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möchtest in einem wertschätzenden
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Brinkum, die seit über 10 Jahren
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Unser Geheimnis?
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Miteinander – sowohl im Team als
auch mit unseren Patienten.
Wen suchen wir?
Ab dem 15.01. oder 01.02.2025
suchen wir eine motivierte
Verstärkung als Physiotherap...
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hat jemand schon Erfahrung mit einer Kassenvereinbarung zur Abrechnung ostepathischer Leistungen.
Ich habe am Rande gehört, dass ich die erstattungsfähigen Kosten mit den jeweiligen Kassen verhandeln muss.
Muss ich meine kassenärztliche Zulassung dann dennoch erweitern oder ist das hier nicht nötig oder gar möglich.
Gruß
Paula
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paula443 schrieb:
Hallo Leute,
hat jemand schon Erfahrung mit einer Kassenvereinbarung zur Abrechnung ostepathischer Leistungen.
Ich habe am Rande gehört, dass ich die erstattungsfähigen Kosten mit den jeweiligen Kassen verhandeln muss.
Muss ich meine kassenärztliche Zulassung dann dennoch erweitern oder ist das hier nicht nötig oder gar möglich.
Gruß
Paula
Ist das jetzt Direct Access durch die Hintertür? :unamused: :unamused: :unamused:
[bearbeitet am 19.12.13 12:07]
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484 schrieb:
Du musst HP sein um damit abrechnen zu können.
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paula443 schrieb:
Sorry, das mit der kassenärztlichen Zulassung war Quark. Dennoch sollte es ohne HP abrechenbar sein - ich denke es gibt einige gesetzliche Kassen, die das übernehmen?!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Seit wann hat man als PT eine "kassenärztliche Zulassung"? :kissing_closed_eyes:
Ist das jetzt Direct Access durch die Hintertür? :unamused: :unamused: :unamused:
[bearbeitet am 19.12.13 12:07]
Dafür brauchst du auch keinen HP , denn du behandelst auf Privatrezept.
Gruß
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Petra 25 schrieb:
Du mußt die Voraussetzung erfüllen um in eine der Osteoverbände Mitglied zu werden (Verbandsmitgliedschaft ist keine Voraussetzung), den HP auch nicht. Alleinig die vom Osteoverband erfogreich abgeschloßene anerkannte Ausbildung
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Newchurch schrieb:
....wie gerade erwähnt.... :blush:
Auch wenn du einen Abschluss Osteopathie besitzt darfst du dich nicht bezeichnen als Osteopath= keine Berufsbezeichnung und Strafbar!!
Auch wenn du vom Gesundheitsamt geprüft worden bist darfst du keine gesetzlichen Rezepten annehmen auch nicht wenn darauf Privatrezept steht, dies ist Strafbar!!! Und auch nicht wenn die Kasse sagt sie bezahlen dies!!
Alles Strafbar!! Die Kassen dürfen ankündigen dass sie es bezahlen weil sie meinen sie stehen über dem Gesetz!! Ist nicht Strafbar!!
Du darfst nur gesetzlichen Rezepten bzw. Patienten mit Privatrezepten behandelen wenn du Arzt!! oder den vollen HP!! besitzt......
Ich freue mich auf nächstes Jahr wenn alle gesetzwidrig gearbeitet haben geprüft werden und zurück zahlen müssen.
Frohe Weihnachten....
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Robikinobi schrieb:
Also hier haben vielen beim Berufsrecht nicht aufgepasst!!!!!
Auch wenn du einen Abschluss Osteopathie besitzt darfst du dich nicht bezeichnen als Osteopath= keine Berufsbezeichnung und Strafbar!!
Auch wenn du vom Gesundheitsamt geprüft worden bist darfst du keine gesetzlichen Rezepten annehmen auch nicht wenn darauf Privatrezept steht, dies ist Strafbar!!! Und auch nicht wenn die Kasse sagt sie bezahlen dies!!
Alles Strafbar!! Die Kassen dürfen ankündigen dass sie es bezahlen weil sie meinen sie stehen über dem Gesetz!! Ist nicht Strafbar!!
Du darfst nur gesetzlichen Rezepten bzw. Patienten mit Privatrezepten behandelen wenn du Arzt!! oder den vollen HP!! besitzt......
Ich freue mich auf nächstes Jahr wenn alle gesetzwidrig gearbeitet haben geprüft werden und zurück zahlen müssen.
Frohe Weihnachten....
Und was heißt ich darf mich nicht Osteopath nennen? Wenn sich jemand in Deutschland "Heiler " nennen darf und Leute behandelt ist es ja auch nicht strafbar.
Wenn es den Beruf Osteopath nicht gibt, warum gibt es dann Berufsverbände für dies Gruppe von Therapeuten???????? Dann dürfte sich auch kein HP Osteopath nennen
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idefix- schrieb:
warum solle die, die so gearbeitet haben etwas zurück zahlen müssen. Ich habe die Rechnung an den Patienten gestellt und dieser hat sie bei der Kasse eingereicht und erstattet bekommen. Wenn die Kassen die Osteopathie bezahlen, ob gesetzlich fest geregelt oder nicht, dann mache ich mich nicht strafbar, denn ich habe unter ärztlicher Delegation gearbeitet, also mit Privatrezept und das ist nicht strafbar.
Und was heißt ich darf mich nicht Osteopath nennen? Wenn sich jemand in Deutschland "Heiler " nennen darf und Leute behandelt ist es ja auch nicht strafbar.
Wenn es den Beruf Osteopath nicht gibt, warum gibt es dann Berufsverbände für dies Gruppe von Therapeuten???????? Dann dürfte sich auch kein HP Osteopath nennen
so ganz habe ich das noch nicht verstanden.
Wofür genau und bei wem bin ich zugelassen, wenn ich ein BAO-Vereinslisten-DO bin?
Im Voraus vielen Dank für ein evidente Erklärung.
gruss mocca :blush:
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mocca schrieb:
hallo newchurch,
so ganz habe ich das noch nicht verstanden.
Wofür genau und bei wem bin ich zugelassen, wenn ich ein BAO-Vereinslisten-DO bin?
Im Voraus vielen Dank für ein evidente Erklärung.
gruss mocca :blush:
Ich bin in keiner Liste da ich das nicht einsehe für nichts viel zu bezahlen.
Allerdings in die BAO Liste werde ich mich eintragen lassen , da diese recht attraktiv ist in Bezug auf die öffentliche Wahrnehmung .
Ansonsten würde ich mal sagen , das Hybris hier nicht angebracht ist.
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Newchurch schrieb:
Die Kassen wie Techniker , BKK Mobil Oil usw erkennen den Abschluss durch die BAO an und ersetzen gemäß ihren Bedingungen die Behandlung.
