"Die entspannteste Art
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Euro Stundenlohn
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bestimmst wann du arbeitest
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- orthopädische, chirurgische und
neurologis...
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Ein AN war zwei Monate in der Praxis angestellt davon war er nur 14 Arbeitstage anwesend der Rest waren Fehlzeiten wegen Krankheit.
Die fachlichen Leistungen kann ich nur sehr schwer beurteilen da ich in diesen 14 Tagen selbst 8 Tage auf Fortbildung war.
Muss ein Zeugnis sein und wenn ja was muss zwingend beurteilt werden.
Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Muss ein Arbeitszeugnis immer sein?
Ein AN war zwei Monate in der Praxis angestellt davon war er nur 14 Arbeitstage anwesend der Rest waren Fehlzeiten wegen Krankheit.
Die fachlichen Leistungen kann ich nur sehr schwer beurteilen da ich in diesen 14 Tagen selbst 8 Tage auf Fortbildung war.
Muss ein Zeugnis sein und wenn ja was muss zwingend beurteilt werden.
Danke
Das einfache Zeugnis enthält sachliche und objektiv nachprüfbare Fakten zu Art und Dauer der Beschäftigung: Was hat der Arbeitnehmer von wann bis wann gemacht? Wurde die Aufgabe erfüllt? Welche Aufgaben übernahm er oder sie noch? Punkt. Mehr kannst Du nicht sagen und kann auch niemand von Dir verlangen.
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Nein deine Antwort ist so nicht richtig.Bei so einer kurzen Zeit ist eine Arbeitsbescheinigung über die Zeit vollkommen ausreichend.
Um dies aber Rechtskonform zu machen sollte Anonymus einen Rechtsanwalt hinzuziehen.
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eim schrieb:
an CBO:
Nein deine Antwort ist so nicht richtig.Bei so einer kurzen Zeit ist eine Arbeitsbescheinigung über die Zeit vollkommen ausreichend.
Um dies aber Rechtskonform zu machen sollte Anonymus einen Rechtsanwalt hinzuziehen.
an CBO:
Nein deine Antwort ist so nicht richtig.Bei so einer kurzen Zeit ist eine Arbeitsbescheinigung über die Zeit vollkommen ausreichend.
Um dies aber Rechtskonform zu machen sollte Anonymus einen Rechtsanwalt hinzuziehen.
Das ist nicht korrekt. Woher hast Du diese Weisheit?
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Wonderwoman schrieb:
eim schrieb am 16.2.16 23:28:
an CBO:
Nein deine Antwort ist so nicht richtig.Bei so einer kurzen Zeit ist eine Arbeitsbescheinigung über die Zeit vollkommen ausreichend.
Um dies aber Rechtskonform zu machen sollte Anonymus einen Rechtsanwalt hinzuziehen.
Das ist nicht korrekt. Woher hast Du diese Weisheit?
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DeaDia schrieb:
Dann lies Dich mal durchs Arbeitsrecht. Es gibt da in der Tat eine Einfügung, die besagt, dass ein qualifiziertes Zeugnis unter bestimmten Aspekten nicht geschrieben werden kann, z.B. auch dann, wenn die ausstellende Person sich kein Bild von der Qualifikation machen kann. Dann muss ein einfaches Arbeitszeugnis ausreichen. Ob dies in der beschriebenen Situation zutrifft, kann ohne Probleme der Anwalt der Praxis (und den sollte jeder PI mit mehreren Angestellten haben ebenso wie einen StB) kurz und schnell mitteilen. Solche kurzen Gespräche gehören dann oft auch beim Hausanwalt zum Kundenservice. Allerdings entscheide ich arbeitsrechtliche fragen grundsätzlich mit meinem Anwalt, denn dann bin ich sicher, dass es passt. Das Geld ist es mir wert u nd kann wieder als Betriebskosten die Steuerbelastung verringern.
