Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
In der zentral gelegenen und modern
ausgestatteten Praxis bieten wir
den Kunden eine hochwertige
Betreuung in den Bereichen
Physiotherapie, Rehabilitation,
Prävention und Sport.
Von der Physiotherapie zum
computergestützten
Gesundheitstraining bis hin zur
Aquafitness und Wellness-wir bieten
unseren Kunden ein breites
Leistu...
suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
In der zentral gelegenen und modern
ausgestatteten Praxis bieten wir
den Kunden eine hochwertige
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Physiotherapie, Rehabilitation,
Prävention und Sport.
Von der Physiotherapie zum
computergestützten
Gesundheitstraining bis hin zur
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wie werdet ihr es ab August machen, wenn Patienten noch mit Verordnungen, die mit der alten Praxissoftware einer Arztpraxis ausgestellt wurden, zu euch in die Praxis kommen?
Laut Versorgungsgesetz sollen ab 01.08.2016 ja alle Arztpraxen nur noch mit dieser neuen Software Verordnungen ausstellen dürfen. Also dürfen/müssen wir die Patienten mit Verordnungen alter Software wegschicken?
Werden wirklich alle Arztpraxen ab dem 01.08.2016 diese Software haben, kann ich mir kaum vorstellen, da einige Arztpraxen hier bei uns in der Nähe noch nie etwas davon gehört haben, dass sie neue Praxissoftware benötigen...
Wie ich es mir vorstellen kann, wird von den Krankenkassen keine Verordnung mit alter Software ab dem 01.08.2016 mehr bezahlt, das versuchen wir mit den Ärzten zu besprechen und die Sprechstundenhilfen werden zum Patienten sagen: "Seit dem 01.08.2016 dürfen wir von den Krankenkassen keine Heilmittelverordnungen verschreiben" und viele Patienten werden dies kommentarlos schlucken und zu uns sagen: "Ich kann nicht mehr kommen, Ärzte dürfen nichts mehr verschreiben und selbst kann ich es nicht zahlen."
Aber für Zigaretten und den nächsten Urlaub in den USA haben sie genug Geld.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hi,
wie werdet ihr es ab August machen, wenn Patienten noch mit Verordnungen, die mit der alten Praxissoftware einer Arztpraxis ausgestellt wurden, zu euch in die Praxis kommen?
Laut Versorgungsgesetz sollen ab 01.08.2016 ja alle Arztpraxen nur noch mit dieser neuen Software Verordnungen ausstellen dürfen. Also dürfen/müssen wir die Patienten mit Verordnungen alter Software wegschicken?
Werden wirklich alle Arztpraxen ab dem 01.08.2016 diese Software haben, kann ich mir kaum vorstellen, da einige Arztpraxen hier bei uns in der Nähe noch nie etwas davon gehört haben, dass sie neue Praxissoftware benötigen...
Wie ich es mir vorstellen kann, wird von den Krankenkassen keine Verordnung mit alter Software ab dem 01.08.2016 mehr bezahlt, das versuchen wir mit den Ärzten zu besprechen und die Sprechstundenhilfen werden zum Patienten sagen: "Seit dem 01.08.2016 dürfen wir von den Krankenkassen keine Heilmittelverordnungen verschreiben" und viele Patienten werden dies kommentarlos schlucken und zu uns sagen: "Ich kann nicht mehr kommen, Ärzte dürfen nichts mehr verschreiben und selbst kann ich es nicht zahlen."
Aber für Zigaretten und den nächsten Urlaub in den USA haben sie genug Geld.
Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
Was interessiert es mich, welche Software der Arzt nutzt, solange die Verordnung formal dem amtlichen Muster entspricht und die Angaben darauf stehen, die wir lt. HMR bzw. Rahmenvertrag bei den Kassen abzuliefern haben.
Walli :hushed:
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Diese formellen Fehler, sind das die IKS EX bei WS-Syndrom?! :wink:
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
... Die neue Software soll nur formelle Fehler verhindern...
Diese formellen Fehler, sind das die IKS EX bei WS-Syndrom?! :wink:
Grüße...Gerry
Der Rezeptausdruck soll nur freigegeben werden, wenn alle Felder vollständig und korrekt nach HMR Prüfung ausgefüllt sind.
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morpheus-06 schrieb:
Ich antworte hier mal, Ja
Der Rezeptausdruck soll nur freigegeben werden, wenn alle Felder vollständig und korrekt nach HMR Prüfung ausgefüllt sind.
Seit 2011 sind die Herrschaften, auch seitdem schon mit Hilfe von Software, großteils nicht in der Lage Verordnungen korrekt auszustellen.
Unsere Prüfpflicht bleibt ja unberührt, aber welche Konsequenz ziehen wir dann aus weiterhin falsch ausgestellten Verordnungen?
Welche Konsequenzen ziehen die Kassen bei weiterhin falsch ausgestellten Verordnungen?
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Wollen wir das wirklich glauben? :innocent:
Seit 2011 sind die Herrschaften, auch seitdem schon mit Hilfe von Software, großteils nicht in der Lage Verordnungen korrekt auszustellen.