Ich bin in keiner Liste da ich das nicht einsehe für nichts viel zu bezahlen.
Allerdings in die BAO Liste werde ich mich eintragen lassen , da diese recht attraktiv ist in Bezug auf die öffentliche Wahrnehmung .
Ansonsten würde ich mal sagen , das Hybris hier nicht angebracht ist.
hinterfragen als hochmütig abzuwehren anstatt fundiert zu antworten ist natürlich auch eine Option.
Bezahlen nun die v.g. KK ihren Mitgliedern bereits die "Osteopathie", oder wollen sie dies künftig praktizieren.
Ob dadurch aber die Leistungserbringung der "Osteopathie" durch Personen, die nicht zur Heilkunde befugt sind, legal wird muss doch noch offen diskutiert werden können.
gruss mocca :blush:
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mocca schrieb:
hallo Newchurch,
hinterfragen als hochmütig abzuwehren anstatt fundiert zu antworten ist natürlich auch eine Option.
Bezahlen nun die v.g. KK ihren Mitgliedern bereits die "Osteopathie", oder wollen sie dies künftig praktizieren.
Ob dadurch aber die Leistungserbringung der "Osteopathie" durch Personen, die nicht zur Heilkunde befugt sind, legal wird muss doch noch offen diskutiert werden können.
gruss mocca :blush:
Ich habe auch die HP Zulassung, hat aber niemanden interessiert von den Kassen.
Manche Kassen wollen ein Privatrezept, manche nicht , keine Ahnung warum - warum nicht, jedenfalls wurde bis jetzt alles so von den entsprechenden Kassen bezahlt wie sie es versprochen haben.
Ist aber natürlich noch alles recht neu.
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Newchurch schrieb:
Diese Kasse bezahlen. Definitiv.
Ich habe auch die HP Zulassung, hat aber niemanden interessiert von den Kassen.
Manche Kassen wollen ein Privatrezept, manche nicht , keine Ahnung warum - warum nicht, jedenfalls wurde bis jetzt alles so von den entsprechenden Kassen bezahlt wie sie es versprochen haben.
Ist aber natürlich noch alles recht neu.
Als HP ein Rezept annehmen ist ja wohl der letzte Schwachsinn.
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Bernie schrieb:
Ihr müsst immer überlegen: Wenn Ihr (auch und gerade als HP ) ein Rezept über Osteo. annehmt (ob das überhaupt verordenbar / delegierbar ist bezweifle ich so wie so), dann werdet Ihr automatisch als PT tätig. Sprich: Keine HVLA Techniken, kein DN bei mTrPs usw. Macht Ihr es dennoch, dann verstoßt Ihr, auch wenn Ihr HP seid, gegen das HeilprG. Dies ist meines Erachtens vielen nicht bewusst.
Als HP ein Rezept annehmen ist ja wohl der letzte Schwachsinn.
da hast du recht, ist auch m.E. nicht ganz klar die Regelung. HVLAs mache ich bis jetzt meist nur bei PAt ohne Rezept .
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Newchurch schrieb:
Hallo Bernie,
da hast du recht, ist auch m.E. nicht ganz klar die Regelung. HVLAs mache ich bis jetzt meist nur bei PAt ohne Rezept .
Also wenn ich HP bin, kann ich es gesetzeskonform abrechnen. Braue aber trotzdem nen Osteo-Zertifikat?
Wenn ich das Osteo-Zertifikat habe, kann ich es auch abrechnen aber nur bedingt legal. Muss ich unbedingt in einem der Vereine sein?
Woher bekomme ich die Sätze der TK beispielsweise, die ich für die Behandlung ansetzen kann?
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paula443 schrieb:
Also können wir das an der Stelle mal für alle etwas konkretisieren? Irgendwie ist das alles etwas schwammig.
Also wenn ich HP bin, kann ich es gesetzeskonform abrechnen. Braue aber trotzdem nen Osteo-Zertifikat?
Wenn ich das Osteo-Zertifikat habe, kann ich es auch abrechnen aber nur bedingt legal. Muss ich unbedingt in einem der Vereine sein?
Woher bekomme ich die Sätze der TK beispielsweise, die ich für die Behandlung ansetzen kann?
Eine Rezept ist nicht notwendig, nur eine Empfehlung vom Arzt.
Letztlich ausüben darf nur ein PT + HP, nicht ein PT mit Osteoausbildung. Deshalb gibt es auch einige Beschwerden über diese Praktiken der Kassen beim BVA.
Edit
Osteopathische Behandlung (TK)
[bearbeitet am 19.12.13 17:19]
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morpheus-06 schrieb:
z.B. auf der Seite der TK, da ist das mit der Osteo sehr genau beschrieben.
Eine Rezept ist nicht notwendig, nur eine Empfehlung vom Arzt.
Letztlich ausüben darf nur ein PT + HP, nicht ein PT mit Osteoausbildung. Deshalb gibt es auch einige Beschwerden über diese Praktiken der Kassen beim BVA.
Edit
Osteopathische Behandlung (TK)
[bearbeitet am 19.12.13 17:19]
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Robikinobi schrieb:
Berufsrecht lesen!! Jeder der sich ausgibt als Osteopath und ein Schild an der Tür hängt mit Osteopathie ist Strafbar..
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rudibam schrieb:
Osteopath und Osteopathie sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
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Newchurch schrieb:
Du hast eine Prüfung durch die BAO , ein Zertifikat, stehst damit in einer Liste eines Verbandes (z.B. BAO, dort allerdings nur, wenn du eine D.O. Arbeit abgeliefert hast) und dann bist du "zugelassen" .
Dafür brauchst du auch keinen HP , denn du behandelst auf Privatrezept.
Gruß
-> Genau das ist nicht abschließend geklärt. In aller Regel ist es so, dass Osteopathie keine Delegationsfähige Leistung ist (ähnliche Rechtsprechung zu TCM !!!)
"Dann dürfte sich auch kein HP Osteopath nennen"
-> Richtig, das darf er auch nicht. Auch dies ist vielen nicht bekannt. Die "Berufsbezeichnungen" Osteopath und Heilpraktiker zusammen auf einem Praxisschild sind nicht zulässig (mit Ausnahme BL Hessen)
Was viele hier wohl eigentlich sagen wollen ist: Osteopath ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Deshalb darf sich jeder Osteopath nennen. Problematisch wird es erst bei Werbung, Behandlungsdurchführung etc.
Was auch oft verwechselt wir ist Leistungsrecht und Berufsausübungsrecht. Nur weil eine Kasse eine Lesitung erstattet bedeutet das nicht automatisch, dass der Erbringer der Leistung diese auch erbringen darf.
