Wir sind eine moderne Physiotherapie- und Osteopathiepraxis in Villingen-Schwenningen mit computergestützter Trainingstherapie und suchen Verstärkung ab sofort in Teil- oder Vollzeit.
Hallo. Ich habe meine Physiotherapie vor 2 Wochen eröffnet und wollte diese jetzt gern aufrüsten mit einer musikalischen Beschallung. Dazu hätte ich ein paar Fragen in die Runde:
1. Darf man Hintergrundmusik legal laufen lassen oder muss man dies irgendwo melden? (Gema)
2. Ich suche ein WLAN/Bluetooth System mit Lautsprechern wo ich Spotify Musik laufen lassen würde. Gibt es ein kostengünstiges System wo mehrere (mindestens 3) Lautsprecher synchron funktionieren?
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Hallo. Ich habe meine Physiotherapie vor 2 Wochen eröffnet und wollte diese jetzt gern aufrüsten mit einer musikalischen Beschallung. Dazu hätte ich ein paar Fragen in die Runde:
1. Darf man Hintergrundmusik legal laufen lassen oder muss man dies irgendwo melden? (Gema)
2. Ich suche ein WLAN/Bluetooth System mit Lautsprechern wo ich Spotify Musik laufen lassen würde. Gibt es ein kostengünstiges System wo mehrere (mindestens 3) Lautsprecher synchron funktionieren?
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Christian Azig schrieb am 27.09.2021 09:03 Uhr:
2. Ich suche ein WLAN/Bluetooth System mit Lautsprechern wo ich Spotify Musik laufen lassen würde. Gibt es ein kostengünstiges System wo mehrere (mindestens 3) Lautsprecher synchron funktionieren?
Sonos, funktioniert bei uns tadellos
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[zitat][b]Christian Azig schrieb am 27.09.2021 09:03 Uhr:[/b]
2. Ich suche ein WLAN/Bluetooth System mit Lautsprechern wo ich Spotify Musik laufen lassen würde. Gibt es ein kostengünstiges System wo mehrere (mindestens 3) Lautsprecher synchron funktionieren?[/zitat]
Sonos, funktioniert bei uns tadellos
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Christian Azig schrieb am 27.09.2021 09:03 Uhr:
2. Ich suche ein WLAN/Bluetooth System mit Lautsprechern wo ich Spotify Musik laufen lassen würde. Gibt es ein kostengünstiges System wo mehrere (mindestens 3) Lautsprecher synchron funktionieren?
Sonos, funktioniert bei uns tadellos
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Für in Wartezimmern von Arztpraxen abgespielte Hintergrundmusik aus dem Radio müssen keine Gebühren an die Verwertungsgesellschaft GEMA gezahlt werden. Denn sie stellen keine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (§ 15 Abs. 3 UrhG) dar – so der Bundesgerichtshof in einem Urteil.
Ein Zahnarzt hatte 2012 einen im Jahr 2003 geschlossenen Lizenzvertrag mit der GEMA außerordentlich und mit sofortiger Wirkung gekündigt. Vorausgegangen war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März 2012, auf das sich der Zahnarzt bezog (EuGH, Urteil vom 15. März 2012 - C-135/10).
Dem EuGH zufolge ist von einer öffentlichen Wiedergabe erst dann auszugehen, wenn die Musiktitel einer unbestimmten Zahl potenzieller Adressaten und vor recht vielen Personen präsentiert wird. In der Regel sei davon aber nicht in einer Arztpraxis auszugehen, wo Radiomusik aus dem Hörfunk im Hintergrund für die Patienten liefe.
Dieser Auffassung folgt der BGH nun in seinem Urteil. In dem besagten Fall hatte das Gericht über die Rechtmäßigkeit der Kündigung sowie über die geforderten Zahlungen der GEMA zu entscheiden. Dem BGH zufolge sei der Kläger zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt gewesen, da mit dem EuGH-Urteil die Vertragsgrundlage hinfällig geworden sei.
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• Christian Azig
Für in Wartezimmern von Arztpraxen abgespielte Hintergrundmusik aus dem Radio müssen keine Gebühren an die Verwertungsgesellschaft GEMA gezahlt werden. Denn sie stellen keine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (§ 15 Abs. 3 UrhG) dar – so der Bundesgerichtshof in einem Urteil.
Ein Zahnarzt hatte 2012 einen im Jahr 2003 geschlossenen Lizenzvertrag mit der GEMA außerordentlich und mit sofortiger Wirkung gekündigt. Vorausgegangen war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März 2012, auf das sich der Zahnarzt bezog (EuGH, Urteil vom 15. März 2012 - C-135/10).
