Wir suchen Physiotherapeut / Innen
M/W/D in Vollzeit, Teilzeit oder
als Aushilfe, Berufseinsteiger oder
Wiedereinsteiger, alles ist
möglich.
Wir bieten übertarifliche
Bezahlung.
Bewerbungen bitte an
info@physio-energetics.de
Wir freuen uns von Ihnen zu hören!
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hoffentlich habt ihr einen schönen Anfang zur Woche gehabt.
Mit diesem Beitrag möchte ich etwas nachfragen und Sie nach Ihren Erfahrungen zu einer Situation fragen, die ich nicht verstehe. Meine Frau und ich wir sind seit schon lange auf der Suche nach einer passenden Immobilie für unsere Praxis. Gestern haben wir endlich etwas gutes gesehen und Rückmeldung bekommen.
1-) Vermieter dieser Immobilien möchte auch %19 Umsatzsteuer in der Miete haben. Das war OK für uns aber dann haben wir mit Vermieter zusammen herausgefunden, dass man nicht darf weil Physiotherapeuten keine Umsatzsteuer bezahlen. Ist das so richtig? Auch wenn wir es akzeptieren, darf der Vermieter das nicht machen? Fast alle Angebote, die wir im Internet finden, sind so. Wir müssen wahrscheinlich ewig suchen.
2-) Es gibt viele Angeboten von Bürohäusern. Wir sind letzte Woche sogar anschauen vorbeigefahren. Man kann im Bürohaus einfach ein paar Zimmern mieten. Toiletten werden regelmäßig geputzt, 7/24 offen, Internet und viele Kosten sind drinnen. Ist auch Barrierfrei. Das ist aber ja ungewöhnlich. Was denkt ihr davon?
3-) Wir sind ein Physiotherapeut paar mit alle Fortbildungen. Wir haben relativ gut gespart und uns finanziell vorbereitet. Eigentlich sind wir sehr fleißig und möchten gut arbeiten. Trotz aller Kommentaren fällt es uns immer noch schwer, uns zwischen zwei Dingen zu entscheiden.
- Relativ große Praxis mit ca 130 qm 2.500 Miete ( wahrscheinlich 4 5 Therapieräume)
-Oder eine kleine Praxis mit ca 50 qm und 1000 Miete.
Wie ich mit meinem derzeitigen Arbeitgeber vereinbart habe, haben wir bereits viele Patienten. Das sind ca 20 Hausbesuche. Würdet ihr in unsere Stelle klein anfangen und dann vergrößern? Wo findet man eigentlich Wohnung ähnliche Immobilie Anzeigen?
Falls ihr für uns ein paar Tipps habt, würde das uns sehr freuen
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anika666 schrieb:
Ihr braucht auf jeden Fall eine Nutzungsänderung, wenn vorher keine Physiopraxis oder ähnliches in den Räumen war. Erkundigt euch erstmal beim Bauamt, welche Vorraussetzungen dafür erforderlich sind. Barrierefrei bedeutet auch eine barrierefreie Toilette nach einer bestimmten DIN Norm. Da könnte es bei 50 qm ziemlich knapp werden. Mit 130qm habt ihr deutlich mehr Spielraum.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen dank für die Antwort. Ich hatte‘s nixht mitgedacht, dass man sich dafür vielleicht bei Bauamt melden soll. Ich glaub man muss keine barrierfreie Toillete in der Praxis haben, oder? Das steht nicht in der Voraussetzungen von GKV
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer In vielen BL machen die Bauämter Barrierefreiheit jetzt zur Auflage.
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anika666 schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Nein, für die Kassenzulassung ist das unerheblich. Aber für eine Nutzungsänderung sehr wohl. In den meisten BL ist Barrierefreiheit Pflicht. Es gibt auch da manchmal Ausnahmegenehmigungen, aber das trifft meist nur zu, bei Räumen im 1. Stock, wo ein Aufzug zu teuer oder baulich nicht umsetzbar ist. Ansonsten ist eine barrierefreie Toilette Pflicht, Türen müssen bestimmte Maße haben, ebenso Durchgänge. Du musst dich im Prinzip mit drei Sachen auseinandersetzen: GKV Zulassung, Baurecht und Arbeitsschutz ( 2. Toilette ist erforderlich, wenn man Angestellte hat). Das größte Problem ist meist die Nutzungsänderung oder die Raumhöhe.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Liebe Kollegen / innen,
hoffentlich habt ihr einen schönen Anfang zur Woche gehabt.
Mit diesem Beitrag möchte ich etwas nachfragen und Sie nach Ihren Erfahrungen zu einer Situation fragen, die ich nicht verstehe. Meine Frau und ich wir sind seit schon lange auf der Suche nach einer passenden Immobilie für unsere Praxis. Gestern haben wir endlich etwas gutes gesehen und Rückmeldung bekommen.
