- Voll/-Teilzeit
- ab sofort
- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
- ganztägig besetzte Anmeldung
- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
- Teamevents
- freien Parkplatz oder BVG Ticket
- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
- ab sofort
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Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
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- viel Urlaub/Freizeit möglich
seit einigen Jahren arbeite ich nebenberuflich (natürlich mit Zustimmung meines AGs) als PT. Ich behandle 2 Privatpatienten jeweils 1-2 mal pro Woche auf Rezept abwechselnd bei mir zuhause oder in deren häuslicher Umgebung. Bisher gab es nie Probleme bei den Abrechnungen.
Heute rief mich ein Patient an und teilte mir mit, dass seine PKV meine Rechnungen vorläufig nicht anerkennt, da ich keine eigenen Praxisräume vorweisen kann und verlangt des weiteren vom Versicherten die Kontoauszüge der letzten Monate aus denen die Zahlungen der PT-Rechnungen hervorgehen (die ja noch offen sind, da die PKV noch nicht bezahlt hat) sowie den ausführlichen Behandlungs- und Befundbericht des Arztes und meinen Verlaufsbericht der ausgeführten Behandlungen.
Die PKV weist auch darauf hin, dass nach ihren Vertragsbedingungen Leistungen nur erstattungsfähig sind, wenn diese in eigener Praxis erbracht wurden, wovon ich nichts wußte. Einen Behandlungsvertrag mit dem Patienten gibt es nicht.
Hatte jemand bereits ähnliche Probleme mit einer PKV und wie ist er vorgegangen?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
seit einigen Jahren arbeite ich nebenberuflich (natürlich mit Zustimmung meines AGs) als PT. Ich behandle 2 Privatpatienten jeweils 1-2 mal pro Woche auf Rezept abwechselnd bei mir zuhause oder in deren häuslicher Umgebung. Bisher gab es nie Probleme bei den Abrechnungen.
Heute rief mich ein Patient an und teilte mir mit, dass seine PKV meine Rechnungen vorläufig nicht anerkennt, da ich keine eigenen Praxisräume vorweisen kann und verlangt des weiteren vom Versicherten die Kontoauszüge der letzten Monate aus denen die Zahlungen der PT-Rechnungen hervorgehen (die ja noch offen sind, da die PKV noch nicht bezahlt hat) sowie den ausführlichen Behandlungs- und Befundbericht des Arztes und meinen Verlaufsbericht der ausgeführten Behandlungen.
Die PKV weist auch darauf hin, dass nach ihren Vertragsbedingungen Leistungen nur erstattungsfähig sind, wenn diese in eigener Praxis erbracht wurden, wovon ich nichts wußte. Einen Behandlungsvertrag mit dem Patienten gibt es nicht.
Hatte jemand bereits ähnliche Probleme mit einer PKV und wie ist er vorgegangen?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
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McMiki schrieb:
Natürlich wird ohne Praxis nicht bezahlt!! Nur weil es PKV ist, ist es doch keine Zirkusvorstellung!!
um welche PKV geht es?
Findet Dein Patient in seinem Vertrag den Passus, dass Leistungen nur erstattungsfähig sind, wenn diese in eigener Praxis erbracht wurden?
Woher will die PKV wissen, wie die Behandlungsräumlichkeiten bei Dir zuhause aussehen?
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Hallo AN,
um welche PKV geht es?
Findet Dein Patient in seinem Vertrag den Passus, dass Leistungen nur erstattungsfähig sind, wenn diese in eigener Praxis erbracht wurden?
Woher will die PKV wissen, wie die Behandlungsräumlichkeiten bei Dir zuhause aussehen?
Gruß von Monique
um welche PKV geht es?
Findet Dein Patient in seinem Vertrag den Passus, dass Leistungen nur erstattungsfähig sind, wenn diese in eigener Praxis erbracht wurden?
Woher will die PKV wissen, wie die Behandlungsräumlichkeiten bei Dir zuhause aussehen?