Dem EuGH zufolge ist von einer öffentlichen Wiedergabe erst dann auszugehen, wenn die Musiktitel einer unbestimmten Zahl potenzieller Adressaten und vor recht vielen Personen präsentiert wird. In der Regel sei davon aber nicht in einer Arztpraxis auszugehen, wo Radiomusik aus dem Hörfunk im Hintergrund für die Patienten liefe.
Dieser Auffassung folgt der BGH nun in seinem Urteil. In dem besagten Fall hatte das Gericht über die Rechtmäßigkeit der Kündigung sowie über die geforderten Zahlungen der GEMA zu entscheiden. Dem BGH zufolge sei der Kläger zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt gewesen, da mit dem EuGH-Urteil die Vertragsgrundlage hinfällig geworden sei.
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Olaf Seifert schrieb:
Für in Wartezimmern von Arztpraxen abgespielte Hintergrundmusik aus dem Radio müssen keine Gebühren an die Verwertungsgesellschaft GEMA gezahlt werden. Denn sie stellen keine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (§ 15 Abs. 3 UrhG) dar – so der Bundesgerichtshof in einem Urteil.
Ein Zahnarzt hatte 2012 einen im Jahr 2003 geschlossenen Lizenzvertrag mit der GEMA außerordentlich und mit sofortiger Wirkung gekündigt. Vorausgegangen war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März 2012, auf das sich der Zahnarzt bezog (EuGH, Urteil vom 15. März 2012 - C-135/10).
Dem EuGH zufolge ist von einer öffentlichen Wiedergabe erst dann auszugehen, wenn die Musiktitel einer unbestimmten Zahl potenzieller Adressaten und vor recht vielen Personen präsentiert wird. In der Regel sei davon aber nicht in einer Arztpraxis auszugehen, wo Radiomusik aus dem Hörfunk im Hintergrund für die Patienten liefe.
Dieser Auffassung folgt der BGH nun in seinem Urteil. In dem besagten Fall hatte das Gericht über die Rechtmäßigkeit der Kündigung sowie über die geforderten Zahlungen der GEMA zu entscheiden. Dem BGH zufolge sei der Kläger zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt gewesen, da mit dem EuGH-Urteil die Vertragsgrundlage hinfällig geworden sei.
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@Christian Azig
Sonos SL für Therapieräume und Five für Gruppenräume. Da das WLAN ziemlich ausgelastet ist, nutzen wir dafür ein dezidierter Fritz!Box mit 2 kabelgebundenen Repeater sowie ein eigenständiger Internetleitung. Auch das offene Gäste-WLAN läuft darüber. Praxis-EDV ist kabelgebunden und nutzt eine 2. Internetanschluss.
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Sonos SL für Therapieräume und Five für Gruppenräume. Da das WLAN ziemlich ausgelastet ist, nutzen wir dafür ein dezidierter Fritz!Box mit 2 kabelgebundenen Repeater sowie ein eigenständiger Internetleitung. Auch das offene Gäste-WLAN läuft darüber. Praxis-EDV ist kabelgebunden und nutzt eine 2. Internetanschluss.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Christian Azig
Sonos SL für Therapieräume und Five für Gruppenräume. Da das WLAN ziemlich ausgelastet ist, nutzen wir dafür ein dezidierter Fritz!Box mit 2 kabelgebundenen Repeater sowie ein eigenständiger Internetleitung. Auch das offene Gäste-WLAN läuft darüber. Praxis-EDV ist kabelgebunden und nutzt eine 2. Internetanschluss.
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Christian Azig schrieb:
Hallo. Ich habe meine Physiotherapie vor 2 Wochen eröffnet und wollte diese jetzt gern aufrüsten mit einer musikalischen Beschallung. Dazu hätte ich ein paar Fragen in die Runde:
1. Darf man Hintergrundmusik legal laufen lassen oder muss man dies irgendwo melden? (Gema)
2. Ich suche ein WLAN/Bluetooth System mit Lautsprechern wo ich Spotify Musik laufen lassen würde. Gibt es ein kostengünstiges System wo mehrere (mindestens 3) Lautsprecher synchron funktionieren?