Dann lies Dich mal durchs Arbeitsrecht. Es gibt da in der Tat eine Einfügung, die besagt, dass ein qualifiziertes Zeugnis unter bestimmten Aspekten nicht geschrieben werden kann,
Ja dann sag doch einfach, wo das zu finden ist.
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Wonderwoman schrieb:
DeaDia schrieb am 17.2.16 11:08:
Dann lies Dich mal durchs Arbeitsrecht. Es gibt da in der Tat eine Einfügung, die besagt, dass ein qualifiziertes Zeugnis unter bestimmten Aspekten nicht geschrieben werden kann,
Ja dann sag doch einfach, wo das zu finden ist.
Eine Mussbestimmung für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gibt es demnach nicht.
Jede Gerichtsentscheidung ist ein Einzelfallentscheidung, so auch die von Dir zitierte aus dem Jahr 2001(!). Im Netz habe ich noch eine Entscheidung aus dem Jahr 1963 gefunden, also auch nicht unbedingt aktuell...
Wenn der ehemalige AN der Meinung ist, er muss ein qualifiziertes Zeugnis stante pede einklagen, um dann für 2 Wochen aktive Mitarbeit ein "wohlwollendes Arbeitszeugnis" zu erhalten, soll er es doch machen...
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Körnchen schrieb:
HENSCHE Arbeitsrecht: Zeugnis
Eine Mussbestimmung für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gibt es demnach nicht.
Jede Gerichtsentscheidung ist ein Einzelfallentscheidung, so auch die von Dir zitierte aus dem Jahr 2001(!). Im Netz habe ich noch eine Entscheidung aus dem Jahr 1963 gefunden, also auch nicht unbedingt aktuell...
Wenn der ehemalige AN der Meinung ist, er muss ein qualifiziertes Zeugnis stante pede einklagen, um dann für 2 Wochen aktive Mitarbeit ein "wohlwollendes Arbeitszeugnis" zu erhalten, soll er es doch machen...
Ich hätte jetzt auch keine Zeit, Dir die Arbeit abzunehmen und die genaue Stelle zu suchen. Ich weiß, dass es eine Regelung gibt - das genügt mir bis ich es brauche ...
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C. DBO schrieb:
@ wonderwoman: Wie Du so schön an anderer Stelle schreibst (sinngemäß): "Und wenn Du es dann gefunden hast, kannst Du es uns ja mitteilen" ...
Ich hätte jetzt auch keine Zeit, Dir die Arbeit abzunehmen und die genaue Stelle zu suchen. Ich weiß, dass es eine Regelung gibt - das genügt mir bis ich es brauche ...
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eim schrieb:
an Wonderwoman: Notfalls sollte jederr PI ein BGB in seiner Praxis haben auch dort ist es nachzulesen.Wenn du § willst frag deinen Anwalt :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
Eine Mussbestimmung für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gibt es demnach nicht.
Jede Gerichtsentscheidung ist ein Einzelfallentscheidung, so auch die von Dir zitierte aus dem Jahr 2001(!). Im Netz habe ich noch eine Entscheidung aus dem Jahr 1963 gefunden, also auch nicht unbedingt aktuell...
Wenn der ehemalige AN der Meinung ist, er muss ein qualifiziertes Zeugnis stante pede einklagen, um dann für 2 Wochen aktive Mitarbeit ein "wohlwollendes Arbeitszeugnis" zu erhalten, soll er es doch machen...
Oh Leute... da sendet ihr hier Quellen, wo genau belegt wird, dass ihr Quatsch schreibt. Wer lesen kann ist wirklich klar im Vorteil. Ein Hinweis für die ganz Blinden... Abs. 1 Satz 2.
:confused:
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Wonderwoman schrieb:
Körnchen schrieb am 17.2.16 17:16:
Eine Mussbestimmung für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gibt es demnach nicht.
Jede Gerichtsentscheidung ist ein Einzelfallentscheidung, so auch die von Dir zitierte aus dem Jahr 2001(!). Im Netz habe ich noch eine Entscheidung aus dem Jahr 1963 gefunden, also auch nicht unbedingt aktuell...
