Wir suchen motivierte Menschen, die
Teil unseres Teams werden möchten
und uns dabei unterstützen, dass
unsere Patienten die bestmögliche
Behandlung erhalten.
Aufgabenbereiche:
Wir suchen eine(n) engagierte(n)
Masseur*in mit der
Zusatzqualifikation
Lympdrainage/Ödemtherapie, die
unsere Patienten als Partner in der
Betreuung von verschiedensten
Krankheitsbildern professionell
betreut, begleitet und in der
Therapie unterstützt. Starte jetzt
deine Karriere in unserem Team.
Qualifikatione...
Teil unseres Teams werden möchten
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Qualifikatione...
Ich hatte vor Kurzem eine DRV-Prüfung. Hinsichtlich meines Freien Mitarbeiters 2010 - 2012 (Honorarkraft auf Stundenbasis, Behandlung ausschließlich von Privatpatienten) ergab sich Folgendes:
Die Rechtslage ist unklar. Z. Zt. ist den Prüfern wohl die Entscheidung über Sozialversicherungspflicht oder nicht überlassen, Für beides gibt es Argumente.
Mein Glück war, dass die Mitarbeit schon länger beendet war, der Prüfer hat zu meinen Gunsten entschieden. Lt. seiner Aussage ist das Thema bei der RV heiss, momentan wird's grossenteils (noch) kulant gehandhabt und die Praxisinhaber werden anlässlich der Prüfung auf die Problematik hingewiesen.
Es sei ratsam, bestehende FM-Verträge ggf. zu beenden (und neu zu gestalten).
Ich fragte ihn nach folgendem Modell:
- Vermietung freier Raumkapazität mit Ausstattung zu festgelegten Zeiten (z.B. nachmittags, Samstags)
- FM beantragt eigenes Institutionskennzeichen und Zulassung auf meine (abgenommenen) Praxisräume
- FM hängt eigenes Praxisschild auf, führt eigenen Terminkalender, rechnet selbst ab.
Der Prüfer meint, das geht. Man solle aber unbedingt vorher den Vertrag vorlegen und die Zustimmung der Clearing-Stelle der DRV einholen.
Freundlichen Gruß,
Nele
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nele69 schrieb:
Allen zur Information:
Ich hatte vor Kurzem eine DRV-Prüfung. Hinsichtlich meines Freien Mitarbeiters 2010 - 2012 (Honorarkraft auf Stundenbasis, Behandlung ausschließlich von Privatpatienten) ergab sich Folgendes:
Die Rechtslage ist unklar. Z. Zt. ist den Prüfern wohl die Entscheidung über Sozialversicherungspflicht oder nicht überlassen, Für beides gibt es Argumente.
Mein Glück war, dass die Mitarbeit schon länger beendet war, der Prüfer hat zu meinen Gunsten entschieden. Lt. seiner Aussage ist das Thema bei der RV heiss, momentan wird's grossenteils (noch) kulant gehandhabt und die Praxisinhaber werden anlässlich der Prüfung auf die Problematik hingewiesen.
Es sei ratsam, bestehende FM-Verträge ggf. zu beenden (und neu zu gestalten).
Ich fragte ihn nach folgendem Modell:
- Vermietung freier Raumkapazität mit Ausstattung zu festgelegten Zeiten (z.B. nachmittags, Samstags)
- FM beantragt eigenes Institutionskennzeichen und Zulassung auf meine (abgenommenen) Praxisräume
- FM hängt eigenes Praxisschild auf, führt eigenen Terminkalender, rechnet selbst ab.
Der Prüfer meint, das geht. Man solle aber unbedingt vorher den Vertrag vorlegen und die Zustimmung der Clearing-Stelle der DRV einholen.
Freundlichen Gruß,
Nele
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Tja und jeder Prüfer sieht das anders. Daher arbeiten wird schon seit Anfang der 90er-Jahre nicht mehr mit FM. Ist ja alles nichts neues.
