Wir suchen für unsere Praxis in
Pforzheim Kollegen*innen in Voll-
und oder Teilzeit.
Wir zahlen einen Willkommens-/
Wechselbonus. Bieten individuelle
und somit flexible Arbeitszeiten,
mind. 30 Tage Urlaub, jährliche
Gehaltserhöhungen,
Umsatzbeteiligung ,
Fortbildungskostenübernahme sowie
ein Jobrad sind möglich.
Wir freuen uns auf DEINE
persönliche oder elektronische
Bewerbung !
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sunflowergirlie20 schrieb:
Ich habe dazu auch mal eine Frage. Es geht im die AOK Sachsen. Wir haben Patienten im Pflegeheim, eines Tagespflege. Die haben dort den Norovirus und wollen diese Woche niemand von außerhalb reinlassen. Brauchen wir das jetzt für alle Patienten neue Rezept, oder kann ich das so hinten auf dem Rezept begründen?
Startseite: AOK Gesundheitspartner
Wähle dort deine AOK aus und lese im Rahmenvertrag nach. Grundsätzlich sind Unterbrechungen kein Problem und klar geregelt.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Schau mal direkt unter
Startseite: AOK Gesundheitspartner
Wähle dort deine AOK aus und lese im Rahmenvertrag nach. Grundsätzlich sind Unterbrechungen kein Problem und klar geregelt.
MfG :)
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Unterbrechung länger 4 Wochen sind da kein Problem. Die Begründung ist denke ich rahmenvertagskonform.
was soll den "denke ich rahmenvertragskonform" bedeuten? vier wochen sind zu lang. ganz einfach! bitte keine spekulationen hier verbreiten!
rahmenvertrag mit den GKV´s sieht eindeutig vor, dass zwischen den behandlungen maximal 14 tage liegen dürfen.
in ausnahmefällen darf mit begründung 3 wochen unterbrochen werden. konkret bedeutet das ein großes druckschrift "F" für ferien/urlaub oder ein "K" für krankschreibung (egal ob therapeut oder patient) zu schreiben. und zwar direkt vor das datum der weiterbehandlung nach der unterbrechung.
alles weitere interessiert die kasse nicht. wenn du da drüber bist, dann abbrechen und neues rezept holen lassen.
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Nikolis schrieb:
Jan Herrmann schrieb am 7.9.19 10:41:
Unterbrechung länger 4 Wochen sind da kein Problem. Die Begründung ist denke ich rahmenvertagskonform.
was soll den "denke ich rahmenvertragskonform" bedeuten? vier wochen sind zu lang. ganz einfach! bitte keine spekulationen hier verbreiten!
rahmenvertrag mit den GKV´s sieht eindeutig vor, dass zwischen den behandlungen maximal 14 tage liegen dürfen.
in ausnahmefällen darf mit begründung 3 wochen unterbrochen werden. konkret bedeutet das ein großes druckschrift "F" für ferien/urlaub oder ein "K" für krankschreibung (egal ob therapeut oder patient) zu schreiben. und zwar direkt vor das datum der weiterbehandlung nach der unterbrechung.
alles weitere interessiert die kasse nicht. wenn du da drüber bist, dann abbrechen und neues rezept holen lassen.
in ausnahmefällen darf mit begründung 3 wochen unterbrochen werden.
Also, in meinem RV z.B. steht das so nicht drin. Habe öfters, vor allem in den Sommerferien auch mal 4-6 Wochen Unterbrechung drin.
Außer bei VdeK (und da steht es auch nicht drin mit den 3 Wochen) gibt es ja noch keinen bundeseinheitliche RV. Wie gesagt in BaWü steht bei der AOK (und Logo) auch nix von weiteren 3 Wochen.
edit: @ Ingo und viele andere - ich muss kurz auf Klugscheißermodus, aber es tut mir immer wieder richtig weh:
"lies" und nicht "lese". Ebenso "gib" und nicht "gebe" oder "tritt" und nicht trete. "Nimm" statt "nehme". Du, Ingo, bist ganz sicher nicht der erste, der diesen Fehler macht, aber heute war meine Schmerzgrenze überschritten. Der Imperativ wird hier ständig missbraucht :angry:
Ansonsten inhaltlich :thumbsdown:
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Susulo schrieb:
Nikolis schrieb am 9.9.19 12:50:
in ausnahmefällen darf mit begründung 3 wochen unterbrochen werden.
Also, in meinem RV z.B. steht das so nicht drin. Habe öfters, vor allem in den Sommerferien auch mal 4-6 Wochen Unterbrechung drin.
