Physiotherapeut/in (w/m/d) für
Praxis in Frankfurt/Main gesucht
Haben Sie Lust, mit uns
zusammenzuarbeiten? In einer
kleinen, feinen Praxis für
Physiotherapie in
Frankfurt-Sachsenhausen?
Unsere Schwerpunkte liegen in den
Bereichen Orthopädie,
Kieferorthopädie, Neurologie und
postoperative Nachsorge. Ein
Kontingent an Terminen halten wir
für Akutpatienten vor. Mit viel
Freude unterstützen wir außerdem
die Mitarbeiter/innen eines großen
italienischen Süßwarenherstellers
dabei, fit un...
Praxis in Frankfurt/Main gesucht
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Physiotherapie in
Frankfurt-Sachsenhausen?
Unsere Schwerpunkte liegen in den
Bereichen Orthopädie,
Kieferorthopädie, Neurologie und
postoperative Nachsorge. Ein
Kontingent an Terminen halten wir
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ich bin 20 h pro Woche unbefristet als Physio angestellt und möchte nun nebenberuflich für ca. 4-6 Wochenstunden ein Kleingewerbe zwecks Wellnessmassagen eröffnen und dafür in einer Massagepraxis als Untermieterin in mit einziehen. Ohne Rezept und somit auch nicht freiberuflich.
Falle ich dann unter die DRV-Pflicht, obwohl ich hauptberuflich versichert bin???
Meine Steuerberaterin ist sich da auch unsicher und sieht die Gefahr der Scheinselbständigkeit. Obwohl ich dabei voraussichtlich weniger Umsatz als beim Nettolohn dazuverdienen werde...
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pt ani schrieb:
Ist das wirklich eine Steuerberaterin? Klingt etwas unglaubhaft. Wenn es tatsächlich so ist, dann nimm die Beine in die Hand.
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Brittadeckchen schrieb:
Hallöchen!
ich bin 20 h pro Woche unbefristet als Physio angestellt und möchte nun nebenberuflich für ca. 4-6 Wochenstunden ein Kleingewerbe zwecks Wellnessmassagen eröffnen und dafür in einer Massagepraxis als Untermieterin in mit einziehen. Ohne Rezept und somit auch nicht freiberuflich.
Falle ich dann unter die DRV-Pflicht, obwohl ich hauptberuflich versichert bin???
Meine Steuerberaterin ist sich da auch unsicher und sieht die Gefahr der Scheinselbständigkeit. Obwohl ich dabei voraussichtlich weniger Umsatz als beim Nettolohn dazuverdienen werde...
Wieso solltest Du, wenn Du ein Gewerbe anmeldest, "scheinselbständig" sein?? Wieso solltest Du, wenn Du ein Gewerbe anmeldest, DRV-pflichtig sein??
Die Dame scheint recht wenig Ahnung zu haben. Von ihr möchte ich nicht steuerlich betreut werden .....
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die neue schrieb:
ähm..... wechsel mal besser die Steuerberaterin!
Wieso solltest Du, wenn Du ein Gewerbe anmeldest, "scheinselbständig" sein?? Wieso solltest Du, wenn Du ein Gewerbe anmeldest, DRV-pflichtig sein??
Die Dame scheint recht wenig Ahnung zu haben. Von ihr möchte ich nicht steuerlich betreut werden .....
Aber ansonsten kann ich mich dem nur anschliessen was vorher geschrieben wurde.Du solltest die Steuerberaterin wechseln wenn sie so etwas nicht richtig beantworten kann. Ansonsten kannst du aber auch mal Googeln unter Scheinselbstständigkeit und auch unter Freiberufler
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Brittadeckchen schrieb:
Ok. Und diejenigen, die keine Berufsausbildung haben und Massieren z.B. in einem Kurs gelernt haben, sind dann keine Freiberufler sondern lediglich Gewerbetreibende?
Und nach meinem Kenntnisstand sind nur Physios, die auf Rezept arbeiten in der DRV pflichversichert. Gewerbetreibende mit Wellness eben nicht.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@Brittadeckchen so ist es!
Und nach meinem Kenntnisstand sind nur Physios, die auf Rezept arbeiten in der DRV pflichversichert. Gewerbetreibende mit Wellness eben nicht.
Gruß von Monique
Ja, ggf. Pflichtmitglied in einer Kammer und ab 22 000 € Umsatz im Jahr umsatzsteuerpflichtig. Einfacher wäre es, du würdest den HP PT machen und deinen "Kunden" HP-Rechnungen über medizinische Leistungen schreiben.
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nele69 schrieb:
@Brittadeckchen
Ja, ggf. Pflichtmitglied in einer Kammer und ab 22 000 € Umsatz im Jahr umsatzsteuerpflichtig. Einfacher wäre es, du würdest den HP PT machen und deinen "Kunden" HP-Rechnungen über medizinische Leistungen schreiben.
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eim schrieb:
Auch als Masseurin bist du Freiberuflerin.Aber wenn du monatlich nicht mehr als die 520 € verdienst dann brauchst du auch keine Rentenversicherung zahlen.
Aber ansonsten kann ich mich dem nur anschliessen was vorher geschrieben wurde.Du solltest die Steuerberaterin wechseln wenn sie so etwas nicht richtig beantworten kann. Ansonsten kannst du aber auch mal Googeln unter Scheinselbstständigkeit und auch unter Freiberufler
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Brittadeckchen schrieb:
Ok, Danke für eure Beiträge.
