Stellvertretende fachliche Leitung
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
WARUM WIR?
• 45-Minunten Taktung in der
Therapie
• Unterstützung deiner
persönlichen und fachlichen
Entwicklung, u.a. durch interne und
externe Fobis
• Mehr als nur Arbeit:
Workshoptage, Sommerfeste,
Oktoberfest, Winterrodeln,
Journal-Club, uvm.
• Zahlreiche Benefits: Jobrad,
Wellpass, betriebliche Alte...
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
WARUM WIR?
• 45-Minunten Taktung in der
Therapie
• Unterstützung deiner
persönlichen und fachlichen
Entwicklung, u.a. durch interne und
externe Fobis
• Mehr als nur Arbeit:
Workshoptage, Sommerfeste,
Oktoberfest, Winterrodeln,
Journal-Club, uvm.
• Zahlreiche Benefits: Jobrad,
Wellpass, betriebliche Alte...
wie in jedem Jahr bin ich ein bisschen ratlos, wenn es darum geht, welche unserer Geräte nach
MPG und welche nach BGV A3 geprüft werden müssen. Mittlerweile hatte ich 3 verschiedene Prüfer in der Praxis und keiner kann es so wirklich rechtsicher auseinander halten (schon peinlich).
Wenn ich mich so durch die MPG-Verordnung lese, würde ich es wie folgt sagen:
Alle Geräte, die mit dem Patient bzw. der Behandlung in direkter Verbindung stehen, müssen nach MPG geprüft werden (z.B. Wärmestrahler, Liegen, Elektro)
Alle sonstigen elektrischen Geräte unterliegen der BGV A3-Prüfung (Kühlschrank, Wasserkocher, aber auch die Fango).
Würdet Ihr mir da zustimmen oder liege ich völlig falsch?
Vielen Dank für Eure Mithilfe.
LG
TaLa
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Tala schrieb:
Hallo alle miteinander,
wie in jedem Jahr bin ich ein bisschen ratlos, wenn es darum geht, welche unserer Geräte nach
MPG und welche nach BGV A3 geprüft werden müssen. Mittlerweile hatte ich 3 verschiedene Prüfer in der Praxis und keiner kann es so wirklich rechtsicher auseinander halten (schon peinlich).
Wenn ich mich so durch die MPG-Verordnung lese, würde ich es wie folgt sagen:
Alle Geräte, die mit dem Patient bzw. der Behandlung in direkter Verbindung stehen, müssen nach MPG geprüft werden (z.B. Wärmestrahler, Liegen, Elektro)
Alle sonstigen elektrischen Geräte unterliegen der BGV A3-Prüfung (Kühlschrank, Wasserkocher, aber auch die Fango).
Würdet Ihr mir da zustimmen oder liege ich völlig falsch?
Vielen Dank für Eure Mithilfe.
LG
TaLa
Kaffeemaschine, Computer, Drucker etc. werden nach BGV A3 geprüft.
Jedes Medizinprodukt: Elektro, Liegen, Fangorührer und -schrank, Heissluft, Moorofen etc. werden als Medizinprodukt geprüft.
Ausnahmen: wenn ein Hersteller sein vermeintliches Medizinprodukt als Haushaltsgerät oder als Laborgerät bezeichnet, dann wird es nach BGV A3 geprüft. Auskunft darüber gibt der jeweilige Hersteller des Fangorührwerks o.ä.
Gibt es den Hersteller nicht mehr, oder gibt dieser keine Auskunft, sollte das Gerät im Zweifel als Medizinprodukt geprüft werden, so dass man auf die sichere Seite kommt, aber kommt man mit einem alten Ding, über dass keiner mehr etwas weiß, auf die sichere Seite?
Viele Grüße, Uli
Gefällt mir
es hat ja alles keinen Sinn, ich prüfe morgen alle noch vorhandenen Handbücher und frage da nach, wo ich unsicher bin.
Danke für Deine Antwort, denn die Fango hatte ich nicht auf dem Plan. Ich dachte, nur was mit dem Patient in Berührung kommt, muss MPG geprüft werden.
LG
Tala
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tala schrieb:
Hallo Uli,
es hat ja alles keinen Sinn, ich prüfe morgen alle noch vorhandenen Handbücher und frage da nach, wo ich unsicher bin.
Danke für Deine Antwort, denn die Fango hatte ich nicht auf dem Plan. Ich dachte, nur was mit dem Patient in Berührung kommt, muss MPG geprüft werden.
LG
Tala
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
idefix- schrieb:
Prüfen von Elo-Geräten ok, aber seit wann müssen denn Liegen und Fangoöfen geprüft werden? :tired_face:
Bänke, Fangoofen, Rotlichtstrahler, Elo-Geräte, überspitzt gesehen auch Kaffeemaschine (im Wartebereich), Wasserkocher (Heiße Rolle!)
...aber hier setzt zumindest mein Prüfer auch die Grenzen denn dann würde es lächerlich werden.
Grüße...Gerry
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Gerry schrieb:
idefix, geprüft wird Alles was ein Kabel hat und Patientenkontakt hat oder zu Therapie eingesetzt wird,
Bänke, Fangoofen, Rotlichtstrahler, Elo-Geräte, überspitzt gesehen auch Kaffeemaschine (im Wartebereich), Wasserkocher (Heiße Rolle!)
...aber hier setzt zumindest mein Prüfer auch die Grenzen denn dann würde es lächerlich werden.
Grüße...Gerry
-------------------------------------------------------
> Prüfen von Elo-Geräten ok, aber seit wann müssen denn Liegen und Fangoöfen geprüft werden? :tired_face:
Schon sehr lange, das ist definitiv nicht neu, idefix!
