Ihre Aufgaben:
Eigenständige Dokumentation und
Organisation Ihrer Therapie und
Terminplanung mit Theorg
Was Sie mitbringen sollten:
abgeschlossene Berufsausbildung als
Physiotherapeut/in
Teamgeist, Engagement und
Patientenorientiertheit
Selbständiges, flexibles und
eigenverantwortliches Arbeiten
Was wir bieten:
eine anspruchsvolle und attraktive
Tätigkeit
unbefristetes Arbeitsverhältnis
angenehmes Arbeitsklima
regelmäßige Teambesprechungen
angemessene Ver...
Eigenständige Dokumentation und
Organisation Ihrer Therapie und
Terminplanung mit Theorg
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Physiotherapeut/in
Teamgeist, Engagement und
Patientenorientiertheit
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möchte mich selbständig machen ohne viel Kosten, kann ich ohne Praxisräume vorzuweisen nur mobile KG machen
Massage oder Hausbesuche im Heim? ,danke im voraus
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
nuur...Hallo ihr lieben,
möchte mich selbständig machen ohne viel Kosten, kann ich ohne Praxisräume vorzuweisen nur mobile KG machen
Massage oder Hausbesuche im Heim? ,danke im voraus
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Papa Alpaka schrieb:
Nein.
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Ja. Als FM.
...damit kannst du, auf dem Papier, die Praxisräume der kooperierenden Praxen vorweisen... ;)
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Papa Alpaka schrieb:
RoFo schrieb am 7.1.18 00:36:
Ja. Als FM.
...damit kannst du, auf dem Papier, die Praxisräume der kooperierenden Praxen vorweisen... ;)
Ja. Als FM.
...damit kannst du, auf dem Papier, die Praxisräume der kooperierenden Praxen vorweisen... ;)
Der FM per sé braucht gar keine Räume nachweisen.
Wem auch? Er kann nicht Vertragspartner sein.
Aber er ist selbständig, er kann, wie oben gewünscht,
"nur mobile KG machen Massage oder Hausbesuche im Heim"
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RoFo schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 7.1.18 01:36:
RoFo schrieb am 7.1.18 00:36:
Ja. Als FM.
...damit kannst du, auf dem Papier, die Praxisräume der kooperierenden Praxen vorweisen... ;)
Der FM per sé braucht gar keine Räume nachweisen.
Wem auch? Er kann nicht Vertragspartner sein.
Aber er ist selbständig, er kann, wie oben gewünscht,
"nur mobile KG machen Massage oder Hausbesuche im Heim"
Ja. Als FM.
...damit kannst du, auf dem Papier, die Praxisräume der kooperierenden Praxen vorweisen... ;)
Der FM per sé braucht gar keine Räume nachweisen.
Wem auch? Er kann nicht Vertragspartner sein.
Aber er ist selbständig, er kann, wie oben gewünscht,
"nur mobile KG machen Massage oder Hausbesuche im Heim"
Richtig, keine Vertragspartner, keine Rezepte annehmen dürfe, sondern als FM sprich Subunternehmer für eine Praxis arbeiten und wieder abhängig sein.
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morpheus-06 schrieb:
RoFo schrieb am 7.1.18 02:03:
Papa Alpaka schrieb am 7.1.18 01:36:
RoFo schrieb am 7.1.18 00:36:
Ja. Als FM.
...damit kannst du, auf dem Papier, die Praxisräume der kooperierenden Praxen vorweisen... ;)
Der FM per sé braucht gar keine Räume nachweisen.
Wem auch? Er kann nicht Vertragspartner sein.
Aber er ist selbständig, er kann, wie oben gewünscht,
"nur mobile KG machen Massage oder Hausbesuche im Heim"
Richtig, keine Vertragspartner, keine Rezepte annehmen dürfe, sondern als FM sprich Subunternehmer für eine Praxis arbeiten und wieder abhängig sein.
Massage oder Hausbesuche im Heim?"
--> ja, Privatpatienten mit privat Verordnung, oder wenn du HP-PT bist, dann kannst Du PP auch ohne Verordnung behandeln.
Kassenpatienten: Nein!
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Bernie schrieb:
"kann ich ohne Praxisräume vorzuweisen nur mobile KG machen
Massage oder Hausbesuche im Heim?"
--> ja, Privatpatienten mit privat Verordnung, oder wenn du HP-PT bist, dann kannst Du PP auch ohne Verordnung behandeln.
Kassenpatienten: Nein!
"kann ich ohne Praxisräume vorzuweisen nur mobile KG machen
Massage oder Hausbesuche im Heim?"