Ach so: Es gibt keine "HP Zulassung" das sollten HPs eigentlich wissen!
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Bernie schrieb:
"denn ich habe unter ärztlicher Delegation gearbeitet, also mit Privatrezept und das ist nicht strafbar."
-> Genau das ist nicht abschließend geklärt. In aller Regel ist es so, dass Osteopathie keine Delegationsfähige Leistung ist (ähnliche Rechtsprechung zu TCM !!!)
"Dann dürfte sich auch kein HP Osteopath nennen"
-> Richtig, das darf er auch nicht. Auch dies ist vielen nicht bekannt. Die "Berufsbezeichnungen" Osteopath und Heilpraktiker zusammen auf einem Praxisschild sind nicht zulässig (mit Ausnahme BL Hessen)
Was viele hier wohl eigentlich sagen wollen ist: Osteopath ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Deshalb darf sich jeder Osteopath nennen. Problematisch wird es erst bei Werbung, Behandlungsdurchführung etc.
Was auch oft verwechselt wir ist Leistungsrecht und Berufsausübungsrecht. Nur weil eine Kasse eine Lesitung erstattet bedeutet das nicht automatisch, dass der Erbringer der Leistung diese auch erbringen darf.
Ach so: Es gibt keine "HP Zulassung" das sollten HPs eigentlich wissen!
Manche KK wollen nur eine unbedenklichkeitsbescheinigung des Arztes. Hierbei verstoßen dann in aller Regel die PTs bei der Durchführung der Osteopathie gegen das HeilprG.
Für die Erstattung durch die KK ist maßgeblich was in deren aktueller Satzung steht, da dies eine Satzungsleistung ist. Zulassung gibt es hier keine.
Ob das Vorgehen der Kassen so i.O. ist muss das Bundesversicherungamt bewerten.
Für die Erstattung musst du aktuell Mitglied in einem einschlägigen Berufsverband sein oder Nachweisen, dass du eine Osteo Aus-Weiter oder sonstwas Bildung mit mindestens 1350 Stunden (oder so) abgeschlossen hast. Teilweise werden auch HP Leistungen erstattet, obwohl diese Kassen dies eigentlich explizit ausschließen.
Ich beteilige mich nicht daran. Und das aus gutem Grund!
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Osteopathie nervt, weil den Mist keiner mit gutem Gewissen abrechnen kann. Bevor man sich hier Gedanken macht, hat man schon mehr Geld auf vernünftige Art und Weise verdient.
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paula443 schrieb:
Danke Bernie.... um das mal in einem Satz abzuschließen:
Osteopathie nervt, weil den Mist keiner mit gutem Gewissen abrechnen kann. Bevor man sich hier Gedanken macht, hat man schon mehr Geld auf vernünftige Art und Weise verdient.
Finde ich auch gut so !!!!
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484 schrieb:
Robikinobi hat es genau treffend beschrieben. DIE KASSEN KÖNNEN JAHRE SPÄTER WIEDER AUF DIE IDEE KOMMEN, DAS GELD FÜR SOLCHE REZEPTE ZURÜCK VERLANGEN.
Finde ich auch gut so !!!!
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ali schrieb:
werden sie wohl kaum von ihren Versicherten verlangen....
na klar nicht von den Versicherten, sondern von uns wegen "unerlaubter Ausübung der Heilkunde" ;)
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redbi schrieb:
Hi Ali,
na klar nicht von den Versicherten, sondern von uns wegen "unerlaubter Ausübung der Heilkunde" ;)
-> Ne, so würd ich das jetzt auch nicht sagen. Ich rechne das jeden Tag mit meinen Patienten ab :blush: .
Patient kommt zu mir. Wird behandelt. Bekommt ne Rechnung. Zahlt die Rechnung. Und alle sind zufrieden (meistens zumindest) :sunglasses:
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Bernie schrieb:
"Osteopathie nervt, weil den Mist keiner mit gutem Gewissen abrechnen kann."
-> Ne, so würd ich das jetzt auch nicht sagen. Ich rechne das jeden Tag mit meinen Patienten ab :blush: .
Patient kommt zu mir. Wird behandelt. Bekommt ne Rechnung. Zahlt die Rechnung. Und alle sind zufrieden (meistens zumindest) :sunglasses:
Fußreflexzonenbehandlung ist auch eine Heilbehandlung und dürfte nur von HP oder Arzt ausgeführt werden. Aber selbst Kosmetikerinnen machen dies. ML genauso.
Also warum soll ich mich verrückt machen, wenn es noch so viel ungeklärte Dinge gibt wie die rechtliche Lage bei den Kassen wirklich ist.
Ein HP hilft mir auch nicht weiter, denn osteo-Behandlungen durch einen HP wird von der Techniker z.B. nicht erstattet.
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idefix- schrieb:
Es sind keine Kassenrezepte sondern Privatrezepte. Ich rechne also nicht mir der Kasse ab sondern mit meinem Patienten, was soll die Kasse also von mir zurückverlangen wollen?
Fußreflexzonenbehandlung ist auch eine Heilbehandlung und dürfte nur von HP oder Arzt ausgeführt werden. Aber selbst Kosmetikerinnen machen dies. ML genauso.
Also warum soll ich mich verrückt machen, wenn es noch so viel ungeklärte Dinge gibt wie die rechtliche Lage bei den Kassen wirklich ist.
Ein HP hilft mir auch nicht weiter, denn osteo-Behandlungen durch einen HP wird von der Techniker z.B. nicht erstattet.
Die Knappschaft zahlt grade mal 30€ pro Behandlung und erstattet maximal 5 Behandlungen pro Jahr. Und der Patient muss 20% auch noch selbst tragen. Das lohnt sich weder für den Therapeuten, noch für den Patienten. Dann würde ich allen Osteopathiebegeisterten eher zu einen Heilpraktikerzusatzversicherung raten.
Muss/kann ich das Osteo-Zertifikat über den BIG einreichen?
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paula443 schrieb:
Aber wenn man mal ehrlich ist, dann ist die Büdgetobergrenze von der TK mit 360€ (das geht ja grad noch) und bei der Knappschaft nur 150€ doch echt ein Witz.
Die Knappschaft zahlt grade mal 30€ pro Behandlung und erstattet maximal 5 Behandlungen pro Jahr. Und der Patient muss 20% auch noch selbst tragen. Das lohnt sich weder für den Therapeuten, noch für den Patienten. Dann würde ich allen Osteopathiebegeisterten eher zu einen Heilpraktikerzusatzversicherung raten.
Muss/kann ich das Osteo-Zertifikat über den BIG einreichen?
gerne würde ich das Ganze schon richtig verstehen.
Wohin geht nun der gesetzlich Versicherte?
