzen Welt in den Laden zu holen.
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Xela schrieb:
eim schrieb am 4.5.18 20:35:
an Xela Die durchgeführten Leistungen gemäß Anlage 1 sind am Tage der Leistungsabgabe
also doch erst NACH der Behandlung!!!!!
Jaja. Das ist was für die Schlaumeierfraktion. Da hätte ich Bock drauf. Es steht nicht, dass die gesamte Leistung erbracht sein muss. In diesen Fall kann man den lustigen Patienten aus erzieherischer Sicht, 6 Mal zwischen WTF und MT zur Unterschrift an den Tresen bitten. Wenn er das nicht versteht, ist er ein Fall für die Klappse.
Aber ist mir sowieso egal. Ich hab das vor Jahren mit allen Beteiligten geklärt. Unterschrift immer VORHER. Wer das anders sieht , findet einen Kollegen der sich auf so einen Patienten freut. Ich nämlich nicht.
Das passiert ein - zwei Mal im Jahr und ist gut fürs Betriebsklima, weil alle wissen, dass ich mich lieber von einem Patienten trenne, als meinem kostbaren Personal und mir dessen Probleme mit der ganzen Welt in den Laden zu holen.
Damit wir die gleiche Basis haben kopiere ich die Nr. 6 des § 6 hierher ( von der VdEK- Seite entnommen ).
....6. Die durchgeführten Leistungen gemäß Anlage 1 sind am Tage der Leistungsabgabe vom Patienten oder in begründeten Ausnahmefällen von dessen Vertreter oder Betreuungsperson durch Unterschriftsleistung auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen. Als Betreuungsperson gilt auch das Pflegepersonal in sozialen Einrichtungen. Der Ausnahmefall ist auf der Rückseite der Verordnung zu benennen (z.B. Sehbehinderung oder Hemiparese). Bestätigungen im voraus oder nachträglich sind nicht zulässig. Zuzahlungen nach § 32 Abs. 2 SGB V i. V. m. § 61 Satz 3 SGB V sind vom Zugelassenen entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen einzuziehen und gegenüber dem Versicherten gem. § 61 Satz 4 SGB V zu quittieren. Die pauschale Zu
11
zahlung je Verordnungsblatt ist regelmäßig bei der ersten Behandlung durch den Zugelassenen einzuziehen. § 43 b SGB V bleibt unberührt. .....
Die Zeile mit der 11 ist der Seitenumbruch des Vertrages.
Zumindest ich lese nicht heraus, dass zumindest irgendwo eine Passage vorhanden ist, der man entnehmen könnte, das man zumindest auf die Idee kommen könnte, das " danach " gemeint sei.
Was ich unter anderem bei oberflächlicher Betrachtung herauslese ist: Pflegepersonen, z.B. einer anderen Station, eines anderen Hauses einer sozialen Einrichtung, also ohne Zusammenhang zum Patienten dürfen unterschreiben.
Der " Gesetzgeber " wollte ganz offensichtlich sicherstellen, dass sozusagen irgendeine Pflegeperson zulässigerweise unterschreiben kann, ein gesetzlicher Betreuer, welcher den Pat. evtl. abholt hingegen nicht.
Zumal es ja genau in der von dir benannten Nr.6 des § 6 folgenden Satz gibt:
...Bestätigungen im voraus oder nachträglich sind nicht zulässig....
Wir müssten also eher klären, wann man die Behandlung als begonnen ansieht, denn erst ab Beginn der Behandlung ist die Quittierung zulässig. Dann müssten wir debattieren, wann die Leistungserbringung beendet ist, denn nachträgliche Quittierungen sind laut § 6 Nr. 6 nicht zulässig.
Selber handhabe ich es deshalb so, dass ab meiner Beschäftigung mit dem Pat. ( z.B. ab meinem Aufruf und dem erheben des Patienten von seinem Stuhl ) die Behandlung ab dort beginnt und der Patient erstmal unterschreibt. Also innerhalb der von den Berufsverbandmitgliedern festgelegten Behandlungszeit.
Wenn die reine Behandlung beendet ist, ich also evtl. noch mehrere Minuten beim ankleiden half und der Patient praxisverlassungsbereit ist und der nächste Patient von mir schon in einen anderen Raum geleitet wird, diese nächste Behandlung also schon begonnen hat, wär ich bereits im Strafrecht. Denn beim zurückgehen zum Administrationsbereich ist die Behandlung des vorigen Patienten bereits abgeschlossen.
