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Neues Thema
nebenkostenabrechnung der praxismiete
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Mastine
21.12.2014 14:58
hallo
laut meiner nebenkostenabrechnung gewerbe ,fallen verwaltungsgebühren an ,(so habe ich es genau aus der rechnung übernommen) da ich aber damals beim vertragsabschluss bekanntgegeben habe das wir freiberufler sind und weisungsgebunden sind wurde dieses berücksichtig,jedoch tauchen immer wieder diese gebühren in der abrechnung auf die ich schon die ganze zeit bezahle,ist das nun richtig oder nicht.
vielen dank
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hallo laut meiner nebenkostenabrechnung gewerbe ,fallen verwaltungsgebühren an ,(so habe ich es genau aus der rechnung übernommen) da ich aber damals beim vertragsabschluss bekanntgegeben habe das wir freiberufler sind und weisungsgebunden sind wurde dieses berücksichtig,jedoch tauchen immer wieder diese gebühren in der abrechnung auf die ich schon die ganze zeit bezahle,ist das nun richtig oder nicht. vielen dank
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Mastine schrieb:

hallo
laut meiner nebenkostenabrechnung gewerbe ,fallen verwaltungsgebühren an ,(so habe ich es genau aus der rechnung übernommen) da ich aber damals beim vertragsabschluss bekanntgegeben habe das wir freiberufler sind und weisungsgebunden sind wurde dieses berücksichtig,jedoch tauchen immer wieder diese gebühren in der abrechnung auf die ich schon die ganze zeit bezahle,ist das nun richtig oder nicht.
vielen dank

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ali
21.12.2014 15:42
was haben Verwaltungsgebühren mit Deiner Freiberuflichkeit zu tun :unamused:
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was haben Verwaltungsgebühren mit Deiner Freiberuflichkeit zu tun :unamused:
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ali schrieb:

was haben Verwaltungsgebühren mit Deiner Freiberuflichkeit zu tun :unamused:

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Erich
21.12.2014 16:10
Verwaltungsgebühren sind nur auf den Mieter umlegbar, wenn es im Mietvertrag vereinbart wurde., ansonsten sind diese vom Vermieter zu tragen. ( Nicht umlegbare Kosten ) . Das ganze hat aber mit deiner Freiberuflichkeit überhaupt nichts zu tun, sondern eine Sache des Mietrechts

Gruß erich
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Verwaltungsgebühren sind nur auf den Mieter umlegbar, wenn es im Mietvertrag vereinbart wurde., ansonsten sind diese vom Vermieter zu tragen. ( Nicht umlegbare Kosten ) . Das ganze hat aber mit deiner Freiberuflichkeit überhaupt nichts zu tun, sondern eine Sache des Mietrechts Gruß erich
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Erich schrieb:

Verwaltungsgebühren sind nur auf den Mieter umlegbar, wenn es im Mietvertrag vereinbart wurde., ansonsten sind diese vom Vermieter zu tragen. ( Nicht umlegbare Kosten ) . Das ganze hat aber mit deiner Freiberuflichkeit überhaupt nichts zu tun, sondern eine Sache des Mietrechts

Gruß erich

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Körnchen
21.12.2014 16:46
Hallo, mastine,

das Problem hatte ich mit meinem ehemaligen Vermieter auch. Ich habe lange Zeit auch diese Kosten auf der Nebenkostenabrechnung gehabt und sie im treuen Glauben bezahlt. Nach Rücksprache mit dem Mieterschutzbund habe ich die Zahlung verweigert. Diese Nebenkosten sind bei Gewerbemietern nur ansetzbar, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart sind. Bei privaten Mietverträgen sind sie lt. Aussage des Mieterschutzbundes überhaupt nicht erlaubt. Inzwischen habe eigene Räume!

LG Andreas
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Hallo, mastine, das Problem hatte ich mit meinem ehemaligen Vermieter auch. Ich habe lange Zeit auch diese Kosten auf der Nebenkostenabrechnung gehabt und sie im treuen Glauben bezahlt. Nach Rücksprache mit dem Mieterschutzbund habe ich die Zahlung verweigert. Diese Nebenkosten sind bei Gewerbemietern nur ansetzbar, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart sind. Bei privaten Mietverträgen sind sie lt. Aussage des Mieterschutzbundes überhaupt nicht erlaubt. Inzwischen habe eigene Räume! LG Andreas
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TheStonie
21.12.2014 18:58
Bei Gewerbemieten ist fast alles Erlaubt umzulegen, solange es im Vertrag steht...
also Verträge studieren und dann zur Not RA fragen.