In eine "Osteopathenpraxis" (egal wie die Räume konzipiert sind), oder in eine HP-Praxis, oder in eine GKV-zugelassene Physiotherapiepraxis.
Muss der "Osteopathie-Erbringer" überhaupt einen entsprechenden Praxissitz haben?
Ist im Falle der PT-Praxis dann das Sachleistungsprinzip zu Gunsten der Erstattungsvariante aufgehoben?
Kann der Kassenarzt, im Sinne der Neuregelungen in Sachen Korruption, dann überhaupt noch ein Privatrezept/Empfehlung zur Versorgung seiner GKV-Patienten ausstellen?
Vielleicht weiß jemand genau Bescheid.
gruss mocca :blush:
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mocca schrieb:
hallo,
gerne würde ich das Ganze schon richtig verstehen.
Wohin geht nun der gesetzlich Versicherte?
In eine "Osteopathenpraxis" (egal wie die Räume konzipiert sind), oder in eine HP-Praxis, oder in eine GKV-zugelassene Physiotherapiepraxis.
Muss der "Osteopathie-Erbringer" überhaupt einen entsprechenden Praxissitz haben?
Ist im Falle der PT-Praxis dann das Sachleistungsprinzip zu Gunsten der Erstattungsvariante aufgehoben?
Kann der Kassenarzt, im Sinne der Neuregelungen in Sachen Korruption, dann überhaupt noch ein Privatrezept/Empfehlung zur Versorgung seiner GKV-Patienten ausstellen?
Vielleicht weiß jemand genau Bescheid.
gruss mocca :blush:
Kann ich so nicht bestätigen: die Rechnungen meines Kollegen Voll-HP und Osteopath) werden von der TK im Rahmen der Satzungsregelung ohne Problemen anerkannt und dem Versicherten entsprechend anteilig erstattet.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
"Ein HP hilft mir auch nicht weiter, denn osteo-Behandlungen durch einen HP wird von der Techniker z.B. nicht erstattet."
Kann ich so nicht bestätigen: die Rechnungen meines Kollegen Voll-HP und Osteopath) werden von der TK im Rahmen der Satzungsregelung ohne Problemen anerkannt und dem Versicherten entsprechend anteilig erstattet.
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limone schrieb:
Kosmetikerinnen machen keine Fußreflexzonen-Behandlung, das dürfen sie nicht, sie machen lediglich eine Fußreflexzonen-Massage.
Somit wünsche ich allen schöne und geruhsame Weihnachten
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idefix- schrieb:
Ho-Ho-Ho. Na dann mach ich keine Osteopathie sondern eben PT auf osteopathischer Grundlage. Man muß dem Kind nur den richtigen Namen geben dann kann man alles machen.
Somit wünsche ich allen schöne und geruhsame Weihnachten
-> Genau daran sieht man ja das Problem. Die Kassen sind hier so gierig nach neuen Versicherten, dass sie dazu sogar Ihre eigenen Auflagen vergessen: "Heilpraktiker - Leistungen können von der TK nicht erstattet werden" (Quelle: Homepage der Techniker Krankenkasse). Es geht bei der ganzen Osteoapthie Erstattungsgeschichte ausschließlich darum, dass Versicherte dazu angeregt werden sollen, von der Kasse die es nicht erstattet zu der Kasse die es erstattet zu wechseln (Quelle: persönliche Mitteilung einer GKV - Führungskraft). Haben dann genug gewechselt wird schwuppdiwupp die Satzung wieder geändert. Oder wie es eine Kassenmitarbeiterin formuliert hat: "Wir machen das so lange, biss das BVA es uns verbietet - bis dahin haben genug gewechselt). Das ist m.E. ein Schlag ins Gesicht für alle Versicherten !
Ich werde auch in Zukunft dies nicht unterstützen, sondern vielmehr aktiv bekämpfen. Die GKV machen Preise kaputt und animieren die Pat zum Betrug:" Können wir die eine Behandlung mit 120€ nicht auf zweimal aufschreiben, dann bekomm ich den vollen Betrag erstattet?"
Ich hab ja nicht meien Kassenzulassung zurückgegeben um dann nachher wieder mit dem Kaspersystem zu tun zu haben........... :sunglasses:
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Bernie schrieb:
"Kann ich so nicht bestätigen: die Rechnungen meines Kollegen Voll-HP und Osteopath) werden von der TK im Rahmen der Satzungsregelung ohne Problemen anerkannt und dem Versicherten entsprechend anteilig erstattet. "
-> Genau daran sieht man ja das Problem. Die Kassen sind hier so gierig nach neuen Versicherten, dass sie dazu sogar Ihre eigenen Auflagen vergessen: "Heilpraktiker - Leistungen können von der TK nicht erstattet werden" (Quelle: Homepage der Techniker Krankenkasse). Es geht bei der ganzen Osteoapthie Erstattungsgeschichte ausschließlich darum, dass Versicherte dazu angeregt werden sollen, von der Kasse die es nicht erstattet zu der Kasse die es erstattet zu wechseln (Quelle: persönliche Mitteilung einer GKV - Führungskraft). Haben dann genug gewechselt wird schwuppdiwupp die Satzung wieder geändert. Oder wie es eine Kassenmitarbeiterin formuliert hat: "Wir machen das so lange, biss das BVA es uns verbietet - bis dahin haben genug gewechselt). Das ist m.E. ein Schlag ins Gesicht für alle Versicherten !
Ich werde auch in Zukunft dies nicht unterstützen, sondern vielmehr aktiv bekämpfen. Die GKV machen Preise kaputt und animieren die Pat zum Betrug:" Können wir die eine Behandlung mit 120€ nicht auf zweimal aufschreiben, dann bekomm ich den vollen Betrag erstattet?"
Ich hab ja nicht meien Kassenzulassung zurückgegeben um dann nachher wieder mit dem Kaspersystem zu tun zu haben........... :sunglasses:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Ich bin vollständig bei dir und bei deine Argumentation. Auch wir sehen die Problematik. Allerdings lässt sich bislang nicht verhindern, dass Patienten mit ihre HP-Rechnung zur Kasse stiefeln und (in der Regel erfolgreich) um Erstattung bitten. Aber das kennen wir schon seit 1991 bei andere HP-Leistungen wie z.B. Akupunktur.