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Gema musst du nicht zahlen aber Rundfunkbeitrag schon.
https://www.physio-deutschland.de/patienten-interessierte/service/news/einzelansicht/artikel/detail/News/gema-neue-entscheidung-vom-europaeischen-gerichtshof.html
https://www.up-aktuell.de/aktuell/2018/10/urteil-auch-therapiepraxen-muessen-rundfunkbeitrag-zahlen.html#:~:text=Urteil%3A%20Auch%20Therapiepraxen%20m%C3%BCssen%20Rundfunkbeitrag%20zahlen,-Katrin%20Schwabe%2DFleitmann&text=Bei%20dem%20ger%C3%A4teunabh%C3%A4ngigen%20Beitrag%2C%20der,17%2C50%20Euro%20pro%20Monat.
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das urteil ist von 2018
dagegen könnte man wieder argumentieren, dass der zweitsitz mittlerweile von der gebühr befreit wurde. man kann ja schließlich nicht an zwei orten gleichzeitig anwesend sein. weder therapeuten noch patienten
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das urteil ist von 2018
dagegen könnte man wieder argumentieren, dass der zweitsitz mittlerweile von der gebühr befreit wurde. man kann ja schließlich nicht an zwei orten gleichzeitig anwesend sein. weder therapeuten noch patienten
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Alex Moro schrieb:
das urteil ist von 2018
dagegen könnte man wieder argumentieren, dass der zweitsitz mittlerweile von der gebühr befreit wurde. man kann ja schließlich nicht an zwei orten gleichzeitig anwesend sein. weder therapeuten noch patienten
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@Alex Moro
Das kannst du vergessen. Sogar Taxifahrer müssen für Taxis Rundfunkgebühr zahlen.
Es gibt einige Ausnahmen welche befreit sind. Ansonsten nutzen diese Aasgeier jede Gelegenheit.
Hier die Ausnahmen Der Rundfunkbeitrag - Wissenswertes zu Betriebsstätten
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[mention]Alex Moro[/mention]
Das kannst du vergessen. Sogar Taxifahrer müssen für Taxis Rundfunkgebühr zahlen.
Es gibt einige Ausnahmen welche befreit sind. Ansonsten nutzen diese Aasgeier jede Gelegenheit.
Hier die Ausnahmen
https://www.rundfunkbeitrag.de/unternehmen_und_institutionen/informationen/betriebsstaette/
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kroetzi schrieb:
@Alex Moro
Das kannst du vergessen. Sogar Taxifahrer müssen für Taxis Rundfunkgebühr zahlen.
Es gibt einige Ausnahmen welche befreit sind. Ansonsten nutzen diese Aasgeier jede Gelegenheit.
Hier die Ausnahmen Der Rundfunkbeitrag - Wissenswertes zu Betriebsstätten
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kroetzi schrieb:
Gema musst du nicht zahlen aber Rundfunkbeitrag schon.
@a.sch.
Auf welche aktuelle Quelle bezieht sich deine Aussage die GEMA betreffend?
Meine bezieht sich auf o.g. Urteile im Link von ZVK.
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[mention]a.sch.[/mention]
Auf welche aktuelle Quelle bezieht sich deine Aussage die GEMA betreffend?
Meine bezieht sich auf o.g. Urteile im Link von ZVK.
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kroetzi schrieb:
@a.sch.
Auf welche aktuelle Quelle bezieht sich deine Aussage die GEMA betreffend?
Meine bezieht sich auf o.g. Urteile im Link von ZVK.
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@USpre Interessanterweise empfinden viele Patienten das aber als angenehm (wenn man die richtige Musik wählt). Und bei den Wenigen, die es nicht mögen, wird der Box kurzerhand stumm geschaltet.
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[mention]USpre[/mention] Interessanterweise empfinden viele Patienten das aber als angenehm (wenn man die richtige Musik wählt). Und bei den Wenigen, die es nicht mögen, wird der Box kurzerhand stumm geschaltet.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@USpre Interessanterweise empfinden viele Patienten das aber als angenehm (wenn man die richtige Musik wählt). Und bei den Wenigen, die es nicht mögen, wird der Box kurzerhand stumm geschaltet.
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@Lars van Ravenzwaaij in meiner Physiopraxis weiss leider keiner, wie das Gerät auszustellen ist. Erträglich wäre es ja vielleicht noch, wenn das Radioprogramm wenigstens ohne Rauschen eingestellt wäre.
Diese Geräusche sind ein Anschlag auf meine Ohren!
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] in meiner Physiopraxis weiss leider keiner, wie das Gerät auszustellen ist. Erträglich wäre es ja vielleicht noch, wenn das Radioprogramm wenigstens ohne Rauschen eingestellt wäre.
