Sozialpädiatrisches Zentrum
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
sucht ab sofort
eine/n Ergotherapeuten/in
in Teilzeit / Vollzeit
.
Wir bieten Ihnen:
• Ein Aufgabenfeld, das sowohl
Therapien als auch diagnostische
Verfahren umfasst, aber auch den
Einsatz individueller
Qualifikationen und Schwerpunkte
ermöglicht
• Einen Arbeitsplatz, der keine
Wünsche offenlässt, mit vielen
Möglichkeiten, im Team eine
Turnhalle, Tischlerwerkstatt,
Musik-Loft und einen therapeu...
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
sucht ab sofort
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in Teilzeit / Vollzeit
.
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• Ein Aufgabenfeld, das sowohl
Therapien als auch diagnostische
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Einsatz individueller
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ermöglicht
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nun passiert es mir in den 6 Jahren meiner Teilselbstständigkeit wohl zum ersten Mal, dass ich ein Mahnverfahren starten muss.
Ich habe eine 17jährige Patientin mit Privatrezept behandelt. Den Behandlungsvertrag hat die Mutter unterschrieben.
Am Ende der Behandlung sagte die Patientin, dass die Rechnung bitte auf ihren Vater ausgestellt werden solle, bei dem sie mitversichert sei.
Das habe ich getan, in der Rechnung ist auch die Tochter namentlich als Patientin aufgeführt.
Rechnung wurde nicht bezahlt - am 20.06.22 habe ich eine Zahlungserinnerung mit Bitte bis zum 1.7.22 zu überweisen erstellt.
Nun ist noch kein Zahlungseingang erfolgt.
Kann ich überhaupt den Vater weiter anmahnen, er hat ja keinen Behandlungsvertrag unterschrieben.
Oder soll ich eine neue Rechnung auf die Mutter ausstellen?
Oder sogar auf die noch minderjährige Patientin (wird in einem Monat 18)?
Oder hab ich da evtl. Pech wegen all dieser Faktoren und muss es falls sie nicht bezahlen als Lehrgeld verbuchen?
Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben, das wäre toll.
Vielen Dank.
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soleta schrieb:
Hallo,
nun passiert es mir in den 6 Jahren meiner Teilselbstständigkeit wohl zum ersten Mal, dass ich ein Mahnverfahren starten muss.
Ich habe eine 17jährige Patientin mit Privatrezept behandelt. Den Behandlungsvertrag hat die Mutter unterschrieben.
Am Ende der Behandlung sagte die Patientin, dass die Rechnung bitte auf ihren Vater ausgestellt werden solle, bei dem sie mitversichert sei.
Das habe ich getan, in der Rechnung ist auch die Tochter namentlich als Patientin aufgeführt.
Rechnung wurde nicht bezahlt - am 20.06.22 habe ich eine Zahlungserinnerung mit Bitte bis zum 1.7.22 zu überweisen erstellt.
Nun ist noch kein Zahlungseingang erfolgt.
Kann ich überhaupt den Vater weiter anmahnen, er hat ja keinen Behandlungsvertrag unterschrieben.
Oder soll ich eine neue Rechnung auf die Mutter ausstellen?
Oder sogar auf die noch minderjährige Patientin (wird in einem Monat 18)?
Oder hab ich da evtl. Pech wegen all dieser Faktoren und muss es falls sie nicht bezahlen als Lehrgeld verbuchen?
Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben, das wäre toll.
Vielen Dank.
Ein Behandlungsvertrag kommt mit der Übergabe des Rezepts an Dich zustande. Wenn die 17-jährigige auf dem Rezept steht, dann ist sie auch der Rechnungsempfänger.
Ein Unter-18-Jähriger ist nicht geschäftsfähig, wenn es sich nicht gerade um Taschengeld handelt, was hier ausscheidet. Ein solcher Vertrag ist schwebend unwirksam und bedarf der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters (§184 BGB). Die Genehmigung ist durch Unterschrift der Mutter erteilt worden. Somit ist der Behandlungsvertrag auch gültig.
Ich schlage vor, dass Du die Rechnung an die 17-jährige sendest. Wenn Du dann das Mahnverfahren durchführen musst, dann schaue mal hier... Link
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Wonderwoman schrieb:
Nachbrenner... Es könnte zu Problemen führen, wenn nur ein Elternteil genehmigt hat. Sollte der andere Elternteil nachträglich widersprechen, dann ist der Behandlungsvertrag nachträglich unwirksam.
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Schippi schrieb:
Eventuell telefonischen Kontakt mit der Mutter aufnehmen und fragen was schief gelaufen ist(bevor das Geld weg ist)!
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Wonderwoman schrieb:
Das kommende ist keine rechtliche Beratung!!! Zur Not zum Rechtsanwalt gehen.