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Bernie schrieb:
....... solange ich keine zusätzlichen Bestätigungen oder Angaben über mich machen soll........ :smile:
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limone schrieb:
Super Beitrag! :clap:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Tun wir auch nicht: HP ist HP, basta. :stuck_out_tongue_winking_eye: :stuck_out_tongue_winking_eye: :blush:)
Und Osteopathie ist nun mal Ausübung der Heilkunde und darf daher nur von HP oder Ärzten ausgeübt werden.Die meisten können bisher von Glück sagern dass die GA`s nicht genug Personal haben dies zu kontrollieren :sunglasses: :sunglasses: :sunglasses: :sunglasses: Aber es ist nicht gesagt dass es so bleibt. :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
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eim schrieb:
Würden die KK`s mal das Sozialgesetzbuch richtig lesen dann wüßten sie dass sie keine wie auch immer geartete Behandlung von HP`s bezahlen dürfen.Steht expliziet da drin
Und Osteopathie ist nun mal Ausübung der Heilkunde und darf daher nur von HP oder Ärzten ausgeübt werden.Die meisten können bisher von Glück sagern dass die GA`s nicht genug Personal haben dies zu kontrollieren :sunglasses: :sunglasses: :sunglasses: :sunglasses: Aber es ist nicht gesagt dass es so bleibt. :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
Nur teilweise richtig: es steht d'rin, dass HP kein Bestandteil dieser Sozialversicherung ist (wollen die HP-Verbände im Übrigen auch absolut nicht).
Jedoch gibt es inzwischen das Versorgungsstrukturgesetz: dieser ermöglicht es der GKV Kosten außerhalb der Sozialgesetz-Regeln zu erstatten. Im Rahmen dieser sog. Satzungsleistungen ist es daher die GKV durchaus möglich auch HP-Leistungen zu bezahlen (so ist im Übrigen auch die Bezahlung von Osteopathie möglich).
Aktuell besteht z. B. diesbezüglich ein Vertrag zwischen der IKK Südwest und mehrere Heilpraktikerverbände, wonach HP-Leistungen zumindest anteilig erstattet werden.
Quelle: wir.Heilpraktiker, 4/2013, Mitgliederzeitschrift der Freie Heilpraktiker e.V.
[bearbeitet am 22.12.13 20:26]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
>>Würden die KK`s mal das Sozialgesetzbuch richtig lesen dann wüßten sie dass sie keine wie auch immer geartete Behandlung von HP`s bezahlen dürfen.Steht expliziet da drin.<<
Nur teilweise richtig: es steht d'rin, dass HP kein Bestandteil dieser Sozialversicherung ist (wollen die HP-Verbände im Übrigen auch absolut nicht).
Jedoch gibt es inzwischen das Versorgungsstrukturgesetz: dieser ermöglicht es der GKV Kosten außerhalb der Sozialgesetz-Regeln zu erstatten. Im Rahmen dieser sog. Satzungsleistungen ist es daher die GKV durchaus möglich auch HP-Leistungen zu bezahlen (so ist im Übrigen auch die Bezahlung von Osteopathie möglich).
Aktuell besteht z. B. diesbezüglich ein Vertrag zwischen der IKK Südwest und mehrere Heilpraktikerverbände, wonach HP-Leistungen zumindest anteilig erstattet werden.
Quelle: wir.Heilpraktiker, 4/2013, Mitgliederzeitschrift der Freie Heilpraktiker e.V.
[bearbeitet am 22.12.13 20:26]
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rudibam schrieb:
Der gesetzlich Versicherte zahlt bei jeder Verordnung für Physiotherapie über 20% selbst.
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Bernie schrieb:
Osteopathie ist Ausübung der Heilkunde. Heilkunde darf nur von Ärzten oder HP ausgeübt werden. Ob Osteopathie delegierbar ist ist juristisch noch nicht abschließend geklärt - wohl aber eher nicht, da z.B. die TCM als nicht delegierbare Heilkunde von den Gerichten eingestuft wird.
Manche KK wollen nur eine unbedenklichkeitsbescheinigung des Arztes. Hierbei verstoßen dann in aller Regel die PTs bei der Durchführung der Osteopathie gegen das HeilprG.
Für die Erstattung durch die KK ist maßgeblich was in deren aktueller Satzung steht, da dies eine Satzungsleistung ist. Zulassung gibt es hier keine.
Ob das Vorgehen der Kassen so i.O. ist muss das Bundesversicherungamt bewerten.
Für die Erstattung musst du aktuell Mitglied in einem einschlägigen Berufsverband sein oder Nachweisen, dass du eine Osteo Aus-Weiter oder sonstwas Bildung mit mindestens 1350 Stunden (oder so) abgeschlossen hast. Teilweise werden auch HP Leistungen erstattet, obwohl diese Kassen dies eigentlich explizit ausschließen.
Ich beteilige mich nicht daran. Und das aus gutem Grund!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Für Osteopathie kannst du keine Zulassung bekommen, da Osteopathie kein Bestandteil der Sozialversicherung ist.
Ich verstehe nicht, dass sog. Osteopathen solche Fragen nicht selbst beantworten können. Sprechen die bei Ihrer Ausbildung nicht miteinander und fragen die ihre Ausbilder nicht, was sie in Zukunft mit der Osteo anfangen können.
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Eberhard schrieb:
Ich verstehe nicht, dass sog. Osteopathen solche Fragen nicht selbst beantworten können. Sprechen die bei Ihrer Ausbildung nicht miteinander und fragen die ihre Ausbilder nicht, was sie in Zukunft mit der Osteo anfangen können.
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schwammdrüber schrieb:
Paula 443 bist du eigentlich Osteopathin oder willst Du das nur in deine Praxis als zusätzliches Angebot mit anbieten ?
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paula443 schrieb:
Jetzt haben wir aber meine eingehende Frage vollkommen außer acht gelassen. Muss ich die Qualifikation bei der BIG melden? Sozusagen als Zulassungerweiterung?
Je nach dem tritt entweder die KK auf dich zu, wenn der Pat. seine Rechnung bei seiner KK eingereicht hat mit bitte auf Erstattung. Sie wollen dann von Dir wissen, wieviel Stunden Deine Ausbildung dauerte (min. ca. 1.200 Std) – was Du dann nachweisen musst. Manche KK haben auch einen Vordruck: Was für einem Osteo-Verband Du angehörst – wenn nicht: wieviel Std. deine Ausbildung dauerte ect.p.p
Oder Du gehst aktiv auf die KK zu, lässt Dir die e-mail-Anschrift von dem Sachbearbeiter geben und schickst den „Papierkram“ als Pdf – und gut ist! javascript:void%20InsSm(' :blush:%20') So habe ich es gemacht! javascript:void%20InsSm(' :wink:%20')
Arbeite in 2 Praxen als FM und fast nur noch mit Osteo – ist mit der „Zulassung“ ein richtiges „Zugpferd“ da viele Pat. auch noch so kommen, wenn ihr „Jahresbuget“ erfüllt ist… und für die Praxen (PI) hat es den „Vorteil“, dass man eine richtige „Cash-Cow“ ist …
Und so lebten alle glücklich und zufrieden in einer Symbiose und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute…. LOL javascript:void%20InsSm(' :sunglasses:%20')
Prokrustes (PT, HP, DO)
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Ich selbst bin PT mit HP und werde demnächste eine neue Mitarbeiterin bekommen, die eine osteopathische Ausbildung hat. Vom gewöhnlichen Zulassungsverfahren kenne ich es, dass man für abrechnungsfähige Weiterbildungen die Zertifikate zentral an die BIG schickt. Ich finde es daher etwas kompliziert, wenn ich bei "jeder Abrechnung mit neuer Kasse" meine Zertfikate vorweisen muss.