Wenn der ehemalige AN der Meinung ist, er muss ein qualifiziertes Zeugnis stante pede einklagen, um dann für 2 Wochen aktive Mitarbeit ein "wohlwollendes Arbeitszeugnis" zu erhalten, soll er es doch machen...
Oh Leute... da sendet ihr hier Quellen, wo genau belegt wird, dass ihr Quatsch schreibt. Wer lesen kann ist wirklich klar im Vorteil. Ein Hinweis für die ganz Blinden... Abs. 1 Satz 2.
:confused:
an Wonderwoman: Notfalls sollte jederr PI ein BGB in seiner Praxis haben auch dort ist es nachzulesen.Wenn du § willst frag deinen Anwalt :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
Du glaubst gar nicht, was ich hier an Gesetzestexten stehen habe. Aber da es Pflicht ist, auf Verlangen des AN ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen und hier behauptet wird, dass es ein einfaches Zeugnis erledigt, liegt es nahe, dass es evtl. eine Gerichtsentscheidung gibt, die ich nicht kenne.
Wenn dann tatsächlich der Gesetzestext angeführt und total falsch ausgelegt wird, bleibt bei mir der Gedanke "Hab ichs mir doch gedacht".
Also Leute... macht weiter so und freut euch über die nächste Niederlage vor dem Arbeitsgericht. :stuck_out_tongue_winking_eye:
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Wonderwoman schrieb:
eim schrieb am 17.2.16 21:08:
an Wonderwoman: Notfalls sollte jederr PI ein BGB in seiner Praxis haben auch dort ist es nachzulesen.Wenn du § willst frag deinen Anwalt :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
Du glaubst gar nicht, was ich hier an Gesetzestexten stehen habe. Aber da es Pflicht ist, auf Verlangen des AN ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen und hier behauptet wird, dass es ein einfaches Zeugnis erledigt, liegt es nahe, dass es evtl. eine Gerichtsentscheidung gibt, die ich nicht kenne.
Wenn dann tatsächlich der Gesetzestext angeführt und total falsch ausgelegt wird, bleibt bei mir der Gedanke "Hab ichs mir doch gedacht".
Also Leute... macht weiter so und freut euch über die nächste Niederlage vor dem Arbeitsgericht. :stuck_out_tongue_winking_eye:
Der Gesetztext ist da keineswegs so eindeutig, wie Du behauptest:
Siehe auch:
Anspruch auf ein Arbeitszeugnis | D.A.S. Rechtsportal | D.A.S. - Die Rechtsschutzmarke der ERGO
Interessant ist dabei der Absatz über das qualifizierte Arbeitszeugnis.
Oder:
HENSCHE Arbeitsrecht: Zeugnis
Siehe Absatz: Was für eine Art von Zeugnis können Sie verlangen?
Aber ich bin kein Jurist.
LG A. Korn
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Körnchen schrieb:
Ich würde dem MA nach 2 Wochen Arbeit KEIN qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen, wenn ich die Arbeit wegen der Kürze der Zeit nicht beurteilen kann.
Der Gesetztext ist da keineswegs so eindeutig, wie Du behauptest:
Siehe auch:
Anspruch auf ein Arbeitszeugnis | D.A.S. Rechtsportal | D.A.S. - Die Rechtsschutzmarke der ERGO
Interessant ist dabei der Absatz über das qualifizierte Arbeitszeugnis.
Oder:
HENSCHE Arbeitsrecht: Zeugnis
Siehe Absatz: Was für eine Art von Zeugnis können Sie verlangen?
Aber ich bin kein Jurist.
LG A. Korn
Die meisten fremden Menschen werden nach ein paar Sekunden beurteilt.
Im Vorstellungsgespräch wird ein Urteil gebildet. Und zwar ein gutes, sonst würde ich das Gegenüber nicht einstellen.
Praktikanten sind manchmal nur ein paar Stunden da. Die bekommen auch eine kurze Beurteilung.
Wenn der MA nun ein qualifiziertes Zeugnis haben möchte, warum kann er es dann nicht bekommen?