Und was steht dortzu im Vertrag: das doch eben nachträgliche Bestätigungen nicht zulässig sind ??? Oder wie liest du es, was dort steht ???
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webpt schrieb:
Du hattest sinngemäß geschrieben, ich solle das nochmal nachlesen.
Damit wir die gleiche Basis haben kopiere ich die Nr. 6 des § 6 hierher ( von der VdEK- Seite entnommen ).
....6. Die durchgeführten Leistungen gemäß Anlage 1 sind am Tage der Leistungsabgabe vom Patienten oder in begründeten Ausnahmefällen von dessen Vertreter oder Betreuungsperson durch Unterschriftsleistung auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen. Als Betreuungsperson gilt auch das Pflegepersonal in sozialen Einrichtungen. Der Ausnahmefall ist auf der Rückseite der Verordnung zu benennen (z.B. Sehbehinderung oder Hemiparese). Bestätigungen im voraus oder nachträglich sind nicht zulässig. Zuzahlungen nach § 32 Abs. 2 SGB V i. V. m. § 61 Satz 3 SGB V sind vom Zugelassenen entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen einzuziehen und gegenüber dem Versicherten gem. § 61 Satz 4 SGB V zu quittieren. Die pauschale Zu
11
zahlung je Verordnungsblatt ist regelmäßig bei der ersten Behandlung durch den Zugelassenen einzuziehen. § 43 b SGB V bleibt unberührt. .....
Die Zeile mit der 11 ist der Seitenumbruch des Vertrages.
Zumindest ich lese nicht heraus, dass zumindest irgendwo eine Passage vorhanden ist, der man entnehmen könnte, das man zumindest auf die Idee kommen könnte, das " danach " gemeint sei.
Was ich unter anderem bei oberflächlicher Betrachtung herauslese ist: Pflegepersonen, z.B. einer anderen Station, eines anderen Hauses einer sozialen Einrichtung, also ohne Zusammenhang zum Patienten dürfen unterschreiben.
Der " Gesetzgeber " wollte ganz offensichtlich sicherstellen, dass sozusagen irgendeine Pflegeperson zulässigerweise unterschreiben kann, ein gesetzlicher Betreuer, welcher den Pat. evtl. abholt hingegen nicht.
Zumal es ja genau in der von dir benannten Nr.6 des § 6 folgenden Satz gibt:
...Bestätigungen im voraus oder nachträglich sind nicht zulässig....
Wir müssten also eher klären, wann man die Behandlung als begonnen ansieht, denn erst ab Beginn der Behandlung ist die Quittierung zulässig. Dann müssten wir debattieren, wann die Leistungserbringung beendet ist, denn nachträgliche Quittierungen sind laut § 6 Nr. 6 nicht zulässig.
Selber handhabe ich es deshalb so, dass ab meiner Beschäftigung mit dem Pat. ( z.B. ab meinem Aufruf und dem erheben des Patienten von seinem Stuhl ) die Behandlung ab dort beginnt und der Patient erstmal unterschreibt. Also innerhalb der von den Berufsverbandmitgliedern festgelegten Behandlungszeit.
Wenn die reine Behandlung beendet ist, ich also evtl. noch mehrere Minuten beim ankleiden half und der Patient praxisverlassungsbereit ist und der nächste Patient von mir schon in einen anderen Raum geleitet wird, diese nächste Behandlung also schon begonnen hat, wär ich bereits im Strafrecht. Denn beim zurückgehen zum Administrationsbereich ist die Behandlung des vorigen Patienten bereits abgeschlossen.
Und was steht dortzu im Vertrag: das doch eben nachträgliche Bestätigungen nicht zulässig sind ??? Oder wie liest du es, was dort steht ???
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beast schrieb:
Für mich ist es Usus, dass man nach erbrachter Leistung „zahlt“... man kann den RV sicher dehnen wie einen Gummi.. in 20 Jahren Praxis ist mir sowas das erste mal passiert... mit 2 Nächten darüber schlafen, kann man das verknusen. Trotzdem allen eine schönes WE
Ist aber nicht rechtens .Ich würds nicht machen oder bezahlst du die Autowerkstatt auch vor der Arbeit oder den Frisör etc. ??????