Also Cash Cow verstehe ich jetzt wirklich nicht. Ich finde das mal gar nicht so.
Am Beispiel der TK:
Die TK übernimmt die Kosten für maximal sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60 Euro pro Sitzung.
Was bitte schön ist daran eine Cash Cow. Ich muss mit dem Patienten abrechnen. Er bezahlt pro Behandlung 12 Euro dazu - was 72 Euro bei 6 Behandlungen ausmacht. Danach muss er alles selbst bezahlen. Die Knappschafft und andere Kassen zahlen noch weniger.
Wo ist das hier bitte lukrativ? Vielleicht habe ich etwas übersehen? Jeder Privatpatient mit 2-fachem Satz abgerechnet ist hier für mich lukrativer.
Ich freue mich auf die Antworten.
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paula443 schrieb:
Zur Frage von Ebert:
Ich selbst bin PT mit HP und werde demnächste eine neue Mitarbeiterin bekommen, die eine osteopathische Ausbildung hat. Vom gewöhnlichen Zulassungsverfahren kenne ich es, dass man für abrechnungsfähige Weiterbildungen die Zertifikate zentral an die BIG schickt. Ich finde es daher etwas kompliziert, wenn ich bei "jeder Abrechnung mit neuer Kasse" meine Zertfikate vorweisen muss.
Also Cash Cow verstehe ich jetzt wirklich nicht. Ich finde das mal gar nicht so.
Am Beispiel der TK:
Die TK übernimmt die Kosten für maximal sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60 Euro pro Sitzung.
Was bitte schön ist daran eine Cash Cow. Ich muss mit dem Patienten abrechnen. Er bezahlt pro Behandlung 12 Euro dazu - was 72 Euro bei 6 Behandlungen ausmacht. Danach muss er alles selbst bezahlen. Die Knappschafft und andere Kassen zahlen noch weniger.
Wo ist das hier bitte lukrativ? Vielleicht habe ich etwas übersehen? Jeder Privatpatient mit 2-fachem Satz abgerechnet ist hier für mich lukrativer.
Ich freue mich auf die Antworten.
Sorry wenn ich das jetzt mal so formuliere:
1.Wenn man noch immer eine reine Kassenpatienten oder Physiopatienten Denkweise hat, dann rechnet sich das in Deinen Augen natürlich nicht.
Wenn man sich aber in die Lage der Kassen Patienten hineinversetzt, die bisher alle osteopathischen Behandlungen selber tragen mussten und Sie jetzt einen Teil erstattet bekommen, dann ist für einige die finanzielle Hemmschwelle geringer auch mal was "Neues" auszuprobieren.
Somit schafft man, falls noch nicht richtig vorhanden, einen größeren Selbstzahleranteil - gute Behandlung vorrausgesetzt.
2.Deine Preise für die Osteopathie bestimmst DU! Und wenn Du nur mit 72 € rechnest ist das Dein Fehler.
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schwammdrüber schrieb:
@ paula443
Sorry wenn ich das jetzt mal so formuliere:
1.Wenn man noch immer eine reine Kassenpatienten oder Physiopatienten Denkweise hat, dann rechnet sich das in Deinen Augen natürlich nicht.
Wenn man sich aber in die Lage der Kassen Patienten hineinversetzt, die bisher alle osteopathischen Behandlungen selber tragen mussten und Sie jetzt einen Teil erstattet bekommen, dann ist für einige die finanzielle Hemmschwelle geringer auch mal was "Neues" auszuprobieren.
Somit schafft man, falls noch nicht richtig vorhanden, einen größeren Selbstzahleranteil - gute Behandlung vorrausgesetzt.
2.Deine Preise für die Osteopathie bestimmst DU! Und wenn Du nur mit 72 € rechnest ist das Dein Fehler.
Da hast du natürlich Recht. Grundsätzlich ist es sehr toll, dass die Krankenkassen diese Behandlung nun zumindest teilweise übernehmen. Dennoch ist es etwas ernüchternd, dass die Selbstbeteiligung 'so hoch' ausfällt und diese Behandlung nur besser situierten Menschen vorbehalten bleibt.
Welcher Satz wird denn hier üblicherweise für eine Behandlung von euch abgerechnet?
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paula443 schrieb:
@ schwammdrüber
Da hast du natürlich Recht. Grundsätzlich ist es sehr toll, dass die Krankenkassen diese Behandlung nun zumindest teilweise übernehmen. Dennoch ist es etwas ernüchternd, dass die Selbstbeteiligung 'so hoch' ausfällt und diese Behandlung nur besser situierten Menschen vorbehalten bleibt.
Welcher Satz wird denn hier üblicherweise für eine Behandlung von euch abgerechnet?
Wenn du eine ganz herrausragende Behandlerpersönlichkeit bist kannst du mehr verlangen. Für den Durchschnittsosteo , ambitioniert aber nicht abgehoben, passt der Preis.
Im Gesundheitssystem gibt's genug die abzocken , ich denke wir müssen da nicht dazu gehören.
Ein Stundensatz von 60- 70 Euro für einen Nichtakademiker ist doch super, du brauchst auch keine speziellen Werkzeuge wie mancher Handwerker.
Dazu kommt , dass du auch keine Kassenzulassung a`la Physiotherapie brauchst.
Also bodenständig bleiben :blush:
Ich selber bin übrigens Osteopath mit entsprechendem Zertifikat, Physio und habe den HP gemacht.
Viele Grüße
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Newchurch schrieb:
Paula, ich finde das dein Preis o.k. ist.
Wenn du eine ganz herrausragende Behandlerpersönlichkeit bist kannst du mehr verlangen. Für den Durchschnittsosteo , ambitioniert aber nicht abgehoben, passt der Preis.
Im Gesundheitssystem gibt's genug die abzocken , ich denke wir müssen da nicht dazu gehören.
Ein Stundensatz von 60- 70 Euro für einen Nichtakademiker ist doch super, du brauchst auch keine speziellen Werkzeuge wie mancher Handwerker.
Dazu kommt , dass du auch keine Kassenzulassung a`la Physiotherapie brauchst.
