Wir suchen motivierte Menschen, die
Teil unseres Teams werden möchten
und uns dabei unterstützen, dass
unsere Patienten die bestmögliche
Behandlung erhalten.
Aufgabenbereiche:
Wir suchen eine(n) engagierte(n)
Masseur*in mit der
Zusatzqualifikation
Lympdrainage/Ödemtherapie, die
unsere Patienten als Partner in der
Betreuung von verschiedensten
Krankheitsbildern professionell
betreut, begleitet und in der
Therapie unterstützt. Starte jetzt
deine Karriere in unserem Team.
Qualifikatione...
Teil unseres Teams werden möchten
und uns dabei unterstützen, dass
unsere Patienten die bestmögliche
Behandlung erhalten.
Aufgabenbereiche:
Wir suchen eine(n) engagierte(n)
Masseur*in mit der
Zusatzqualifikation
Lympdrainage/Ödemtherapie, die
unsere Patienten als Partner in der
Betreuung von verschiedensten
Krankheitsbildern professionell
betreut, begleitet und in der
Therapie unterstützt. Starte jetzt
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Qualifikatione...
Eine 8 Std kraft bekommt nun ihr Baby ...
Geht ihr gut und sie will arbeiten...
Beschäftigungsverbot ?
Kann da nichts finden ....bei minijobbern..
Keine Nachtarbeit und keine hbs in Seniorenheimen..
Hatte jemand das schon mal? Bitte helft mir mal weiter
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mario29 schrieb:
Hallo.
Eine 8 Std kraft bekommt nun ihr Baby ...
Geht ihr gut und sie will arbeiten...
Beschäftigungsverbot ?
Kann da nichts finden ....bei minijobbern..
Keine Nachtarbeit und keine hbs in Seniorenheimen..
Hatte jemand das schon mal? Bitte helft mir mal weiter
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In den letzten sechs Wochen vor der Entbindung dürfen sie nur beschäftigt werden, wenn sie sich ausdrücklich (und jederzeit widerruflich) zur Arbeitsleistung bereit erklären. Des Weiteren dürfen Mütter nach § 6 acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. § 11 sieht für die Dauer der Beschäftigungsverbote eine Entgeltfortzahlungspflicht vor.
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jens 379 schrieb:
Hier nochmal ein Hinweis aus der Welt der Paragraphen: > 8 Wo nach Entbindung
In den letzten sechs Wochen vor der Entbindung dürfen sie nur beschäftigt werden, wenn sie sich ausdrücklich (und jederzeit widerruflich) zur Arbeitsleistung bereit erklären. Des Weiteren dürfen Mütter nach § 6 acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. § 11 sieht für die Dauer der Beschäftigungsverbote eine Entgeltfortzahlungspflicht vor.
Es ging mir primär um Beschäftigungsverbot .....!
Habe eben schon ein paar mal gelesen, das es im Ges..Wesen Pflicht ist...
Aber leider kann ich nix bei Physios lesen.
Arzt sagt , das sie so lange sie sich wohl fühlt weiter arbeiten kann...
Oder wer spricht das Arbeitsverbot aus?
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mario29 schrieb:
Das Mutterschutz und Erziehungsurlaub Pflicht sind weiß ich..
Es ging mir primär um Beschäftigungsverbot .....!
Habe eben schon ein paar mal gelesen, das es im Ges..Wesen Pflicht ist...
Aber leider kann ich nix bei Physios lesen.
Arzt sagt , das sie so lange sie sich wohl fühlt weiter arbeiten kann...
Oder wer spricht das Arbeitsverbot aus?
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jens 379 schrieb:
Hallo?? Mutterschutz und Erziehungszeit haben nix mit der Anzahl an Arbeitsstunden zu tun. Ich meine 6 Wo vor und so lang Sie es möchte nach der Geburt sind Pflicht. Meine Rezeptionistin macht es grad so.
Ich hab's mal für dich getan...:
-> http://www.physio.de/forum5/arbeit/generelles-beschaeftigungsverbot/17/82237
-> http://www.physio.de/forum5/selbststaendigkeit/beschaeftigungsverbot/16/81646
-> http://www.physio.de/forum5/recht-steuern/schwangerschaft-weiter-arbeiten/25/77014
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Papa Alpaka schrieb:
...ist es wirklich so schwierig diesem Link zu folgen? http://www.physio.de/forum5/search.php?16
Ich hab's mal für dich getan...:
-> http://www.physio.de/forum5/arbeit/generelles-beschaeftigungsverbot/17/82237
-> http://www.physio.de/forum5/selbststaendigkeit/beschaeftigungsverbot/16/81646
-> http://www.physio.de/forum5/recht-steuern/schwangerschaft-weiter-arbeiten/25/77014
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