Und nur weil der Mieterschutz bund das sagt, gilt das nicht automatisch für Gewerbemiete.
Der Vermieter kann allerdings nur die Kosten für die "Miet"Verwaltung umlegen, sofern er es nicht selbst macht. DIe Kosten des Verwalters für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums kann er glaub ich nicht umlegen.
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• Wonderwoman
Bei Gewerbemieten ist fast alles Erlaubt umzulegen, solange es im Vertrag steht... also Verträge studieren und dann zur Not RA fragen. Und nur weil der Mieterschutz bund das sagt, gilt das nicht automatisch für Gewerbemiete. Der Vermieter kann allerdings nur die Kosten für die "Miet"Verwaltung umlegen, sofern er es nicht selbst macht. DIe Kosten des Verwalters für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums kann er glaub ich nicht umlegen.
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TheStonie schrieb:

Bei Gewerbemieten ist fast alles Erlaubt umzulegen, solange es im Vertrag steht...
also Verträge studieren und dann zur Not RA fragen.

Und nur weil der Mieterschutz bund das sagt, gilt das nicht automatisch für Gewerbemiete.
Der Vermieter kann allerdings nur die Kosten für die "Miet"Verwaltung umlegen, sofern er es nicht selbst macht. DIe Kosten des Verwalters für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums kann er glaub ich nicht umlegen.

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Wonderwoman
21.12.2014 20:03
LOL... Mieterschutzbund ist gut.
In der Regel hast Du einen Gewerbemietvertrag. Da zählt alles was im Mietvertrag vereinbart wurde und das ist nicht vergleichbar mit einem Mietvertrag für Wohnraum.
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LOL... Mieterschutzbund ist gut. In der Regel hast Du einen Gewerbemietvertrag. Da zählt alles was im Mietvertrag vereinbart wurde und das ist nicht vergleichbar mit einem Mietvertrag für Wohnraum.
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Wonderwoman schrieb:

LOL... Mieterschutzbund ist gut.
In der Regel hast Du einen Gewerbemietvertrag. Da zählt alles was im Mietvertrag vereinbart wurde und das ist nicht vergleichbar mit einem Mietvertrag für Wohnraum.

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eim
21.12.2014 20:26
Was soll deine Miete mit deiner Freiberuflichen Tätigkeit und dem Weisunggebunden sein zu tun haben ????????
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Was soll deine Miete mit deiner Freiberuflichen Tätigkeit und dem Weisunggebunden sein zu tun haben ????????
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eim schrieb:

Was soll deine Miete mit deiner Freiberuflichen Tätigkeit und dem Weisunggebunden sein zu tun haben ????????

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Körnchen
22.12.2014 23:19
Selbstverständlich galt meine Aussage für meine Praxisräume.
Allerdings weiß ich nicht, wie Dein LOL über den Mieterschutzbund zu verstehen ist??? Selbstverständlich gibt der Mieterschutzbund auch für Gewerbemieter Auskunft und Rechtshilfe! Wenn Du meinst, für alles einen RA bezahlen zu wollen... :thumbsup: :confused:

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
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Selbstverständlich galt meine Aussage für meine Praxisräume. Allerdings weiß ich nicht, wie Dein LOL über den Mieterschutzbund zu verstehen ist??? Selbstverständlich gibt der Mieterschutzbund auch für Gewerbemieter Auskunft und Rechtshilfe! Wenn Du meinst, für alles einen RA bezahlen zu wollen... :thumbsup: :confused: Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
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Körnchen schrieb:

Selbstverständlich galt meine Aussage für meine Praxisräume.
Allerdings weiß ich nicht, wie Dein LOL über den Mieterschutzbund zu verstehen ist??? Selbstverständlich gibt der Mieterschutzbund auch für Gewerbemieter Auskunft und Rechtshilfe! Wenn Du meinst, für alles einen RA bezahlen zu wollen... :thumbsup: :confused:

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

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Körnchen
22.12.2014 23:30
Ich kann Deinen Ausführungen nicht ganz folgen. Erst stimmst Du meiner Aussage zu, um Ihr dann gleich zu widersprechen :confused:
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Ich kann Deinen Ausführungen nicht ganz folgen. Erst stimmst Du meiner Aussage zu, um Ihr dann gleich zu widersprechen :confused:
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Körnchen schrieb:

Ich kann Deinen Ausführungen nicht ganz folgen. Erst stimmst Du meiner Aussage zu, um Ihr dann gleich zu widersprechen :confused:

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Körnchen schrieb:

Hallo, mastine,

das Problem hatte ich mit meinem ehemaligen Vermieter auch. Ich habe lange Zeit auch diese Kosten auf der Nebenkostenabrechnung gehabt und sie im treuen Glauben bezahlt. Nach Rücksprache mit dem Mieterschutzbund habe ich die Zahlung verweigert. Diese Nebenkosten sind bei Gewerbemietern nur ansetzbar, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart sind. Bei privaten Mietverträgen sind sie lt. Aussage des Mieterschutzbundes überhaupt nicht erlaubt. Inzwischen habe eigene Räume!