Also bodenständig bleiben :blush:
Ich selber bin übrigens Osteopath mit entsprechendem Zertifikat, Physio und habe den HP gemacht.
Viele Grüße
Leider ist diese Denkweise, meiner Meinung nach, nicht ok. Hier gehts nicht um Abzocke, wenn man mehr verlangt, sondern um Kostendeckung.
Nehmen wir mal Deinen Lebenslauf: 3 JAhr Physioausbildung, circa 1 Jahr Heilpraktikervorbereitung und 5 Jahre Osteopathie, macht insgesamt circa 9 Jahre Ausbildungs-/Studiumszeit plus diverse andere Zertifikate, wie ich annehme. Nicht nur Zeit steckt in dem Allen, aber auch ganz viel Geld.
Das sollten sich einige auch mal bewusst werden.
Ich glaub in Deutschland kann es sich fast jeder leisten einen gewissen Betrag X in seine Gesundheit zu investieren. Natürlich gibt es auch Härtefälle, die bezahlen dann halten weniger oder man schließt einfach einen anderen "Deal" ab.... Der/Die eine kann gut putzen, handwerken, etc. In der Praxis alles kein Problem.
Ganz ehrlich: wenn ein Patient seit Jahren starke Schmerzen hat, schon bei zig Therapeuten und Ärzten war und Du diesen Patienten mit 1-3 Behandlungen nahezu schmerzfrei bekommst, dann ist das schon einiges Wert !
Für ein neues Auto, Fernseher, Urlaub etc geben die Leute soviel Geld aus,
da müsst Ihr nur mal Euren Patienten zuhören. Da hab ich kein schlechtes Gewissen, wenn ich mehr als vielleicht durchschnittlich üblich verlange.
Viele jammern zwar wegen dem Geld, aber warum soll ich gerade preislich in die "Knie gehen", wenn ich im nächsten Satz die zukünftigen Urlaubsplanungen mitbekomme.
Wir stehen von früh bis spät in der Praxis, manchmal auch am Wochenende, geben bei jedem Patienten 120 %, hören uns jede Krankheitsgeschichte und manchmal auch Familiengeschichte mit an....
Ich hab nicht das Gefühl, dass ich dabei jemanden abzocke ! Ich werde teilweise sogar gefragt warum ich so billig bin (kein Witz)
Bitte verkauft Euch nicht unter Wert !
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schwammdrüber schrieb:
@neuchurch
Leider ist diese Denkweise, meiner Meinung nach, nicht ok. Hier gehts nicht um Abzocke, wenn man mehr verlangt, sondern um Kostendeckung.
Nehmen wir mal Deinen Lebenslauf: 3 JAhr Physioausbildung, circa 1 Jahr Heilpraktikervorbereitung und 5 Jahre Osteopathie, macht insgesamt circa 9 Jahre Ausbildungs-/Studiumszeit plus diverse andere Zertifikate, wie ich annehme. Nicht nur Zeit steckt in dem Allen, aber auch ganz viel Geld.
Das sollten sich einige auch mal bewusst werden.
Ich glaub in Deutschland kann es sich fast jeder leisten einen gewissen Betrag X in seine Gesundheit zu investieren. Natürlich gibt es auch Härtefälle, die bezahlen dann halten weniger oder man schließt einfach einen anderen "Deal" ab.... Der/Die eine kann gut putzen, handwerken, etc. In der Praxis alles kein Problem.
Ganz ehrlich: wenn ein Patient seit Jahren starke Schmerzen hat, schon bei zig Therapeuten und Ärzten war und Du diesen Patienten mit 1-3 Behandlungen nahezu schmerzfrei bekommst, dann ist das schon einiges Wert !
Für ein neues Auto, Fernseher, Urlaub etc geben die Leute soviel Geld aus,
da müsst Ihr nur mal Euren Patienten zuhören. Da hab ich kein schlechtes Gewissen, wenn ich mehr als vielleicht durchschnittlich üblich verlange.
Viele jammern zwar wegen dem Geld, aber warum soll ich gerade preislich in die "Knie gehen", wenn ich im nächsten Satz die zukünftigen Urlaubsplanungen mitbekomme.
Wir stehen von früh bis spät in der Praxis, manchmal auch am Wochenende, geben bei jedem Patienten 120 %, hören uns jede Krankheitsgeschichte und manchmal auch Familiengeschichte mit an....
Ich hab nicht das Gefühl, dass ich dabei jemanden abzocke ! Ich werde teilweise sogar gefragt warum ich so billig bin (kein Witz)
Bitte verkauft Euch nicht unter Wert !
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Dennis Kraus schrieb:
Wie hoch ist dein Stundensatz?
5 Jahre Osteopathie? Aber doch nicht Vollzeit?
3 Jahre Physioausbildung! Was hat das mit "Osteopathiehonoraren" zu tun?
1 Jahr Heilpraktikervorbereitung? Vollzeit? Wozu brauchst du den HP, wenn du die GKV "Osteopathie" abgeben willst?
Außerdem hat bisher keiner erklärt, welche, wenn überhaupt, räum- und sachlichen Voraussetzungen für eine "Osteopathieleistungserbringung" gefordert sind.
gruss mocca :blush:
[bearbeitet am 28.12.13 16:23]
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mocca schrieb:
hallo schwammdrüber,
5 Jahre Osteopathie? Aber doch nicht Vollzeit?
3 Jahre Physioausbildung! Was hat das mit "Osteopathiehonoraren" zu tun?
1 Jahr Heilpraktikervorbereitung? Vollzeit? Wozu brauchst du den HP, wenn du die GKV "Osteopathie" abgeben willst?
Außerdem hat bisher keiner erklärt, welche, wenn überhaupt, räum- und sachlichen Voraussetzungen für eine "Osteopathieleistungserbringung" gefordert sind.
gruss mocca :blush:
[bearbeitet am 28.12.13 16:23]
Es scheint in GER eine gewisse „Krankheit“ zu sein, in dem sozialen Bereich ein „Helfer-Syndrom“ zu entwickeln und es verwerflich und schlecht anzusehen, gutes Geld verdienen zu wollen und von seinem Job auch GUT leben zu können, ohne jeden Euro zweimal umdrehen zu müssen.
Jeder von uns hat viel Zeit und Geld in seine Ausbildung gesteckt, Zusatzqualifikationen gemacht und sein Behandlungsspektrum erweitert - ergo: warum soll er nicht auch mehr Geld verlangen und verdienen.