Diese Geräusche sind ein Anschlag auf meine Ohren!
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USpre schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij in meiner Physiopraxis weiss leider keiner, wie das Gerät auszustellen ist. Erträglich wäre es ja vielleicht noch, wenn das Radioprogramm wenigstens ohne Rauschen eingestellt wäre.
Diese Geräusche sind ein Anschlag auf meine Ohren!
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@USpre
Das kann doch nicht sein dass keiner in dem Laden Bescheid weiß.
Steht bestimmt irgendwo in einer Kammer ein Tuner der mal eingestellt werden muß.
Die haben aber ein dickes Fell dort. Mich würde sowas auch verrückt machen und mich mit Sicherheit auf die Suche nach der Quelle machen.
Das geht doch auf die Nerven.
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[mention]USpre[/mention]
Das kann doch nicht sein dass keiner in dem Laden Bescheid weiß.
Steht bestimmt irgendwo in einer Kammer ein Tuner der mal eingestellt werden muß.
Die haben aber ein dickes Fell dort. Mich würde sowas auch verrückt machen und mich mit Sicherheit auf die Suche nach der Quelle machen.
Das geht doch auf die Nerven.
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kroetzi schrieb:
@USpre
Das kann doch nicht sein dass keiner in dem Laden Bescheid weiß.
Steht bestimmt irgendwo in einer Kammer ein Tuner der mal eingestellt werden muß.
Die haben aber ein dickes Fell dort. Mich würde sowas auch verrückt machen und mich mit Sicherheit auf die Suche nach der Quelle machen.
Das geht doch auf die Nerven.
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@USpre
Bei einem Radiosender würde ich auch streiken. Und Sonosboxen haben alle ein einfacher Stummschalter. Ist halt alles lediglich eine Frage der richtigen technischen Ausstattung.
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• USpre
[mention]USpre[/mention]
Bei einem Radiosender würde ich auch streiken. Und Sonosboxen haben alle ein einfacher Stummschalter. Ist halt alles lediglich eine Frage der richtigen technischen Ausstattung.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@USpre
Bei einem Radiosender würde ich auch streiken. Und Sonosboxen haben alle ein einfacher Stummschalter. Ist halt alles lediglich eine Frage der richtigen technischen Ausstattung.
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Hat die Gema versucht und ist an dem von uns vorgehaltenen Urteil zerschellt. Wie hier schon gesagt muss für Hintergrundmusik keine Gema bezahlt werden... jedoch Rundfunkbeitrag.
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• Christian Azig
Hat die Gema versucht und ist an dem von uns vorgehaltenen Urteil zerschellt. Wie hier schon gesagt muss für Hintergrundmusik keine Gema bezahlt werden... jedoch Rundfunkbeitrag.
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Wonderwoman schrieb:
Hat die Gema versucht und ist an dem von uns vorgehaltenen Urteil zerschellt. Wie hier schon gesagt muss für Hintergrundmusik keine Gema bezahlt werden... jedoch Rundfunkbeitrag.
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In den meisten Behandlungssituationen finde ich Hintergrundmusik störend und unpassend.
Ausnahme wäre vielleicht MLD 45/60 mit unkommunikativen Patienten oder wenn das gemeinsame Anschweigen irgndwie peinlich oder unangenehm ist - dann kann etwas Musik oder Hintergrundbeschallung die Situation entspannen.
Wenn ich ernsthaft befunde und behandle kann ich keine Musik brauchen!
Ansonsten läuft bei mir an der Rezeption eine Bose Box mit überwiegend SWR1 - aber eher sehr leise. Wenn man gegen eine Hintergrundgeräusch lautstärkemäßig ansprechen will/muß wird es unangenehm - geht gar nicht.
Mit einem gut funktionierendem W-lan kann man mit solchen Speakern in jedem Raum seinen eigenen Radiosenden (mit Positionstasten) eingestellt haben oder per Blauzahn mit dem eigenen Smartphone verbinden.
Da bieten aber im Prinzip heute sehr viele Anbieter gute Konzepte an.
Sonos war da ein Vorreiter - ist aber auch sehr teuer und ein geschlossenes System.
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• a.sch.
In den meisten Behandlungssituationen finde ich Hintergrundmusik störend und unpassend.
Ausnahme wäre vielleicht MLD 45/60 mit unkommunikativen Patienten oder wenn das gemeinsame Anschweigen irgndwie peinlich oder unangenehm ist - dann kann etwas Musik oder Hintergrundbeschallung die Situation entspannen.
