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Neues Thema
Osteopathie als Privatpraxis
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Anonymer Teilnehmer
08.04.2014 11:57
Hallo,
darf ich als Physio eine reine Privatpraxis betreiben, in der ich z.B. Osteopathie anbiete. Oder brauche ich auch dafür den HP?
1

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Hallo, darf ich als Physio eine reine Privatpraxis betreiben, in der ich z.B. Osteopathie anbiete. Oder brauche ich auch dafür den HP?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,
darf ich als Physio eine reine Privatpraxis betreiben, in der ich z.B. Osteopathie anbiete. Oder brauche ich auch dafür den HP?

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StefanP
08.04.2014 12:27
Osteopathie ist Ausüben der Heilkunde. Auch in einer Privatpraxis.
Also benötigst Du hierfür den HP.
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• PTP
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• morpheus-06
Osteopathie ist Ausüben der Heilkunde. Auch in einer Privatpraxis. Also benötigst Du hierfür den HP.
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StefanP schrieb:

Osteopathie ist Ausüben der Heilkunde. Auch in einer Privatpraxis.
Also benötigst Du hierfür den HP.

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Silvio
08.04.2014 14:44
Hi,

zu diesem Thema hätte ich eine Frage.
Wenn ich mich beim Gesundheitsamt als Osteopath anmelde und schriftlich bekomme, dass ich Osteopathie in meinen Räumlichkeiten, durchführen darf, bin ich dann auf der sicheren Seite?

Das Gesundheitsamt ist doch hier die ausführende Stelle oder?

LG
Silvio
1

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Hi, zu diesem Thema hätte ich eine Frage. Wenn ich mich beim Gesundheitsamt als Osteopath anmelde und schriftlich bekomme, dass ich Osteopathie in meinen Räumlichkeiten, durchführen darf, bin ich dann auf der sicheren Seite? Das Gesundheitsamt ist doch hier die ausführende Stelle oder? LG Silvio
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kommander-keen
08.04.2014 14:50
Du kannst Dich nicht als Osteopath beim Gesundheitsamt anmelden! Den Beruf gibt es offiziell gar nicht, genauso wie Akkupunkteur :blush:
Entweder meldest Du die Praxis als HP Praxis oder Physiotherapiepraxis an.
LG
Martin
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Du kannst Dich nicht als Osteopath beim Gesundheitsamt anmelden! Den Beruf gibt es offiziell gar nicht, genauso wie Akkupunkteur :blush: Entweder meldest Du die Praxis als HP Praxis oder Physiotherapiepraxis an. LG Martin
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kommander-keen schrieb:

Du kannst Dich nicht als Osteopath beim Gesundheitsamt anmelden! Den Beruf gibt es offiziell gar nicht, genauso wie Akkupunkteur :blush:
Entweder meldest Du die Praxis als HP Praxis oder Physiotherapiepraxis an.
LG
Martin

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paul849
08.04.2014 15:09
Wie schon tausendmal beschrieben die Osteopathie darf nur der HP oder Arzt ausüben. Gesundheitsamt fragen !!!!
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• 484
Wie schon tausendmal beschrieben die Osteopathie darf nur der HP oder Arzt ausüben. Gesundheitsamt fragen !!!!
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paul849 schrieb:

Wie schon tausendmal beschrieben die Osteopathie darf nur der HP oder Arzt ausüben. Gesundheitsamt fragen !!!!

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Silvio schrieb:

Hi,

zu diesem Thema hätte ich eine Frage.
Wenn ich mich beim Gesundheitsamt als Osteopath anmelde und schriftlich bekomme, dass ich Osteopathie in meinen Räumlichkeiten, durchführen darf, bin ich dann auf der sicheren Seite?

Das Gesundheitsamt ist doch hier die ausführende Stelle oder?

LG
Silvio

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Silvio
09.04.2014 13:00
Hi,

allso ist doch das Gesundheitsamt mein Ansprechpartner. Das wollte ich doch nur wissen.

LG
Silvio
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Hi, allso ist doch das Gesundheitsamt mein Ansprechpartner. Das wollte ich doch nur wissen. LG Silvio
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Udo
09.04.2014 14:06
Hi Silvio,

ich weiss zwar nicht woher du diese Erkenntnis aus dem Post ziehst...

abe du kannst dich nach dem HP Gesetz nicht als Osteopath, Homöopath, Akupunkteur nennen. Nur Heilpraktiker ist erlaubt, und auf dem Praxisschild dürfen maxinal 3 Spezalisierungen stehn, also Hpmöopathie, Osteopathie, Akupunktur, Teetherarpeut o.ä.

