Wir suchen ab sofort oder zum
nächstmöglichen Zeitpunkt
Physiotherapeuten/(-innen),
in Vollzeit oder Teilzeit.
Wenn du selbstständiges Arbeiten
liebst, dann bist du bei uns genau
richtig. Wir sind flexibel und
geben dir Freiheiten dein Arbeiten
selbst zu gestalten, möchten uns
aber auch auf dich verlassen
können.
Neben der klassischen Arbeit als
Physiotherapeut/-in in unserem
12-köpfigem jungen und dynamischem
Team, bieten wir dir auf Wunsch die
Möglichkeit, dich als
Kursleiter-...
nächstmöglichen Zeitpunkt
Physiotherapeuten/(-innen),
in Vollzeit oder Teilzeit.
Wenn du selbstständiges Arbeiten
liebst, dann bist du bei uns genau
richtig. Wir sind flexibel und
geben dir Freiheiten dein Arbeiten
selbst zu gestalten, möchten uns
aber auch auf dich verlassen
können.
Neben der klassischen Arbeit als
Physiotherapeut/-in in unserem
12-köpfigem jungen und dynamischem
Team, bieten wir dir auf Wunsch die
Möglichkeit, dich als
Kursleiter-...
wer trägt eigentlich die Verantwortung wenn Therapeuten ohne zertifizierte Zulassung Pat. mit bspw. Manuelle Therapie behandeln?
Der Geschäftsführer (der hier ja kein PT sein muss), der fachliche Leiter (der obligatorisch das MT Zertifikat besitzt) und/oder der Therapeut (der hier kein MT Zertifikat besitzt)?
Es handelt sich hier nicht um Supervision o.ä.
Desweiteren sind welche Konsequenzen für wen zu erwarten, hier im Besonderen gegenüber den KK wenn die das rauskriegen?
danke für eine Rückmeldung.
Gruß
Richi
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
richi b schrieb:
Hallo zusammen,
wer trägt eigentlich die Verantwortung wenn Therapeuten ohne zertifizierte Zulassung Pat. mit bspw. Manuelle Therapie behandeln?
Der Geschäftsführer (der hier ja kein PT sein muss), der fachliche Leiter (der obligatorisch das MT Zertifikat besitzt) und/oder der Therapeut (der hier kein MT Zertifikat besitzt)?
Es handelt sich hier nicht um Supervision o.ä.
Desweiteren sind welche Konsequenzen für wen zu erwarten, hier im Besonderen gegenüber den KK wenn die das rauskriegen?
danke für eine Rückmeldung.
Gruß
Richi
Delegiert werden kann diese Verantwortung an die Fachliche Leitung, sofern die "Fachliche Leitung" nicht durch den Inhaber/Geschäftsführer selbst repräsentiert wird. Das wäre vermutlich individualvertraglich mit dem FL vereinbart.
Der Therapeut hat seine Vorgesetzten auf eventuelle Bedenken hinzuweisen, ein "anschwärzen bei Vertragspartnern" wäre ein Grund für eine außerordentliche Kündigung (gepaart mit einer ordentlichen Kündigung sollte die außerordentliche als unwirksam erklärt werden).
Konsequenzen...:
(1) Rückforderung der zu Unrecht abgerechneten Rezepte, ggf. Schätzung durch die Sachbearbeitung der GKV wenn nicht genau nachvollzogen werden kann welche Patienten vertragswidrig behandelt wurden.
(2) Vertragsstrafe gemäß Vertrag
(3) Kündigung des Vertrages (wenn (2) keine Besserung erwarten lässt) ("Zulassungsentzug")
(4) Übergabe an die Staatsanwaltschaft (Sozialversicherungsbetrug)
(5) PI und FL landen auf einer schwarzen Liste ("besonders scharf gucken wenn die jemals wieder etwas anmelden wollen")
(6) kann einem Therapeuten ein Mitwirken am Vertragsbruch nahegelegt werden kann dessen Name auch in (5) landen
Gefällt mir
ich möchte dafür nicht meinen kopf hinhalten müssen, lieber stelle ich noch jemanden mit mt ein.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
yvonne1976 schrieb:
also in meiner praxis wird die mt nur von pts mit zertifikat gemacht, wir hatten schon nachfragen der kasse beim pat. wie zufrieden sie mit der therapeutin war und dann wurde nach dem namen der therapeutin gefragt, das kann richtig nach hinten losgehen.
ich möchte dafür nicht meinen kopf hinhalten müssen, lieber stelle ich noch jemanden mit mt ein.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Die Verantwortung trägt der Praxisinhaber als Vertragspartner mit der/den betroffenen GKVen da der Therapeut als Arbeitnehmer zunächst einmal Anweisungen zu befolgen hat und insbesondere nicht wissen muss ob für die betroffene Einrichtung (Klinik/Praxis/...) ggf. von den Rahmenverträgen abweichender Vertrag geschlossen wurde (diese Möglichkeit ist im SGB V vorgesehen!).