Wenn ich ernsthaft befunde und behandle kann ich keine Musik brauchen!
Ansonsten läuft bei mir an der Rezeption eine Bose Box mit überwiegend SWR1 - aber eher sehr leise. Wenn man gegen eine Hintergrundgeräusch lautstärkemäßig ansprechen will/muß wird es unangenehm - geht gar nicht.
Mit einem gut funktionierendem W-lan kann man mit solchen Speakern in jedem Raum seinen eigenen Radiosenden (mit Positionstasten) eingestellt haben oder per Blauzahn mit dem eigenen Smartphone verbinden.
Da bieten aber im Prinzip heute sehr viele Anbieter gute Konzepte an.
Sonos war da ein Vorreiter - ist aber auch sehr teuer und ein geschlossenes System.
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mbone schrieb:
In den meisten Behandlungssituationen finde ich Hintergrundmusik störend und unpassend.
Ausnahme wäre vielleicht MLD 45/60 mit unkommunikativen Patienten oder wenn das gemeinsame Anschweigen irgndwie peinlich oder unangenehm ist - dann kann etwas Musik oder Hintergrundbeschallung die Situation entspannen.
Wenn ich ernsthaft befunde und behandle kann ich keine Musik brauchen!
Ansonsten läuft bei mir an der Rezeption eine Bose Box mit überwiegend SWR1 - aber eher sehr leise. Wenn man gegen eine Hintergrundgeräusch lautstärkemäßig ansprechen will/muß wird es unangenehm - geht gar nicht.
Mit einem gut funktionierendem W-lan kann man mit solchen Speakern in jedem Raum seinen eigenen Radiosenden (mit Positionstasten) eingestellt haben oder per Blauzahn mit dem eigenen Smartphone verbinden.
Da bieten aber im Prinzip heute sehr viele Anbieter gute Konzepte an.
Sonos war da ein Vorreiter - ist aber auch sehr teuer und ein geschlossenes System.
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Ich hab vor Jahren in einer Praxis mit angeschlossenem Fitnessstudio gearbeitet. Der Chefin war die GEMA zu teuer geworden, und sie hatte, wenn überhaupt, nur noch Gemafreie Musik an. Die ist leider einfach nur grottenschlecht.
Also trainierten alle nur noch mit Kopfhörern, fand ich schrecklich, und die Stimmung war hin.
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Ich hab vor Jahren in einer Praxis mit angeschlossenem Fitnessstudio gearbeitet. Der Chefin war die GEMA zu teuer geworden, und sie hatte, wenn überhaupt, nur noch Gemafreie Musik an. Die ist leider einfach nur grottenschlecht.
Also trainierten alle nur noch mit Kopfhörern, fand ich schrecklich, und die Stimmung war hin.
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Ahn schrieb:
Ich hab vor Jahren in einer Praxis mit angeschlossenem Fitnessstudio gearbeitet. Der Chefin war die GEMA zu teuer geworden, und sie hatte, wenn überhaupt, nur noch Gemafreie Musik an. Die ist leider einfach nur grottenschlecht.
Also trainierten alle nur noch mit Kopfhörern, fand ich schrecklich, und die Stimmung war hin.
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[mention]eim[/mention]
In Fitnesstudios gelten aber andere Regeln.
https://www.physio-deutschland.de/patienten-interessierte/service/news/einzelansicht/artikel/detail/News/gema-neue-entscheidung-vom-europaeischen-gerichtshof.html
Siehe hier den ersten Teil des Artikels.
Nur mal so nebenbei Spotify untersagt jegliche nicht-private Nutzung in den normalen Lizenzen.
Da braucht man einen Business Account.
Der kostet ca. 500 Euro im Jahr.
Da ist Radio etwas kostengünstiger, weil ja eh über die Gebühren bezahlt.
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• Tryn
Nur mal so nebenbei Spotify untersagt jegliche nicht-private Nutzung in den normalen Lizenzen.
Da braucht man einen Business Account.
Der kostet ca. 500 Euro im Jahr.
Da ist Radio etwas kostengünstiger, weil ja eh über die Gebühren bezahlt.
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Problem beschreiben
Jeverland schrieb:
Nur mal so nebenbei Spotify untersagt jegliche nicht-private Nutzung in den normalen Lizenzen.
Da braucht man einen Business Account.
Der kostet ca. 500 Euro im Jahr.
Da ist Radio etwas kostengünstiger, weil ja eh über die Gebühren bezahlt.
