Wir suchen aufgeweckte, innovative
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Wir sind ein dynamisches Team von
sechs Physiotherapeutinnen mit
verschiedenen Backgrounds von
Sportphysiotherapie,
Manualtherapie, DryNeedling,
CRAFTA, bis zu Beckenbodentraining
... wir sind immer offen für
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Fortschrittliche, aktive und
evidenzbasierte Physiotherapie
stehen für uns im Vordergrund.
Wir bieten die Möglichkeit a...
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gruss mastine
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Mastine schrieb:
hallo nun habe ich eine schöne praxis gefunden,allerdings war dort ein büro drin und ich muss sicherlich einen nutzungsänderungsantrag stellen,bzw der neue vermieter.was ist mit meiner kassenzulassung, also der ik nummer muss ich alles neu einreichen oer reicht die neue adresse? danke für die antworten,
gruss mastine
Falls baurechtlich ein Nutzungsänderungsverfahren durchgeführt werden müsste - wenn bisher zulässiger weise als Büroräume genutzt, wohl eher nicht; auf jeden Fall verlässliche Auskunft bei der zuständigen Baubehörde einholen - , dann wäre dies Angelegenheit des Eigentümers bzw. des Nutzungsberechtigten der Immobilie. In manchen Bundesländern wird mittlerweile über das Baurecht ein barrierefreier Zugang zur Bedingung gemacht.
Nach meiner Einschätzung wirst du dein IK auch nach dem Umzug behalten können, allerdings unter Anzeige der geänderten Daten (vor allem die Anschrift und sonstige eventuelle Veränderungen). Ruf einfach mal bei der zuständigen IK-Vergabestelle in St. Augustin an.
Walli :hushed:
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Mastine schrieb:
ja danke dir muss mir erstmal eine große liste machen lg
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Mastine schrieb:
Ist ein umnutzungsantrag von vorher büro auf praxis immer auch dann nötig wenn die praxis den nötigen bedingungen entsprechen ,ich konnte das aus den zulassungsbedingungen nicht eindeutig erkennen.auch habe ich telefoniert und auch dort sagte man mir ein grundriss würde reichen. damals hatte ich einen antrag gestellt ,bin etwas verwirrt.
Ist ein umnutzungsantrag von vorher büro auf praxis immer auch dann nötig wenn die praxis den nötigen bedingungen entsprechen ,ich konnte das aus den zulassungsbedingungen nicht eindeutig erkennen.auch habe ich telefoniert und auch dort sagte man mir ein grundriss würde reichen. damals hatte ich einen antrag gestellt ,bin etwas verwirrt.
Eine Nutzungsänderung hat nichts mit den Zulassungsbedingungen zur GKV zu tun. Da können ganz andere Auflagen gemacht werden.
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Tempelritter schrieb:
Mastine schrieb am 27.4.17 14:54:
Ist ein umnutzungsantrag von vorher büro auf praxis immer auch dann nötig wenn die praxis den nötigen bedingungen entsprechen ,ich konnte das aus den zulassungsbedingungen nicht eindeutig erkennen.auch habe ich telefoniert und auch dort sagte man mir ein grundriss würde reichen. damals hatte ich einen antrag gestellt ,bin etwas verwirrt.
Eine Nutzungsänderung hat nichts mit den Zulassungsbedingungen zur GKV zu tun. Da können ganz andere Auflagen gemacht werden.
lg schönen 1.mai
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Mastine schrieb:
ok vielen dank an alle ich boxe mich da durch .im moment scheint es so ,das der verwalter alles nach meinen vorstellungen macht ,denn er bekommt natürlich geld dafür ,(makler) läuft fast zu rund .nach meiner vergangenden erfahrung bin ich doch sehr vorsichtig geworden
lg schönen 1.mai
Viel Erfolg!
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RoFo schrieb:
Genieße es und freue dich.
Viel Erfolg!
Ansonsten ist es doch schön, wenn es rund läuft. Manchmal funktioniert etwas super. Viel Glück!
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Laß dir ausnahmlos alles!!! schriftlich bestätigen und verlasse dich nie, nie, niemals auf mündliche Aussagen von wem auch immer.
Ansonsten ist es doch schön, wenn es rund läuft. Manchmal funktioniert etwas super. Viel Glück!
Gruß Britt
Auszug aus dem geltenden Planungsrecht – erhältlich in der Beratungsstelle Bauen.
