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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Nebenkostenvorauszahlung und tatsächliche Nebenkosten

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Nebenkostenvorauszahlung und tatsächliche Nebenkosten
Es gibt 3 Beiträge
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Maximilian Öller
09.02.2016 12:36
Hallo!

Wir haben im Moment ein großes Problem mit unserem Vermieter der Praxisräume.

Nur kurz zur Situation: ich bin seit 5 Jahren Mieter in einem großen Gebäude im Stadtzentrum und zahle seit Mietbeginn 300€ Nebenkostenvorauszahlung. Jetzt kam vor 2 Wochen die Abrechnung von 2013 mit einer unglaublichen Nachzahlung von 5000€ wegen angeblichen Kosten der Klimaanlage. Die Abrechnung muss angenommen werden , da es eine Verjährung nur bei Wohnungsmieten gibt. Wir haben auch Widerspruch eingelegt und werden nicht zahlen.

Aber: Hat der Vermieter nicht die Pflicht seinem Mieter eine angemessene Vorauszahlung leisten zu lassen und den Mieter nicht 4 Jahre glauben lassen , dass die Vorauszahlung in etwa passt. Und dann kommt eine wahnsinnig hohe Nachzahlung und das erst von 2013. 2014 und 2015 kommen erst noch und werden nicht anders ausschauen.

Uns kommt es im Moment wirklich so vor, als ob man uns in das Gebäude locken wollte und uns bewusst weniger Nebenkosten gesagt hat. Wir hatten auch die Zahlen von dem vorherigen Mieter - auch Physiopraxis , genauso viele Leute, identische Nutzung - und der hat bei 300€ Vorauszahlung ca. 500€ nachgezahlt ( was wenn es rechnerisch so ist auch ok ist)
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Hallo! Wir haben im Moment ein großes Problem mit unserem Vermieter der Praxisräume. Nur kurz zur Situation: ich bin seit 5 Jahren Mieter in einem großen Gebäude im Stadtzentrum und zahle seit Mietbeginn 300€ Nebenkostenvorauszahlung. Jetzt kam vor 2 Wochen die Abrechnung von 2013 mit einer unglaublichen Nachzahlung von 5000€ wegen angeblichen Kosten der Klimaanlage. Die Abrechnung muss angenommen werden , da es eine Verjährung nur bei Wohnungsmieten gibt. Wir haben auch Widerspruch eingelegt und werden nicht zahlen. Aber: Hat der Vermieter nicht die Pflicht seinem Mieter eine angemessene Vorauszahlung leisten zu lassen und den Mieter nicht 4 Jahre glauben lassen , dass die Vorauszahlung in etwa passt. Und dann kommt eine wahnsinnig hohe Nachzahlung und das erst von 2013. 2014 und 2015 kommen erst noch und werden nicht anders ausschauen. Uns kommt es im Moment wirklich so vor, als ob man uns in das Gebäude locken wollte und uns bewusst weniger Nebenkosten gesagt hat. Wir hatten auch die Zahlen von dem vorherigen Mieter - auch Physiopraxis , genauso viele Leute, identische Nutzung - und der hat bei 300€ Vorauszahlung ca. 500€ nachgezahlt ( was wenn es rechnerisch so ist auch ok ist)
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Maximilian Öller schrieb:

Hallo!

Wir haben im Moment ein großes Problem mit unserem Vermieter der Praxisräume.

Nur kurz zur Situation: ich bin seit 5 Jahren Mieter in einem großen Gebäude im Stadtzentrum und zahle seit Mietbeginn 300€ Nebenkostenvorauszahlung. Jetzt kam vor 2 Wochen die Abrechnung von 2013 mit einer unglaublichen Nachzahlung von 5000€ wegen angeblichen Kosten der Klimaanlage. Die Abrechnung muss angenommen werden , da es eine Verjährung nur bei Wohnungsmieten gibt. Wir haben auch Widerspruch eingelegt und werden nicht zahlen.

Aber: Hat der Vermieter nicht die Pflicht seinem Mieter eine angemessene Vorauszahlung leisten zu lassen und den Mieter nicht 4 Jahre glauben lassen , dass die Vorauszahlung in etwa passt. Und dann kommt eine wahnsinnig hohe Nachzahlung und das erst von 2013. 2014 und 2015 kommen erst noch und werden nicht anders ausschauen.

Uns kommt es im Moment wirklich so vor, als ob man uns in das Gebäude locken wollte und uns bewusst weniger Nebenkosten gesagt hat. Wir hatten auch die Zahlen von dem vorherigen Mieter - auch Physiopraxis , genauso viele Leute, identische Nutzung - und der hat bei 300€ Vorauszahlung ca. 500€ nachgezahlt ( was wenn es rechnerisch so ist auch ok ist)

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TheStonie
09.02.2016 12:56
Da bitte einen Fachanwalt kontaktieren!

Meine Meinung auch bei Gewerbemiete wird mittlerweile von den Gerichten die Jahresfrist nach Abrechnungszeitrum benutzt, d.h. dass der VM auch da nicht nach mehr als einem Jahr die Nachzahlung kassieren kann.

Aber gerade bei solch hohen Beträgen immer den Anwalt oder die Rechtsschutz kontaktieren!
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Da bitte einen Fachanwalt kontaktieren! Meine Meinung auch bei Gewerbemiete wird mittlerweile von den Gerichten die Jahresfrist nach Abrechnungszeitrum benutzt, d.h. dass der VM auch da nicht nach mehr als einem Jahr die Nachzahlung kassieren kann. Aber gerade bei solch hohen Beträgen immer den Anwalt oder die Rechtsschutz kontaktieren!
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TheStonie schrieb:

Da bitte einen Fachanwalt kontaktieren!

Meine Meinung auch bei Gewerbemiete wird mittlerweile von den Gerichten die Jahresfrist nach Abrechnungszeitrum benutzt, d.h. dass der VM auch da nicht nach mehr als einem Jahr die Nachzahlung kassieren kann.

Aber gerade bei solch hohen Beträgen immer den Anwalt oder die Rechtsschutz kontaktieren!

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Britt
09.02.2016 13:00
Das solltest du unbedingt vom Mieterbund prüfen lassen. Erfahrungsgemäß ist jede 2 und 3 Nebenkostenabrechnung (auch im privaten Bereich) falsch und Vermieter legen oft Dinge auf den Mieter um, die sie gar nicht dürfen. Der Mieterbund wirft da nur einen Blick drauf und sieht, was falsch und was richtig ist. Mir haben die schon sehr viel Geld erspart.

Gruß Britt
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Das solltest du unbedingt vom Mieterbund prüfen lassen. Erfahrungsgemäß ist jede 2 und 3 Nebenkostenabrechnung (auch im privaten Bereich) falsch und Vermieter legen oft Dinge auf den Mieter um, die sie gar nicht dürfen. Der Mieterbund wirft da nur einen Blick drauf und sieht, was falsch und was richtig ist. Mir haben die schon sehr viel Geld erspart. Gruß Britt
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Britt schrieb:

Das solltest du unbedingt vom Mieterbund prüfen lassen. Erfahrungsgemäß ist jede 2 und 3 Nebenkostenabrechnung (auch im privaten Bereich) falsch und Vermieter legen oft Dinge auf den Mieter um, die sie gar nicht dürfen. Der Mieterbund wirft da nur einen Blick drauf und sieht, was falsch und was richtig ist. Mir haben die schon sehr viel Geld erspart.

Gruß Britt



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