Wir suchen DICH als neues
Teammitglied!
Dein Arbeitsplatz befindet sich in
einem Diagnostischen Zentrum mitten
in City-West. Die Praxis hat einen
vielfältigen Patientenstamm und
liegt verkehrsgünstig mit Bus,
U-Bahn und S-Bahn in der Nähe.
Kostenlose Parkplätze stehen
ebenfalls zur Verfügung.
Auf ca. 500 qm bieten wir ein
harmonisches und strukturiertes
Umfeld. Es gibt 8 geräumige,
moderne Behandlungsräume, einen
Gymnastikraum und einen
großzügigen KGG-Raum.
Der Empfangsbereich ...
Teammitglied!
Dein Arbeitsplatz befindet sich in
einem Diagnostischen Zentrum mitten
in City-West. Die Praxis hat einen
vielfältigen Patientenstamm und
liegt verkehrsgünstig mit Bus,
U-Bahn und S-Bahn in der Nähe.
Kostenlose Parkplätze stehen
ebenfalls zur Verfügung.
Auf ca. 500 qm bieten wir ein
harmonisches und strukturiertes
Umfeld. Es gibt 8 geräumige,
moderne Behandlungsräume, einen
Gymnastikraum und einen
großzügigen KGG-Raum.
Der Empfangsbereich ...
Früher galt, dass der Arbeitsvertrag für kurzfristig Beschäftigte (Studenten) auf ein Zeit-Jahr (12 Monate) befristet sein musste und ein Nachfolgevertrag mindestens mit 2-monatiger Unterbrechung abgeschlossen werden konnte.
2011 wurde der Gesetzestext von "Jahr" auf "Kalenderjahr" geändert. Das hat zur Folge, dass Kurzfristigkeit, die über den 31.12. hinaus vereinbart ist, automatisch als "geringfügige Tätigkeit" = sozialversicherungspflichtig eingestuft wird.
Bei der 50-Tage/Jahr-Regelung gilt auch das Kalenderjahr und es muss ein Terminkalender (mit Nachweis der Tätigkeiten) geführt werden.
Schönen Abend,
Nele
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nele69 schrieb:
Achtung: der Gesetzestext ist geändert:
Früher galt, dass der Arbeitsvertrag für kurzfristig Beschäftigte (Studenten) auf ein Zeit-Jahr (12 Monate) befristet sein musste und ein Nachfolgevertrag mindestens mit 2-monatiger Unterbrechung abgeschlossen werden konnte.
2011 wurde der Gesetzestext von "Jahr" auf "Kalenderjahr" geändert. Das hat zur Folge, dass Kurzfristigkeit, die über den 31.12. hinaus vereinbart ist, automatisch als "geringfügige Tätigkeit" = sozialversicherungspflichtig eingestuft wird.
Bei der 50-Tage/Jahr-Regelung gilt auch das Kalenderjahr und es muss ein Terminkalender (mit Nachweis der Tätigkeiten) geführt werden.
Schönen Abend,
Nele
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ist doch lieb von nele darauf aufmerksam zu machen, viele PI (wir lesens doch hier oft genug) haben bei vielen Dingen keine Ahnung....und so werden doch der ein oder andere aus seinen träumen gerissen... :flushed:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo Lars,
ist doch lieb von nele darauf aufmerksam zu machen, viele PI (wir lesens doch hier oft genug) haben bei vielen Dingen keine Ahnung....und so werden doch der ein oder andere aus seinen träumen gerissen... :flushed:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
....... viele PI (wir lesens doch hier oft genug) haben bei vielen Dingen keine Ahnung....
Hast ja so recht. :innocent:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
JürgenK schrieb am 20.8.14 13:33:
....... viele PI (wir lesens doch hier oft genug) haben bei vielen Dingen keine Ahnung....
Hast ja so recht. :innocent:
da können wir ja nur dankbar sein.
Dass wir sie noch haben, unsere altersmilden Nostagiker.
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mocca schrieb:
hallo,
da können wir ja nur dankbar sein.
Dass wir sie noch haben, unsere altersmilden Nostagiker.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Ja und? Als AG mit gutem STB war mir das schon bekannt.
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