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Rhein Sieg Kreis

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In unserer Praxis sind
Physiotherapie, KG-Gerät und
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Uns findest du im Ärztehaus in
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kim111
11.06.2023 13:33
Halli Hallo! Ich bin angestellte Physio und möchte nebenberuflich Nordic Walking und später Yogakurse anbieten. Es wird nicht über 10 Std die Woche gehen, läuft das dann über ein Kleingewerbe oder über die Katalogberufe also Freiberufler? Muss ich das einfach nur bei der Steuer unter einkünfte aus nebenberuflichkeit eingeben? Liebe Grüsse
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Halli Hallo! Ich bin angestellte Physio und möchte nebenberuflich Nordic Walking und später Yogakurse anbieten. Es wird nicht über 10 Std die Woche gehen, läuft das dann über ein Kleingewerbe oder über die Katalogberufe also Freiberufler? Muss ich das einfach nur bei der Steuer unter einkünfte aus nebenberuflichkeit eingeben? Liebe Grüsse
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Inche
11.06.2023 13:45
Kleinunternehmer wäre gut um ust frei anbieten zu können melde dich dazu mal bei deinem Finanzamt
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• kim111
Kleinunternehmer wäre gut um ust frei anbieten zu können melde dich dazu mal bei deinem Finanzamt
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Inche schrieb:

Kleinunternehmer wäre gut um ust frei anbieten zu können melde dich dazu mal bei deinem Finanzamt

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Lars van Ravenzwaaij
11.06.2023 14:13
@kim111 Kurse fallen unter dem Bereich "gewerblich" und unterliegen somit gemäß BFH-Urteil der Umsatzsteuer. Solange du aber umsatzmäßig unter der Kleinunternehmergrenze bleibst, solltest du die Umsatzsteuer nicht ausweisen (und damit natürlich auch nicht abführen). Natürlich unterliegen die Einkünfte wohl der Einkommensteuer. Und wie so oft, lass dich vom Steuerberater einmal richtig aufklären.
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• JürgenK
• holger302
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[mention]kim111[/mention] Kurse fallen unter dem Bereich "gewerblich" und unterliegen somit gemäß BFH-Urteil der Umsatzsteuer. Solange du aber umsatzmäßig unter der Kleinunternehmergrenze bleibst, solltest du die Umsatzsteuer nicht ausweisen (und damit natürlich auch nicht abführen). Natürlich unterliegen die Einkünfte wohl der Einkommensteuer. Und wie so oft, lass dich vom Steuerberater einmal richtig aufklären.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@kim111 Kurse fallen unter dem Bereich "gewerblich" und unterliegen somit gemäß BFH-Urteil der Umsatzsteuer. Solange du aber umsatzmäßig unter der Kleinunternehmergrenze bleibst, solltest du die Umsatzsteuer nicht ausweisen (und damit natürlich auch nicht abführen). Natürlich unterliegen die Einkünfte wohl der Einkommensteuer. Und wie so oft, lass dich vom Steuerberater einmal richtig aufklären.

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kim111 schrieb:

Halli Hallo! Ich bin angestellte Physio und möchte nebenberuflich Nordic Walking und später Yogakurse anbieten. Es wird nicht über 10 Std die Woche gehen, läuft das dann über ein Kleingewerbe oder über die Katalogberufe also Freiberufler? Muss ich das einfach nur bei der Steuer unter einkünfte aus nebenberuflichkeit eingeben? Liebe Grüsse



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