LG Andreas

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Helmut Fromberger
21.12.2014 22:55
Du bist keine Privatperson. Also gewerblicher Mieter.
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Du bist keine Privatperson. Also gewerblicher Mieter.
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Mastine
21.12.2014 23:29
danke euch ich habe das oben etwas falsch beschrieben ,es ging allein darum das ich nicht umsatzsteuerpflichtig bin und somit keine gewerbesteuer bezahle.
lg
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danke euch ich habe das oben etwas falsch beschrieben ,es ging allein darum das ich nicht umsatzsteuerpflichtig bin und somit keine gewerbesteuer bezahle. lg
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Mastine schrieb:

danke euch ich habe das oben etwas falsch beschrieben ,es ging allein darum das ich nicht umsatzsteuerpflichtig bin und somit keine gewerbesteuer bezahle.
lg

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Wonderwoman
22.12.2014 09:38
1. Eine Umsatzsteuerpflicht hat nichts mit Gewerbesteuer zu tun
2. Gewerbesteuer hat nichts mit irgendeinem Mietvertrag zu tun

Also lautet sie Frage... Wie ist Deine genaue Frage? Bisher empfinde ich es ein wenig verwirrend...
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1. Eine Umsatzsteuerpflicht hat nichts mit Gewerbesteuer zu tun 2. Gewerbesteuer hat nichts mit irgendeinem Mietvertrag zu tun Also lautet sie Frage... Wie ist Deine genaue Frage? Bisher empfinde ich es ein wenig verwirrend...
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Wonderwoman schrieb:

1. Eine Umsatzsteuerpflicht hat nichts mit Gewerbesteuer zu tun
2. Gewerbesteuer hat nichts mit irgendeinem Mietvertrag zu tun

Also lautet sie Frage... Wie ist Deine genaue Frage? Bisher empfinde ich es ein wenig verwirrend...

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TheStonie
22.12.2014 10:40
Dass du nicht Umsatzsteuerpflichtig bist, hat höchstens was damit zu tun, dass der Vermieter keine Umsatzsteuer auf die MIete+NK berechnen darf. Aber an sonsten hat es keine Auswirkung.
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Dass du nicht Umsatzsteuerpflichtig bist, hat höchstens was damit zu tun, dass der Vermieter keine Umsatzsteuer auf die MIete+NK berechnen darf. Aber an sonsten hat es keine Auswirkung.
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TheStonie schrieb:

Dass du nicht Umsatzsteuerpflichtig bist, hat höchstens was damit zu tun, dass der Vermieter keine Umsatzsteuer auf die MIete+NK berechnen darf. Aber an sonsten hat es keine Auswirkung.

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W. Stangner
22.12.2014 17:20
Hallo Stonie,
warum soll ein (gewerblicher) Vermieter nicht MwSt verlangen können?? Je nachdem, welchen Umsatz er als Vermieter erwirtschaftet bzw. er von der Kleinunternehmeroption Gebrauch gemacht und sich die MwSt beim Immobilienbau hat erstatten lassen. Und dann ist es unerheblich, ob der Mieter selbst umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht.

Walli :hushed:
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Hallo Stonie, warum soll ein (gewerblicher) Vermieter nicht MwSt verlangen können?? Je nachdem, welchen Umsatz er als Vermieter erwirtschaftet bzw. er von der Kleinunternehmeroption Gebrauch gemacht und sich die MwSt beim Immobilienbau hat erstatten lassen. Und dann ist es unerheblich, ob der Mieter selbst umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht. Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:

Hallo Stonie,
warum soll ein (gewerblicher) Vermieter nicht MwSt verlangen können?? Je nachdem, welchen Umsatz er als Vermieter erwirtschaftet bzw. er von der Kleinunternehmeroption Gebrauch gemacht und sich die MwSt beim Immobilienbau hat erstatten lassen. Und dann ist es unerheblich, ob der Mieter selbst umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht.