Ist doch egal, ob ein paar Tage, Wochen.........Jahrzehnte!
Viele AG nehmens einfach zu persönlich.
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RoFo schrieb:
Ich verstehe nicht so ganz wo das Problem liegt.
Die meisten fremden Menschen werden nach ein paar Sekunden beurteilt.
Im Vorstellungsgespräch wird ein Urteil gebildet. Und zwar ein gutes, sonst würde ich das Gegenüber nicht einstellen.
Praktikanten sind manchmal nur ein paar Stunden da. Die bekommen auch eine kurze Beurteilung.
Wenn der MA nun ein qualifiziertes Zeugnis haben möchte, warum kann er es dann nicht bekommen?
Ist doch egal, ob ein paar Tage, Wochen.........Jahrzehnte!
Viele AG nehmens einfach zu persönlich.
Nun wenn der Bewertungzeitraum nur 12 Arbeitstage bei zwei Monaten ausmacht ist dies sicher auch eine interessante Information für den nächsten AG :wink:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wie ich jetzt erfahren habe kann aber der Bewertungszeitraum mit einfließen :wink:
Nun wenn der Bewertungzeitraum nur 12 Arbeitstage bei zwei Monaten ausmacht ist dies sicher auch eine interessante Information für den nächsten AG :wink:
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Glaube nicht, dass Du Krankheitszeiten aufführen kannst – theoretisch kann Dein AN ja ohne verschulden erkrankt sein und die Krankheit kann jetzt vorüber sein, geht Dich ja auch nichts an, Pech für Dich eben. Das Arbeitsverhältnis hat schon 2 Monate gedauert, Beginn und Ende sind natürlich anzugeben. Und dafür, dass Du Fortbildung hattest kann Dein AN ja nichts. Vielleicht hat er einfach eine besser bezahlte Stelle gefunden, oder ...
Gruß redvine
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Krankheitszeiten dürfen selbstverständlich nicht aufgeführt werden, aber der Bewertungszeitraum :wink: und bewerten kann ich selbstverständlich nur die Zeit in der Praxis :wink: so die Information eines Arbeitsrechtlers.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
„Die fachlichen Leistungen kann ich nur sehr schwer beurteilen da ich in diesen 14 Tagen selbst 8 Tage auf Fortbildung war.“ Das ist nicht das Problem Deines AN!
Gruß redvine
Solange die Rechtslage ehrliche Aussagen unterbindet bleiben eben nur diese legalen Möglichkleiten andere AG zu informieren.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wenn ich schon ein Zeugnis schreiben muss dann bitte ein ehrliches mit dem der nächste AG auch etwas anfangen kann.
Solange die Rechtslage ehrliche Aussagen unterbindet bleiben eben nur diese legalen Möglichkleiten andere AG zu informieren.
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Problem beschreiben
C. DBO schrieb:
Ja - ein Zeugnis muss immer sein. Man unterscheidet allerdings zwischen euinem qualifizierten und einem einfachen Arbeitszeugnis, welches in diesem Falle ausreichend wäre.
Das einfache Zeugnis enthält sachliche und objektiv nachprüfbare Fakten zu Art und Dauer der Beschäftigung: Was hat der Arbeitnehmer von wann bis wann gemacht? Wurde die Aufgabe erfüllt? Welche Aufgaben übernahm er oder sie noch? Punkt. Mehr kannst Du nicht sagen und kann auch niemand von Dir verlangen.
Schreib Ihm einfach eine Arbeitszeitbestätigung mit dem klaren Verweis auf die tatsächliche Arbeitszeit.
Viel Glück mit dem neuen Personal :yum:
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Dein Mitarbeiter hat Anspruch auf ein einfaches Arbeitszeugnis, in dem Art und Dauer der Tätigkeit beschrieben sind (mehr nicht!).