1-) Vermieter dieser Immobilien möchte auch %19 Umsatzsteuer in der Miete haben. Das war OK für uns aber dann haben wir mit Vermieter zusammen herausgefunden, dass man nicht darf weil Physiotherapeuten keine Umsatzsteuer bezahlen. Ist das so richtig? Auch wenn wir es akzeptieren, darf der Vermieter das nicht machen? Fast alle Angebote, die wir im Internet finden, sind so. Wir müssen wahrscheinlich ewig suchen.
2-) Es gibt viele Angeboten von Bürohäusern. Wir sind letzte Woche sogar anschauen vorbeigefahren. Man kann im Bürohaus einfach ein paar Zimmern mieten. Toiletten werden regelmäßig geputzt, 7/24 offen, Internet und viele Kosten sind drinnen. Ist auch Barrierfrei. Das ist aber ja ungewöhnlich. Was denkt ihr davon?
3-) Wir sind ein Physiotherapeut paar mit alle Fortbildungen. Wir haben relativ gut gespart und uns finanziell vorbereitet. Eigentlich sind wir sehr fleißig und möchten gut arbeiten. Trotz aller Kommentaren fällt es uns immer noch schwer, uns zwischen zwei Dingen zu entscheiden.
- Relativ große Praxis mit ca 130 qm 2.500 Miete ( wahrscheinlich 4 5 Therapieräume)
-Oder eine kleine Praxis mit ca 50 qm und 1000 Miete.
Wie ich mit meinem derzeitigen Arbeitgeber vereinbart habe, haben wir bereits viele Patienten. Das sind ca 20 Hausbesuche. Würdet ihr in unsere Stelle klein anfangen und dann vergrößern? Wo findet man eigentlich Wohnung ähnliche Immobilie Anzeigen?
Falls ihr für uns ein paar Tipps habt, würde das uns sehr freuen
Hat man die Vst-Option nicht gezogen, so sind die Herstellungskosten um die MwSt höher (gedanklich sind das derzeit fast 19%). Natürlich werden diese höhere Mehrkosten bei der Berechnung der Miete immer berücksichtigt. Ist bei Privatwohnungsbau genau so. Auch bei speziell gebaute Ärzte-Häusern macht man das so.
In letzterem Fall muss dann ausschließlich bei umsatzpflichtigen Mieter trotzdem USt. zusätzlich aufgeschlagen werden. Bei nicht-umsatzpflichtige Mietern darf sie aber nicht aufgeschlagen werden.
Also ist das letztendlich gehoppst wie gesprungen.
Bei reine Bürogebäuden ist zu Bedenken, dass die Zulassungsvorschriften einzuhalten sind. Auch muss eine entsprechende Nutzungsänderung seitens der zuständigen Baubehörden immer beantragt werden und vor Eröffnung der Praxis vorliegen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Vermietung mit USt. muss zwingend erfolgen, wenn beim Bau der Immobilie die Vorsteuer-Option gezogen wurde (das senkt die Herstellungskosten). Das ist bei Gewerbe-Immobilien oft der Fall. Hier hat der Vermieter gar keine andere Wahl als mit USt zu vermieten. Auch ich vermiete einige Objekte an Ärzte deswegen mit USt.
Hat man die Vst-Option nicht gezogen, so sind die Herstellungskosten um die MwSt höher (gedanklich sind das derzeit fast 19%). Natürlich werden diese höhere Mehrkosten bei der Berechnung der Miete immer berücksichtigt. Ist bei Privatwohnungsbau genau so. Auch bei speziell gebaute Ärzte-Häusern macht man das so.
In letzterem Fall muss dann ausschließlich bei umsatzpflichtigen Mieter trotzdem USt. zusätzlich aufgeschlagen werden. Bei nicht-umsatzpflichtige Mietern darf sie aber nicht aufgeschlagen werden.
Also ist das letztendlich gehoppst wie gesprungen.
Bei reine Bürogebäuden ist zu Bedenken, dass die Zulassungsvorschriften einzuhalten sind. Auch muss eine entsprechende Nutzungsänderung seitens der zuständigen Baubehörden immer beantragt werden und vor Eröffnung der Praxis vorliegen.
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physiobogen schrieb:
50 qm² finde ich schon sehr klein, ich würde raten, die größere Potion zu wählen. Event. versuchen am Preis zu handeln. Mit Argument der Gründung und dann z. B. nach drei Jahren mehr zu bezahlen.
Ich habe mich als Onemanshow bewusst für eine kleine Praxis mit 50m2 entschieden.
Falls Ihr mit Angestellten arbeiten möchtet, wäre sicherlich eine größere Praxis sinnvoll.
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stephan79 schrieb:
Am besten Ihr findet Räumlichkeiten in dem schon eine Praxis war, so erspart Ihr euch die Nutzungsänderung.
Ich habe mich als Onemanshow bewusst für eine kleine Praxis mit 50m2 entschieden.
Falls Ihr mit Angestellten arbeiten möchtet, wäre sicherlich eine größere Praxis sinnvoll.
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