Und wenn dein zusändiges Gesundheitsamt sich bei der Zulassung nicht um die Zulässigkeit deine Erlaubnis zu Ausübung der Heilunde ohne Bestallung macht, was ich mir nicht vorstellen kann, schütz das dich nicht vor Abmahnungen oder im Schadensfall vor Strafe.

VG
Udo

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Hi Silvio, ich weiss zwar nicht woher du diese Erkenntnis aus dem Post ziehst... abe du kannst dich nach dem HP Gesetz nicht als Osteopath, Homöopath, Akupunkteur nennen. Nur Heilpraktiker ist erlaubt, und auf dem Praxisschild dürfen maxinal 3 Spezalisierungen stehn, also Hpmöopathie, Osteopathie, Akupunktur, Teetherarpeut o.ä. Und wenn dein zusändiges Gesundheitsamt sich bei der Zulassung nicht um die Zulässigkeit deine Erlaubnis zu Ausübung der Heilunde ohne Bestallung macht, was ich mir nicht vorstellen kann, schütz das dich nicht vor Abmahnungen oder im Schadensfall vor Strafe. VG Udo
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Udo schrieb:

Hi Silvio,

ich weiss zwar nicht woher du diese Erkenntnis aus dem Post ziehst...

abe du kannst dich nach dem HP Gesetz nicht als Osteopath, Homöopath, Akupunkteur nennen. Nur Heilpraktiker ist erlaubt, und auf dem Praxisschild dürfen maxinal 3 Spezalisierungen stehn, also Hpmöopathie, Osteopathie, Akupunktur, Teetherarpeut o.ä.

Und wenn dein zusändiges Gesundheitsamt sich bei der Zulassung nicht um die Zulässigkeit deine Erlaubnis zu Ausübung der Heilunde ohne Bestallung macht, was ich mir nicht vorstellen kann, schütz das dich nicht vor Abmahnungen oder im Schadensfall vor Strafe.

VG
Udo

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Amoroso 1976
09.04.2014 20:03
Klar kannst du eine Privatpraxis aufmachen..Dann darfst du aber nur Osteopathie auf ärztliche Anweisung bzw.Privatrezept anbieten.Mittlerweile geben sogar schon die gesetzlichen Krankenkassen Zuschüsse über Osteo. über ung.6Behandlungen pro Kalenderjahr für max.60 Euro pro Behandlung.Auf ärztl.Anweisung brauchst du kein Arzt oder Hp sein.Gruß
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Klar kannst du eine Privatpraxis aufmachen..Dann darfst du aber nur Osteopathie auf ärztliche Anweisung bzw.Privatrezept anbieten.Mittlerweile geben sogar schon die gesetzlichen Krankenkassen Zuschüsse über Osteo. über ung.6Behandlungen pro Kalenderjahr für max.60 Euro pro Behandlung.Auf ärztl.Anweisung brauchst du kein Arzt oder Hp sein.Gruß
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Amoroso 1976 schrieb:

Klar kannst du eine Privatpraxis aufmachen..Dann darfst du aber nur Osteopathie auf ärztliche Anweisung bzw.Privatrezept anbieten.Mittlerweile geben sogar schon die gesetzlichen Krankenkassen Zuschüsse über Osteo. über ung.6Behandlungen pro Kalenderjahr für max.60 Euro pro Behandlung.Auf ärztl.Anweisung brauchst du kein Arzt oder Hp sein.Gruß

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Dennis Kraus
09.04.2014 20:25
...und eben genau diese Infos sind falsch. Ob eine KK erstattet oder nicht - die nicht delegierbare Leistung Osteopathie bleibt Ärzten und HP´s vorbehalten.

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• Newchurch
...und eben genau diese Infos sind falsch. Ob eine KK erstattet oder nicht - die nicht delegierbare Leistung Osteopathie bleibt Ärzten und HP´s vorbehalten.
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Dennis Kraus schrieb:

...und eben genau diese Infos sind falsch. Ob eine KK erstattet oder nicht - die nicht delegierbare Leistung Osteopathie bleibt Ärzten und HP´s vorbehalten.

