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ich beabsichtige eine Physiopraxis zu übernehmen, biete dann aber auch Osteopathie mit an
die Öffnungszeiten sollen ja mindestens 30 Stunden die Woche betragen für Kassenpatienten,
zählt die Osteopathie in diese 30 Stundenregelung mit rein ?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo ,
ich beabsichtige eine Physiopraxis zu übernehmen, biete dann aber auch Osteopathie mit an
die Öffnungszeiten sollen ja mindestens 30 Stunden die Woche betragen für Kassenpatienten,
zählt die Osteopathie in diese 30 Stundenregelung mit rein ?
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Osteopathie ist Ausübung der Heilkunde und kann nur in einer Arztpraxis oder eine HP -Praxis ausgeübt werden. Das hat mit GKV und Kassenzulassung nichts zu tun. Wenn Du zusätzlich eine Heilpraktiker Praxis machen willst musst Du Dir Gedanken über eventuelle zeitliche und räumliche Trennung machen.
Als HP müsstest Du das aber eigentlich wissen :kissing_closed_eyes:
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Bernie schrieb:
Physiotherapiepraxis ist Physiotherapiepraxis! Wenn Du einen GKV Zulassung möchtest, dann musst Du die 30 h als PT erfüllen
Osteopathie ist Ausübung der Heilkunde und kann nur in einer Arztpraxis oder eine HP -Praxis ausgeübt werden. Das hat mit GKV und Kassenzulassung nichts zu tun. Wenn Du zusätzlich eine Heilpraktiker Praxis machen willst musst Du Dir Gedanken über eventuelle zeitliche und räumliche Trennung machen.
Als HP müsstest Du das aber eigentlich wissen :kissing_closed_eyes:
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Herbert schrieb:
Bist du Voll-HP anonymus oder irritiert über die Erstattungspolitik der GKV bzgl. Osteo und daher gesetzeskundlich nicht ganz up to date?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für eure interessanten Antworten
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idefix- schrieb:
Da Du für die Osteopathie eine Voll-HP brauchst, musst Du die Öffnungszeiten anders legen als die der PT-Praxis. Du kannst nicht wärend der PT-Zeiten Osteo machen. Also kann/könnte die Osteozeit nicht in die 30 Stunden der KAssenpraxis zählen
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