Also in großen Physio-Zentren unterschreibt man immer vor den Behandlungen. Organisatorisch ist dass auch gar nicht anders zu handhaben.
z.B. habe ich mich auch schon in einem Thermalbad mit Physioabteilung behandeln ( MT / Massage ) lassen.
Man unterschreibt, bekommt die Eintrittskarte, geht rein, Behandlung und geht danach wieder. Alles sehr konform und erlaubt.
Bei mir unterschreiben die Patienten auch vorher. Nach der Behandlung habe ich anderes zu tun, als darauf zu achten, dass die noch unterschreiben.
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physiobogen schrieb:
eim schrieb am 4.5.18 20:38:
Ist aber nicht rechtens .Ich würds nicht machen oder bezahlst du die Autowerkstatt auch vor der Arbeit oder den Frisör etc. ??????
Also in großen Physio-Zentren unterschreibt man immer vor den Behandlungen. Organisatorisch ist dass auch gar nicht anders zu handhaben.
z.B. habe ich mich auch schon in einem Thermalbad mit Physioabteilung behandeln ( MT / Massage ) lassen.
Man unterschreibt, bekommt die Eintrittskarte, geht rein, Behandlung und geht danach wieder. Alles sehr konform und erlaubt.
Bei mir unterschreiben die Patienten auch vorher. Nach der Behandlung habe ich anderes zu tun, als darauf zu achten, dass die noch unterschreiben.
Das schließt der RV aber ausdrücklich aus, auch wenn es sinnvoll wäre
Nein, ein Blick in den VdEK RV:
Die durchgeführten Leistungen gemäß Anlage 1 sind am Tage der Leistungsabgabe vom Patienten oder in begründeten Ausnahmefällen von dessen Vertreter oder Betreuungsperson durch Unterschriftsleistung auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen.
Also ist ein Vorher oder Nachher möglich.
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morpheus-06 schrieb:
beast schrieb am 4.5.18 13:48:
Das schließt der RV aber ausdrücklich aus, auch wenn es sinnvoll wäre
Nein, ein Blick in den VdEK RV:
Die durchgeführten Leistungen gemäß Anlage 1 sind am Tage der Leistungsabgabe vom Patienten oder in begründeten Ausnahmefällen von dessen Vertreter oder Betreuungsperson durch Unterschriftsleistung auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen.
Also ist ein Vorher oder Nachher möglich.
Ist aber nicht rechtens .Ich würds nicht machen oder bezahlst du die Autowerkstatt auch vor der Arbeit oder den Frisör etc. ??????
Im Zoo, im Freizeitpark, im Schwimmbad, im Museum, im Kino zahle ich vorher.
Am Tag der Leistungsabgabe, kann natürlich auch vor der Abgabe der Leistung unterschrieben werden.
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physiobogen schrieb:
eim schrieb am 4.5.18 20:38:
Ist aber nicht rechtens .Ich würds nicht machen oder bezahlst du die Autowerkstatt auch vor der Arbeit oder den Frisör etc. ??????
Im Zoo, im Freizeitpark, im Schwimmbad, im Museum, im Kino zahle ich vorher.
Am Tag der Leistungsabgabe, kann natürlich auch vor der Abgabe der Leistung unterschrieben werden.
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Susulo schrieb:
Krass. Ich hatte das so noch nie, aber ich glaube ich würde im Beisein des Patienten mit der KK telefonieren.
Einfach nur kommentarlos Rechnung stellen kann nach hinten los gehen. "Dürfen" wir offiziell ja nicht.
Ich bin gerade etwas ratlos...
Wir hatten heute einen Patient, letzte Behandlung (6 x manuelle Therapie) er verweigerte nach der Behandlung die Unterschrift mit der Aussage:
Die Beschwerden hätten sich verschlechtert, bzw. wären nicht weg..und wenn er unterschreiben würde, dann würde das ja heißen, alles wäre gut
Auch nach Erklärung der Therapeutin, dass oft nach 6 Behandlungen die Beschwerden nicht weg seien und weitere Behandlungen nötig sein können, verweigerte er die Unterschrift und ging.
Wie geht man damit um?
Ich würde dem Patienten eine einmalige schriftliche Frist setzen, die empfangene Behandlung mit seiner Unterschrift zu bestätigen.