Außer bei VdeK (und da steht es auch nicht drin mit den 3 Wochen) gibt es ja noch keinen bundeseinheitliche RV. Wie gesagt in BaWü steht bei der AOK (und Logo) auch nix von weiteren 3 Wochen.
edit: @ Ingo und viele andere - ich muss kurz auf Klugscheißermodus, aber es tut mir immer wieder richtig weh:
"lies" und nicht "lese". Ebenso "gib" und nicht "gebe" oder "tritt" und nicht trete. "Nimm" statt "nehme". Du, Ingo, bist ganz sicher nicht der erste, der diesen Fehler macht, aber heute war meine Schmerzgrenze überschritten. Der Imperativ wird hier ständig missbraucht :angry:
Ansonsten inhaltlich :thumbsdown:
Andi
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andi-jo schrieb:
in meinem RV gibt es keinerlei Zeitangaben von drei Wochen (AOK Bayern)
Andi
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PTP schrieb:
AOK Niedersachsen 19 Tg meine ich
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die neue schrieb:
AOK Rheinland 4 Wochen
Unterbrechung länger 4 Wochen sind da kein Problem. Die Begründung ist denke ich rahmenvertagskonform.
was soll den "denke ich rahmenvertragskonform" bedeuten? vier wochen sind zu lang. ganz einfach! bitte keine spekulationen hier verbreiten!
rahmenvertrag mit den GKV´s sieht eindeutig vor, dass zwischen den behandlungen maximal 14 tage liegen dürfen.
in ausnahmefällen darf mit begründung 3 wochen unterbrochen werden. konkret bedeutet das ein großes druckschrift "F" für ferien/urlaub oder ein "K" für krankschreibung (egal ob therapeut oder patient) zu schreiben. und zwar direkt vor das datum der weiterbehandlung nach der unterbrechung.
alles weitere interessiert die kasse nicht. wenn du da drüber bist, dann abbrechen und neues rezept holen lassen.
In der Frage ging es um die AOK in Sachsen, also die AOK Plus für Sachsen und Thüringen. Das ist für mich ein Heimspiel und ich biete jede Wette an. Erst denken, dann posten.
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Jan Herrmann schrieb:
Nikolis schrieb am 9.9.19 12:50:
Jan Herrmann schrieb am 7.9.19 10:41:
Unterbrechung länger 4 Wochen sind da kein Problem. Die Begründung ist denke ich rahmenvertagskonform.
was soll den "denke ich rahmenvertragskonform" bedeuten? vier wochen sind zu lang. ganz einfach! bitte keine spekulationen hier verbreiten!
rahmenvertrag mit den GKV´s sieht eindeutig vor, dass zwischen den behandlungen maximal 14 tage liegen dürfen.
in ausnahmefällen darf mit begründung 3 wochen unterbrochen werden. konkret bedeutet das ein großes druckschrift "F" für ferien/urlaub oder ein "K" für krankschreibung (egal ob therapeut oder patient) zu schreiben. und zwar direkt vor das datum der weiterbehandlung nach der unterbrechung.
alles weitere interessiert die kasse nicht. wenn du da drüber bist, dann abbrechen und neues rezept holen lassen.
In der Frage ging es um die AOK in Sachsen, also die AOK Plus für Sachsen und Thüringen. Das ist für mich ein Heimspiel und ich biete jede Wette an. Erst denken, dann posten.
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Jan Herrmann schrieb:
Unterbrechung länger 4 Wochen sind da kein Problem. Die Begründung ist denke ich rahmenvertagskonform.
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Jan Herrmann schrieb:
Das "denke ich" habe ich so vage geschrieben, da der konkrete Fall Noroviren im Pflegeheim natürlich so im RV nicht drin steht und somit seitens der KK ein Ermessensspielraum bleibt.
Die Kassen wünschen viel Arbeit bitte sehr, gerne.
Das geht bei uns bis zu 3 Rp. für 6 Behandlungen.
Singnatur:
Doch, es gibt sowohl blöde als auch unverschämte Antworten. Vor allem diese ohne Respekt, Distanz und Belehrungen. Sie überzeugen vielmehr durch Nazissmus und Frechheit, und sind themenfremd.
Sie sind grundsätzlich von 3 Personen
_____________________________________
"Es gibt keine dummen Fragen nur dumme Antworten"
Johann Wolfgang von Goethe
...
„Gold und Silber lieb ich so „ Dagobert Duck
Wenn du einen Hammer hast , ist das Verb zu Traktion traktieren
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Gott schrieb:
Wir spitten dann die Rezepte, für jeden Patient gibt es ein 2.
Die Kassen wünschen viel Arbeit bitte sehr, gerne.
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Doch, es gibt sowohl blöde als auch unverschämte Antworten. Vor allem diese ohne Respekt, Distanz und Belehrungen. Sie überzeugen vielmehr durch Nazissmus und Frechheit, und sind themenfremd.
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