Ist es sehr schwer, die Buchhaltung sowie die Gewinn-Überschuß-Ermittlung (plus dazuzgehörige Einkommenssteuererklärung) für ein nebenberufliches Kleingewerbe mit wenigen Tausend Eure Umsatz selber zu erstellen?
Welches Programm könnt ihr dafür empfehlen?
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Ist es sehr schwer, die Buchhaltung sowie die Gewinn-Überschuß-Ermittlung (plus dazuzgehörige Einkommenssteuererklärung) für ein nebenberufliches Kleingewerbe mit wenigen Tausend Eure Umsatz selber zu erstellen?
Welches Programm könnt ihr dafür empfehlen?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Brittadeckchen schrieb am 20.01.2023 18:32 Uhr:Apropos Steuerberater: Nö, ich nutze dafür taxpool EUR. Ist günstig und hat alles was du brauchst. Aber, eine Gewerbe-Steuererklärung ist nicht das gleiche wie die private Steuererklärung. Dass soll dir bewusst sein. Und da solltest du dich, zumindest einmalig, die Hilfe eines Steuerberaters bedienen.
Ist es sehr schwer, die Buchhaltung sowie die Gewinn-Überschuß-Ermittlung (plus dazuzgehörige Einkommenssteuererklärung) für ein nebenberufliches Kleingewerbe mit wenigen Tausend Eure Umsatz selber zu erstellen?
Welches Programm könnt ihr dafür empfehlen?
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eim schrieb:
Also Wiso bzw.buhl haben auch ein gutes Programm
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pt ani schrieb:
@eim Das nehme ich auch seit Jahren für EÜR und Einkommenssteuerklärung. Sehr bedienerfreundlich.
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Brittadeckchen schrieb:
Apropos Steuerberater:
Ist es sehr schwer, die Buchhaltung sowie die Gewinn-Überschuß-Ermittlung (plus dazuzgehörige Einkommenssteuererklärung) für ein nebenberufliches Kleingewerbe mit wenigen Tausend Eure Umsatz selber zu erstellen?
Welches Programm könnt ihr dafür empfehlen?
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Brittadeckchen schrieb:
Danke für eure Tips! Puh, da gibt es ja wirklich viele Anbieter auf dem Markt...
Wenn ich dieses anmelde, sollte ja lt. Gewerbeamt die Tätigkeit aus dem Namen hervorgehen.
Beispiel: Tischlerei Max Mustermann.
Dürfte ich mich z.B. "Klassische Massage Gerda Mustermann nennen", wenn ich als Physio Wellnessmassagen im Kleingewerbe verkaufe oder geht dann nur "Wellnessmassage/Entspannungsmassage Gerda Mustermann"?
Denn Klassische Massage ist ja Teil eines Berufes bzw. einer Ausbildung...
(Warum ist das eigentlich alles so kompliziert???)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Brittadeckchen Hmmm, du darfst jegliche Phantasienamen für ein Gewerbe verwenden, dem sind keine Grenzen gesetzt. Bei der Gewerbeanmeldung ist zwar der Zweck des Gewerbes gesondert du beschreiben, das muss aber nicht aus dem Namen des Gewerbes direkt hervorgehen.
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Brittadeckchen schrieb:
Ich hätte noch eine Frage zum Kleingewerbe:
Wenn ich dieses anmelde, sollte ja lt. Gewerbeamt die Tätigkeit aus dem Namen hervorgehen.
Beispiel: Tischlerei Max Mustermann.
Dürfte ich mich z.B. "Klassische Massage Gerda Mustermann nennen", wenn ich als Physio Wellnessmassagen im Kleingewerbe verkaufe oder geht dann nur "Wellnessmassage/Entspannungsmassage Gerda Mustermann"?
Denn Klassische Massage ist ja Teil eines Berufes bzw. einer Ausbildung...
(Warum ist das eigentlich alles so kompliziert???)
…nicht dass du überforderst wirst…
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Brittadeckchen schrieb:
Ich habe in den letzten Wochen leider die Erfahrung machen müssen, daß man noch nicht einmal von fachkundigen Steuerberatern gut beraten wird und es gerade in dieser Grauzone zwischen Gewerbe und Freiberuf viel Unwissenheit gibt. Also muss man sich überall doppelt informieren, um keine Fehler zu begehen, für die man später teuer bezahlen muß!!!
Außerdem kannst du als PT/Masseurin bereits jetzt alle Formen von Massagen (ja auch sog. Wellness-Massagen) legal erbringen. Nur werden einige Formen davon als umsatzsteuerpflichtig angesehen und anderen nicht. Die Finanzgerichten haben das alles schon längst eindeutig entschieden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Brittadeckchen Das machst es dir wirklich unnötig kompliziert. Mach den kleine HP (das ist nun wirklich nicht schwierig und schnell erledigt), dann bist du automatisch als Freiberuflerin unterwegs und kannst umsatzfreie, begrenzt umsteuerpflichtigen und voll umsatzsteuerpflichtigen Leistungen erbringen. Es braucht dazu nun wirklich keine Gewerbeanmeldung.
Außerdem kannst du als PT/Masseurin bereits jetzt alle Formen von Massagen (ja auch sog. Wellness-Massagen) legal erbringen. Nur werden einige Formen davon als umsatzsteuerpflichtig angesehen und anderen nicht. Die Finanzgerichten haben das alles schon längst eindeutig entschieden.
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massu schrieb:
Wenn du schon beim finden eines adäquaten Namens dir schwer tust,… willst du nicht alles nochmal überdenken,?
…nicht dass du überforderst wirst…
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