Hallo.Wir suchen zur Verstärkung
unseres Teams einen
Physiotherapeuten/in in
Vollzeit,Teilzeit oder auch zur
Aushilfe.
Wir bieten gutes Gehalt,freie
flexible
Zeiteinteilung,Weiterbildungsmöglichkeiten,betriebliche
Altersvorsorge.
PKW und Führerschein nicht
unbedingt nötig,gute offentliche
Anbindung.
Viele Möglichkeiten sich als
Physiotherapeut zu verwirklichen.
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unbedingt nötig,gute offentliche
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Daher wende ich mich mal hier an euch, da ich schon viele tolle Antworten und Beiträge gesehn hab die oft sehr hilfreich waren ..
Es geht um den Unterschied zwischen KGG/MTT/MAT !
Da unser größter Berufsverband bis jetzt auch noch nicht weiterhelfen konnte mit einer Anwort frag ich euch.
Ich habe bei meinen Privat Pat. (Beihilfe) die mit mir an den Geräten trainieren vom Arzt MTT auf Rezept schreiben lassen.
Jetzt scheint es aber so zu sein, das es bei MAT/MTT eine Einschränkung auf max 18 Behandlungen gibt und sogar ja auch ein Arzt anwesend sein müsste und auch nur Facharzt bzw Hausarzt mit Zusatzqual. es aufschreiben dürfte.
Dessweiteren nicht auf ein Rezept sondern 2 Seperate Rezepte wenn es noch eine Verordnung mit zb. MT gibt.
Wenn man sich aber etwas genauer durch die Texte wühlt sieht man das es immer bei diesen Auflagen sich auf MAT bezieht, aber leider wohl auch von der Beihilfe als das gleiche angesehn wird. In den Texten stand aber nichts von KG Gerät (Limitierung/Anwesender Arzt/etc)
Vielleicht könnt ihr eure Erfahrungen mitteilen, was auf dem Rezept stehen muss, damit ich nicht reihenweise unglückliche Pat. habe, die nichts erstattet bekommen!?
Vielleicht noch Unterscheiden zwischen Beihilfe Bund/ BeihilfeLand
Grüße aus dem Saarland
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goah110 schrieb:
Ich weiss langsam nicht mehr weiter :grin:
Daher wende ich mich mal hier an euch, da ich schon viele tolle Antworten und Beiträge gesehn hab die oft sehr hilfreich waren ..
Es geht um den Unterschied zwischen KGG/MTT/MAT !
Da unser größter Berufsverband bis jetzt auch noch nicht weiterhelfen konnte mit einer Anwort frag ich euch.
Ich habe bei meinen Privat Pat. (Beihilfe) die mit mir an den Geräten trainieren vom Arzt MTT auf Rezept schreiben lassen.
Jetzt scheint es aber so zu sein, das es bei MAT/MTT eine Einschränkung auf max 18 Behandlungen gibt und sogar ja auch ein Arzt anwesend sein müsste und auch nur Facharzt bzw Hausarzt mit Zusatzqual. es aufschreiben dürfte.
Dessweiteren nicht auf ein Rezept sondern 2 Seperate Rezepte wenn es noch eine Verordnung mit zb. MT gibt.
Wenn man sich aber etwas genauer durch die Texte wühlt sieht man das es immer bei diesen Auflagen sich auf MAT bezieht, aber leider wohl auch von der Beihilfe als das gleiche angesehn wird. In den Texten stand aber nichts von KG Gerät (Limitierung/Anwesender Arzt/etc)
Vielleicht könnt ihr eure Erfahrungen mitteilen, was auf dem Rezept stehen muss, damit ich nicht reihenweise unglückliche Pat. habe, die nichts erstattet bekommen!?
Vielleicht noch Unterscheiden zwischen Beihilfe Bund/ BeihilfeLand
Grüße aus dem Saarland
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Vielleicht noch jemand Erfahrung?? :smile:
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goah110 schrieb:
Danke schonmal für die schnelle Antwort! Sehen das hier alle so? D1 is ja eigentlich wieder eine andere Sache aber ist das generell so? Da der Zusatz mit den 18 Behandlungen nur bei MAT steht und nicht bei Kg Gerät zB...
Vielleicht noch jemand Erfahrung?? :smile:
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therapeutin schrieb:
es ist so 18 Behandlungen gibt es von der Beihilfe für D1,Gerätetraining und wie du es noch nennen willst...
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