Gruß von Monique
Wieso erscheint mein Beitrag 2x??? Sorry
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Ich weiß nicht od der Passus in dem Vertrag meines Patienten vorkommt, aber ich nehme es stark an, sonst hätten sie es in ihrem Schreiben nicht so erwähnt.
Natürlich weiß die Versicherung nicht wie die Behandlungsräume aussehen, aber Fakt ist halt nunmal, dass ich keine habe und ich meine Patienten meistens bei ihnen zuhause behandle.
@Tolkinchen:
Ich habe eine Berufshaftpflichtversicherung.
Über meinen Arbeitgeber jann ich es nicht laufen lassen, da ich in einem Akutkrankenhaus ohne Ambulanz arbeite.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Monique:
Ich weiß nicht od der Passus in dem Vertrag meines Patienten vorkommt, aber ich nehme es stark an, sonst hätten sie es in ihrem Schreiben nicht so erwähnt.
Natürlich weiß die Versicherung nicht wie die Behandlungsräume aussehen, aber Fakt ist halt nunmal, dass ich keine habe und ich meine Patienten meistens bei ihnen zuhause behandle.
@Tolkinchen:
Ich habe eine Berufshaftpflichtversicherung.
Über meinen Arbeitgeber jann ich es nicht laufen lassen, da ich in einem Akutkrankenhaus ohne Ambulanz arbeite.
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Bernie schrieb:
Warum kennt der PP seinen Vertrag mit der Versicherung nicht?
Meine Befürchtungen sind die, dass die PKV jetzt die Rechnungen aus der Vergangenheit auch von ihm zurückfordert. Geht das?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich behandle ihn schon seit mehreren Jahren in unregelmäßigen Abständen und es hat nie Probleme gegeben.
Meine Befürchtungen sind die, dass die PKV jetzt die Rechnungen aus der Vergangenheit auch von ihm zurückfordert. Geht das?
Rückforderung z Unrecht erhaltener Leistungen einer Krankenkasse
Da musst du ein bisschen scrollen. In der Antwort des Anwalts steht etwas von 3 Jahren Rückerstattungsforderung bei PKV. Ob das immer zwingend so ist, weiß ich aber nicht!
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Tolkinchen schrieb:
Hierzu folgender Link:
Rückforderung z Unrecht erhaltener Leistungen einer Krankenkasse
Da musst du ein bisschen scrollen. In der Antwort des Anwalts steht etwas von 3 Jahren Rückerstattungsforderung bei PKV. Ob das immer zwingend so ist, weiß ich aber nicht!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Tolkinchen, du bist Klasse. Deine beiden Links helfen mir sehr gut weiter. Vielen herzlichen Dank!
Sehr gern geschehen, ich wünsche viel Erfolg! Einen schönen Sonntag noch!
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Tolkinchen schrieb:
Das freut mich! :blush:
Sehr gern geschehen, ich wünsche viel Erfolg! Einen schönen Sonntag noch!
Ich weiß nicht od der Passus in dem Vertrag meines Patienten vorkommt, aber ich nehme es stark an, sonst hätten sie es in ihrem Schreiben nicht so erwähnt.
Oh, glaube das bitte nicht! Die PKV lutschen sich alles Mögliche aus der Tasche! Dein Patient sollte in seinen Vertrag schauen. Dann kann man weitersehen.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb: @Monique:
Ich weiß nicht od der Passus in dem Vertrag meines Patienten vorkommt, aber ich nehme es stark an, sonst hätten sie es in ihrem Schreiben nicht so erwähnt.
Oh, glaube das bitte nicht! Die PKV lutschen sich alles Mögliche aus der Tasche! Dein Patient sollte in seinen Vertrag schauen. Dann kann man weitersehen.
Gruß von Monique
Ich habe ihn gebeten in seinen Unterlagen nachzusehen.
Danke nochmal für eure Tipps! Sie waren sehr hilfreich.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Sry Monique, dass ich erst jetzt antworte. Hatte e-mail Benachrichtigung eingestellt, aber leider keine bekommen.
Ich habe ihn gebeten in seinen Unterlagen nachzusehen.