Ein Behandlungsvertrag kommt mit der Übergabe des Rezepts an Dich zustande. Wenn die 17-jährigige auf dem Rezept steht, dann ist sie auch der Rechnungsempfänger.
Ein Unter-18-Jähriger ist nicht geschäftsfähig, wenn es sich nicht gerade um Taschengeld handelt, was hier ausscheidet. Ein solcher Vertrag ist schwebend unwirksam und bedarf der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters (§184 BGB). Die Genehmigung ist durch Unterschrift der Mutter erteilt worden. Somit ist der Behandlungsvertrag auch gültig.
Ich schlage vor, dass Du die Rechnung an die 17-jährige sendest. Wenn Du dann das Mahnverfahren durchführen musst, dann schaue mal hier... Link
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Wir haben den beschrieben Fall auch schon gehabt, die Rechnung an den Vater, weil die PK wohl sonst nicht zahlt. Wir hatten keine Probleme, wurde zeitnahe bezahlt.
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Ahn schrieb:
In der Regel sind die Kinder beim Vater versichert, und wer fährt die Kinder? Die Mama, also unterschreibt sie auch…
Wir haben den beschrieben Fall auch schon gehabt, die Rechnung an den Vater, weil die PK wohl sonst nicht zahlt. Wir hatten keine Probleme, wurde zeitnahe bezahlt.
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Wonderwoman schrieb:
Ja, musst Du, denn die Eltern vertreten gemeinschaftlich.
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massu schrieb:
Muss ich bei den Priavtkinder die Unterschriften beider Eltern haben??? 😱Bis jetzt habe ich nur eine im Honorarvertrag verlangt. Meist von dem Elternteil wo das Kind mitversichert ist.
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Wonderwoman schrieb:
So einen RA möchte ich auch, der nichts kostet.
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massu schrieb:
@Wonderwoman du hast noch keine Mahnung in Auftrag gegeben. Sie kostet für dich 0€ denn der Patient zahlt die RA kosten.
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Wonderwoman schrieb:
@massu In diesem Fall leider falsch, denn die Rechnung wurde an die falsche Person gesendet und es kann sein, dass das Geschäft schwebend unwirksam ist. Also besser vorsichtig mit solchen Empfehlungen sein...
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asima schrieb:
@massu WENN er zahlt - oder?
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massu schrieb:
@asima ich habe bis jetzt 3x den RA gebraucht und 3x wurde ALLES gezahlt.
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massu schrieb:
Ich würde die Mutter anrufen, den Vater anrufen und wenn das nichts bringt zum RA damit gehen. Kostet nix und du lernst einen netten RA kennen für die nächsten unbezahlten Rechnungen 😀
Dem schlechten Geld noch gutes hinterher schmeißen.
Rechtsanwälte werden recht bald durch schwache KI ersetzbar sein.
Aber kostenlos wird das vielleicht auch nicht, ausser der Staat erkennt die gewaltige Beschleunigung aller juristischen Vorgänge und spendiert eine Art öffentlichen Anwalt für Jedermann, was ja eigentlich sowieso der Fall ist. Nur dann in Form eines Internetportals oder so.
Rechtsschutzversicherung....
Allerdings kann man schon davon ausgehen, das der Versicherte unterschreiben muss.
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Philipp Morlock schrieb:
Rechtsanwalt.
Dem schlechten Geld noch gutes hinterher schmeißen.
Rechtsanwälte werden recht bald durch schwache KI ersetzbar sein.
Aber kostenlos wird das vielleicht auch nicht, ausser der Staat erkennt die gewaltige Beschleunigung aller juristischen Vorgänge und spendiert eine Art öffentlichen Anwalt für Jedermann, was ja eigentlich sowieso der Fall ist. Nur dann in Form eines Internetportals oder so.
Rechtsschutzversicherung....
Allerdings kann man schon davon ausgehen, das der Versicherte unterschreiben muss.
Telefonisch habe ich schon versucht - hab nur die Handy-Nr. der Mutter, die geht nicht ran (auch nicht mit Nummernunterdrückung) und hat auch keine Mailbox.
Am liebsten wäre mir, wenn ich tatsächlich über die Schiene weitere Rechnungsstellung an eine der beteiligten Personen (quasi gesamtschuldnerisch) vorgehen könnte.
Evtl. hab ich über einen Kontakt meiner Tochter die Möglichkeit, abklären zu lassen, ob das rechtlich ok ist.
Man sieht es den Leuten tatsächlich nicht an, hätte nie gedacht, dass es bei dieser Patientin Probleme geben würde.
Habe nicht so oft minderjährige Patienten, aber künftig sollen beide Eltern den Behandlungsvertrag unterschreiben.
Das hab ich schon mal draus gelernt!
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soleta schrieb:
Vielen Dank für eure Anregungen.
