Wenn du Lust auf eine neue
Herausforderung hast, dann bist du
bei uns genau richtig. Wir suchen
eine/n Physio, die/der Lust auf
evidenzbasierte, ganzheitliche
Therapie hat und mit Engagement
dabei ist. Wir haben bereits zwei
ganz tolle Praxen in Hamburg haben
nun auch in Wedel, direkt
gegenüber vom Bahnhof, einen
weiteren Standort eröffnet. Es
gibt vier großzügige, helle
Behandlungsräume und einen
KGG-Raum, denn ohne Belastung kein
mehr an Belastbarkeit! Wir
dokumentieren bereits digital ü...
Herausforderung hast, dann bist du
bei uns genau richtig. Wir suchen
eine/n Physio, die/der Lust auf
evidenzbasierte, ganzheitliche
Therapie hat und mit Engagement
dabei ist. Wir haben bereits zwei
ganz tolle Praxen in Hamburg haben
nun auch in Wedel, direkt
gegenüber vom Bahnhof, einen
weiteren Standort eröffnet. Es
gibt vier großzügige, helle
Behandlungsräume und einen
KGG-Raum, denn ohne Belastung kein
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folgendes: Die Syntela (DAVASO) zahlt die Rechnung (von Nov. 2017!!!) bzgl. dreier KK nicht. Ich habe dort vor längerem angerufen, Unterlagen sind eingegangen, ich solle noch ein wenig Geduld haben... Es kam jedoch nichts. Somit habe ich an die betr. Abrechnungsstelle und die KK (per Einschreiben) eine Rechnung zzgl. der 40 € Verzugspauschale nach BGB §288 Abs.5 geschickt. Nach Ablauf der Frist: NICHTS :rage:.
Wie gehe ich jetzt vor? Eine Mahnung (oder insgs. drei?)? Keine Mahnung, sondern gleich Klage erheben, da es sich um Sozialversicherungsrecht handelt???
Ich würde das gerne selber in die Hand nehmen, da ich keine Lust auf hohe Anwaltskosten habe, wo ich am Ende evtl. doch nur drauf zahle. Würde hier viell. der VdK (in dem ich (noch) nicht bin) beraten?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jmd. ein weiteres Vorgehen aufzeigen würde.
Vielen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Mittag alle zusammen,
folgendes: Die Syntela (DAVASO) zahlt die Rechnung (von Nov. 2017!!!) bzgl. dreier KK nicht. Ich habe dort vor längerem angerufen, Unterlagen sind eingegangen, ich solle noch ein wenig Geduld haben... Es kam jedoch nichts. Somit habe ich an die betr. Abrechnungsstelle und die KK (per Einschreiben) eine Rechnung zzgl. der 40 € Verzugspauschale nach BGB §288 Abs.5 geschickt. Nach Ablauf der Frist: NICHTS :rage:.
Wie gehe ich jetzt vor? Eine Mahnung (oder insgs. drei?)? Keine Mahnung, sondern gleich Klage erheben, da es sich um Sozialversicherungsrecht handelt???
Ich würde das gerne selber in die Hand nehmen, da ich keine Lust auf hohe Anwaltskosten habe, wo ich am Ende evtl. doch nur drauf zahle. Würde hier viell. der VdK (in dem ich (noch) nicht bin) beraten?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jmd. ein weiteres Vorgehen aufzeigen würde.
Vielen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende.
Das würden die andersrum auch nicht anders machen.
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stefan 302 schrieb:
Alles dem Anwalt übergeben und Mahnbescheid erstellen lassen.
Das würden die andersrum auch nicht anders machen.
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Xela schrieb:
Das hat mit Sozialrecht nichts zu tun. Ganz normales Schuldrecht / Zivilrecht. Insofern hat sich das mit dem VDK auch erledigt. Ohne Anwalt ist die beste Lösung ein online-Mahnverfahren.
(und lass dich danach nicht mit "wir haben gezahlt, sind nicht mehr im Verzug und deshalb keine €40+Zinsen schuldig" abspeisen. Die Zinsen kannst du erst bei Zahlungseingang abschließend berechnen)
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Papa Alpaka schrieb:
...unwidersprochene Forderungen können eingetrieben werden. Es tut dem Gerichtsvollzieher auch mal gut, an die GKVen herantreten zu dürfen statt ständig Inkassodienst für die GEZ sein zu müssen ;)
(und lass dich danach nicht mit "wir haben gezahlt, sind nicht mehr im Verzug und deshalb keine €40+Zinsen schuldig" abspeisen. Die Zinsen kannst du erst bei Zahlungseingang abschließend berechnen)
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ios 33 schrieb:
Hallo, hast du die Daten digital übermittelt? Oder nur als Papierrechnung eingereicht?
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