Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
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ich richte mich mit mehreren Fragen an Euch und ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt. Ich will mich Anfang nächsten Jahres selbstständig machen. Es wird die Wohnung in dem Haus, in dem ich wohne im EG frei und ich habe mit meiner Vermieterin schon besprochen diese als Praxisräume umzufunktionieren. Ich will mich jedoch auf Privatpatienten, Selbstzahler und auf Kurse spezialisieren. Für die Räumlichkeiten eine Kassenzulassung zu kriegen, wird eher schwierig.
Nun meine Fragen:
1. Muss ich, wenn ich keine Kassenzulassung beantragen will, einen Nutzungsänderungsantrag stellen?
2. Brauche ich einen Heilpraktiker um Privatpatienten abrechnen zu können/dürfen?
3. Muss ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich eigentlich „nur“ Privatpatienten machen will?
4. Hat sich wer von Euch auf Privatpatienten konzentriert? Habt ihr damit gute Erfahrungen gemacht?
Ich hoffe sehr, dass ihr mir mir helfen könnt. Ich danke Euch
Liebe Grüße
Sophie
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Sophie Lautschke schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
ich richte mich mit mehreren Fragen an Euch und ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt. Ich will mich Anfang nächsten Jahres selbstständig machen. Es wird die Wohnung in dem Haus, in dem ich wohne im EG frei und ich habe mit meiner Vermieterin schon besprochen diese als Praxisräume umzufunktionieren. Ich will mich jedoch auf Privatpatienten, Selbstzahler und auf Kurse spezialisieren. Für die Räumlichkeiten eine Kassenzulassung zu kriegen, wird eher schwierig.
Nun meine Fragen:
1. Muss ich, wenn ich keine Kassenzulassung beantragen will, einen Nutzungsänderungsantrag stellen?
2. Brauche ich einen Heilpraktiker um Privatpatienten abrechnen zu können/dürfen?
3. Muss ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich eigentlich „nur“ Privatpatienten machen will?
4. Hat sich wer von Euch auf Privatpatienten konzentriert? Habt ihr damit gute Erfahrungen gemacht?
Ich hoffe sehr, dass ihr mir mir helfen könnt. Ich danke Euch
Liebe Grüße
Sophie
1. Der Nutzungsänderungsantrag läuft über das Bauamt deiner Stadt. Weil die Räume nicht mehr zu Wohnzwecken genutzt werden sondern als "Gewerberäume" müssen die Räume so oder so umgemeldet werden (Zumindest wenn du es offiziell korrekt handhaben möchtest). Kann allerdings sein, dass das deine Vermieterin machen muss.
2. Wenn du Patienten ohne Privatrezept vom Arzt annehmen möchtest, dann braucht du zumindest den Heilpraktiker für Physiotherapie. Wenn du auch Therapien außerhalb der Physiotherapie machen möchtest, dann brauchst du den Voll-HP.
3. Sowohl Physiotherapeut als auch Heilpraktiker (für Physiotherapie) zählen zu den freien Berufen. Hier ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich (zumindest solange du nichts wie Therabänder o.Ä. verkaufst). Du musst aber die Berufsgenossenschaft, das Finanzamt, das Gesundheitsamt (zumindest in Bayern?) und womöglich deine Krankenkasse (falls du noch hauptberuflich angestellt bist) informieren. Und die Voraussetzungen, die das Gesundheitsamt fordert sind teilweise ziemlich penibel. Ich bin mir da selbst nicht sicher, ob ich alles eingehalten habe. Das alles aufzuzählen würde hier etwas den Rahmen sprengen xD.
4. Ich habe eine kleine nebenberufliche Selbstständigkeit, in der ich allerdings nur wenige Stunden pro Woche arbeite, da ich sonst schnell mehr als in der Hauptanstellung verdienen würde und somit die Attraktivität der Nebenberuflichkeit verloren gehen würde.
