Verändere zusammen mit uns die
Gesundheitswelt von morgen.
In dieser Rolle begleitest du
unsere Coaching Teilnehmer durch
das Kursprogramm und führst
physiotherapeutische Anamnesen
durch. Unsere Physiotherapeuten
halten den Kontakt zu unseren
Teilnehmern und sind gut darin,
diese zur optimalen Gesundheit zu
unterstützen. Das umfasst folgende
Aufgaben:
-Durchführung einer festgelegten
Anamnese
-wöchentliche Beratung durch
Video-Calls zu unseren Teilnehmern
-Erstellung von individuelle...
Gesundheitswelt von morgen.
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-Durchführung einer festgelegten
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Kitane schrieb:
Wir beschäftigen uns schon längere Zeit mit den neuen HMR. Was ist mit den 24 - er Rezepten bei MLD, wir haben Patienten, die schon über Jahre so große Rezepte bekommen auch Neuropatienten. Können die weiter so ausgestellt werden?
Ansonsten gilt jeweils nur noch die Höchstmenge, die im Heilmittelkatalog zugeordnet ist, also wie "im Regelfall" bei der orientierenden Behandlungsmenge.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Zukünftig nur noch, wenn Diagnosen verordnungsrelevant sind, die auf der Diagnoseliste langfristiger Heilmittelbedarf oder besonderer Verordnungsbedarf aufgeführt sind. In diesen Fällen darf die Anzahl auf einer Verordnung 12 x die Frequenz bzw. 12 x dem höchsten Wert einer Frequenzspanne betragen. Die Liste ist derzeit z.B. hier abrufbar: Link
Ansonsten gilt jeweils nur noch die Höchstmenge, die im Heilmittelkatalog zugeordnet ist, also wie "im Regelfall" bei der orientierenden Behandlungsmenge.
Gruß
Nora
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Kitane schrieb:
Danke für die Info, d.h. bei nicht verordnungsrelevanten Diagnosen im er 6-er Verordnungen ?
Gruß
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Herbert schrieb:
Heißt ab Januar nicht nur bei langfristigem Heilmittelbedarf, zB 24er ( früher sofort ausserhalb des Regelfalls benannt), sondern jetzt auch bei ""nur"" besonderem Verordnungsbedarf sofort mit großen VO möglich? Da musste man ja bisher zunächst den Regelfall(entfällt ja), also die angegebene VO-Menge einhalten.
Gruß
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Jeverland schrieb:
Taxierung auf der VO ist nicht mehr notwendig. Läuft alles über die elektronische Abrechnung.
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Klonkrieger schrieb:
Ich bin jetzt erst neu eingestiegen in das Thema. Ganz blöde Frage gleichmal: Auf den alten VO konnte man oben rechts noch eintragen was man für das Rezept bekommt was ja in den neuen VO jetzt irgendwie fehlt. Kann mir das jemand erklären wie das jetzt funktionert?
Ich hab nämlich (noch) keine abrechnungssoftware
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Klonkrieger schrieb:
Aha. Also Rezept ausfüllen und zur abrechnungsstelle schicken wie bisher und die Kasse macht das dann automatisch?
Ich hab nämlich (noch) keine abrechnungssoftware
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Kitane schrieb:
Insgeheim hoffe ich,dass die Kassen uns das leidige Thema abnehmen mit dem Eigenanteil
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