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Silvio schrieb:

Hi,

allso ist doch das Gesundheitsamt mein Ansprechpartner. Das wollte ich doch nur wissen.

LG
Silvio

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shhong
09.04.2014 15:35
Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, brauchst du den Heilpraktiker Erlaubnis oder du bist Arzt.
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Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, brauchst du den Heilpraktiker Erlaubnis oder du bist Arzt.
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shhong schrieb:

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, brauchst du den Heilpraktiker Erlaubnis oder du bist Arzt.

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Silvio
09.04.2014 16:00
Hi,

so, damit hier keiner einen Schlaganfall bekommt!
Das Osteopathie Ausübung der Heilkunde ist und damit eine Erlaubnis vorliegen muss ist mir klar und die Gesetze sind mir bekannt.

Gestern rief ich bei meinem Gesundheitsamt an und erkundigte mich was ich alles brauche um Osteopathie in meiner Physiotherapie durchführen zu dürfen.

Die äußerst "kompetente" Dame teilte mir mit, dass ich lediglich die Urkunde zum PT, sowie zum Osteopathen benötige.

Nun weiss ich auch warum in meiner ganzen Nachbarschaft die Physiopraxen auf teufel komm raus, Osteopathie anbieten.

Ist es sinnvoll hier mit meinem Anwalt eine Abmahnung gegen die Praxen oder das Gesundheitsamt anzustreben?

Ich dachte mich hauts vom Stuhl.

LG
Silvio
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Hi, so, damit hier keiner einen Schlaganfall bekommt! Das Osteopathie Ausübung der Heilkunde ist und damit eine Erlaubnis vorliegen muss ist mir klar und die Gesetze sind mir bekannt. Gestern rief ich bei meinem Gesundheitsamt an und erkundigte mich was ich alles brauche um Osteopathie in meiner Physiotherapie durchführen zu dürfen. Die äußerst "kompetente" Dame teilte mir mit, dass ich lediglich die Urkunde zum PT, sowie zum Osteopathen benötige. Nun weiss ich auch warum in meiner ganzen Nachbarschaft die Physiopraxen auf teufel komm raus, Osteopathie anbieten. Ist es sinnvoll hier mit meinem Anwalt eine Abmahnung gegen die Praxen oder das Gesundheitsamt anzustreben? Ich dachte mich hauts vom Stuhl. LG Silvio
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morpheus-06
09.04.2014 18:28
da verdienst du pro Abmahnung rund 1.000€ :smile:
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da verdienst du pro Abmahnung rund 1.000€ :smile:
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morpheus-06 schrieb:

da verdienst du pro Abmahnung rund 1.000€ :smile:

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kommander-keen
09.04.2014 21:32
Hallo zusammen,
dem Gesundheitsamt ist eigentlich völlig egal ob du als Heilpraktiker oder Physiotherpeut arbeitest.
Falls Du Osteopathie richtig ausüben willst, brauchst Duch auch eine Berufshaftpflicht die Manipulationen an der Wirbelsäule insbesondere HWS absichert. Diese bekommst Du nur wenn du Heilpraktiker bist. So ist mein Kenntnisstand.
Natürlich kann man als Physio auch ohne HP-Schein und ohne Rezept am Patienten arbeiten. Dies muss jeder mit seinem Gewissen selber vereinbaren und mit seiner Versicherung falls es zu Problemen kommt....
Gibt immer noch genügend Physios, die dies so praktizieren....
LG
Martin
Heilpraktiker,Physiotherapeut
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Hallo zusammen, dem Gesundheitsamt ist eigentlich völlig egal ob du als Heilpraktiker oder Physiotherpeut arbeitest. Falls Du Osteopathie richtig ausüben willst, brauchst Duch auch eine Berufshaftpflicht die Manipulationen an der Wirbelsäule insbesondere HWS absichert. Diese bekommst Du nur wenn du Heilpraktiker bist. So ist mein Kenntnisstand. Natürlich kann man als Physio auch ohne HP-Schein und ohne Rezept am Patienten arbeiten. Dies muss jeder mit seinem Gewissen selber vereinbaren und mit seiner Versicherung falls es zu Problemen kommt.... Gibt immer noch genügend Physios, die dies so praktizieren.... LG Martin Heilpraktiker,Physiotherapeut
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kommander-keen schrieb:

Hallo zusammen,
dem Gesundheitsamt ist eigentlich völlig egal ob du als Heilpraktiker oder Physiotherpeut arbeitest.
Falls Du Osteopathie richtig ausüben willst, brauchst Duch auch eine Berufshaftpflicht die Manipulationen an der Wirbelsäule insbesondere HWS absichert. Diese bekommst Du nur wenn du Heilpraktiker bist. So ist mein Kenntnisstand.
Natürlich kann man als Physio auch ohne HP-Schein und ohne Rezept am Patienten arbeiten. Dies muss jeder mit seinem Gewissen selber vereinbaren und mit seiner Versicherung falls es zu Problemen kommt....
Gibt immer noch genügend Physios, die dies so praktizieren....
LG
Martin
Heilpraktiker,Physiotherapeut

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die neue
11.04.2014 21:19
kommander-keen schrieb:
> Natürlich kann man als Physio auch ohne HP-Schein und ohne
> Rezept am Patienten arbeiten. Dies muss jeder mit seinem
> Gewissen selber vereinbaren und mit seiner Versicherung falls
> es zu Problemen kommt....
> Gibt immer noch genügend Physios, die dies so praktizieren....
> LG
> Martin
> Heilpraktiker,Physiotherapeut
...........................

nun mach mal halblang ....
es gibt immer noch die Möglichkeit, ohne VO am Patienten zu arbeiten. Auch für Physiotherapeuten.
Es gibt die Prävention, es gibt die Behandlung im Nachgang zu einer VO ....
Und in meiner Berufshaftpflicht ist auch die Behandlung ohne VO abgesichert.
Schriftlich.
Und meinem Gewissen gehts gut.
:blush:
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kommander-keen schrieb: > Natürlich kann man als Physio auch ohne HP-Schein und ohne > Rezept am Patienten arbeiten. Dies muss jeder mit seinem > Gewissen selber vereinbaren und mit seiner Versicherung falls > es zu Problemen kommt.... > Gibt immer noch genügend Physios, die dies so praktizieren.... > LG > Martin > Heilpraktiker,Physiotherapeut ........................... nun mach mal halblang .... es gibt immer noch die Möglichkeit, ohne VO am Patienten zu arbeiten. Auch für Physiotherapeuten. Es gibt die Prävention, es gibt die Behandlung im Nachgang zu einer VO .... Und in meiner Berufshaftpflicht ist auch die Behandlung ohne VO abgesichert. Schriftlich. Und meinem Gewissen gehts gut. :blush:
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die neue schrieb:

kommander-keen schrieb:
> Natürlich kann man als Physio auch ohne HP-Schein und ohne
> Rezept am Patienten arbeiten. Dies muss jeder mit seinem
> Gewissen selber vereinbaren und mit seiner Versicherung falls
> es zu Problemen kommt....
> Gibt immer noch genügend Physios, die dies so praktizieren....
> LG
> Martin
> Heilpraktiker,Physiotherapeut
...........................

nun mach mal halblang ....
es gibt immer noch die Möglichkeit, ohne VO am Patienten zu arbeiten. Auch für Physiotherapeuten.
Es gibt die Prävention, es gibt die Behandlung im Nachgang zu einer VO ....
Und in meiner Berufshaftpflicht ist auch die Behandlung ohne VO abgesichert.
Schriftlich.
Und meinem Gewissen gehts gut.
:blush:

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Amoroso 1976
12.04.2014 01:14
Physios mit sekt.HP dürfen mittlerwrile auch Heilbehandlungen für Selbstzahler anbieten.Osteo dürfen laut den Krankenkassen auch Physios anbieten, aber nur mit Rezept...habs gestern noch in meine Berufshaftpflicht mit eintragen lassen..alles kein Problem..die Krankenkassen, die Versicherungen und die Gesundheitsämter machen den Weg frei..Danke dafür... :clap: :clap: Warum arbeiten wir alle gegeneinander und nicht miteinander?? Ist Deutschland zu blöd?? Wenn jemand jetzt noch kommt und sagt...du du du..das darfst du aber nicht...wo ist denn der Unterschied zwischen der Msnuellen Therapie und der parietalen Osteopathie??Viele Techniken überlagern sich doch..es geht doch wieder mal bloß um die Abrechnung und den Kuchen...
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Physios mit sekt.HP dürfen mittlerwrile auch Heilbehandlungen für Selbstzahler anbieten.Osteo dürfen laut den Krankenkassen auch Physios anbieten, aber nur mit Rezept...habs gestern noch in meine Berufshaftpflicht mit eintragen lassen..alles kein Problem..die Krankenkassen, die Versicherungen und die Gesundheitsämter machen den Weg frei..Danke dafür... :clap: :clap: Warum arbeiten wir alle gegeneinander und nicht miteinander?? Ist Deutschland zu blöd?? Wenn jemand jetzt noch kommt und sagt...du du du..das darfst du aber nicht...wo ist denn der Unterschied zwischen der Msnuellen Therapie und der parietalen Osteopathie??Viele Techniken überlagern sich doch..es geht doch wieder mal bloß um die Abrechnung und den Kuchen...
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Amoroso 1976 schrieb:

Physios mit sekt.HP dürfen mittlerwrile auch Heilbehandlungen für Selbstzahler anbieten.Osteo dürfen laut den Krankenkassen auch Physios anbieten, aber nur mit Rezept...habs gestern noch in meine Berufshaftpflicht mit eintragen lassen..alles kein Problem..die Krankenkassen, die Versicherungen und die Gesundheitsämter machen den Weg frei..Danke dafür... :clap: :clap: Warum arbeiten wir alle gegeneinander und nicht miteinander?? Ist Deutschland zu blöd?? Wenn jemand jetzt noch kommt und sagt...du du du..das darfst du aber nicht...wo ist denn der Unterschied zwischen der Msnuellen Therapie und der parietalen Osteopathie??Viele Techniken überlagern sich doch..es geht doch wieder mal bloß um die Abrechnung und den Kuchen...

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Amoroso 1976
12.04.2014 01:30
Habe noch vor kurzem gelesen:Ärztezeitung:Osteo sollte eine rein ärztlich zu erbringende Leistung sein...denn die Mittel die die KK hierfür ausgeben, wird dem ärztlichen Gesamthonorartopf entzogen...es geht also gar nicht um gute Leistungen und weniger kranke Patienten, sondern wieder mal ums Geld...also Physios, Heilpraktiker und Ärzte..interfisziplinäre Arbeit mit unterschiedlichen Heilberufen und Therapien wirds auch in Zukunft kaum geben..weil der Egoismus blüht..Egoismus, lobbyismus, zuviel Verbände...
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Habe noch vor kurzem gelesen:Ärztezeitung:Osteo sollte eine rein ärztlich zu erbringende Leistung sein...denn die Mittel die die KK hierfür ausgeben, wird dem ärztlichen Gesamthonorartopf entzogen...es geht also gar nicht um gute Leistungen und weniger kranke Patienten, sondern wieder mal ums Geld...also Physios, Heilpraktiker und Ärzte..interfisziplinäre Arbeit mit unterschiedlichen Heilberufen und Therapien wirds auch in Zukunft kaum geben..weil der Egoismus blüht..Egoismus, lobbyismus, zuviel Verbände...
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Amoroso 1976 schrieb:

Habe noch vor kurzem gelesen:Ärztezeitung:Osteo sollte eine rein ärztlich zu erbringende Leistung sein...denn die Mittel die die KK hierfür ausgeben, wird dem ärztlichen Gesamthonorartopf entzogen...es geht also gar nicht um gute Leistungen und weniger kranke Patienten, sondern wieder mal ums Geld...also Physios, Heilpraktiker und Ärzte..interfisziplinäre Arbeit mit unterschiedlichen Heilberufen und Therapien wirds auch in Zukunft kaum geben..weil der Egoismus blüht..Egoismus, lobbyismus, zuviel Verbände...

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mario29
12.04.2014 22:18
Was hast du in berufshaftplicht eintragen lassen, also zusätzlich.
Lg Marion
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Was hast du in berufshaftplicht eintragen lassen, also zusätzlich. Lg Marion
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mario29 schrieb:

Was hast du in berufshaftplicht eintragen lassen, also zusätzlich.
Lg Marion

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StefanP
12.04.2014 22:44
Amoroso 1976 schrieb:

> Osteo dürfen laut den Krankenkassen auch Physios anbieten, aber nur mit Rezept..

Nur hilft Dir das im Schadensfalle nicht weiter, da Osteopathie immer noch Ausübung der Heilkunde ist, welche Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten ist. Nur weil man falsche Interpretationen immer und immer wieder wiederholt werden sie dadurch nicht wahr.