Super Lars,
du warst vor 20 Jahren schon so schlau wie heute. :clap: :clap:
Anfang der 90er-Jahre war die Scheinselbständigkeit des FM noch kein Thema. :confused:
Zudem war zu dieser Zeit der FM nur in Bayern (Ursprung) bekannt. :thumbsdown:
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carotis schrieb:
Lars van Ravenzwaaij schrieb am 19.8.14 22:52:
Tja und jeder Prüfer sieht das anders. Daher arbeiten wird schon seit Anfang der 90er-Jahre nicht mehr mit FM. Ist ja alles nichts neues.
Super Lars,
du warst vor 20 Jahren schon so schlau wie heute. :clap: :clap:
Anfang der 90er-Jahre war die Scheinselbständigkeit des FM noch kein Thema. :confused:
Zudem war zu dieser Zeit der FM nur in Bayern (Ursprung) bekannt. :thumbsdown:
1) Vermietung und Zeitfestlegung? Der Prüfer hat selbst keine Ahnung, dass das gerade die Scheinselbstständigkeit auslöst!
2) Eigenes IK ist möglich (wird verschleudert ohne Prüfung) eigene Zulassung nicht, da das nur über Gesellschaft mit entsprechenden Vertrag möglich!
3) Eigenes "Praxisschild"? Kann man machen, stiftet aber verwirrung unter den Patienten. Suggestion einer eigenen Praxis respektive verwirrung wem die Praxis gehört! Abrechnen nur mit Zulassung was mit Punkt 2 kollidiert!
Das alles kollidiert aber mit der Aussage, dass die Verträge neu gestaltet werden müssten. Das wiederum impliziert, dass mit einer Anpassung alles korrekt sein kann. Wie gut, dass ich weis, dass das geht und sich umsetzen lässt.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Super Prüfer, haste Schwein gehabt!
1) Vermietung und Zeitfestlegung? Der Prüfer hat selbst keine Ahnung, dass das gerade die Scheinselbstständigkeit auslöst!
2) Eigenes IK ist möglich (wird verschleudert ohne Prüfung) eigene Zulassung nicht, da das nur über Gesellschaft mit entsprechenden Vertrag möglich!
3) Eigenes "Praxisschild"? Kann man machen, stiftet aber verwirrung unter den Patienten. Suggestion einer eigenen Praxis respektive verwirrung wem die Praxis gehört! Abrechnen nur mit Zulassung was mit Punkt 2 kollidiert!
Das alles kollidiert aber mit der Aussage, dass die Verträge neu gestaltet werden müssten. Das wiederum impliziert, dass mit einer Anpassung alles korrekt sein kann. Wie gut, dass ich weis, dass das geht und sich umsetzen lässt.
MFG
Meitao
Ich fragte ihn nach folgendem Modell:
- Vermietung freier Raumkapazität mit Ausstattung zu festgelegten Zeiten (z.B. nachmittags, Samstags)
- FM beantragt eigenes Institutionskennzeichen und Zulassung auf meine (abgenommenen) Praxisräume
- FM hängt eigenes Praxisschild auf, führt eigenen Terminkalender, rechnet selbst ab.
Der Prüfer meint, das geht. Man solle aber unbedingt vorher den Vertrag vorlegen und die Zustimmung der Clearing-Stelle der DRV einholen.
1. Mit Institutionskennzeichen und Zulassung ist man selbständiger Vertragspartner der GKV ´en :thumbsdown:
2. Vermietung freier Raumkapazität mit Ausstattung zu festgelegten Zeiten (z.B. nachmittags, Samstags) - :thumbsup:geht nicht