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1. Darf man Hintergrundmusik legal laufen lassen oder muss man dies irgendwo melden? (Gema)
2. Ich suche ein WLAN/Bluetooth System mit Lautsprechern wo ich Spotify Musik laufen lassen würde. Gibt es ein kostengünstiges System wo mehrere (mindestens 3) Lautsprecher synchron funktionieren?
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Sonos, funktioniert bei uns tadellos
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Christian Azig schrieb am 27.09.2021 09:03 Uhr:
2. Ich suche ein WLAN/Bluetooth System mit Lautsprechern wo ich Spotify Musik laufen lassen würde. Gibt es ein kostengünstiges System wo mehrere (mindestens 3) Lautsprecher synchron funktionieren?
Sonos, funktioniert bei uns tadellos
welche Komponenten von Sonos nutzt ihr?
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Christian Azig schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
welche Komponenten von Sonos nutzt ihr?
Ein Zahnarzt hatte 2012 einen im Jahr 2003 geschlossenen Lizenzvertrag mit der GEMA außerordentlich und mit sofortiger Wirkung gekündigt. Vorausgegangen war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März 2012, auf das sich der Zahnarzt bezog (EuGH, Urteil vom 15. März 2012 - C-135/10).
Dem EuGH zufolge ist von einer öffentlichen Wiedergabe erst dann auszugehen, wenn die Musiktitel einer unbestimmten Zahl potenzieller Adressaten und vor recht vielen Personen präsentiert wird. In der Regel sei davon aber nicht in einer Arztpraxis auszugehen, wo Radiomusik aus dem Hörfunk im Hintergrund für die Patienten liefe.
Dieser Auffassung folgt der BGH nun in seinem Urteil. In dem besagten Fall hatte das Gericht über die Rechtmäßigkeit der Kündigung sowie über die geforderten Zahlungen der GEMA zu entscheiden. Dem BGH zufolge sei der Kläger zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt gewesen, da mit dem EuGH-Urteil die Vertragsgrundlage hinfällig geworden sei.
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Olaf Seifert schrieb:
Für in Wartezimmern von Arztpraxen abgespielte Hintergrundmusik aus dem Radio müssen keine Gebühren an die Verwertungsgesellschaft GEMA gezahlt werden. Denn sie stellen keine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (§ 15 Abs. 3 UrhG) dar – so der Bundesgerichtshof in einem Urteil.
Ein Zahnarzt hatte 2012 einen im Jahr 2003 geschlossenen Lizenzvertrag mit der GEMA außerordentlich und mit sofortiger Wirkung gekündigt. Vorausgegangen war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März 2012, auf das sich der Zahnarzt bezog (EuGH, Urteil vom 15. März 2012 - C-135/10).
Dem EuGH zufolge ist von einer öffentlichen Wiedergabe erst dann auszugehen, wenn die Musiktitel einer unbestimmten Zahl potenzieller Adressaten und vor recht vielen Personen präsentiert wird. In der Regel sei davon aber nicht in einer Arztpraxis auszugehen, wo Radiomusik aus dem Hörfunk im Hintergrund für die Patienten liefe.
Dieser Auffassung folgt der BGH nun in seinem Urteil. In dem besagten Fall hatte das Gericht über die Rechtmäßigkeit der Kündigung sowie über die geforderten Zahlungen der GEMA zu entscheiden. Dem BGH zufolge sei der Kläger zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt gewesen, da mit dem EuGH-Urteil die Vertragsgrundlage hinfällig geworden sei.
Sonos SL für Therapieräume und Five für Gruppenräume. Da das WLAN ziemlich ausgelastet ist, nutzen wir dafür ein dezidierter Fritz!Box mit 2 kabelgebundenen Repeater sowie ein eigenständiger Internetleitung. Auch das offene Gäste-WLAN läuft darüber. Praxis-EDV ist kabelgebunden und nutzt eine 2. Internetanschluss.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Christian Azig
Sonos SL für Therapieräume und Five für Gruppenräume. Da das WLAN ziemlich ausgelastet ist, nutzen wir dafür ein dezidierter Fritz!Box mit 2 kabelgebundenen Repeater sowie ein eigenständiger Internetleitung. Auch das offene Gäste-WLAN läuft darüber. Praxis-EDV ist kabelgebunden und nutzt eine 2. Internetanschluss.