Das hat nichts mit "gegeneinander" zu tun, sondern mit der Realität und der Rechtslage.
Aber jeder soll es so machen, wie er will mit allen (!) Konsequenzen.
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Amoroso 1976 schrieb: > Osteo dürfen laut den Krankenkassen auch Physios anbieten, aber nur mit Rezept.. Nur hilft Dir das im Schadensfalle nicht weiter, da Osteopathie immer noch Ausübung der Heilkunde ist, welche Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten ist. Nur weil man falsche Interpretationen immer und immer wieder wiederholt werden sie dadurch nicht wahr. Das hat nichts mit "gegeneinander" zu tun, sondern mit der Realität und der Rechtslage. Aber jeder soll es so machen, wie er will mit allen (!) Konsequenzen.
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StefanP schrieb:

Amoroso 1976 schrieb:

> Osteo dürfen laut den Krankenkassen auch Physios anbieten, aber nur mit Rezept..

Nur hilft Dir das im Schadensfalle nicht weiter, da Osteopathie immer noch Ausübung der Heilkunde ist, welche Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten ist. Nur weil man falsche Interpretationen immer und immer wieder wiederholt werden sie dadurch nicht wahr.

Das hat nichts mit "gegeneinander" zu tun, sondern mit der Realität und der Rechtslage.
Aber jeder soll es so machen, wie er will mit allen (!) Konsequenzen.

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Prokrustes
12.04.2014 23:23
Sorry, aber ich musste meinen Beitrag hier nochmals reinkopieren, weil die Diskussion einfach nur noch witzig ist. Es ist doch völlig schnuppe, ob ich eine Privatpraxis oder eine Praxis für asthmatische Goldhamster eröffne - wenn ich Osteopathie am Menschen mache, übe ich Heilkunde aus und das ist nur Ärzten oder Heilpraktikern vorbehalten (HeilpG §1).

Natürlich kann ich ALLES MACHEN! Ob es kompatibel mit bestehenden Gesetzen und Verträgen ist, ist die andere Frage! Und ob man in GER, USA, CA, AUS ect. arbeitet ist relativ egal – man muss sich an die ortsüblichen Gesetze halten.
Natürlich kann ich mit 200 km/h über die Autobahn fahren, es ist ja nicht verboten. Wenn ich aber einen Unfall verursache bekomme ich eine Teilschuld, da ich über 130 km/h (Richtgeschwindigkeit) nicht in der Lage bin, adäquat zu reagieren.

1.
Ich kann mich zwar “inoffiziell“ als „Osteopath“ bezeichnen, aber nicht „offiziell“ (Praxisschild, Flyer, Visitenkarten ect.) weil es eben „offiziell“ diese Berufsbezeichnung nicht gibt! (Ausnahme: Hessen)
Wenn ich das mache, muss ich mit einer Abmahnung rechnen. (Durch welche Institutionen auch immer)

2.
Wenn ich die Osteopathie betreibe – ob in einer Privatpraxis oder im Delegationsverfahren in einer PT-Praxis – die Osteopathie ist und bleibt Heilkunde nach dem HeilpG § 1. Wenn nichts passiert und sich keiner daran stört ist es kein Problem. Wenn aber etwas passiert, dann hat derjenige ein Problem! Nur weil die Krankenkassen die Osteo neuerdings bezuschussen heißt das noch lange nicht, dass es „juristisch sauber“ ist.
Wenn ich mit 60 km/h durch die Stadt fahre ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich geblitzt werde sehr gering, da es einen gewissen „Toleranzbereich“ gibt. D.h. aber nicht, dass ich „richtig“ handle.
Bsp: Jemand bezahlt seine Rechnung nicht, es wird ein Mahnverfahren eingeleitet und der säumige Zahler beruft sich darauf, dass die Leistung nicht abgegeben werden durfte, da man rechtlich dafür keine Zulassung hatte.
Wenn derjenige aber HP ist – mit der Spezialisierung OSTEOPATHIE – dann ist es kein Problem!

