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Anonymer Teilnehmer
29.12.2016 10:43
Hallo, wer kann ein praktikables und günstiges Notrufsystem für die Patienten empfehlen?

Habe in der Suchfunktion nichts gefunden, kann es sein das nach dem Relaunch der Seite die Suchfunktion nicht mehr
richtig funktioniert?
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Hallo, wer kann ein praktikables und günstiges Notrufsystem für die Patienten empfehlen? Habe in der Suchfunktion nichts gefunden, kann es sein das nach dem Relaunch der Seite die Suchfunktion nicht mehr richtig funktioniert?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo, wer kann ein praktikables und günstiges Notrufsystem für die Patienten empfehlen?

Habe in der Suchfunktion nichts gefunden, kann es sein das nach dem Relaunch der Seite die Suchfunktion nicht mehr
richtig funktioniert?

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morpheus-06
29.12.2016 11:49
von der Fa. ELDAT gibt es ein gutes und günstiges Funk-Notrufsystem, das die Voraussetzung für die Zulassung erfüllt.
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von der Fa. ELDAT gibt es ein gutes und günstiges Funk-Notrufsystem, das die Voraussetzung für die Zulassung erfüllt.
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morpheus-06 schrieb:

von der Fa. ELDAT gibt es ein gutes und günstiges Funk-Notrufsystem, das die Voraussetzung für die Zulassung erfüllt.

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SiH
29.12.2016 13:32
Bei mir reichte ein ganz einfaches Babyfon.
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• Lars van Ravenzwaaij
Bei mir reichte ein ganz einfaches Babyfon.
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Nora Weber
29.12.2016 13:58
SiH schrieb am 29.12.16 13:32:
Bei mir reichte ein ganz einfaches Babyfon.

Glück gehabt!

Zulassungsempfehlungen gemäß § 124 Abs. 4 SGB V:
2.2 Grundausstattung (Pflichtausstattung) [...]
2.2.4 Eine Notrufanlage in den Behandlungsräumen (Kabinen), in denen Leistungen abgegeben werden, die nicht die ständige Präsenz des Therapeuten erfordern. Die Notrufanlage muss einen akustischen Signalton abgeben, der vom Behandler abzustellen ist.


Der letzte Halbsatz trifft beim Babyfon - wie auch bei Trillerpfeifen :wink: - nicht zu und könnte bemängelt werden, da das Signal so lange weitergehen sollte, bis es manuell abgestellt wird.

Gruß
Nora
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• morpheus-06
[zitat]SiH schrieb am 29.12.16 13:32: Bei mir reichte ein ganz einfaches Babyfon.[/zitat] Glück gehabt! Zulassungsempfehlungen gemäß § 124 Abs. 4 SGB V: [zitat]2.2 Grundausstattung (Pflichtausstattung) [...] 2.2.4 Eine Notrufanlage in den Behandlungsräumen (Kabinen), in denen Leistungen abgegeben werden, die nicht die ständige Präsenz des Therapeuten erfordern. Die Notrufanlage muss einen akustischen Signalton abgeben, [b]der vom Behandler abzustellen ist[/b].[/zitat] Der letzte Halbsatz trifft beim Babyfon - wie auch bei Trillerpfeifen :wink: - nicht zu und könnte bemängelt werden, da das Signal so lange weitergehen sollte, bis es manuell abgestellt wird. Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

SiH schrieb am 29.12.16 13:32:
Bei mir reichte ein ganz einfaches Babyfon.

Glück gehabt!

Zulassungsempfehlungen gemäß § 124 Abs. 4 SGB V:
2.2 Grundausstattung (Pflichtausstattung) [...]
2.2.4 Eine Notrufanlage in den Behandlungsräumen (Kabinen), in denen Leistungen abgegeben werden, die nicht die ständige Präsenz des Therapeuten erfordern. Die Notrufanlage muss einen akustischen Signalton abgeben, der vom Behandler abzustellen ist.


Der letzte Halbsatz trifft beim Babyfon - wie auch bei Trillerpfeifen :wink: - nicht zu und könnte bemängelt werden, da das Signal so lange weitergehen sollte, bis es manuell abgestellt wird.

Gruß
Nora

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lang
29.12.2016 14:14
Wie wäre es mit einem Joggeralarm? Hat bei mir gereicht.
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Wie wäre es mit einem Joggeralarm? Hat bei mir gereicht.
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lang schrieb:

Wie wäre es mit einem Joggeralarm? Hat bei mir gereicht.

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morpheus-06
29.12.2016 15:03
lang schrieb am 29.12.16 14:14:
Wie wäre es mit einem Joggeralarm? Hat bei mir gereicht.


entspricht nicht den Vorausetzungen, im Schadensfall du dran. Da kann auch deine Betriebshaftpflicht eine Regulierung verweigern. Du könntest allerdings die belangen, die die Abnahme durchgeführt hatten.
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[zitat]lang schrieb am 29.12.16 14:14: Wie wäre es mit einem Joggeralarm? Hat bei mir gereicht.[/zitat] entspricht nicht den Vorausetzungen, im Schadensfall du dran. Da kann auch deine Betriebshaftpflicht eine Regulierung verweigern. Du könntest allerdings die belangen, die die Abnahme durchgeführt hatten.
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morpheus-06 schrieb:

lang schrieb am 29.12.16 14:14:
Wie wäre es mit einem Joggeralarm? Hat bei mir gereicht.


entspricht nicht den Vorausetzungen, im Schadensfall du dran. Da kann auch deine Betriebshaftpflicht eine Regulierung verweigern. Du könntest allerdings die belangen, die die Abnahme durchgeführt hatten.

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morpheus-06
29.12.2016 15:03
SiH schrieb am 29.12.16 13:32:
Bei mir reichte ein ganz einfaches Babyfon.


ist nicht zulässig.
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[zitat]SiH schrieb am 29.12.16 13:32: Bei mir reichte ein ganz einfaches Babyfon.[/zitat] ist nicht zulässig.
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morpheus-06 schrieb:

SiH schrieb am 29.12.16 13:32:
Bei mir reichte ein ganz einfaches Babyfon.


ist nicht zulässig.

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SiH schrieb:

Bei mir reichte ein ganz einfaches Babyfon.



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