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einem engagiertem Team.
Wir sind orthopädisch ausgerichtet
und haben einen vielfältigen
Trainingsbereich.
Der Arbeitsbeginn erfolgt nach ...
Masseur-med. Bademeister/-in
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Der Arbeitsbeginn erfolgt nach ...
Wenn ein FM kein Zertifikat für ZNS-Bobath oder MT hat, darf der PI ihm dann Pat. mit dieser VO einplanen - kurzfristig als Urlaubsvertretung, da die Pat. sonst länger pausieren müßten?
Könnte der FM behandeln und "nur" KG abrechnen?
Wer bekäme im Falle einer Kontrolle den Ärger - PI oder FM oder beide gleichermaßen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich möchte ein Thema von vor ein paar Wochen nochmal aufgreifen.
Wenn ein FM kein Zertifikat für ZNS-Bobath oder MT hat, darf der PI ihm dann Pat. mit dieser VO einplanen - kurzfristig als Urlaubsvertretung, da die Pat. sonst länger pausieren müßten?
Könnte der FM behandeln und "nur" KG abrechnen?
Wer bekäme im Falle einer Kontrolle den Ärger - PI oder FM oder beide gleichermaßen?
Selber kenne einen PI welcher seinen Bruder zu den Hausbesuchen schickt. Bruder macht sein Krankenhausprktikum vor Examen. Somit macht er an Pat. MT und ML. Angesprochen darauf (cheffchen): Ja es geht nicht anders.
Solche Männer braucht das Land... Ironie aus.
Schönes WE
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Muskelfreak schrieb:
Moin,schau in die Rahmenbedingungen, Scharlatane und Bestabrechner (StGb Betrug) gibt es immer wieder. Selber entscheiden und Vertragskasse anrufen.
Selber kenne einen PI welcher seinen Bruder zu den Hausbesuchen schickt. Bruder macht sein Krankenhausprktikum vor Examen. Somit macht er an Pat. MT und ML. Angesprochen darauf (cheffchen): Ja es geht nicht anders.
Solche Männer braucht das Land... Ironie aus.
Schönes WE
In der Verantwortung gegen über der GKV steht der Zugelassene, nicht der FM.
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Sollte der FM also die VO mit KG-ZNS (Bobath) vom PI annehmen, dies aber wegen fehlendem Neuro-Zertifikat nur als KG in Rechnung stellen, haftet im Zweifelsfall der PI, oder?
Ganz korrekt müßte der FM natürlich ablehnen - aber dann hätte der Pat. halt eben gar keine Therapie. :tired_face:
Man unterstelle jetzt einfach mal nur die besten Absichten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Im Klartext:
Sollte der FM also die VO mit KG-ZNS (Bobath) vom PI annehmen, dies aber wegen fehlendem Neuro-Zertifikat nur als KG in Rechnung stellen, haftet im Zweifelsfall der PI, oder?
Ganz korrekt müßte der FM natürlich ablehnen - aber dann hätte der Pat. halt eben gar keine Therapie. :tired_face:
Man unterstelle jetzt einfach mal nur die besten Absichten.
Wenn Du im konkreten Fall die Rezepte auf einfache KG ändern lässt wäre das die einzige Möglichkeit....
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ali schrieb:
Yep der PI ist der Vertragspartner der KK. In Deiner Frage kam zudem auch der PI auf die Vertretungsidee....
Wenn Du im konkreten Fall die Rezepte auf einfache KG ändern lässt wäre das die einzige Möglichkeit....
Wenn dies der Arzt nun aber aus bestimmten Gründen nicht möchte......?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das wäre natürlich die beste Lösung - Rezepte auf KG ändern lassen.
Wenn dies der Arzt nun aber aus bestimmten Gründen nicht möchte......?
was wären denn die "bestimmten" Gründe....?
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ali schrieb:
....dann bleibt nur Therapiepause oder ein Mitarbeiter mit Zertifikat....
was wären denn die "bestimmten" Gründe....?
Es kann doch glaube ich auch Indikationsschlüssel ZN2a sein und KG verordnet werden?
Und wenn es sich z.B. um ein laufendes Rezept handelt und es nicht abgebrochen werden soll und dann ein neues auf KG ausgestellt.
Ist alles relativ kompliziert und bedarf einiger Erklärungsarbeit dem Arzt gegenüber.
Also im Fall der FM ließe sich auf den ursprünglichen Vorschlag des PI ein und sichert sich zusätzlich schriftlich ab, dass im Falle eines Falles der PI allein die Verantwortung trägt?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Na, wenn der Doc z.B. der Meinung ist, bei Diagnose Schlaganfall muß KG-ZNS verschrieben werden.
Es kann doch glaube ich auch Indikationsschlüssel ZN2a sein und KG verordnet werden?
Und wenn es sich z.B. um ein laufendes Rezept handelt und es nicht abgebrochen werden soll und dann ein neues auf KG ausgestellt.
Ist alles relativ kompliziert und bedarf einiger Erklärungsarbeit dem Arzt gegenüber.
Also im Fall der FM ließe sich auf den ursprünglichen Vorschlag des PI ein und sichert sich zusätzlich schriftlich ab, dass im Falle eines Falles der PI allein die Verantwortung trägt?
2. Ja so wäre es
3. ist mir zu hoch...
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ali schrieb:
1. könntest Du / er den Doc aufklären: alternativ wäre KG möglich
2. Ja so wäre es
3. ist mir zu hoch...
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morpheus-06 schrieb:
Nein das geht nicht, siehe RV
In der Verantwortung gegen über der GKV steht der Zugelassene, nicht der FM.
die sicherlich sinnvolle Variante, im Vertretungsfalle einfach nur KG abzugeben und abzurechnen lassen die Vertragspartner leider nicht zu....
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Sonam schrieb:
wenn aber auf dem Rezept z.B. KG/MT oder KG-ZNS/KG steht, könnte man doch im Vertretungsfall nur KG abrechnen, oder?
/ = oder, so darf der Arzt nicht verordnen da er das Heilmittel genau benennen muss. Hier droht eine komplette Absetzung oder eine Reduzierung auf die KG Vergütung.
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morpheus-06 schrieb:
Ja, aber eine Vo. mit KG/MT oder KG-ZNS/KG wäre nach HMR und HMK ungültig.
/ = oder, so darf der Arzt nicht verordnen da er das Heilmittel genau benennen muss. Hier droht eine komplette Absetzung oder eine Reduzierung auf die KG Vergütung.
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ali schrieb:
Die Kassen akzeptieren nur das eine ODER andere und wenn´s mit "/" geschrieben steht gibts eben ein Problem....
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ali schrieb:
wie Morpheus schreibt.
die sicherlich sinnvolle Variante, im Vertretungsfalle einfach nur KG abzugeben und abzurechnen lassen die Vertragspartner leider nicht zu....
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