Ansonsten sind xx, xx Euro fällig, auch mit Fristsetzung und Androhung mit gerichtlicher Auseinandersetzung!
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RoFo schrieb:
beast schrieb am 3.5.18 13:26:
Ich bin gerade etwas ratlos...
Wir hatten heute einen Patient, letzte Behandlung (6 x manuelle Therapie) er verweigerte nach der Behandlung die Unterschrift mit der Aussage:
Die Beschwerden hätten sich verschlechtert, bzw. wären nicht weg..und wenn er unterschreiben würde, dann würde das ja heißen, alles wäre gut
Auch nach Erklärung der Therapeutin, dass oft nach 6 Behandlungen die Beschwerden nicht weg seien und weitere Behandlungen nötig sein können, verweigerte er die Unterschrift und ging.
Wie geht man damit um?
Ich würde dem Patienten eine einmalige schriftliche Frist setzen, die empfangene Behandlung mit seiner Unterschrift zu bestätigen.
Ansonsten sind xx, xx Euro fällig, auch mit Fristsetzung und Androhung mit gerichtlicher Auseinandersetzung!
Bei mir wird seitdem nach jeder Therapieeinheit unterschrieben.
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beast schrieb:
Das ist bei uns genauso... aber eben diese letzte, 6. Unterschrift hat er eben nicht leisten wollen, nach der Behandlung
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a.sch. schrieb:
Ich hatte das einmal, hab ich auf der Verordnung entsprechend begründet und abgerechnet, die Krankenkasse hat anstandslos bezahlt.
Bei mir wird seitdem nach jeder Therapieeinheit unterschrieben.
Wenn dann so ein "Patient" weiter fahren muss zur Behandlung ist es immer sehr nett. :kissing_closed_eyes:
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beast schrieb:
Dafür gibt es den Therapeutendtamntisch :kissing_closed_eyes:
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Fuzziguzzi schrieb:
Da ist es immer sehr schön wenn man mit den Kollegen/innen am Ort einen guten Kontakt hat und man seine "positiven Erfahrungen" unter vier Augen weitergeben kann.
Wenn dann so ein "Patient" weiter fahren muss zur Behandlung ist es immer sehr nett. :kissing_closed_eyes:
Das Rezept ist bereits abgerechnet und für mich ist der Drops gelutscht. Ich hoffe, dass er sich beschwert und ihn die TKK über seine Pflichten mal aufklärt... das sind mir die 20 Euro wert...
Ein schönes Wochenende euch allen
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Er hat per E-Mail nochmal nachgetreten... unser Verhalten sei albern und inakzeptabel... hat in der E-Mail den gesamten Verlauf noch einmal aufgeschrieben und schriftlich dargelegt, dass er „begründet“ nicht mach der Behandlung unterschrieben habe... und ( Zitat)...ich erwarte von Ihnen, dass sie mir das Rezept heute zur Unterschrift vorlegen, trotz vieler Termine bin ich bereit, in die Praxis zu kommen und die Unterschrift zu leisten. Kommen Sie dem nicht nach, werde ich mich bei der TKK über Ihr inakzeptables Verhalten beschweren.....
Psycho, zu behandeln wie Trolle. Wünsch Dir ein superfeines WE
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ali schrieb:
beast schrieb am 4.5.18 14:19:
Er hat per E-Mail nochmal nachgetreten... unser Verhalten sei albern und inakzeptabel... hat in der E-Mail den gesamten Verlauf noch einmal aufgeschrieben und schriftlich dargelegt, dass er „begründet“ nicht mach der Behandlung unterschrieben habe... und ( Zitat)...ich erwarte von Ihnen, dass sie mir das Rezept heute zur Unterschrift vorlegen, trotz vieler Termine bin ich bereit, in die Praxis zu kommen und die Unterschrift zu leisten. Kommen Sie dem nicht nach, werde ich mich bei der TKK über Ihr inakzeptables Verhalten beschweren.....
Psycho, zu behandeln wie Trolle. Wünsch Dir ein superfeines WE
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beast schrieb:
Danke dir auch :sunglasses:
Der Anstandssitten wegen hättest du gegenüber dem Pat. anbringen können, dass du die an die TKK weitergeleitete Mail gelöscht hast und auch seine Mailanschrift bei dir nicht gespeichert wird ( Ordnung muß schliesslich sein und du hättest 20 EUR mehr ).