Danke nochmal für eure Tipps! Sie waren sehr hilfreich.
Die haben Ihre Regeln und Gesetze, die man als Versicherungsnehmer nicht kennt, aber kennen sollte!
Und wie im Link beschrieben, ist eine Zulassung für Privatpatienten/HB möglich, auch ohne Praxis! Aber die Zulassung müsstest du dann trotzdem haben! Ich habe vor Jahren den sekt.HP bekommen, mich Haftpflichtversichert (Berufs- und Privathaftpflicht in einem) und mich beim Gesundheitsamt als mobiler HP der Physiotherapie eintgragen lassen (15€ Gebühr, aber problemlos)
Ich bin somit in der glücklichen Lage, solche Behandlungen durchzuführen - ob der Pat. sein Geld zurückbekommt? wenn er eine HP inkludierte Versicherung hat, dann manchmal ja, manchmal nach etwas Streit, manchmal garnicht ... ist dann aber echt nicht mein Problem - aber ich bin im legalen Rahmen unterwegs
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vdv schrieb:
Hört doch mal auf die PKV als eine ausgeburt des Teufels darzustellen!
Die haben Ihre Regeln und Gesetze, die man als Versicherungsnehmer nicht kennt, aber kennen sollte!
Und wie im Link beschrieben, ist eine Zulassung für Privatpatienten/HB möglich, auch ohne Praxis! Aber die Zulassung müsstest du dann trotzdem haben! Ich habe vor Jahren den sekt.HP bekommen, mich Haftpflichtversichert (Berufs- und Privathaftpflicht in einem) und mich beim Gesundheitsamt als mobiler HP der Physiotherapie eintgragen lassen (15€ Gebühr, aber problemlos)
Ich bin somit in der glücklichen Lage, solche Behandlungen durchzuführen - ob der Pat. sein Geld zurückbekommt? wenn er eine HP inkludierte Versicherung hat, dann manchmal ja, manchmal nach etwas Streit, manchmal garnicht ... ist dann aber echt nicht mein Problem - aber ich bin im legalen Rahmen unterwegs
Das vertragwidrige Nichterstatten von eingereichten Rechnungen ist bei fast allen PKV gang und gäbe. Die Sachbearbeiter werden sogar dazu angehalten einen gewissen Prozentsatz nicht anzuerkennen. Und Erstattungen werden teilweise sogar mit wissentlichen total dreisten Lügen abgelehnt (ich habe im Laufe der Jahre eine wunderschöne Sammlung solcher Briefe zusammengetragen - zum Teil so dermaßen dreist, dass es fast schon wieder zum Lachen ist).
Gerade die hier oft wiedergegebene Ansicht, dass PKV nur Behandlungen durch eine GKV zugelassene Praxis erstatten müssen, stimmt nicht. Es gibt nur sehr wenige Veträge, in denen das so steht.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
vdv schrieb: Hört doch mal auf die PKV als eine ausgeburt des Teufels darzustellen!
vdv schrieb: Die haben Ihre Regeln und Gesetze, die man als Versicherungsnehmer nicht kennt, aber kennen sollte! Gesetze haben PKV nicht, da PKV nicht der Legislative angehören. Zwischen PKV und Patient wird ein Vertrag geschlossen und somit gilt, was im Vertrag steht. Kein Patient wird seinen zig DINA4-Seiten langen Vertrag auswendig kennen. Bei Nichterstattung hilft dann aber den Blick in den Vertrag und - huch - sehr oft findet sich nichts von den angeblichen Bedingungen, mit denen die PKV die Ersattung abgelehnt hat.
Das vertragwidrige Nichterstatten von eingereichten Rechnungen ist bei fast allen PKV gang und gäbe. Die Sachbearbeiter werden sogar dazu angehalten einen gewissen Prozentsatz nicht anzuerkennen. Und Erstattungen werden teilweise sogar mit wissentlichen total dreisten Lügen abgelehnt (ich habe im Laufe der Jahre eine wunderschöne Sammlung solcher Briefe zusammengetragen - zum Teil so dermaßen dreist, dass es fast schon wieder zum Lachen ist).