Bauzeichnungen im Maßstab 1: 100 (Grundrisse, Schnitte und Ansichten), bei Umbauten mit farbiger Darstellung der neuen Bauteile (rot) und der wegfallenden Bauteile (gelb)
Abstandsflächenplan
Baubeschreibung
ggf. Betriebsbeschreibung
Berechnung und zeichnerischer Nachweis der notwendigen Einstellplätze (im Lageplan bzw. Freiflächenplan)
Berechnung der bebauten Fläche und des umbauten Raumes (DIN 277) sowie des Maßes der baulichen Nutzung (GRZ, GFZ) und ggf. Nachweis der Vollgeschosse
Ermittlung des Rohbauwerts bzw. der Herstellungskosten
Standsicherheitsnachweis / Brandschutznachweis, soweit sie gemäß § 65 NBauO erforderlich sind
ausgefüllter Erhebungsbogen (im Original kostenlos in der Beratungsstelle Bauen zu erhalten
ist das bei euch auch sooo umfangreich.ich kann das ja verstehen ,damals musste ich tatsächlich meine praxis umbauen ,aber diesmal könnte ich so einziehen.da mir der vermieter so gute konditionen für einen anmietung gemacht hat ,muss ich diese n umnutzungsantrag selber machen.aber das ist so ok
also ich bin in ns
lg
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Mastine schrieb:
guten morgen ,ein umnutzungsantrag ohne umbaumassnahmen dauert bei uns 3 monate .ich ziehe eignetlich ohne etwas umabuen zu müssen ein ,aber was die alles benötigen ist der wahnsinn .Lageplan, einfach oder qualifiziert (abhängig von der Baumaßnahme) im Maßstab 1: 500 mit Eintragung der geplanten baulichen Anlagen und ggfs. vorhandenen Baulastflächen - den Lageplan bekommen Sie bei der Vermessungs- und Katasterbehörde oder bei allen öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren
Auszug aus dem geltenden Planungsrecht – erhältlich in der Beratungsstelle Bauen.
Bauzeichnungen im Maßstab 1: 100 (Grundrisse, Schnitte und Ansichten), bei Umbauten mit farbiger Darstellung der neuen Bauteile (rot) und der wegfallenden Bauteile (gelb)
Abstandsflächenplan
Baubeschreibung
ggf. Betriebsbeschreibung
Berechnung und zeichnerischer Nachweis der notwendigen Einstellplätze (im Lageplan bzw. Freiflächenplan)
Berechnung der bebauten Fläche und des umbauten Raumes (DIN 277) sowie des Maßes der baulichen Nutzung (GRZ, GFZ) und ggf. Nachweis der Vollgeschosse
Ermittlung des Rohbauwerts bzw. der Herstellungskosten
Standsicherheitsnachweis / Brandschutznachweis, soweit sie gemäß § 65 NBauO erforderlich sind
ausgefüllter Erhebungsbogen (im Original kostenlos in der Beratungsstelle Bauen zu erhalten
ist das bei euch auch sooo umfangreich.ich kann das ja verstehen ,damals musste ich tatsächlich meine praxis umbauen ,aber diesmal könnte ich so einziehen.da mir der vermieter so gute konditionen für einen anmietung gemacht hat ,muss ich diese n umnutzungsantrag selber machen.aber das ist so ok
also ich bin in ns
lg
Bei mir hat das damals der Vermieter bzw sein Architekt gemacht.
Klingt echt sehr umfangreich.
Finde ich toll, dass du uns teilhaben lässt! !!!
Viel Kraft und Spaß!
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RoFo schrieb:
Puhhh..
Bei mir hat das damals der Vermieter bzw sein Architekt gemacht.
Klingt echt sehr umfangreich.
Finde ich toll, dass du uns teilhaben lässt! !!!
Viel Kraft und Spaß!
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Mastine schrieb:
ja ich denke nur das das für euch auch interessant sein kann :)
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W. Stangner schrieb:
Zulassung ist Personen/Betreiber- und auch an die Räumlichkeiten gebunden; also ist bei den Kassen ein "Neuzulassungsverfahren" auf der Basis der aktuellen Rahmenvereinbarungen erforderlich. Die dürften dir als Praxisbetreiber und erfahrener Physio-User bekannt sein.
Falls baurechtlich ein Nutzungsänderungsverfahren durchgeführt werden müsste - wenn bisher zulässiger weise als Büroräume genutzt, wohl eher nicht; auf jeden Fall verlässliche Auskunft bei der zuständigen Baubehörde einholen - , dann wäre dies Angelegenheit des Eigentümers bzw. des Nutzungsberechtigten der Immobilie. In manchen Bundesländern wird mittlerweile über das Baurecht ein barrierefreier Zugang zur Bedingung gemacht.
Nach meiner Einschätzung wirst du dein IK auch nach dem Umzug behalten können, allerdings unter Anzeige der geänderten Daten (vor allem die Anschrift und sonstige eventuelle Veränderungen). Ruf einfach mal bei der zuständigen IK-Vergabestelle in St. Augustin an.
Walli :hushed:
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Gewerberäume und Praxen haben Unterschiede in den Bauordnungen.