Der TKK gegenüber bliebest du keinerlei Darstellung/ Erklärung schuldig, denn das hat der Patient bereist meisterlich übernommen.
Zitat deiner Zeilen:
...Aussage: wir bezahlen nicht, bitte privat in Rechnung stellen, der Patient ist seiner Verpflichtung nicht nachgekommen , die Behandlung zu quittieren...
Krönung des ganzen: Patient kam 3 Stunden später mit einer FVO!
Im Ernst, gehts noch?....
Der Patient ist der Patient, der er eben ist- das ist das eine ( ein kranker Mensch mit Problemen ). Deine Zeile: Im Ernst, geht's noch? muß doch aber ganz klar hinter ...zu quittieren ...stehen ? Denn das ist doch schliesslich die Krönung, wenn eine gesetzliche KK einem GKV- Leistungserbringer ihre ureigene Pflicht diesem überhelfen möchte und dortbei angibt, dass der Leistungserbringer gesetzwidrig vorgehen sollte ?
Wie alles in allem dargestellt bzw. von mir verstanden hätte nach Mailbeilegung usw. die TKK bei dir anrufen müssen.
Letztendlich hast du aber bereits die Kassenprobleme zu deinen gemacht und auch noch ohne Not auf deine Kosten für die Kasse geklärt. Vergütungsseitig betrachtet: schlecht kann es den pt- Leistungserbringern nicht gehen.
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webpt schrieb:
Du hättest also diese Mail lediglich mit an die VO heften können+ Miniminikurzdarstellung dazu und per dieser Patientenbestätigung, dass diese 6. Behandlung erfolgte, auch diese Behandlung von vielen Kassen anstandlos vergütet erhalten.
Der Anstandssitten wegen hättest du gegenüber dem Pat. anbringen können, dass du die an die TKK weitergeleitete Mail gelöscht hast und auch seine Mailanschrift bei dir nicht gespeichert wird ( Ordnung muß schliesslich sein und du hättest 20 EUR mehr ).
Der TKK gegenüber bliebest du keinerlei Darstellung/ Erklärung schuldig, denn das hat der Patient bereist meisterlich übernommen.
Zitat deiner Zeilen:
...Aussage: wir bezahlen nicht, bitte privat in Rechnung stellen, der Patient ist seiner Verpflichtung nicht nachgekommen , die Behandlung zu quittieren...
Krönung des ganzen: Patient kam 3 Stunden später mit einer FVO!
Im Ernst, gehts noch?....
Der Patient ist der Patient, der er eben ist- das ist das eine ( ein kranker Mensch mit Problemen ). Deine Zeile: Im Ernst, geht's noch? muß doch aber ganz klar hinter ...zu quittieren ...stehen ? Denn das ist doch schliesslich die Krönung, wenn eine gesetzliche KK einem GKV- Leistungserbringer ihre ureigene Pflicht diesem überhelfen möchte und dortbei angibt, dass der Leistungserbringer gesetzwidrig vorgehen sollte ?
Wie alles in allem dargestellt bzw. von mir verstanden hätte nach Mailbeilegung usw. die TKK bei dir anrufen müssen.
Letztendlich hast du aber bereits die Kassenprobleme zu deinen gemacht und auch noch ohne Not auf deine Kosten für die Kasse geklärt. Vergütungsseitig betrachtet: schlecht kann es den pt- Leistungserbringern nicht gehen.
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beast schrieb:
Er hat per E-Mail nochmal nachgetreten... unser Verhalten sei albern und inakzeptabel... hat in der E-Mail den gesamten Verlauf noch einmal aufgeschrieben und schriftlich dargelegt, dass er „begründet“ nicht mach der Behandlung unterschrieben habe... und ( Zitat)...ich erwarte von Ihnen, dass sie mir das Rezept heute zur Unterschrift vorlegen, trotz vieler Termine bin ich bereit, in die Praxis zu kommen und die Unterschrift zu leisten. Kommen Sie dem nicht nach, werde ich mich bei der TKK über Ihr inakzeptables Verhalten beschweren.....
Das Rezept ist bereits abgerechnet und für mich ist der Drops gelutscht. Ich hoffe, dass er sich beschwert und ihn die TKK über seine Pflichten mal aufklärt... das sind mir die 20 Euro wert...
Ein schönes Wochenende euch allen
Ich mache doch kein Fass auf wegen so einem Spinner.