MfG
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Sophie Lautschke schrieb:
Vielen Dank für die ausführliche Auskunft 🙏🏻 bräuchte ich für das Behandeln von Patienten auf Privatrezept auch den HP in Physiotherapie? Das hätte ich so nicht gewusst. Vielen Dank
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christian397 schrieb:
@Sophie Lautschke Wenn der Patient ein Privatrezept von einem Arzt bringt, brauchst du keinen HP.
wenn eine VO vorliegt brauchst du keinen HP f.Physio...er ist aber oft sinnvoll
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Sophie Lautschke
wenn eine VO vorliegt brauchst du keinen HP f.Physio...er ist aber oft sinnvoll
MfG
JürgenK ;)
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Sophie Lautschke schrieb:
@JürgenK ganz lieben Dank. Hast du eine Empfehlung?
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christian397 schrieb:
Da ich vor 2 Jahren vor diesen und vielen weiteren Fragen stand, will ich mal etwas weiterhelfen ;):
1. Der Nutzungsänderungsantrag läuft über das Bauamt deiner Stadt. Weil die Räume nicht mehr zu Wohnzwecken genutzt werden sondern als "Gewerberäume" müssen die Räume so oder so umgemeldet werden (Zumindest wenn du es offiziell korrekt handhaben möchtest). Kann allerdings sein, dass das deine Vermieterin machen muss.
2. Wenn du Patienten ohne Privatrezept vom Arzt annehmen möchtest, dann braucht du zumindest den Heilpraktiker für Physiotherapie. Wenn du auch Therapien außerhalb der Physiotherapie machen möchtest, dann brauchst du den Voll-HP.
3. Sowohl Physiotherapeut als auch Heilpraktiker (für Physiotherapie) zählen zu den freien Berufen. Hier ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich (zumindest solange du nichts wie Therabänder o.Ä. verkaufst). Du musst aber die Berufsgenossenschaft, das Finanzamt, das Gesundheitsamt (zumindest in Bayern?) und womöglich deine Krankenkasse (falls du noch hauptberuflich angestellt bist) informieren. Und die Voraussetzungen, die das Gesundheitsamt fordert sind teilweise ziemlich penibel. Ich bin mir da selbst nicht sicher, ob ich alles eingehalten habe. Das alles aufzuzählen würde hier etwas den Rahmen sprengen xD.
4. Ich habe eine kleine nebenberufliche Selbstständigkeit, in der ich allerdings nur wenige Stunden pro Woche arbeite, da ich sonst schnell mehr als in der Hauptanstellung verdienen würde und somit die Attraktivität der Nebenberuflichkeit verloren gehen würde.
MfG
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pt ani schrieb:
Schau Dir den Mietvertrag gut an. In meinem Standard-Gewerbemietvertrag steht, dass der Mieter sich um alle Anträge kümmern muss. Und das kann sehr lange dauern.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Aber nicht für die Nutzungsänderung. Das ist grundsätzlich Aufgabe des Bauherrn (sprich der Eigentümer).
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Steht in meinem (Standard) Vertrag anders und habe ich in Rechtsforen auch anders gelesen.
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Sophie Lautschke schrieb:
@pt ani vielen Dank für den Hinweis
Demnach ist die Nutzungsänderung eindeutig Aufgabe des Bauhernn, da es sich um eine baurechtliche Änderung handelt. Diese kann nunmal de jure nur vom Eigentümer (oder sein Stellvertreter) gestellt werden. Als Mieter bin ich nicht berechtigt am fremden Eigentum derart eingreifend zu agieren. Ich kann nur Anträge stellen, die für mein (Gewerbe-) Betrieb notwendig sind, wie z. B. Kassenzulassung, Schankgenehmigung o. Ä.
Abgesehen davon: Ich würde als Unternehmer niemals ein Mietvertrag unterschreiben (und ich habe das bislang auch nicht), wenn nicht eindeutig klar ist, dass ich meine Praxis/Firma dort auch betreiben darf.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Es gab vor einige Wochen bereits eine ähnliche Diskussion. Da habe ich einige Links zu Landesbauordnungen gepostet.
Demnach ist die Nutzungsänderung eindeutig Aufgabe des Bauhernn, da es sich um eine baurechtliche Änderung handelt. Diese kann nunmal de jure nur vom Eigentümer (oder sein Stellvertreter) gestellt werden. Als Mieter bin ich nicht berechtigt am fremden Eigentum derart eingreifend zu agieren. Ich kann nur Anträge stellen, die für mein (Gewerbe-) Betrieb notwendig sind, wie z. B. Kassenzulassung, Schankgenehmigung o. Ä.