Ein Antrag auf Nutzungsänderung sollte immer erfolgen, nur dann kann man sicher sein.
Eine Bekannte von mir ist da ganz böse auf die Nase gefallen.
Das Bauamt hatte ihr den Betrieb untersagt, bis der Antrag mit Auflagen durch war.
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Tempelritter schrieb:
Das ist nicht immer korrekt.
Gewerberäume und Praxen haben Unterschiede in den Bauordnungen.
Ein Antrag auf Nutzungsänderung sollte immer erfolgen, nur dann kann man sicher sein.
Eine Bekannte von mir ist da ganz böse auf die Nase gefallen.
Das Bauamt hatte ihr den Betrieb untersagt, bis der Antrag mit Auflagen durch war.
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C. DBO schrieb:
Bei einer Nutzungsänderung geht es darum, Wohnräume zu gewerblich genutzten Räumen zu machen. Differenzierungen je nach gewerblichem Nutzinhalt sind mir nicht bekannt.
Gesundheit
Gewerbenutzung
Handelsnutzung
Lagerräume
Medizinische Einrichtungen
Soziale Einrichtungen
Wohnen
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Tempelritter schrieb:
Dann solltest du dich mit der Bauordnung der einzelnen Länder beschäftigen. Im Baurecht gibt es einige Unterscheidungen:
Gesundheit
Gewerbenutzung
Handelsnutzung
Lagerräume
Medizinische Einrichtungen
Soziale Einrichtungen
Wohnen
ich habe es gerade durch, Standort Großstadt NRW, 17 Jahre gewerbliche Miete mit gewerblichem Mietvertrag gezahlt, OHNE Nutzungsänderung bei der Stadt, mein Vermieter hat mich 17 Jahre schlichtweg betrogen. Hätte die Stadt davon Kenntnis erlangt, sie hätte mir sofort die Nutzung untersagen können. Regresspflichtig wäre zwar mein Vermieter gewesen, das hätte mir aber noch keine neuen Räume gebracht...
Vor Unterschreiben des Mietvertrages unbedingt beim Bauamt fragen, ob die Räumlichkeiten gewerblich für eine Physiopraxis genutzt werden dürfen.
Alles andere kann arg in die Hose gehen und letztendlich sehr teuer werden, d.h. ohne Nutzungsänderung kann kann die Nutzung jederzeit untersagt werden.
Eine Anfrage beim Bauamt kostet keinen Cent, nur 2 Stunden Zeit!
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Liebe Mastine,
ich habe es gerade durch, Standort Großstadt NRW, 17 Jahre gewerbliche Miete mit gewerblichem Mietvertrag gezahlt, OHNE Nutzungsänderung bei der Stadt, mein Vermieter hat mich 17 Jahre schlichtweg betrogen. Hätte die Stadt davon Kenntnis erlangt, sie hätte mir sofort die Nutzung untersagen können. Regresspflichtig wäre zwar mein Vermieter gewesen, das hätte mir aber noch keine neuen Räume gebracht...
Vor Unterschreiben des Mietvertrages unbedingt beim Bauamt fragen, ob die Räumlichkeiten gewerblich für eine Physiopraxis genutzt werden dürfen.
Alles andere kann arg in die Hose gehen und letztendlich sehr teuer werden, d.h. ohne Nutzungsänderung kann kann die Nutzung jederzeit untersagt werden.
Eine Anfrage beim Bauamt kostet keinen Cent, nur 2 Stunden Zeit!
Gruß von Monique
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Tempelritter hat Recht. Wenn vorher ein Büro in den Räumen war, ist in der Regel für eine Praxis eine Nutzungsänderung notwendig (ich weiß nicht, ob es für alle Bundesländer gilt). Da haben manche schon eine böse Überraschung erlebt.
Gruß Britt
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morpheus-06 schrieb:
Eigene Erfahrung, ich hatte das Problem auch und hab bei der Baubehörde nachfragen müssen. Ohne Prüfung im Rahmen einer Nutzungsänderung war nichts zu machen, die Baubehörde hat das auch gleich an das Gesundheitsamt weitergeleitet wegen der Hygienebestimmungen.
Eigene Erfahrung, ich hatte das Problem auch und hab bei der Baubehörde nachfragen müssen. Ohne Prüfung im Rahmen einer Nutzungsänderung war nichts zu machen, die Baubehörde hat das auch gleich an das Gesundheitsamt weitergeleitet wegen der Hygienebestimmungen.
Absolut korrekt, zudem wird noch nach der Arbeitsstättenverordnung geprüft, so jedenfalls in BaWü und aktuell bei unserem Um-/ Neubau.