„…Hier gehts nicht um Abzocke, wenn man mehr verlangt, sondern um Kostendeckung…“ (schwammdrüber)
===> Und nicht nur um Kostendeckung – sondern auch von seiner Arbeit, seinen Qualifikationen und seinen „Know how“ leben zu können. Irgendwo muss ja auch ein Unterschied zwischen „gut-/hochqualifizierten“ und „niedrigqualifizierten“ Arbeitskräften sein oder solchen, die keine Berufsausbildung haben.
„….Für ein neues Auto, Fernseher, Urlaub etc geben die Leute soviel Geld aus,
da müsst Ihr nur mal Euren Patienten zuhören. Da hab ich kein schlechtes Gewissen, wenn ich mehr als vielleicht durchschnittlich üblich verlange.
Viele jammern zwar wegen dem Geld, aber warum soll ich gerade preislich in die "Knie gehen", wenn ich im nächsten Satz die zukünftigen Urlaubsplanungen mitbekomme….“ (schwammdrüber)
=== > Richtig! Und wenn einer seit Wochen mit Schmerzen herumzieht, dann weiß er auch die Leistung zu schätzen und zahlt den Preis!
Meine Frau (BWL, StB, WP) wundert sich immer nur über das Denken, was in „unserem Bereich“ herrscht. Wie sagt sie immer: was nichts kostet ist nichts Wert!
Prokrustes
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Prokrustes schrieb:
Da kann ich nur zustimmen!
Es scheint in GER eine gewisse „Krankheit“ zu sein, in dem sozialen Bereich ein „Helfer-Syndrom“ zu entwickeln und es verwerflich und schlecht anzusehen, gutes Geld verdienen zu wollen und von seinem Job auch GUT leben zu können, ohne jeden Euro zweimal umdrehen zu müssen.
Jeder von uns hat viel Zeit und Geld in seine Ausbildung gesteckt, Zusatzqualifikationen gemacht und sein Behandlungsspektrum erweitert - ergo: warum soll er nicht auch mehr Geld verlangen und verdienen.
„…Hier gehts nicht um Abzocke, wenn man mehr verlangt, sondern um Kostendeckung…“ (schwammdrüber)
===> Und nicht nur um Kostendeckung – sondern auch von seiner Arbeit, seinen Qualifikationen und seinen „Know how“ leben zu können. Irgendwo muss ja auch ein Unterschied zwischen „gut-/hochqualifizierten“ und „niedrigqualifizierten“ Arbeitskräften sein oder solchen, die keine Berufsausbildung haben.
„….Für ein neues Auto, Fernseher, Urlaub etc geben die Leute soviel Geld aus,
da müsst Ihr nur mal Euren Patienten zuhören. Da hab ich kein schlechtes Gewissen, wenn ich mehr als vielleicht durchschnittlich üblich verlange.
Viele jammern zwar wegen dem Geld, aber warum soll ich gerade preislich in die "Knie gehen", wenn ich im nächsten Satz die zukünftigen Urlaubsplanungen mitbekomme….“ (schwammdrüber)
=== > Richtig! Und wenn einer seit Wochen mit Schmerzen herumzieht, dann weiß er auch die Leistung zu schätzen und zahlt den Preis!
Meine Frau (BWL, StB, WP) wundert sich immer nur über das Denken, was in „unserem Bereich“ herrscht. Wie sagt sie immer: was nichts kostet ist nichts Wert!
Prokrustes
Die gesetzlichen zahlen gerade so lala... Die privaten zahlen in der Regel entsprechend dem Tarif, den der Patient abgeschlossen hat. Und da die meisten Patienten Geld sparen möchten, wählen sie einen schlechten PKV-Tarif, wo wir dann den Rest vom Patienten einfordern dürfen, wenn man mal den 2,3 fachen Satz anzieht. Natürlich müsste man dem Patienten sagen: "Selber Schuld! Sie zahlen zu wenig für Ihre PKV!"
Aber wer macht das schon?! Schwierige Lage....
Ich denke dieser Bericht hier sagt alles:
Physiotherapeuten: Selbstausbeuter an der Massagebank | Karriere | ZEIT ONLINE
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paula443 schrieb:
Das Problem zieht sich ja leider durch die gesamte Bank durch. Unabhängig davon, ob es sich um privat oder gesetzlich versicherte Patienten handelt.
Die gesetzlichen zahlen gerade so lala... Die privaten zahlen in der Regel entsprechend dem Tarif, den der Patient abgeschlossen hat. Und da die meisten Patienten Geld sparen möchten, wählen sie einen schlechten PKV-Tarif, wo wir dann den Rest vom Patienten einfordern dürfen, wenn man mal den 2,3 fachen Satz anzieht. Natürlich müsste man dem Patienten sagen: "Selber Schuld! Sie zahlen zu wenig für Ihre PKV!"
Aber wer macht das schon?! Schwierige Lage....
Ich denke dieser Bericht hier sagt alles:
Physiotherapeuten: Selbstausbeuter an der Massagebank | Karriere | ZEIT ONLINE
NULL BWL-Denken und kaum BWL-Handeln !!! :point_up: :point_up: :point_up: :point_up:
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eim schrieb:
Das ist ja gerade das Problem mit vielen Physio`s die immer noch das sogenannte "Helfersyndrom" haben und dadurch den KK`s bei den Preisverhandlungen in die Hände spielen.
NULL BWL-Denken und kaum BWL-Handeln !!! :point_up: :point_up: :point_up: :point_up:
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Problem beschreiben
Prokrustes schrieb:
Die Anmeldung ist ganz einfach!
Je nach dem tritt entweder die KK auf dich zu, wenn der Pat. seine Rechnung bei seiner KK eingereicht hat mit bitte auf Erstattung. Sie wollen dann von Dir wissen, wieviel Stunden Deine Ausbildung dauerte (min. ca. 1.200 Std) – was Du dann nachweisen musst. Manche KK haben auch einen Vordruck: Was für einem Osteo-Verband Du angehörst – wenn nicht: wieviel Std. deine Ausbildung dauerte ect.p.p
Oder Du gehst aktiv auf die KK zu, lässt Dir die e-mail-Anschrift von dem Sachbearbeiter geben und schickst den „Papierkram“ als Pdf – und gut ist! javascript:void%20InsSm(' :blush:%20') So habe ich es gemacht! javascript:void%20InsSm(' :wink:%20')
Arbeite in 2 Praxen als FM und fast nur noch mit Osteo – ist mit der „Zulassung“ ein richtiges „Zugpferd“ da viele Pat. auch noch so kommen, wenn ihr „Jahresbuget“ erfüllt ist… und für die Praxen (PI) hat es den „Vorteil“, dass man eine richtige „Cash-Cow“ ist …
Und so lebten alle glücklich und zufrieden in einer Symbiose und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute…. LOL javascript:void%20InsSm(' :sunglasses:%20')
Prokrustes (PT, HP, DO)
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