Gerade die hier oft wiedergegebene Ansicht, dass PKV nur Behandlungen durch eine GKV zugelassene Praxis erstatten müssen, stimmt nicht. Es gibt nur sehr wenige Veträge, in denen das so steht.
Gruß von Monique
Hört doch mal auf die PKV als eine ausgeburt des Teufels darzustellen!
Die haben Ihre Regeln und Gesetze, die man als Versicherungsnehmer nicht kennt, aber kennen sollte!
Und wie im Link beschrieben, ist eine Zulassung für Privatpatienten/HB möglich, auch ohne Praxis! Aber die Zulassung müsstest du dann trotzdem haben! Ich habe vor Jahren den sekt.HP bekommen, mich Haftpflichtversichert (Berufs- und Privathaftpflicht in einem) und mich beim Gesundheitsamt als mobiler HP der Physiotherapie eintgragen lassen (15€ Gebühr, aber problemlos)
Heilpraxis im Umherziehen? Das ist laut Hr Alt auch für Hp physio nicht erlaubt
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MeFe89 schrieb:
vdv schrieb am 8.3.19 10:04:
Hört doch mal auf die PKV als eine ausgeburt des Teufels darzustellen!
Die haben Ihre Regeln und Gesetze, die man als Versicherungsnehmer nicht kennt, aber kennen sollte!
Und wie im Link beschrieben, ist eine Zulassung für Privatpatienten/HB möglich, auch ohne Praxis! Aber die Zulassung müsstest du dann trotzdem haben! Ich habe vor Jahren den sekt.HP bekommen, mich Haftpflichtversichert (Berufs- und Privathaftpflicht in einem) und mich beim Gesundheitsamt als mobiler HP der Physiotherapie eintgragen lassen (15€ Gebühr, aber problemlos)
Heilpraxis im Umherziehen? Das ist laut Hr Alt auch für Hp physio nicht erlaubt
Hört doch mal auf die PKV als eine ausgeburt des Teufels darzustellen!
Die haben Ihre Regeln und Gesetze, die man als Versicherungsnehmer nicht kennt, aber kennen sollte!
Und wie im Link beschrieben, ist eine Zulassung für Privatpatienten/HB möglich, auch ohne Praxis! Aber die Zulassung müsstest du dann trotzdem haben! Ich habe vor Jahren den sekt.HP bekommen, mich Haftpflichtversichert (Berufs- und Privathaftpflicht in einem) und mich beim Gesundheitsamt als mobiler HP der Physiotherapie eintgragen lassen (15€ Gebühr, aber problemlos)
Heilpraxis im Umherziehen? Das ist laut Hr Alt auch für Hp physio nicht erlaubt
Sorry, aber das war die Idee des Gesundheitsamtsleiters ... also scheint es zu gehen!
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vdv schrieb:
MeFe89 schrieb am 8.3.19 17:07:
vdv schrieb am 8.3.19 10:04:
Hört doch mal auf die PKV als eine ausgeburt des Teufels darzustellen!
Die haben Ihre Regeln und Gesetze, die man als Versicherungsnehmer nicht kennt, aber kennen sollte!
Und wie im Link beschrieben, ist eine Zulassung für Privatpatienten/HB möglich, auch ohne Praxis! Aber die Zulassung müsstest du dann trotzdem haben! Ich habe vor Jahren den sekt.HP bekommen, mich Haftpflichtversichert (Berufs- und Privathaftpflicht in einem) und mich beim Gesundheitsamt als mobiler HP der Physiotherapie eintgragen lassen (15€ Gebühr, aber problemlos)
Heilpraxis im Umherziehen? Das ist laut Hr Alt auch für Hp physio nicht erlaubt
Sorry, aber das war die Idee des Gesundheitsamtsleiters ... also scheint es zu gehen!
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Xela schrieb:
§ 3 HeilprG - Einzelnorm
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M0nique schrieb:
Hallo AN,
um welche PKV geht es?