Angesichts des kurzen Beschäftigungsverhältnisses und der langen Fehlzeiten hat Dein ehemaliger MA meiner Meinung nach jedoch kein Anrecht auf ein qualifiziertes Zeugnis, weil Du wegen des kurzen Beschäftigungsverhältnisses keine Möglichkeit hattest, seine eigentliche Arbeitsleistung zu beurteilen.
Ich würde Ihm daher nur ein einfaches Arbeitszeugnis ausstellen.
LG
Andreas Korn
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Körnchen schrieb:
Hallo, anonymus,
Dein Mitarbeiter hat Anspruch auf ein einfaches Arbeitszeugnis, in dem Art und Dauer der Tätigkeit beschrieben sind (mehr nicht!).
Angesichts des kurzen Beschäftigungsverhältnisses und der langen Fehlzeiten hat Dein ehemaliger MA meiner Meinung nach jedoch kein Anrecht auf ein qualifiziertes Zeugnis, weil Du wegen des kurzen Beschäftigungsverhältnisses keine Möglichkeit hattest, seine eigentliche Arbeitsleistung zu beurteilen.
Ich würde Ihm daher nur ein einfaches Arbeitszeugnis ausstellen.
LG
Andreas Korn
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Problem beschreiben
fragemax schrieb:
Oh man was für ein Pech für Dich.
Schreib Ihm einfach eine Arbeitszeitbestätigung mit dem klaren Verweis auf die tatsächliche Arbeitszeit.
Viel Glück mit dem neuen Personal :yum:
Gruß redvine
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alobar schrieb:
>Bei 8 tagen FoBi braucht man nicht gleich einen stellvertreter :kissing_closed_eyes:
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RoFo schrieb:
Für übliche Abwesenheit, wie Urlaub, kurze Erkrankung, Fortbildung etc braucht kein PI einen fachlichen Leiter.
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Problem beschreiben
redvine schrieb:
In Deiner Fortbildungszeit hattest Du bestimmt einen fachlichen Leiter für Deine Praxis? Der kann die Beurteilung abgeben. Ob ich bei so einer kurzen Beschäftigung als AN auf ein qualifiziertes Zeugnis bestehen würde? Ich glaube mir würde ein einfaches reichen.
Gruß redvine
Hatte ich vor 15 Jahren. 6 Monate in der Praxis, davon 3.5 Monate krank und über Nacht weggezogen.
Es gab nur eine Bescheinigung, das die Ma von - bis als .. bei mir beschäftigt war. Hatte ihr nicht gepasst, aber was anderes gab es nicht. Ich meinte, wenn sie mehr will, soll sie klagen.
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wenn er nur zwei Monate da war und davon nur 14 Tage gearbeitet hat, kannst du ja gar nicht beurteilen wie dieser MA ist, deshalb geht nur eine Arbeitsbescheinigung.
Hatte ich vor 15 Jahren. 6 Monate in der Praxis, davon 3.5 Monate krank und über Nacht weggezogen.
Es gab nur eine Bescheinigung, das die Ma von - bis als .. bei mir beschäftigt war. Hatte ihr nicht gepasst, aber was anderes gab es nicht. Ich meinte, wenn sie mehr will, soll sie klagen.
Definitiv falsch!!! Auch bei nur kurzer Beschäftigungsdauer hat der AN einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Siehe LG Köln vom 30.03.2001 (4 Sa 1485/00).
Leute Leute Leute... bitte besonders in juristischen Fragen NUR fundierte Antworten abgeben. So setzt ihr den Fragesteller nur Arbeitsprozessen aus. :confused:
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Wonderwoman schrieb:
idefix- schrieb am 15.2.16 08:01:
wenn er nur zwei Monate da war und davon nur 14 Tage gearbeitet hat, kannst du ja gar nicht beurteilen wie dieser MA ist, deshalb geht nur eine Arbeitsbescheinigung.
Hatte ich vor 15 Jahren. 6 Monate in der Praxis, davon 3.5 Monate krank und über Nacht weggezogen.
Es gab nur eine Bescheinigung, das die Ma von - bis als .. bei mir beschäftigt war. Hatte ihr nicht gepasst, aber was anderes gab es nicht. Ich meinte, wenn sie mehr will, soll sie klagen.