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Hallo. Ich habe meine Physiotherapie vor 2 Wochen eröffnet und wollte diese jetzt gern aufrüsten mit einer musikalischen Beschallung. Dazu hätte ich ein paar Fragen in die Runde:
1. Darf man Hintergrundmusik legal laufen lassen oder muss man dies irgendwo melden? (Gema)
2. Ich suche ein WLAN/Bluetooth System mit Lautsprechern wo ich Spotify Musik laufen lassen würde. Gibt es ein kostengünstiges System wo mehrere (mindestens 3) Lautsprecher synchron funktionieren?
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Patienten & Interessierte // Service // News
Urteil: Auch Therapiepraxen müssen Rundfunkbeitrag zahlen - up|unternehmen praxis.
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Christian Azig schrieb:
Danke
dagegen könnte man wieder argumentieren, dass der zweitsitz mittlerweile von der gebühr befreit wurde. man kann ja schließlich nicht an zwei orten gleichzeitig anwesend sein. weder therapeuten noch patienten
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Alex Moro schrieb:
das urteil ist von 2018
dagegen könnte man wieder argumentieren, dass der zweitsitz mittlerweile von der gebühr befreit wurde. man kann ja schließlich nicht an zwei orten gleichzeitig anwesend sein. weder therapeuten noch patienten
Das kannst du vergessen. Sogar Taxifahrer müssen für Taxis Rundfunkgebühr zahlen.
Es gibt einige Ausnahmen welche befreit sind. Ansonsten nutzen diese Aasgeier jede Gelegenheit.
Hier die Ausnahmen
Der Rundfunkbeitrag - Wissenswertes zu Betriebsstätten
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kroetzi schrieb:
@Alex Moro
Das kannst du vergessen. Sogar Taxifahrer müssen für Taxis Rundfunkgebühr zahlen.
Es gibt einige Ausnahmen welche befreit sind. Ansonsten nutzen diese Aasgeier jede Gelegenheit.
Hier die Ausnahmen
Der Rundfunkbeitrag - Wissenswertes zu Betriebsstätten
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kroetzi schrieb:
Gema musst du nicht zahlen aber Rundfunkbeitrag schon.
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Patienten & Interessierte // Service // News
Urteil: Auch Therapiepraxen müssen Rundfunkbeitrag zahlen - up|unternehmen praxis.
aber davon abgesehen, die GEMA verlangt durchaus Beiträge von Praxen.
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Auf welche aktuelle Quelle bezieht sich deine Aussage die GEMA betreffend?
Meine bezieht sich auf o.g. Urteile im Link von ZVK.
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kroetzi schrieb:
@a.sch.
Auf welche aktuelle Quelle bezieht sich deine Aussage die GEMA betreffend?
Meine bezieht sich auf o.g. Urteile im Link von ZVK.
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Christian Azig schrieb:
Es soll nur eine leise Hintergrundbeschallung sein
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USpre schrieb:
@Christian Azig das würde mich zur Flucht treiben...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@USpre Interessanterweise empfinden viele Patienten das aber als angenehm (wenn man die richtige Musik wählt). Und bei den Wenigen, die es nicht mögen, wird der Box kurzerhand stumm geschaltet.
Diese Geräusche sind ein Anschlag auf meine Ohren!
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USpre schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij in meiner Physiopraxis weiss leider keiner, wie das Gerät auszustellen ist. Erträglich wäre es ja vielleicht noch, wenn das Radioprogramm wenigstens ohne Rauschen eingestellt wäre.
Diese Geräusche sind ein Anschlag auf meine Ohren!
Das kann doch nicht sein dass keiner in dem Laden Bescheid weiß.
Steht bestimmt irgendwo in einer Kammer ein Tuner der mal eingestellt werden muß.
Die haben aber ein dickes Fell dort. Mich würde sowas auch verrückt machen und mich mit Sicherheit auf die Suche nach der Quelle machen.
Das geht doch auf die Nerven.
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kroetzi schrieb:
@USpre
Das kann doch nicht sein dass keiner in dem Laden Bescheid weiß.
Steht bestimmt irgendwo in einer Kammer ein Tuner der mal eingestellt werden muß.
Die haben aber ein dickes Fell dort. Mich würde sowas auch verrückt machen und mich mit Sicherheit auf die Suche nach der Quelle machen.
Das geht doch auf die Nerven.
Bei einem Radiosender würde ich auch streiken. Und Sonosboxen haben alle ein einfacher Stummschalter. Ist halt alles lediglich eine Frage der richtigen technischen Ausstattung.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@USpre
Bei einem Radiosender würde ich auch streiken. Und Sonosboxen haben alle ein einfacher Stummschalter. Ist halt alles lediglich eine Frage der richtigen technischen Ausstattung.