Der kommt auf die rote Liste und bekommt nie wieder einen Termin!
Ich habe deutlich weniger Stress und Arbeit.
Sind wir mal ehrlich auf die 20 Euro kann ich getrost, zum Wohle meiner Nerven verzichten....
Ich mache sowas nach Gefühl und nicht nach irgendwelchen Paragraphen...lebt sich deutlich relaxter.
Gruss Micha
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mbone schrieb:
Ich kenne Leute die ihre Sätze auch gerne mit : „Seien wir doch mal ehrlich....“ beginnen ( und damit anderen schon etwas unterstellen) und mal locker relaxed auf 20 € verzichten können und sich dabei sehr cool fühlen..... :astonished:
Hier mal 'ne Million, da mal 'ne Million (fällt ja keinem auf), schon ist ein Bahnhof 6 Milliarden Euro teurer. Was im Großen funktioniert klappt auch im Kleinen ;)
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Papa Alpaka schrieb:
...das Problem sind nunmal nicht 1x€20 sondern im Laufe der Woche bei einzelnen Therapeuten oft 5x€20 oder wenn's doof ist und das Gras den HB-Patienten gerade zu grün ist auch 5x€20 an einem Tag.
Hier mal 'ne Million, da mal 'ne Million (fällt ja keinem auf), schon ist ein Bahnhof 6 Milliarden Euro teurer. Was im Großen funktioniert klappt auch im Kleinen ;)
Andererseits, wenn das eine der sehr wenigen Ausnahmen im Jahr ist, dann würde ich die 20 Euro als Lehrgeld verbuchen und dafür lieber einen Schritt weiter weg vom Magengeschwür bleiben....statt näher dran
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karl rehfuss schrieb:
Das stimmt natürlich. Überhandnehmen, auch schleichend, sollte das nicht.
Andererseits, wenn das eine der sehr wenigen Ausnahmen im Jahr ist, dann würde ich die 20 Euro als Lehrgeld verbuchen und dafür lieber einen Schritt weiter weg vom Magengeschwür bleiben....statt näher dran
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mbone schrieb:
Manche können sich einfach nicht vorstellen, dass für den einen oder anderen 20€ schon richtig Geld ist !!!! :unamused:
Muss jeder selbst entscheiden, aber in Einzelfällen kanns für die Lebensqualität besser sein, einfach mal gut sein zu lassen.
In diesem Fall ganz sicher, das geht mit der FV genau so weiter.
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karl rehfuss schrieb:
Man kanns auch so sehen: investiere ich noch endlos (unbezahlte) Zeit in einen offensichtlich unbelehrbaren Patienten, der am Ende dann aber doch weg geht/ weg geschickt wird oder lass ichs gleich gut sein und trage das ganze nicht noch tagelang mit mir herum?
Muss jeder selbst entscheiden, aber in Einzelfällen kanns für die Lebensqualität besser sein, einfach mal gut sein zu lassen.
In diesem Fall ganz sicher, das geht mit der FV genau so weiter.
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webpt schrieb:
Zumindest teilweise ergibt sich solch Verhalten sicherlich auch deshalb, da sich die Therapeutenbranche so verhält, wie sie sich eben verhält. Bei anderen Leistungserbringer wär solch Verhalten eher undenkbar. Und auch bei der nächsten Praxis liefe der Pat. insofern auf. Bzw. kennt sich solch Pat. insofern aus, dass ihm bekannt ist in welch Situation sich der / die PI befindet und sehr wohl tatsächlich überlegen muß/ sollte überhaupt irgendetwas zu unternehmen. Denn dies bedeutete letztendlich Kraft- und Zeitaufwand zzgl. 24 stündiges Imkopfherumdrehen wegen solch Frechheiten.
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dermicha77 schrieb:
Wenn jemand eine Behandlung nicht zahlen will dann soll ers lassen.
Ich mache doch kein Fass auf wegen so einem Spinner.
Der kommt auf die rote Liste und bekommt nie wieder einen Termin!
Ich habe deutlich weniger Stress und Arbeit.
Sind wir mal ehrlich auf die 20 Euro kann ich getrost, zum Wohle meiner Nerven verzichten....
Ich mache sowas nach Gefühl und nicht nach irgendwelchen Paragraphen...lebt sich deutlich relaxter.
Gruss Micha
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