Gerry hat es schön erklärt.
Unser Prüfer sieht es ähnlich mit dem Wasserkocher, der Kaffeemaschine (im Aufenthaltsraum) etc.
Theoretisch müsste das aber auch überprüft werden.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
StefanP schrieb:
idefix- schrieb:
-------------------------------------------------------
> Prüfen von Elo-Geräten ok, aber seit wann müssen denn Liegen und Fangoöfen geprüft werden? :tired_face:
Schon sehr lange, das ist definitiv nicht neu, idefix!
Gerry hat es schön erklärt.
Unser Prüfer sieht es ähnlich mit dem Wasserkocher, der Kaffeemaschine (im Aufenthaltsraum) etc.
Theoretisch müsste das aber auch überprüft werden.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
ups...galt natürlich idefix
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
...meine letzte Prüfung war Anfang 2004 , da gab es schon diese Prüfungspflichten und davor auch ...mußte sein, obwohl ich Januar 2005 meine Praxis geschlossen habe (Rente)
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
ups...galt natürlich idefix
Ungeachtet der "medizinischen Prüfungen" gilt für jeden gewerblichen Betrieb eine Sicherheitsprüfpflicht, die Häufigkeit gibt die jeweilige Berufsgenossenschaft in der Vorschrift BGV A3 an. Auch die wichtigsten Prüfmerkmale sind darin genannt, wobei auch die Herstellervorgaben einfließen. Mann kann sich denken, dass eine Kaffeemaschine anders geprüft wird als ein Gabelstapler oder ein Druckluftkompressor.
Nebenher gibt es natürlich ganz andere Dinge wie Brandschutz usw.
Die Unübersichtlichkeit entsteht häufig in den Köpfen der Betreiber. Eine Kaffeemaschine ist zu Hause ein Haushaltsgerät, in einer gewerblichen Einrichtung ist sie ein sicherhaltsrelevantes Gerät, auch wenn sie nur Kaffee kocht. Das Gleiche gilt für einen Glühweinkessel: zu Hause wird er üblicherweise nur im Herbst zum Einwecken benutzt, evtl. zum Gemeindefest für Gulaschsuppe oder für Glühwein. Da kommen im Jahr kaum 20 Betriebstunden zusammen. In einer Praxis könnte man darin Moorkissen warm machen, da kommen je nach Öffnungszeit von Montag bis Mittwoch 20 Betriebstunden auf die Uhr, da ist für den Einweckkessel ein Jahr um! Daher der Prüfaufwand!
Viele Grüße, Uli
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Highwaystar schrieb:
Die Prüfpflichten existieren seit Ewigkeiten. In den frühen 1990ern wurde nach der MedGV geprüft, bis diese durch die EG-Richtlinie 93/42/EWG und das daraus abgeleitete Medizinproduktegesetz (MPG) abgelöst wurden, Die Übergangsfrist endete ca. 1998. Zur Durchführung des MPG gelten die Medizinproduktebetreiberverordnung MPBetreibV und weitere Verordnungen. Angaben über den Prüfumfang und die Prüfungshäufigkeit sind vom Hersteller zu geben, im besten Falle in der Bedienungsanleitung.
Ungeachtet der "medizinischen Prüfungen" gilt für jeden gewerblichen Betrieb eine Sicherheitsprüfpflicht, die Häufigkeit gibt die jeweilige Berufsgenossenschaft in der Vorschrift BGV A3 an. Auch die wichtigsten Prüfmerkmale sind darin genannt, wobei auch die Herstellervorgaben einfließen. Mann kann sich denken, dass eine Kaffeemaschine anders geprüft wird als ein Gabelstapler oder ein Druckluftkompressor.
Nebenher gibt es natürlich ganz andere Dinge wie Brandschutz usw.
Die Unübersichtlichkeit entsteht häufig in den Köpfen der Betreiber. Eine Kaffeemaschine ist zu Hause ein Haushaltsgerät, in einer gewerblichen Einrichtung ist sie ein sicherhaltsrelevantes Gerät, auch wenn sie nur Kaffee kocht. Das Gleiche gilt für einen Glühweinkessel: zu Hause wird er üblicherweise nur im Herbst zum Einwecken benutzt, evtl. zum Gemeindefest für Gulaschsuppe oder für Glühwein. Da kommen im Jahr kaum 20 Betriebstunden zusammen. In einer Praxis könnte man darin Moorkissen warm machen, da kommen je nach Öffnungszeit von Montag bis Mittwoch 20 Betriebstunden auf die Uhr, da ist für den Einweckkessel ein Jahr um! Daher der Prüfaufwand!
Viele Grüße, Uli
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Highwaystar schrieb:
Hallo TaLa,
Kaffeemaschine, Computer, Drucker etc. werden nach BGV A3 geprüft.
Jedes Medizinprodukt: Elektro, Liegen, Fangorührer und -schrank, Heissluft, Moorofen etc. werden als Medizinprodukt geprüft.
Ausnahmen: wenn ein Hersteller sein vermeintliches Medizinprodukt als Haushaltsgerät oder als Laborgerät bezeichnet, dann wird es nach BGV A3 geprüft. Auskunft darüber gibt der jeweilige Hersteller des Fangorührwerks o.ä.
Gibt es den Hersteller nicht mehr, oder gibt dieser keine Auskunft, sollte das Gerät im Zweifel als Medizinprodukt geprüft werden, so dass man auf die sichere Seite kommt, aber kommt man mit einem alten Ding, über dass keiner mehr etwas weiß, auf die sichere Seite?
Viele Grüße, Uli
Mein Profilbild bearbeiten