Delegiert werden kann diese Verantwortung an die Fachliche Leitung, sofern die "Fachliche Leitung" nicht durch den Inhaber/Geschäftsführer selbst repräsentiert wird. Das wäre vermutlich individualvertraglich mit dem FL vereinbart.
Der Therapeut hat seine Vorgesetzten auf eventuelle Bedenken hinzuweisen, ein "anschwärzen bei Vertragspartnern" wäre ein Grund für eine außerordentliche Kündigung (gepaart mit einer ordentlichen Kündigung sollte die außerordentliche als unwirksam erklärt werden).
Konsequenzen...:
(1) Rückforderung der zu Unrecht abgerechneten Rezepte, ggf. Schätzung durch die Sachbearbeitung der GKV wenn nicht genau nachvollzogen werden kann welche Patienten vertragswidrig behandelt wurden.
(2) Vertragsstrafe gemäß Vertrag
(3) Kündigung des Vertrages (wenn (2) keine Besserung erwarten lässt) ("Zulassungsentzug")
(4) Übergabe an die Staatsanwaltschaft (Sozialversicherungsbetrug)
(5) PI und FL landen auf einer schwarzen Liste ("besonders scharf gucken wenn die jemals wieder etwas anmelden wollen")
(6) kann einem Therapeuten ein Mitwirken am Vertragsbruch nahegelegt werden kann dessen Name auch in (5) landen
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
richi b schrieb:
Danke.
Gefällt mir
-------------------------------------------------------
> und wie können die überhaupt kontrollieren ob so eine zertifizierung vorliegt... so eine urkunde ist schnell gefälscht..
Zumindest die AOK Bayern will im Normalfall jedes Zertifikat im Original sehen.
Gruß
Nora
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Nora Weber schrieb:
jana1986 schrieb:
-------------------------------------------------------
> und wie können die überhaupt kontrollieren ob so eine zertifizierung vorliegt... so eine urkunde ist schnell gefälscht..
Zumindest die AOK Bayern will im Normalfall jedes Zertifikat im Original sehen.
Gruß
Nora
Klar ist es urkundenfaelschung aber wir werden von den kassen sowieso wie verbrecher behandelt!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
jana1986 schrieb:
Das heisst ihr muesst die kopie beglaubigen lassen?! Na selbst das bekommt man heutzutage hin
Klar ist es urkundenfaelschung aber wir werden von den kassen sowieso wie verbrecher behandelt!
-------------------------------------------------------
> Das heisst ihr muesst die kopie beglaubigen lassen?!
Ja: nur die (persönliche) Vorlage des Originals oder eine beglaubigte Kopie werden anerkannt.
Gruß
Nora
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Nora Weber schrieb:
jana1986 schrieb:
-------------------------------------------------------
> Das heisst ihr muesst die kopie beglaubigen lassen?!
Ja: nur die (persönliche) Vorlage des Originals oder eine beglaubigte Kopie werden anerkannt.
Gruß
Nora
im übrigen sind sehr viele stellen dazu übergegangen, dass das original vorgelegt werden muss. der zuständige sachbearbeiter
macht dann davon eine kopie und vermerkt auf dieser "original hat vorgelegen" mit unterschrift und datum.
gruss
uli
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
rheuma schrieb:
wie soll denn eine beglaubigung gefälscht werden können? der stempel und die unterschrift müssen original sein.
im übrigen sind sehr viele stellen dazu übergegangen, dass das original vorgelegt werden muss. der zuständige sachbearbeiter
macht dann davon eine kopie und vermerkt auf dieser "original hat vorgelegen" mit unterschrift und datum.
gruss
uli
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ztzj schrieb:
Du lässt einfach die Fälschung beglaubigen. Der Notar beglaubigt nur das die Kopie der Vorlage entspricht. Und nicht ob die Vorlage ein Original ist!
notare haben eine ausbildung mit anschliessender prüfung gemacht. sie wissen, was beglaubigung bedeutet.
notare haften für beglaubigungen.
natürlich könnte jemand ein 0riginal zusammenbasteln und vorlegen. doch das sollte einem notar auffallen.
gruss
uli
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
rheuma schrieb:
na ich weiss nicht, der notar sieht doch, dass kein 0riginal sondern eine kopie vorliegt. warum sollte er die kopie von einer kopie beglaubigen?
notare haben eine ausbildung mit anschliessender prüfung gemacht. sie wissen, was beglaubigung bedeutet.
notare haften für beglaubigungen.
natürlich könnte jemand ein 0riginal zusammenbasteln und vorlegen. doch das sollte einem notar auffallen.
gruss
uli
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ztzj schrieb:
Sie beglaubigen aber das die Kopie derVorlage entspricht. Nicht ob die Vorlage ein Original ist. Steht extra auf der Beglaubigung drauf!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
jana1986 schrieb:
und wie können die überhaupt kontrollieren ob so eine zertifizierung vorliegt... so eine urkunde ist schnell gefälscht.. es gibt ja kein register ausser an den fortbildungsorten selber..
Mein Profilbild bearbeiten