3. Praxisgemeinschaft Eigene Zulassung, eigene IK und Abrechnung mit KK, getrennte Patienten und Kartei, eigenes Risiko.
Vertrag über Miete/Pacht, Unkostenteilung, Ausstieg usw. :thumbsdown:
4.Gemeinschaftspraxis Gemeinsame Zulassung und IK, gemeinsames Patientenklientel und Kartei, gemeinsames wirtschaftliches Risiko :thumbsdown:
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carotis schrieb:
Nele 69 schrieb:
Ich fragte ihn nach folgendem Modell:
- Vermietung freier Raumkapazität mit Ausstattung zu festgelegten Zeiten (z.B. nachmittags, Samstags)
- FM beantragt eigenes Institutionskennzeichen und Zulassung auf meine (abgenommenen) Praxisräume
- FM hängt eigenes Praxisschild auf, führt eigenen Terminkalender, rechnet selbst ab.
Der Prüfer meint, das geht. Man solle aber unbedingt vorher den Vertrag vorlegen und die Zustimmung der Clearing-Stelle der DRV einholen.
1. Mit Institutionskennzeichen und Zulassung ist man selbständiger Vertragspartner der GKV ´en :thumbsdown:
2. Vermietung freier Raumkapazität mit Ausstattung zu festgelegten Zeiten (z.B. nachmittags, Samstags) - :thumbsup:geht nicht
3. Praxisgemeinschaft Eigene Zulassung, eigene IK und Abrechnung mit KK, getrennte Patienten und Kartei, eigenes Risiko.
Vertrag über Miete/Pacht, Unkostenteilung, Ausstieg usw. :thumbsdown:
4.Gemeinschaftspraxis Gemeinsame Zulassung und IK, gemeinsames Patientenklientel und Kartei, gemeinsames wirtschaftliches Risiko :thumbsdown:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Quatsch. Mein Compagnon hat 1984 hier in NRW schon als FM gearbeitet. Und erste Problemen mit Scheinselbständigkei gab es hier tatsächlich schon Ende det 80er/Anfang der 90er. Das haben nicht die Bayern erfunden.
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eim schrieb:
Man kann sich auch selber totschießen :sunglasses:
Das Problem ist uralt! Lediglich in unserer Branche glaubt man, dass es jetzt neu aufgepoppt ist. Lars hat nicht vor 25 Jahren alles besser gewusst. Einige haben nur 25 Jahre im Tiefschlaf verbracht und das Problem ignoriert.
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Jens Uhlhorn schrieb:
Als ich Anfang der 90er meine Praxis übernommen habe, gab es das Problem schon längst. Aus dem Grunde habe ich mich quasi als erste Amtshandlung von den 3 FM meines Vorgängers getrennt und hinterher trotzdem geblutet, weil ich beim Praxisübergang weiter hafte. Hat mich damals 80.000 DM gekostet und einen Haufen Ärger eingebracht.
Das Problem ist uralt! Lediglich in unserer Branche glaubt man, dass es jetzt neu aufgepoppt ist. Lars hat nicht vor 25 Jahren alles besser gewusst. Einige haben nur 25 Jahre im Tiefschlaf verbracht und das Problem ignoriert.
Also Lars, wenn Du keine kooperation mit FM eingehst ist das Dein gutes Recht aber bitte nicht behaupten es sei nicht möglich!
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don schrieb:
Das vieles, sogar sehr vieles in Punkto FM falsch gemacht wird, bedeutet nicht das es keine FM geben darf! Das letzte Urteil hierüber hat viele aufgeschreckt aber es sagt rein garnichts neues aus!
Also Lars, wenn Du keine kooperation mit FM eingehst ist das Dein gutes Recht aber bitte nicht behaupten es sei nicht möglich!
Da Du leider erst hinterher erfährst, ob Du richtig liegst, darfst Du das Risiko eigentlich nicht eingehen.
Die Alternative ist, dass Du uns erklärst, wie es rechtssicher so umgesetzt wird, das kein Gericht der Republik das anders sehen kann.
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Jens Uhlhorn schrieb:
Der Beschluss in Bayern hat doch gezeigt, dass das Risiko ausschließlich beim PI liegt. Die Kollegen hatten nach damaliger Lesart nahezu alles richtig gemacht und sich geradezu vorbildlich verhalten. Trotzdem wurde es von einem Gericht komplett anders gesehen.