3.
Wenn ein HP in einer PT-Praxis arbeitet – als Angestellter oder Selbständiger HP – muss seitens der Krankenkasse abgeklärt werden, wie es sich damit verhält und welche Auflagen zu erfüllen sind. Das Problem liegt beim PI, da er einen Vertrag mit den KK hat (Kassenzulassung). S. Nr. 2

FAZIT: Wenn sich jemand die 5-jährige OSTEO Ausbildung antut, dann soll er noch den HP machen und gut is! Dann kann er auch die „Zulassung“ bei den KK beantragen, damit seine Patienten ihre Rechnungen einreichen können und bezuschusst werden. Dann kann er ganz offiziell eine (HP) Praxis eröffnen und der Markt entscheidet, ob er davon existieren kann.
Alles andere ist „kein Fisch und kein Fleisch“ – ein bisschen schwanger gibt es auch nicht!

Sorry, aber das musste einfach mal raus!

Schönes WE an alle!

Prokrustes (PT, HP, Osteo)
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• StefanP
Sorry, aber ich musste meinen Beitrag hier nochmals reinkopieren, weil die Diskussion einfach nur noch witzig ist. Es ist doch völlig schnuppe, ob ich eine Privatpraxis oder eine Praxis für asthmatische Goldhamster eröffne - wenn ich Osteopathie am Menschen mache, übe ich Heilkunde aus und das ist nur Ärzten oder Heilpraktikern vorbehalten (HeilpG §1). Natürlich kann ich ALLES MACHEN! Ob es kompatibel mit bestehenden Gesetzen und Verträgen ist, ist die andere Frage! Und ob man in GER, USA, CA, AUS ect. arbeitet ist relativ egal – man muss sich an die ortsüblichen Gesetze halten. Natürlich kann ich mit 200 km/h über die Autobahn fahren, es ist ja nicht verboten. Wenn ich aber einen Unfall verursache bekomme ich eine Teilschuld, da ich über 130 km/h (Richtgeschwindigkeit) nicht in der Lage bin, adäquat zu reagieren. 1. Ich kann mich zwar “inoffiziell“ als „Osteopath“ bezeichnen, aber nicht „offiziell“ (Praxisschild, Flyer, Visitenkarten ect.) weil es eben „offiziell“ diese Berufsbezeichnung nicht gibt! (Ausnahme: Hessen) Wenn ich das mache, muss ich mit einer Abmahnung rechnen. (Durch welche Institutionen auch immer) 2. Wenn ich die Osteopathie betreibe – ob in einer Privatpraxis oder im Delegationsverfahren in einer PT-Praxis – die Osteopathie ist und bleibt Heilkunde nach dem HeilpG § 1. Wenn nichts passiert und sich keiner daran stört ist es kein Problem. Wenn aber etwas passiert, dann hat derjenige ein Problem! Nur weil die Krankenkassen die Osteo neuerdings bezuschussen heißt das noch lange nicht, dass es „juristisch sauber“ ist. Wenn ich mit 60 km/h durch die Stadt fahre ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich geblitzt werde sehr gering, da es einen gewissen „Toleranzbereich“ gibt. D.h. aber nicht, dass ich „richtig“ handle. Bsp: Jemand bezahlt seine Rechnung nicht, es wird ein Mahnverfahren eingeleitet und der säumige Zahler beruft sich darauf, dass die Leistung nicht abgegeben werden durfte, da man rechtlich dafür keine Zulassung hatte. Wenn derjenige aber HP ist – mit der Spezialisierung OSTEOPATHIE – dann ist es kein Problem! 3. Wenn ein HP in einer PT-Praxis arbeitet – als Angestellter oder Selbständiger HP – muss seitens der Krankenkasse abgeklärt werden, wie es sich damit verhält und welche Auflagen zu erfüllen sind. Das Problem liegt beim PI, da er einen Vertrag mit den KK hat (Kassenzulassung). S. Nr. 2 FAZIT: Wenn sich jemand die 5-jährige OSTEO Ausbildung antut, dann soll er noch den HP machen und gut is! Dann kann er auch die „Zulassung“ bei den KK beantragen, damit seine Patienten ihre Rechnungen einreichen können und bezuschusst werden. Dann kann er ganz offiziell eine (HP) Praxis eröffnen und der Markt entscheidet, ob er davon existieren kann. Alles andere ist „kein Fisch und kein Fleisch“ – ein bisschen schwanger gibt es auch nicht! Sorry, aber das musste einfach mal raus! Schönes WE an alle! Prokrustes (PT, HP, Osteo)
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Prokrustes schrieb:

Sorry, aber ich musste meinen Beitrag hier nochmals reinkopieren, weil die Diskussion einfach nur noch witzig ist. Es ist doch völlig schnuppe, ob ich eine Privatpraxis oder eine Praxis für asthmatische Goldhamster eröffne - wenn ich Osteopathie am Menschen mache, übe ich Heilkunde aus und das ist nur Ärzten oder Heilpraktikern vorbehalten (HeilpG §1).