Unsere Prüfpflicht bleibt ja unberührt, aber welche Konsequenz ziehen wir dann aus weiterhin falsch ausgestellten Verordnungen?
Welche Konsequenzen ziehen die Kassen bei weiterhin falsch ausgestellten Verordnungen?
Grüße...Gerry
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morpheus-06 schrieb:
Für mich ändert sich nicht viel, die Anzahl der falsch ausgestellten Vo. wird zurück gehen und das war's.
Schönes Wochenende
Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
... eventuell könnte auch generell die Zahl der Verordnungen zurück gehen, da diese nicht ausgedruckt werden können, wenn etwas unkorrekt ausgefüllt wurde und so manche Ärzte genervt aufgeben ... alles möglich.
Schönes Wochenende
Gruß Evi
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wenn also diese neue Software Pflicht wird, gibt es keine falsch ausgestellten Verordnungen mehr und die KK würden Verordnungen, die mitalter Software ausgedruckt werden, nicht bezahlen. Vielleicht gibt es eine Übergangszeit vom 1.8. 2016 bis 31.12.2016, aber ab dem 01.01.2017 werden die KK die Verordnungen mit alter Softwareausgedruckt nicht vergüten. Es gibt doch immer wieder neue Gründe, uns die Vergütungen zuverweigern. Wenn es so kommt, wie ich fürchte, werde ich nur noch Verordnungen von der neuen Software ausgestellt annehmen. Die Arztpraxen hatten seit 2004 jetzt genug Zeit, zu lernen, wie man Verordnungen korrekt ausfüllt. Auch die Patienten sind jetzt schon genervt, dass die Rezeptionskräfte nicht in der Lage sind, Verordnungen zu korrigieren und für das nächste mal im PC zu speichern, auch nicht mit schriftlichem Tip, was geändert werden muss. Ich bevorzuge es, dass die neue Software Arzt und Sprechstundenhilfe dazu "zwingt", sich mehr mit dem Heilmittelkatalog zu befassen
Wie kannst du erkennen mit welcher Softwareversion die Vo. ausgedruckt wurde?
Die Kassen vergüten vollständig und korrekt ausgefüllte Vo.'s, die neue Software ist eine Hilfe für mehr korrekte Vo's. Alles andere von dir ist Panikmache. Auch dein 1.8. und der Übergangszeiraum entbehrt jeder Grundlage.
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morpheus-06 schrieb:
"aber ab dem 01.01.2017 werden die KK die Verordnungen mit alter Softwareausgedruckt nicht vergüten. Es gibt doch immer wieder neue Gründe, uns die Vergütungen zuverweigern."
Wie kannst du erkennen mit welcher Softwareversion die Vo. ausgedruckt wurde?
Die Kassen vergüten vollständig und korrekt ausgefüllte Vo.'s, die neue Software ist eine Hilfe für mehr korrekte Vo's. Alles andere von dir ist Panikmache. Auch dein 1.8. und der Übergangszeiraum entbehrt jeder Grundlage.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Die neue Software ist nicht nur eine Hilfe sondern mit ihr ist es nicht mehr möglich, Verordnungen falsch auszustellen. Das würde uns Zeitersparen, die Verordnungen zukontrollieren und korrigieren zu lassen. Das würde auch das Kämpfen mit den KK wg. Unberechtigterweise nicht vergüteter Verordnungen erleichtern. Das wäre doch eineErleichterung für uns und keine Panikmache. Das würde nur Panik in den Arztpraxen verursachen, weil die meisten Sprechstundenhilfen, Probleme haben, eine Verordnung korrekt auszustellen, weil sie sich die letzten 11 Jahre zu wenig mit dem Heilmittelkatalog beschäftigt haben. Neue Softwarepflicht in Arztpraxen=keine falsch ausgestellten Verordnungen= weniger Ärger für uns und Patienten!
Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
... oder ... siehe mein Beitrag vom 16.1.16 11:38
Gruß Evi
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
oder siehe meinen Einstiegsbeitrag
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Tempelritter schrieb:
der Stichtag ist der 01.01.2017. Die Software ist egal, das Rezept muss vollständig und richtig ausgestellt sein. Die neue Software soll nur formelle Fehler verhindern.
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punkt 12
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Informationen zum Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) (Apothekenrecht, Arzthaftung, Berufsrecht, Krankenhausrecht, Medizinrech
punkt 12
Das trifft auf Punkt 12 auch zu. Also viel Wind um nichts.
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morpheus-06 schrieb:
ACHTUNG: Die nachfolgend beantworteten Fragen beruhen auf der jeweils aktuellen Einschätzung der Rechtslage.
Das trifft auf Punkt 12 auch zu. Also viel Wind um nichts.
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morpheus-06 schrieb:
Wo hast du solchen Unsinn her? Da jagt eine Fehlinfo die andere.
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Tempelritter schrieb:
die bleiben weiter handgeschrieben und müssen wie alle Rezepte den HMR / HMK entsprechen, dies sieht die Vereinbarung des GKV Spitzenverbandes zur Diagnosestellung vor.
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lexa schumanski schrieb:
Und was ist mit Handgeschriebenen Rezepten?
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