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Karriere in der Physiotherapie?
Willkommen bei Praxis für
Physiotherapie Kai Gund im
Gesundheitshaus Eppelheim, in der
Christophstraße 17, 69214
Eppelheim. Wir sind der Ort, an dem
Arbeit zu einer Leidenschaft wird.
Bei uns geht es nicht nur um einen
Job, sondern um eine berufliche
Heimat, die auf Respekt,
Zusammenarbeit und Wertschätzung
basiert.
Über uns:
Wir sind ein vielseitiges
Therapie/Praxishaus, das sich auf
Orthopädie, Neurologie und
Chirurgie für ...
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Alfred Kramer schrieb:
bin grade am Überlegen, Kassen- und Privat- sowie Heilpraxis zeitlich zu trennen. In den Rahmenverträgen habe ich keinen Hinweis gefunden, wir oft und wie lange pro Woche eine Kassenpraxis geöffnet haben muß. Hab ich da irgendwo etwas übersehen??
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warum die Krankenkassen?
Die haben doch den selben Vertrag.
Oder glaubst du an die Allmacht der KK?
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mocca schrieb:
hallo,
warum die Krankenkassen?
Die haben doch den selben Vertrag.
Oder glaubst du an die Allmacht der KK?
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Alfred Kramer schrieb:
ich werd den Teufel tun und die Kassen fragen, die sagen nur , was SIE wollen, aber nicht, was rechtlich machbar ist!
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paul849 schrieb:
Tip Krankenkassen kontaktieren
Also Mo. Di von 08.00 - 20.oo und Mittwoch 08.00 - 14.00 Uhr. Dann ist der Kasse genüge getan. den Rest der Woche kannst du dann machen was Du willst.
Oder du machst Mo.,Mi. und Fr. die Kassenpatienten und Di. und DO. dann Heilpraxis und Privat
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mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
bei Ärzten müssenes 30 h / Wo auf vier Tage verteilt mind. sein.
mfg hgb :blush:
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Alfred Kramer schrieb:
In dem Fall hab ich also keinen Passus übersehen, der mir eine Mindeststundenzahl vorschreibt. Alternativ könnte ich ja einen separaten Raum zur Heilpraxis umtaufen, der Rest der Praxis ist immer noch weit über der Mindestgröße. Bei interdisziplinären PRaxen habe ich keine Stelle gefunden , die das verbietet. Die Rahmenempfehlungen sind da auch nicht wirklich konkret.
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Tempelritter schrieb:
Das ist in BaWü ohne Probleme möglich. Nur kann es eine neue Abnahme geben, das sich die zugelassenen Räume ändern. Ich kenne in Bawü einige PT-Praxen die das so machen.
In dem Fall hab ich also keinen Passus übersehen, der mir eine Mindeststundenzahl vorschreibt. Alternativ könnte ich ja einen separaten Raum zur Heilpraxis umtaufen, der Rest der Praxis ist immer noch weit über der Mindestgröße. Bei interdisziplinären PRaxen habe ich keine Stelle gefunden , die das verbietet. Die Rahmenempfehlungen sind da auch nicht wirklich konkret.
Doch, ist schon klar geregelt:
Zulassungsregelungen (nach § 124 Abs. 1 und 2 SGB V)
1. Voraussetzungen der Zulassung
Die Erteilung der Zulassung setzt voraus:
a) den Nachweis der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung entsprechend dem Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz – MPhG) vom 26. Mai 1994 in der jeweils geltenden Fassung bzw. dem Gesetz über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten (MBKG) vom 21.12.1958
Einrichtungsregelungen:
2. Die Praxis, auch interdisziplinäre Heilmittel-Praxen müssen in sich abgeschlossen und von anderen Praxen sowie privaten Wohn- und
gewerblichen Bereichen räumlich getrennt sein (§ 7 Abs. 2 des Rahmenvertrages). Weitere Praxiskonstellationen sind einzelfallbezoge mit der zuständigen AOK Bezirksdirektion zu klären.
Es gab in BaWü schon etliche Ablehnungen bezüglich Heilpraktiker/PT in einer Praxis, ohne Trennung. Es gab aber in Einzelfallentscheidungen auch die Konstellation HP/PT. Dann muss aber auch noch das Ges.-amt mitspielen.
stefan 302
Nachtrag: Die Anfarge bezog sich wohl auf PP/GKV Praxis.......daher relativiert sich mein Thread, ausser es wird gewerblich, wenn kein sekt.HP oder HP dazukommt.
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stefan 302 schrieb:
Alfred Kramer schrieb am 29.2.16 14:50:
In dem Fall hab ich also keinen Passus übersehen, der mir eine Mindeststundenzahl vorschreibt. Alternativ könnte ich ja einen separaten Raum zur Heilpraxis umtaufen, der Rest der Praxis ist immer noch weit über der Mindestgröße. Bei interdisziplinären PRaxen habe ich keine Stelle gefunden , die das verbietet. Die Rahmenempfehlungen sind da auch nicht wirklich konkret.