Da Du leider erst hinterher erfährst, ob Du richtig liegst, darfst Du das Risiko eigentlich nicht eingehen.
Die Alternative ist, dass Du uns erklärst, wie es rechtssicher so umgesetzt wird, das kein Gericht der Republik das anders sehen kann.
.....
....... aber bitte nicht behaupten es sei nicht möglich!
:tired_face: An welcher Stelle soll ich das behauptet haben?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
don schrieb am 20.8.14 10:50:
.....
....... aber bitte nicht behaupten es sei nicht möglich!
:tired_face: An welcher Stelle soll ich das behauptet haben?
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK :kissing_closed_eyes: aus Hamburg
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JürgenK schrieb:
Hallo carotis, vielleicht lagst Du ja in den 70gern noch im (Frosch)Babyteich, denn da gab es in HH schon FM....
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK :kissing_closed_eyes: aus Hamburg
Hallo carotis, vielleicht lagst Du ja in den 70gern noch im (Frosch)Babyteich, denn da gab es in HH schon FM....
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK :kissing_closed_eyes: aus Hamburg
Interessant zu wissen.
So kommt doch langsam Licht ins Dunkle.
Anfang der 70`ger hat mich mein Vater nicht mehr als Sperma herumgetragen. :smile:
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carotis schrieb:
JürgenK schrieb am 20.8.14 13:27:
Hallo carotis, vielleicht lagst Du ja in den 70gern noch im (Frosch)Babyteich, denn da gab es in HH schon FM....
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK :kissing_closed_eyes: aus Hamburg
Interessant zu wissen.
So kommt doch langsam Licht ins Dunkle.
Anfang der 70`ger hat mich mein Vater nicht mehr als Sperma herumgetragen. :smile:
Im Übrigen arbeite ich nur noch mit Festangestellten, hab auch nicht vor, mir einen Sozius ins Nest zu setzen und kann das Wort "Scheinselbstständigkeit" sogar schreiben. Und gehöre zu einer vermutlich seltenen Spezies, ich mache meine Buchhaltung, Personalwesen, Steuererklärungen seit ca. 30 Jahren ziemlich erfolgreich selbst.
Meitao hat Recht, ich hatte einen guten und fairen Prüfer.
Als ich ihm das oben kurz geschilderte Modell beschrieb, meinte er, das könne gehen, empfahl mir aber auf jeden Fall die Vorab-Prüfung duch die Clearing-Stelle. Gleiches gilt für das -> gedachte Modell!!! <-, dem potentiellen FM (ggf. HP PT) vertraglich (und dokumentiert) ausschließlich die Behandlung von Privatpatienten oder -zahlern zu ermöglichen. Das, lieber Medico, schlösse die bayrische Argumentation, die sich auf die Verantwortung des PI lt. SGB IV stützt, wahrscheinlich aus.
Resumée unseres durchaus freundlichen Gesprächs:
FM ist ein heisses Eisen, die RV, möchte dieses Klientel (genau so wie die Studenten) explizit sozialversicherungspflichtig machen. Die Rechtslage ist jedoch, wenn es sich nicht nachweisbar um Scheinselbstständigkeit handelt, unklar.
Insofern freut sich die RV, wenn sie im SGB eine zieldienliche Formulierung findet und nutzt das auch. Oder ändert bei den kurzfristig Beschäftigten das "Jahr" im Gesetzestext gerad mal auf das "Kalenderjahr". Fällt nicht weiter auf und bringt Knete.
Politisch gäbe es einen Aufstand, würde die FM gesetzlich gekippt. Betroffen wären Kurierdienste, der Eis- und Bofrostmann, Universitätsdozenten und die in der VHS, Erwachsenenbildung, freie Lehrer an den Schulen, frei Arbeitende im Gesundheitswesen wie Anästhesisten, Prophylaxehelferinnen auf Honorarbasis bei Zahnärzten, Psychologen, Praxisvertretungen etc. pp..