Telefonisch habe ich schon versucht - hab nur die Handy-Nr. der Mutter, die geht nicht ran (auch nicht mit Nummernunterdrückung) und hat auch keine Mailbox.
Am liebsten wäre mir, wenn ich tatsächlich über die Schiene weitere Rechnungsstellung an eine der beteiligten Personen (quasi gesamtschuldnerisch) vorgehen könnte.
Evtl. hab ich über einen Kontakt meiner Tochter die Möglichkeit, abklären zu lassen, ob das rechtlich ok ist.
Man sieht es den Leuten tatsächlich nicht an, hätte nie gedacht, dass es bei dieser Patientin Probleme geben würde.
Habe nicht so oft minderjährige Patienten, aber künftig sollen beide Eltern den Behandlungsvertrag unterschreiben.
Das hab ich schon mal draus gelernt!
Ich hatte einen ähnlichen Fall, habe da aber die Rechnung für das Kind direkt ausgestellt. Die Mutter sollte es an den Vater selbst weiter leiten. Hat sie auch getan, er hat nicht bezahlt. Nach Mahnung und Nachfrage bei der Mutter war es mir zu doof das Problem der getrennten Eltern bei mir austragen zu lassen. Mahnbescheid ging an die Mutter. Netterweise hat sie dann bezahlt.
Ein Mahnbescheid kann problemlos online erstellt werden. Kostet etwa 35,-€. Und meistens sind die Schuldner davon beeindruckt und bezahlen dann.
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asima schrieb:
Also ich hatte das bisher 1x online verfolgt und es tat sich ewig nichts. Es war nur eine Ausfallgebühr. Irgendwann hat die Familie dann bezahlt ohne die Mahnkosten...
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Sarah x schrieb:
Es müssen normalerweise beide Erziehungsberichtigte unterschreiben.
Ich hatte einen ähnlichen Fall, habe da aber die Rechnung für das Kind direkt ausgestellt. Die Mutter sollte es an den Vater selbst weiter leiten. Hat sie auch getan, er hat nicht bezahlt. Nach Mahnung und Nachfrage bei der Mutter war es mir zu doof das Problem der getrennten Eltern bei mir austragen zu lassen. Mahnbescheid ging an die Mutter. Netterweise hat sie dann bezahlt.
Ein Mahnbescheid kann problemlos online erstellt werden. Kostet etwa 35,-€. Und meistens sind die Schuldner davon beeindruckt und bezahlen dann.
gerne berichte ich, wie es weiterging:
aufgrund des Links von Wonderwoman habe ich spontan mein Anliegen auf der Seite Frag-einen-Anwalt geschildert am Samstag.
Keine Stunde später hatte ich eine nette Antwort vom Anwalt, der mir riet, eine neue Rechnung an die Mutter als meine Vertragspartnerin zu schicken.
Dass nur ein Erziehungsberechtigter den Behandlungsvertrag unterschrieben hat, scheint kein größeres Problem zu sein, denn darüber schrieb der Anwalt nichts.
Seine Aussage war nur, dass mit dem Vater kein Vertrag besteht!
Diese neue Rechnung habe ich noch am Samstagabend bei der Familie in den Briefkasten geworfen.
Und tatsächlich war gestern Nachmittag das Geld auf meinem Konto!! (Vormittags war noch nichts verbucht).
Ich freue mich einfach und künftig lasse ich definitiv trotzdem beide Erziehungsberechtigten unterschreiben oder jeden Termin sofort bezahlen.
Vielen Dank euch nochmals und vor allem Wonderwoman für den Tipp, diese Anwaltsseite kann ich jetzt empfehlen.
Wünsche euch einen schönen Tag!
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soleta schrieb:
Guten Morgen,
gerne berichte ich, wie es weiterging:
aufgrund des Links von Wonderwoman habe ich spontan mein Anliegen auf der Seite Frag-einen-Anwalt geschildert am Samstag.
Keine Stunde später hatte ich eine nette Antwort vom Anwalt, der mir riet, eine neue Rechnung an die Mutter als meine Vertragspartnerin zu schicken.
Dass nur ein Erziehungsberechtigter den Behandlungsvertrag unterschrieben hat, scheint kein größeres Problem zu sein, denn darüber schrieb der Anwalt nichts.
Seine Aussage war nur, dass mit dem Vater kein Vertrag besteht!
Diese neue Rechnung habe ich noch am Samstagabend bei der Familie in den Briefkasten geworfen.
Und tatsächlich war gestern Nachmittag das Geld auf meinem Konto!! (Vormittags war noch nichts verbucht).
Ich freue mich einfach und künftig lasse ich definitiv trotzdem beide Erziehungsberechtigten unterschreiben oder jeden Termin sofort bezahlen.
Vielen Dank euch nochmals und vor allem Wonderwoman für den Tipp, diese Anwaltsseite kann ich jetzt empfehlen.
Wünsche euch einen schönen Tag!
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