Natürlich kann ich ALLES MACHEN! Ob es kompatibel mit bestehenden Gesetzen und Verträgen ist, ist die andere Frage! Und ob man in GER, USA, CA, AUS ect. arbeitet ist relativ egal – man muss sich an die ortsüblichen Gesetze halten.
Natürlich kann ich mit 200 km/h über die Autobahn fahren, es ist ja nicht verboten. Wenn ich aber einen Unfall verursache bekomme ich eine Teilschuld, da ich über 130 km/h (Richtgeschwindigkeit) nicht in der Lage bin, adäquat zu reagieren.

1.
Ich kann mich zwar “inoffiziell“ als „Osteopath“ bezeichnen, aber nicht „offiziell“ (Praxisschild, Flyer, Visitenkarten ect.) weil es eben „offiziell“ diese Berufsbezeichnung nicht gibt! (Ausnahme: Hessen)
Wenn ich das mache, muss ich mit einer Abmahnung rechnen. (Durch welche Institutionen auch immer)

2.
Wenn ich die Osteopathie betreibe – ob in einer Privatpraxis oder im Delegationsverfahren in einer PT-Praxis – die Osteopathie ist und bleibt Heilkunde nach dem HeilpG § 1. Wenn nichts passiert und sich keiner daran stört ist es kein Problem. Wenn aber etwas passiert, dann hat derjenige ein Problem! Nur weil die Krankenkassen die Osteo neuerdings bezuschussen heißt das noch lange nicht, dass es „juristisch sauber“ ist.
Wenn ich mit 60 km/h durch die Stadt fahre ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich geblitzt werde sehr gering, da es einen gewissen „Toleranzbereich“ gibt. D.h. aber nicht, dass ich „richtig“ handle.
Bsp: Jemand bezahlt seine Rechnung nicht, es wird ein Mahnverfahren eingeleitet und der säumige Zahler beruft sich darauf, dass die Leistung nicht abgegeben werden durfte, da man rechtlich dafür keine Zulassung hatte.
Wenn derjenige aber HP ist – mit der Spezialisierung OSTEOPATHIE – dann ist es kein Problem!

3.
Wenn ein HP in einer PT-Praxis arbeitet – als Angestellter oder Selbständiger HP – muss seitens der Krankenkasse abgeklärt werden, wie es sich damit verhält und welche Auflagen zu erfüllen sind. Das Problem liegt beim PI, da er einen Vertrag mit den KK hat (Kassenzulassung). S. Nr. 2

FAZIT: Wenn sich jemand die 5-jährige OSTEO Ausbildung antut, dann soll er noch den HP machen und gut is! Dann kann er auch die „Zulassung“ bei den KK beantragen, damit seine Patienten ihre Rechnungen einreichen können und bezuschusst werden. Dann kann er ganz offiziell eine (HP) Praxis eröffnen und der Markt entscheidet, ob er davon existieren kann.
Alles andere ist „kein Fisch und kein Fleisch“ – ein bisschen schwanger gibt es auch nicht!

Sorry, aber das musste einfach mal raus!

Schönes WE an alle!

Prokrustes (PT, HP, Osteo)

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Newchurch
13.04.2014 11:30
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Newchurch schrieb:

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Silvio schrieb:

Hi,

so, damit hier keiner einen Schlaganfall bekommt!
Das Osteopathie Ausübung der Heilkunde ist und damit eine Erlaubnis vorliegen muss ist mir klar und die Gesetze sind mir bekannt.

Gestern rief ich bei meinem Gesundheitsamt an und erkundigte mich was ich alles brauche um Osteopathie in meiner Physiotherapie durchführen zu dürfen.

Die äußerst "kompetente" Dame teilte mir mit, dass ich lediglich die Urkunde zum PT, sowie zum Osteopathen benötige.

Nun weiss ich auch warum in meiner ganzen Nachbarschaft die Physiopraxen auf teufel komm raus, Osteopathie anbieten.

Ist es sinnvoll hier mit meinem Anwalt eine Abmahnung gegen die Praxen oder das Gesundheitsamt anzustreben?

Ich dachte mich hauts vom Stuhl.

LG
Silvio



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