Walli :hushed:

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TheStonie
22.12.2014 18:17
MIete ist erstmal Umsatzsteuerbefreit. (ausnahme unter 6 Monaten, da sind es 7% MwSt, also Hotels etc.)
Wenn der Mieter (nahezu) ausschließlich Umsatzsteuerpflichtige Umsätze erbringt dann KANN der Vermieter die Umsatzsteuer auf die Kaltmiete und die Nebenkosten draufschlagen (und ausweisen). Das sogenannte Optionsrecht.
Das Geht nur, wenn der Vermieter die USt abführt, und der Mieter sich die Vorsteuer auch ziehen kann.
Wenn der Mieter aber wie die Physios hauptsächlich Umsatzsteuerbefreite Umsätze erbringt, dann führt in der Regel die Umsatzsteuerbefreiung des Mieters zu der Nicht-Abzugsfähigkeit der VOrsteuer in der Miete & NK, die damit dem Gesetz entgegen steht. Das heißt der Vermieter läuft hier Gefahr draufzuzahlen, da er dem Mieter die zu unrecht verlangte VOrsteuer erstatten muss, aber trotzdem die ausgewiesene Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss.
Daher steht in den Mietverträgen mit Umsatzsteuer immer drin, dass der Mieter nur Umsatzsteuerpflichtige Umsätze erbringen darf, was ein Physio nicht kann.

Wer es genau wissen will, sollte aber bitte den Steuerberater seiner Wahl fragen, da ich keiner bin und dies hier im Zweifelsfall immer nur meine Meinung darstellt, und keine Beratung darstellt.
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MIete ist erstmal Umsatzsteuerbefreit. (ausnahme unter 6 Monaten, da sind es 7% MwSt, also Hotels etc.) Wenn der Mieter (nahezu) ausschließlich Umsatzsteuerpflichtige Umsätze erbringt dann KANN der Vermieter die Umsatzsteuer auf die Kaltmiete und die Nebenkosten draufschlagen (und ausweisen). Das sogenannte Optionsrecht. Das Geht nur, wenn der Vermieter die USt abführt, und der Mieter sich die Vorsteuer auch ziehen kann. Wenn der Mieter aber wie die Physios hauptsächlich Umsatzsteuerbefreite Umsätze erbringt, dann führt in der Regel die Umsatzsteuerbefreiung des Mieters zu der Nicht-Abzugsfähigkeit der VOrsteuer in der Miete & NK, die damit dem Gesetz entgegen steht. Das heißt der Vermieter läuft hier Gefahr draufzuzahlen, da er dem Mieter die zu unrecht verlangte VOrsteuer erstatten muss, aber trotzdem die ausgewiesene Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss. Daher steht in den Mietverträgen mit Umsatzsteuer immer drin, dass der Mieter nur Umsatzsteuerpflichtige Umsätze erbringen darf, was ein Physio nicht kann. Wer es genau wissen will, sollte aber bitte den Steuerberater seiner Wahl fragen, da ich keiner bin und dies hier im Zweifelsfall immer nur meine Meinung darstellt, und keine Beratung darstellt.
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TheStonie schrieb:

MIete ist erstmal Umsatzsteuerbefreit. (ausnahme unter 6 Monaten, da sind es 7% MwSt, also Hotels etc.)
Wenn der Mieter (nahezu) ausschließlich Umsatzsteuerpflichtige Umsätze erbringt dann KANN der Vermieter die Umsatzsteuer auf die Kaltmiete und die Nebenkosten draufschlagen (und ausweisen). Das sogenannte Optionsrecht.
Das Geht nur, wenn der Vermieter die USt abführt, und der Mieter sich die Vorsteuer auch ziehen kann.
Wenn der Mieter aber wie die Physios hauptsächlich Umsatzsteuerbefreite Umsätze erbringt, dann führt in der Regel die Umsatzsteuerbefreiung des Mieters zu der Nicht-Abzugsfähigkeit der VOrsteuer in der Miete & NK, die damit dem Gesetz entgegen steht. Das heißt der Vermieter läuft hier Gefahr draufzuzahlen, da er dem Mieter die zu unrecht verlangte VOrsteuer erstatten muss, aber trotzdem die ausgewiesene Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss.
Daher steht in den Mietverträgen mit Umsatzsteuer immer drin, dass der Mieter nur Umsatzsteuerpflichtige Umsätze erbringen darf, was ein Physio nicht kann.

Wer es genau wissen will, sollte aber bitte den Steuerberater seiner Wahl fragen, da ich keiner bin und dies hier im Zweifelsfall immer nur meine Meinung darstellt, und keine Beratung darstellt.

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Helmut Fromberger schrieb:

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