Findet Dein Patient in seinem Vertrag den Passus, dass Leistungen nur erstattungsfähig sind, wenn diese in eigener Praxis erbracht wurden?
Woher will die PKV wissen, wie die Behandlungsräumlichkeiten bei Dir zuhause aussehen?
Gruß von Monique
Wieso erscheint mein Beitrag 2x??? Sorry
1. Wie bist du in deiner (privaten) Tätigkeit versichert?
2. Warum läuft es nicht einfach über die Praxis in der du angestellt bist?
Kommt mir komplizierter vor als es sein müsste...
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Tolkinchen schrieb:
Ich habe zwei Verständnisfragen:
1. Wie bist du in deiner (privaten) Tätigkeit versichert?
2. Warum läuft es nicht einfach über die Praxis in der du angestellt bist?
Kommt mir komplizierter vor als es sein müsste...
befrage diesen erstmal, dann kann man evtl dort irgendwo ansetzen...
ich kannte solche wünsche bisher von den PKVs auch nicht. gibt es denn viele die auf eine Praxis bestehen?
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Alex Moro schrieb:
ohne etwas schriftliches zu haben wird es wohl stark darauf ankommen, was dein patient bis jetzt der kasse alles erzählt hat.
befrage diesen erstmal, dann kann man evtl dort irgendwo ansetzen...
ich kannte solche wünsche bisher von den PKVs auch nicht. gibt es denn viele die auf eine Praxis bestehen?
In den anderen Punkten kann ich mich nur anschließen. Wenn die PKV einen entsprechenden Paragraphen in ihrem Vertragswerk stehen hat, hat der Patient schlechte Chancen auf Kostenübernahme. Das müsste ja eigentlich nicht dein Problem sein, aber da es keinen Behandlungsvertrag zwischen euch zu geben scheint befürchte ich, dass du leer ausgehen wirst. Es sei denn der Patient ist so nett dich trotzdem zu bezahlen.
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Tolkinchen schrieb:
Danke für deine Antworten! :blush:
In den anderen Punkten kann ich mich nur anschließen. Wenn die PKV einen entsprechenden Paragraphen in ihrem Vertragswerk stehen hat, hat der Patient schlechte Chancen auf Kostenübernahme. Das müsste ja eigentlich nicht dein Problem sein, aber da es keinen Behandlungsvertrag zwischen euch zu geben scheint befürchte ich, dass du leer ausgehen wirst. Es sei denn der Patient ist so nett dich trotzdem zu bezahlen.
https://www.physio.de/forum5/faq.php?f=16
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Tolkinchen schrieb:
Hier vielleicht noch etwas interessantes zum Thema "Privatpraxis":
https://www.physio.de/forum5/faq.php?f=16
Wie geschrieben, der Leiter des Gesundheitsamtes hat es so festgelegt! Ich bin dort als mobiler HP registriert!
Ich guck gleich mal aufs Schreiben vom Amt, das gilt ja für mehrer Städte im Umkreis!
Edit sagt:
Ich habe eine "Hausbesuchspraxis!", Rechnungsanschrift ist meine Privatadresse.
Es ist allerdings wirklich abhängig vom GA, ich bin also kein Umherziehender ...
Liebe Xela, immer schön alle Infos raushauen, nicht nur die, die deiner Meinung und deinem gezanke entsprechen.
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vdv schrieb:
Und?
Wie geschrieben, der Leiter des Gesundheitsamtes hat es so festgelegt! Ich bin dort als mobiler HP registriert!
Ich guck gleich mal aufs Schreiben vom Amt, das gilt ja für mehrer Städte im Umkreis!
Edit sagt:
Ich habe eine "Hausbesuchspraxis!", Rechnungsanschrift ist meine Privatadresse.
Es ist allerdings wirklich abhängig vom GA, ich bin also kein Umherziehender ...
Liebe Xela, immer schön alle Infos raushauen, nicht nur die, die deiner Meinung und deinem gezanke entsprechen.
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