Euch fallen bestimmt noch andere ein.
Lassen wir daher bitte die Kaulquappen im Teich und schauen nach Lösungen.
Euch Allen einen schönen Feierabend,
Nele
HP-PT, OP, Dipl.Kffr., BiBu :sunglasses:
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nele69 schrieb:
Ist ja lustig, was ein schlicht als Kollegen-Info gedachter Beitrag so auslöst: bis hin zur Kaulquappendiskussion :blush:!
Im Übrigen arbeite ich nur noch mit Festangestellten, hab auch nicht vor, mir einen Sozius ins Nest zu setzen und kann das Wort "Scheinselbstständigkeit" sogar schreiben. Und gehöre zu einer vermutlich seltenen Spezies, ich mache meine Buchhaltung, Personalwesen, Steuererklärungen seit ca. 30 Jahren ziemlich erfolgreich selbst.
Meitao hat Recht, ich hatte einen guten und fairen Prüfer.
Als ich ihm das oben kurz geschilderte Modell beschrieb, meinte er, das könne gehen, empfahl mir aber auf jeden Fall die Vorab-Prüfung duch die Clearing-Stelle. Gleiches gilt für das -> gedachte Modell!!! <-, dem potentiellen FM (ggf. HP PT) vertraglich (und dokumentiert) ausschließlich die Behandlung von Privatpatienten oder -zahlern zu ermöglichen. Das, lieber Medico, schlösse die bayrische Argumentation, die sich auf die Verantwortung des PI lt. SGB IV stützt, wahrscheinlich aus.
Resumée unseres durchaus freundlichen Gesprächs:
FM ist ein heisses Eisen, die RV, möchte dieses Klientel (genau so wie die Studenten) explizit sozialversicherungspflichtig machen. Die Rechtslage ist jedoch, wenn es sich nicht nachweisbar um Scheinselbstständigkeit handelt, unklar.
Insofern freut sich die RV, wenn sie im SGB eine zieldienliche Formulierung findet und nutzt das auch. Oder ändert bei den kurzfristig Beschäftigten das "Jahr" im Gesetzestext gerad mal auf das "Kalenderjahr". Fällt nicht weiter auf und bringt Knete.
Politisch gäbe es einen Aufstand, würde die FM gesetzlich gekippt. Betroffen wären Kurierdienste, der Eis- und Bofrostmann, Universitätsdozenten und die in der VHS, Erwachsenenbildung, freie Lehrer an den Schulen, frei Arbeitende im Gesundheitswesen wie Anästhesisten, Prophylaxehelferinnen auf Honorarbasis bei Zahnärzten, Psychologen, Praxisvertretungen etc. pp..
Euch fallen bestimmt noch andere ein.
Lassen wir daher bitte die Kaulquappen im Teich und schauen nach Lösungen.
Euch Allen einen schönen Feierabend,
Nele
HP-PT, OP, Dipl.Kffr., BiBu :sunglasses:
habe deinen Beitrag nur überflogen und muss mal wieder sehen wie einfach Sachen behauptet werden über die man nicht genau Bescheid weiß.
Es ist wirklich nur ein Detail: Eismann vertreibt seine Ware mit selbstständigen Mitarbeitern, Bofrost hat alle Verkäufer angestellt.
Ich denke, dass hier im Forum sehr viele Halbwahrheiten und Gerüchte als Fakten verbreitet werden.
Und ob es irgendjemand einmal etwas nützt wenn der Prüfer gemeint hat....?
"Cave quid dicis, quando et cui"(Bedenke, was Du sagst, wann und zu wem)
Grüße
Butthead
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Butthead schrieb:
Hallo Nele,
habe deinen Beitrag nur überflogen und muss mal wieder sehen wie einfach Sachen behauptet werden über die man nicht genau Bescheid weiß.