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stefan 302 schrieb:
morpheus-06 schrieb am 29.4.17 09:44:
Eigene Erfahrung, ich hatte das Problem auch und hab bei der Baubehörde nachfragen müssen. Ohne Prüfung im Rahmen einer Nutzungsänderung war nichts zu machen, die Baubehörde hat das auch gleich an das Gesundheitsamt weitergeleitet wegen der Hygienebestimmungen.
Absolut korrekt, zudem wird noch nach der Arbeitsstättenverordnung geprüft, so jedenfalls in BaWü und aktuell bei unserem Um-/ Neubau.
Das alles hat nichts mit dem Zulassungsantrag bei den KK zu tun, die auf jeden Fall erfolgen muß.
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Eberhard schrieb:
Was meine Vorschreiber geschrieben haben, ist fast alles richtig. Ein Nutzungsänderungsantrag durch den Vermieter muß fast immer gestellt werden. Bei der Unterschrift des Mietvertrages würde ich darauf dringen mir vom Vermieter die Nutzungsänderungsgenehmigung zeigen zu lassen.
Das alles hat nichts mit dem Zulassungsantrag bei den KK zu tun, die auf jeden Fall erfolgen muß.
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Tempelritter schrieb:
Genau so bei mir, hatte neue Räume im Auge, genutzt als Büro. Auf Anfrage beim Bauamt musste ein Antrag auf Nutzungsänderung gestellt werden. Das Bauamt hat dann Auflagen zur Barrierefreiheit gemacht.
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C. DBO schrieb:
Eine Nutzungsänderung ist nicht notwendig. Gewerberäume sind Gewerberäume. Ich war schon Nachmieterin eines Computerladens, einer Arztpraxis, einer Fahrschule und musste nie einen solchen Antrag stellen. Natürlich musst Du Deine neue Adresse angeben und evt. einen Grundriss der neuen Räume zuzfügen. Das wars dann aber auch schon.
ich bin in einer ähnlichen Situation..Traumimmobilie gefunden , einig mit dem Vermieter..allerdings wurden die Räume vorher als Wohnraum genutzt, der Vermieter ist "entspannt" und würde auch ohne "Nutzungsänderungerlaubnis " an mich vermieten.
Was wäre denn das schlimmste Szenario? Geldstrafe an Vermieter und Nutzungsverbot sprich Schließung der Praxis für mich?
Danke Kollegen
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Tempelritter schrieb:
Sofortige Einstellung der Praxistätigkeit ist eine möglich Konsequenz. Ich würde mich auf so was gar nicht einlassen. Möglicherweise kann der Wohnraum gar nicht umgenutzt werden.
Hätte zu dem Thema auch eine Frage...
Wir planen eine Immobilie in einem kleinen Gewerbepark zu kaufen.
Es war davor ein Einzelhandel und ein MatratzenGeschäft darin.
Wie sieht es mit der Nutzungsänderung aus? Kassenzulassung ist gegeben.
Aber wenn wir es kaufen müssen wir ja alles erledigen und nicht der Vermieter....Also Bauamt etc anfragen.
Hat damit schon jemand Erfahrung? Habe nämlich jetzt bedenken das der Nutzungsänserung nicht zu gestimmt wird und dann? Dauert die wirklich 3 Monate?
Freue mich auf Antworten!
Liebe grüße
Nina
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Nina E-V schrieb:
Hallo!
Hätte zu dem Thema auch eine Frage...
Wir planen eine Immobilie in einem kleinen Gewerbepark zu kaufen.
Es war davor ein Einzelhandel und ein MatratzenGeschäft darin.
Wie sieht es mit der Nutzungsänderung aus? Kassenzulassung ist gegeben.
Aber wenn wir es kaufen müssen wir ja alles erledigen und nicht der Vermieter....Also Bauamt etc anfragen.
Hat damit schon jemand Erfahrung? Habe nämlich jetzt bedenken das der Nutzungsänserung nicht zu gestimmt wird und dann? Dauert die wirklich 3 Monate?
Freue mich auf Antworten!
Liebe grüße
Nina
Ein Antrag auf Nutzungsänderung stellt der Eigentümer / Vermieter.
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morpheus-06 schrieb:
Wie kann eine Kassenzulassung gegeben sein.
Ein Antrag auf Nutzungsänderung stellt der Eigentümer / Vermieter.
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fey schrieb:
Liebe Kollegen,
ich bin in einer ähnlichen Situation..Traumimmobilie gefunden , einig mit dem Vermieter..allerdings wurden die Räume vorher als Wohnraum genutzt, der Vermieter ist "entspannt" und würde auch ohne "Nutzungsänderungerlaubnis " an mich vermieten.
Was wäre denn das schlimmste Szenario? Geldstrafe an Vermieter und Nutzungsverbot sprich Schließung der Praxis für mich?
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