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Wonderwoman schrieb:
Hat die Gema versucht und ist an dem von uns vorgehaltenen Urteil zerschellt. Wie hier schon gesagt muss für Hintergrundmusik keine Gema bezahlt werden... jedoch Rundfunkbeitrag.
Ausnahme wäre vielleicht MLD 45/60 mit unkommunikativen Patienten oder wenn das gemeinsame Anschweigen irgndwie peinlich oder unangenehm ist - dann kann etwas Musik oder Hintergrundbeschallung die Situation entspannen.
Wenn ich ernsthaft befunde und behandle kann ich keine Musik brauchen!
Ansonsten läuft bei mir an der Rezeption eine Bose Box mit überwiegend SWR1 - aber eher sehr leise. Wenn man gegen eine Hintergrundgeräusch lautstärkemäßig ansprechen will/muß wird es unangenehm - geht gar nicht.
Mit einem gut funktionierendem W-lan kann man mit solchen Speakern in jedem Raum seinen eigenen Radiosenden (mit Positionstasten) eingestellt haben oder per Blauzahn mit dem eigenen Smartphone verbinden.
Da bieten aber im Prinzip heute sehr viele Anbieter gute Konzepte an.
Sonos war da ein Vorreiter - ist aber auch sehr teuer und ein geschlossenes System.
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mbone schrieb:
In den meisten Behandlungssituationen finde ich Hintergrundmusik störend und unpassend.
Ausnahme wäre vielleicht MLD 45/60 mit unkommunikativen Patienten oder wenn das gemeinsame Anschweigen irgndwie peinlich oder unangenehm ist - dann kann etwas Musik oder Hintergrundbeschallung die Situation entspannen.
Wenn ich ernsthaft befunde und behandle kann ich keine Musik brauchen!
Ansonsten läuft bei mir an der Rezeption eine Bose Box mit überwiegend SWR1 - aber eher sehr leise. Wenn man gegen eine Hintergrundgeräusch lautstärkemäßig ansprechen will/muß wird es unangenehm - geht gar nicht.
Mit einem gut funktionierendem W-lan kann man mit solchen Speakern in jedem Raum seinen eigenen Radiosenden (mit Positionstasten) eingestellt haben oder per Blauzahn mit dem eigenen Smartphone verbinden.
Da bieten aber im Prinzip heute sehr viele Anbieter gute Konzepte an.
Sonos war da ein Vorreiter - ist aber auch sehr teuer und ein geschlossenes System.
Also trainierten alle nur noch mit Kopfhörern, fand ich schrecklich, und die Stimmung war hin.
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Ahn schrieb:
Ich hab vor Jahren in einer Praxis mit angeschlossenem Fitnessstudio gearbeitet. Der Chefin war die GEMA zu teuer geworden, und sie hatte, wenn überhaupt, nur noch Gemafreie Musik an. Die ist leider einfach nur grottenschlecht.
Also trainierten alle nur noch mit Kopfhörern, fand ich schrecklich, und die Stimmung war hin.
Ab 07.10.21 wählen für die SWR1 Hitparade (BaWü) wink
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Logo1983 schrieb:
@mbone
Ab 07.10.21 wählen für die SWR1 Hitparade (BaWü) wink
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eim schrieb:
Ist aber nicht rechtens.Also Wiederspruch einlegen.siehe oben geschriebenes Urteil
In Fitnesstudios gelten aber andere Regeln.
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Patienten & Interessierte // Service // News
Siehe hier den ersten Teil des Artikels.
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kroetzi schrieb:
@eim
In Fitnesstudios gelten aber andere Regeln.
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Patienten & Interessierte // Service // News
Siehe hier den ersten Teil des Artikels.
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a.sch. schrieb:
Ich bin so gar kein Fan von dauernder Hintergrundbeschallung...
aber davon abgesehen, die GEMA verlangt durchaus Beiträge von Praxen.
Da braucht man einen Business Account.
Der kostet ca. 500 Euro im Jahr.
Da ist Radio etwas kostengünstiger, weil ja eh über die Gebühren bezahlt.
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Jeverland schrieb:
Nur mal so nebenbei Spotify untersagt jegliche nicht-private Nutzung in den normalen Lizenzen.
Da braucht man einen Business Account.
Der kostet ca. 500 Euro im Jahr.
Da ist Radio etwas kostengünstiger, weil ja eh über die Gebühren bezahlt.
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