Es ist wirklich nur ein Detail: Eismann vertreibt seine Ware mit selbstständigen Mitarbeitern, Bofrost hat alle Verkäufer angestellt.
Ich denke, dass hier im Forum sehr viele Halbwahrheiten und Gerüchte als Fakten verbreitet werden.
Und ob es irgendjemand einmal etwas nützt wenn der Prüfer gemeint hat....?
"Cave quid dicis, quando et cui"(Bedenke, was Du sagst, wann und zu wem)
Grüße
Butthead
Lustig worüber du stolperst. Ein Blick im Duden (was ich als nicht-deutsch-Muttersprachler des Öfteren machen muss) lehrt das beide Schreibweisen korrekt sind. :unamused:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
....kann das Wort "Scheinselbstständigkeit" sogar schreiben... .
Lustig worüber du stolperst. Ein Blick im Duden (was ich als nicht-deutsch-Muttersprachler des Öfteren machen muss) lehrt das beide Schreibweisen korrekt sind. :unamused:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Tja und jeder Prüfer sieht das anders. Daher arbeiten wird schon seit Anfang der 90er-Jahre nicht mehr mit FM. Ist ja alles nichts neues.
1. Widerspricht 2 Punkten im Antrag auf Statusfeststellung
2. Dann ist er kein FM mehr sondern Teil einer Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis. Dazu muss alles geändert werden, inkl. einer neuen Zulassung das dann auch dich betrifft.
Der einfach Weg ist der ohne FM und mit Angestellten die Praxis zu betreiben.
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Tempelritter schrieb:
Punkt 1 + 2 fallen schon mal weg, da das so nicht möglich ist.
1. Widerspricht 2 Punkten im Antrag auf Statusfeststellung
2. Dann ist er kein FM mehr sondern Teil einer Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis. Dazu muss alles geändert werden, inkl. einer neuen Zulassung das dann auch dich betrifft.
Der einfach Weg ist der ohne FM und mit Angestellten die Praxis zu betreiben.
>>...Lassen wir daher bitte die Kaulquappen im Teich und schauen nach Lösungen. <<
sehr schön gesagt...so haben die Störche, die ja auch die Kinder bringen, viel Narung um den Transport der selben zu schaffen... :sunglasses: :yum:
MfG
und einen schönen Arbeitstag
JürgenK :kissing_closed_eyes:
PS: was ist bei Dir dieses ...OP,...BiBu..?????
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JürgenK schrieb:
Hallo nele,
>>...Lassen wir daher bitte die Kaulquappen im Teich und schauen nach Lösungen. <<
sehr schön gesagt...so haben die Störche, die ja auch die Kinder bringen, viel Narung um den Transport der selben zu schaffen... :sunglasses: :yum:
MfG
und einen schönen Arbeitstag
JürgenK :kissing_closed_eyes:
PS: was ist bei Dir dieses ...OP,...BiBu..?????
Würde mich mal Interessieren.
Denn auch ein Mitarbeiter der. RV kann , wenn schon ein Bescheid vorliegt, nicht eigenmächtig entscheiden hopp oder top....
Natürlich muss alles genauso im Praxisalltag laufen wie im eingereichten Antrag bei der clearingstelle darstellt wird....
Am besten wäre natürlich der FM hat eigene Angestellte, zB. Bürokraft (Traumfall>
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mario29 schrieb:
Hattest du vorher bei Clearingstelle Prüfung für deine FM eingereicht ?
Würde mich mal Interessieren.
Denn auch ein Mitarbeiter der. RV kann , wenn schon ein Bescheid vorliegt, nicht eigenmächtig entscheiden hopp oder top....
Natürlich muss alles genauso im Praxisalltag laufen wie im eingereichten Antrag bei der clearingstelle darstellt wird....
Am besten wäre natürlich der FM hat eigene Angestellte, zB. Bürokraft (Traumfall>
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