Abgesehen davon: Ich würde als Unternehmer niemals ein Mietvertrag unterschreiben (und ich habe das bislang auch nicht), wenn nicht eindeutig klar ist, dass ich meine Praxis/Firma dort auch betreiben darf.
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Der Vermieter kann es auf den Mieter abwälzen mit eben so einem Vertrag. Glaub's oder nicht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Ergänzend: Wohnraum in Gewerberaum umzuwandeln könnte aufgrund der allgemeinen Wohnungsknappheit in viele Ortschaften auf erheblichen Widerstand beim Bauamt stoßen. Ist aber eine Aufgabe welche vom Vermieter, am Besten vor Abschluss des Mietvertrages, zu erledigen ist.
Die Baubehörde kann jedoch vom Antragsteller den Nachweis verlangen, dass dieser privatrechtlich dazu befugt ist.
Die Kosten des Bauantragverfahrens kann der Vermieter individuell vertraglich auf den Mieter abwälzen.
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pt ani schrieb:
Richtig! Gängige Praxis.
Ich kenne das, bei inzwischen 6 gewerbliche Anmietungen in 35 Jahre, auch nicht anders.
Aber wie dem auch sei: Als Unternehmer würde ich mich das erst gar nicht ans Bein binden wollen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Habe gerade mein Architekt gefragt (der war vor Ort wegen ein aktuell laufender Kernsanierung mit Anbau): Gängiger Praxis (zumindest in NRW) ist der Eigentümer, nicht der Mieter. Und da er hauptberuflich der städtischen Architekt ist, gehen ich mal davon aus, dass er weiß wovon er spricht.
Ich kenne das, bei inzwischen 6 gewerbliche Anmietungen in 35 Jahre, auch nicht anders.
Aber wie dem auch sei: Als Unternehmer würde ich mich das erst gar nicht ans Bein binden wollen.
Darum ging es ja nicht, sondern um Deine Aussage, dass IMMER zwingend der Eigentümer die NÄ beantragen muss. Das ist halt falsch. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Darum ging es ja nicht, sondern um Deine Aussage, dass IMMER zwingend der Eigentümer die NÄ beantragen muss. Das ist halt falsch. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani
Diese kann nunmal de jure nur vom Eigentümer (oder sein Stellvertreter) gestellt werden. Bitte richtig lesen. Rechtlich ist und bleibt der Eigentümer in der Endverantwortung. Wenn man dies Aufgabe als potentieller Mieter selbst übernimmt, ist man halt selbst schuld.
Wenn Du meinst.. Lass gut sein.
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Wenn Du meinst.. Lass gut sein.
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PT-Surferin schrieb:
Der Bauantragsteller ( in diesem Fall Nutzungsänderung) muss nicht zwingend Eigentümer des Baugrundstücks sein, vielmehr wird eine Baugenehmigung unbeschadet privater Rechte Dritter erteilt. Somit kann auch der Mieter Bauantragsteller und daher Bauherr sein.
Die Baubehörde kann jedoch vom Antragsteller den Nachweis verlangen, dass dieser privatrechtlich dazu befugt ist.
Die Kosten des Bauantragverfahrens kann der Vermieter individuell vertraglich auf den Mieter abwälzen.
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MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
jaaa...und zwar beim örtlichen Gesundheitsamt....
MfG
JürgenK ;)
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tinki schrieb:
@JürgenK ...nicht in jedem Bundesland. Nds. z. B. nicht erfoderlich.
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Bacardi87 schrieb:
Danke. Was muss alles bei einer Kassenzulassung beantragt / ausgefüllt werden?
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tinki schrieb:
@Bacardi87 Die Zulassungsunterlagen findest Du auf der Homepage der ARGE der Heilmittelerbringer.
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tinki schrieb:
@Bacardi87 Existenzgründerseminare sind auch sehr empfehlenswert ;-)
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Bacardi87 schrieb:
Vielen Dank!
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Bacardi87 schrieb:
Wie sieht es aus, wenn ich mit einer Freundin zusammen eine Praxis gründen möchte für Physiotherapie und Osteopathie? Gibt es bei der Kassenzulassung Probleme?
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Bacardi87 schrieb:
Muss man die Praxis bei der Stadt anmelden?
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