Doch, ist schon klar geregelt:
Zulassungsregelungen (nach § 124 Abs. 1 und 2 SGB V)
1. Voraussetzungen der Zulassung
Die Erteilung der Zulassung setzt voraus:
a) den Nachweis der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung entsprechend dem Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz – MPhG) vom 26. Mai 1994 in der jeweils geltenden Fassung bzw. dem Gesetz über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten (MBKG) vom 21.12.1958
Einrichtungsregelungen:
2. Die Praxis, auch interdisziplinäre Heilmittel-Praxen müssen in sich abgeschlossen und von anderen Praxen sowie privaten Wohn- und
gewerblichen Bereichen räumlich getrennt sein (§ 7 Abs. 2 des Rahmenvertrages). Weitere Praxiskonstellationen sind einzelfallbezoge mit der zuständigen AOK Bezirksdirektion zu klären.
Es gab in BaWü schon etliche Ablehnungen bezüglich Heilpraktiker/PT in einer Praxis, ohne Trennung. Es gab aber in Einzelfallentscheidungen auch die Konstellation HP/PT. Dann muss aber auch noch das Ges.-amt mitspielen.
stefan 302
Nachtrag: Die Anfarge bezog sich wohl auf PP/GKV Praxis.......daher relativiert sich mein Thread, ausser es wird gewerblich, wenn kein sekt.HP oder HP dazukommt.
Ich nehme an, man muß die Anzahl/Wo., die der Arzt aufschreibt mit den Öffnungszeiten realisieren können -> hast du nur 2Tage/Wo auf, müssen einige VO wohl geändert werden, die z.B. 3x/Wo. lauten. :kissing_closed_eyes:
Sonst gibts keine Richtlinien.
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Neuling schrieb:
Der FL muß die 30-35h anwesend sein, ob er Patienten macht oder Rez.taxiert, Servietten faltet oder Fenster putzt, ist egal.
Ich nehme an, man muß die Anzahl/Wo., die der Arzt aufschreibt mit den Öffnungszeiten realisieren können -> hast du nur 2Tage/Wo auf, müssen einige VO wohl geändert werden, die z.B. 3x/Wo. lauten. :kissing_closed_eyes:
Sonst gibts keine Richtlinien.
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Alfred Kramer schrieb:
@ Neuling: woher stammen diese Zahlen? Ich konnte in keinem Vertrag, in keinem Gesetz irgend etwas 'Konkretes finden
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Tempelritter schrieb:
in keinem Vertrag in BaWü muss der FL 30-35h anwesend sein. Es ist keine Stundenzahl fixiert, wenn die qualifizierte Durchführung der Behandlung sichergestellt ist, muss der FL gar nicht anwesend sein.
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Alfred Kramer schrieb:
Danke, Tempelritter, was anderes habe ich auch nicht gefunden. Wenn ich an drei Tagen in der Woche für 4 Stunden Kassenpatienten behandle, habe ich dem Rahmenvertrag Genüge getan, denke ich. (Naja, manchmal träume ich auch..) :stuck_out_tongue:
Der FL muß die 30-35h anwesend sein, ob er Patienten macht oder Rez.taxiert, Servietten faltet oder Fenster putzt, ist egal.
Ich nehme an, man muß die Anzahl/Wo., die der Arzt aufschreibt mit den Öffnungszeiten realisieren können -> hast du nur 2Tage/Wo auf, müssen einige VO wohl geändert werden, die z.B. 3x/Wo. lauten. :kissing_closed_eyes:
Sonst gibts keine Richtlinien.
Quatsch, wo hast du das her? Wieder mit den Kranken Kassen telefoniert?
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morpheus-06 schrieb:
Neuling schrieb am 29.2.16 21:23:
Der FL muß die 30-35h anwesend sein, ob er Patienten macht oder Rez.taxiert, Servietten faltet oder Fenster putzt, ist egal.
Ich nehme an, man muß die Anzahl/Wo., die der Arzt aufschreibt mit den Öffnungszeiten realisieren können -> hast du nur 2Tage/Wo auf, müssen einige VO wohl geändert werden, die z.B. 3x/Wo. lauten. :kissing_closed_eyes:
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Quatsch, wo hast du das her? Wieder mit den Kranken Kassen telefoniert?
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idefix- schrieb:
hat es nicht geheißen 30 Stunden die Woche muss man anwesend sein?
Also Mo. Di von 08.00 - 20.oo und Mittwoch 08.00 - 14.00 Uhr. Dann ist der Kasse genüge getan. den Rest der Woche kannst du dann machen was Du willst.
Oder du machst Mo.,Mi. und Fr. die Kassenpatienten und Di. und DO. dann Heilpraxis und Privat
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