Definitiv falsch!!! Auch bei nur kurzer Beschäftigungsdauer hat der AN einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Siehe LG Köln vom 30.03.2001 (4 Sa 1485/00).
Leute Leute Leute... bitte besonders in juristischen Fragen NUR fundierte Antworten abgeben. So setzt ihr den Fragesteller nur Arbeitsprozessen aus. :confused:
Ach ja bei meiner Angestellten, rief dann 5 Wochen später der neue , fast, Arbeitgeber an und wollte wissen warum ich den weigere eine Zeugniss auszustellen. Meine Antwort war eindeutig und er bedankte sich dafür und meinte, dann würde er das mit der Stelle wohl anders besetzen.
Sorry wer keinen Bock hat zu arbeiten, der braucht auch kein Zeugniss, oder dann worin steht das er nicht abreiten will.
Inzwischen weis ich aber durch eine Patientin die Personalchefin in einem Autokonzern ist, das man so ein Zeugniss schreiben kann, dass auch eine 5 wie eine 1 ausschaut. Habe ich auch schon gemacht, Ma freut sich wie der König hat aber nichts davon.
Meine Meinung, wer keinen 'Lust zu arbeiten hat, der braucht keine positive Bewertung.
PS es war auch keine fundierte juristische Antwort von mir, sondern meine persönliche Einstellung und Meinung.
so und nun haut drauf
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idefix- schrieb:
Ein Arbeitszeugniss kann ich nur schreiben, wenn ich beurteilen kann wie der Kollege arbeitet und wie sein Wissen ist. Das ist mir leider in 14 Tagen nicht möglich, wenn du so ein Wunder zusammen bringst, ok. Von mir bekommt keiner mehr, dann muss er klagen.
Ach ja bei meiner Angestellten, rief dann 5 Wochen später der neue , fast, Arbeitgeber an und wollte wissen warum ich den weigere eine Zeugniss auszustellen. Meine Antwort war eindeutig und er bedankte sich dafür und meinte, dann würde er das mit der Stelle wohl anders besetzen.
Sorry wer keinen Bock hat zu arbeiten, der braucht auch kein Zeugniss, oder dann worin steht das er nicht abreiten will.
Inzwischen weis ich aber durch eine Patientin die Personalchefin in einem Autokonzern ist, das man so ein Zeugniss schreiben kann, dass auch eine 5 wie eine 1 ausschaut. Habe ich auch schon gemacht, Ma freut sich wie der König hat aber nichts davon.
Meine Meinung, wer keinen 'Lust zu arbeiten hat, der braucht keine positive Bewertung.
PS es war auch keine fundierte juristische Antwort von mir, sondern meine persönliche Einstellung und Meinung.
so und nun haut drauf
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RoFo schrieb:
AG mit so einer feindseligen Einstellung sterben hoffentlich aus...
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C. DBO schrieb:
Solange es solche AN gibt, werden diese auch mit solchen AG rechnen müssen.
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idefix- schrieb:
wenn er nur zwei Monate da war und davon nur 14 Tage gearbeitet hat, kannst du ja gar nicht beurteilen wie dieser MA ist, deshalb geht nur eine Arbeitsbescheinigung.
Hatte ich vor 15 Jahren. 6 Monate in der Praxis, davon 3.5 Monate krank und über Nacht weggezogen.
Es gab nur eine Bescheinigung, das die Ma von - bis als .. bei mir beschäftigt war. Hatte ihr nicht gepasst, aber was anderes gab es nicht. Ich meinte, wenn sie mehr will, soll sie klagen.
Gruß redvine
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Problem beschreiben
redvine schrieb:
Sorry, aber einem AN kann man nur empfehlen gegebenenfalls ein Zeugnis einzuklagen. Ein Arbeitszeugnis ist im normalen Berufsleben ein Muss, außer vielleicht bei Physiotherapeuten.
Gruß redvine
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