--> ja, Privatpatienten mit privat Verordnung, oder wenn du HP-PT bist, dann kannst Du PP auch ohne Verordnung behandeln.
Kassenpatienten: Nein!
Als HP zu arbeiten geht nur mit HP Praxis.
Das gilt auch für PT HP.
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RoFo schrieb:
Bernie schrieb am 7.1.18 11:59:
"kann ich ohne Praxisräume vorzuweisen nur mobile KG machen
Massage oder Hausbesuche im Heim?"
--> ja, Privatpatienten mit privat Verordnung, oder wenn du HP-PT bist, dann kannst Du PP auch ohne Verordnung behandeln.
Kassenpatienten: Nein!
Als HP zu arbeiten geht nur mit HP Praxis.
Das gilt auch für PT HP.
"kann ich ohne Praxisräume vorzuweisen nur mobile KG machen
Massage oder Hausbesuche im Heim?"
--> ja, Privatpatienten mit privat Verordnung, oder wenn du HP-PT bist, dann kannst Du PP auch ohne Verordnung behandeln.
Kassenpatienten: Nein!
...du meinst also, ein HP darf Heilkunde im umherziehen ausüben?
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Papa Alpaka schrieb:
Bernie schrieb am 7.1.18 11:59:
"kann ich ohne Praxisräume vorzuweisen nur mobile KG machen
Massage oder Hausbesuche im Heim?"
--> ja, Privatpatienten mit privat Verordnung, oder wenn du HP-PT bist, dann kannst Du PP auch ohne Verordnung behandeln.
Kassenpatienten: Nein!
...du meinst also, ein HP darf Heilkunde im umherziehen ausüben?
...du meinst also, ein HP darf Heilkunde im umherziehen ausüben?
Und DAS schreibt Bernie, ich bin schockiert :smile:
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ali schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 7.1.18
...du meinst also, ein HP darf Heilkunde im umherziehen ausüben?
Und DAS schreibt Bernie, ich bin schockiert :smile:
"kann ich ohne Praxisräume vorzuweisen nur mobile KG machen
Massage oder Hausbesuche im Heim?"
--> ja, Privatpatienten mit privat Verordnung, oder wenn du HP-PT bist, dann kannst Du PP auch ohne Verordnung behandeln.
Kassenpatienten: Nein!
Als sHP muss er beim GA einen Praxissitz anmelden, Heilkunde im Umherziehen ist nicht erlaubt.
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morpheus-06 schrieb:
Bernie schrieb am 7.1.18 11:59:
"kann ich ohne Praxisräume vorzuweisen nur mobile KG machen
Massage oder Hausbesuche im Heim?"
--> ja, Privatpatienten mit privat Verordnung, oder wenn du HP-PT bist, dann kannst Du PP auch ohne Verordnung behandeln.
Kassenpatienten: Nein!
Als sHP muss er beim GA einen Praxissitz anmelden, Heilkunde im Umherziehen ist nicht erlaubt.
Mit ausschließlich PP könntest Du es versuchen. Dazu müsstest Du dann Deine Privatadresse als Praxisadresse nehmen und die Aufnahme Deiner Tätigkeit dann auch unter dieser Adresse dem Gesundheitsamt, der BG, Deiner Berufshaftpflichtversicherung und dem Finanzamt melden.
Mit Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@AN
Mit ausschließlich PP könntest Du es versuchen. Dazu müsstest Du dann Deine Privatadresse als Praxisadresse nehmen und die Aufnahme Deiner Tätigkeit dann auch unter dieser Adresse dem Gesundheitsamt, der BG, Deiner Berufshaftpflichtversicherung und dem Finanzamt melden.
Mit Gruß von Monique
Wenn alles so einfach wäre, würden AN-Frager hier erst in das Handbuch sehen, dass auf der Titelseite dieses Forums beworben wird.
Lesen gefährdet die Dummheit. Hiermit eröffne ich die Diskussion!
mfg hgb :confused:
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hgb schrieb:
und dann stellt das GA fest, dass die Privatadresse in einem reinen Wohngbiet liegt und ... aus ist die Maus!
Wenn alles so einfach wäre, würden AN-Frager hier erst in das Handbuch sehen, dass auf der Titelseite dieses Forums beworben wird.
Lesen gefährdet die Dummheit. Hiermit eröffne ich die Diskussion!
mfg hgb :confused:
und dann stellt das GA fest, dass die Privaradresse in einem reinen Wohngbiet liegt und ... aus ist die Maus!
Naja..... :hushed:
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ali schrieb:
hgb schrieb am 7.1.18 20:14:
und dann stellt das GA fest, dass die Privaradresse in einem reinen Wohngbiet liegt und ... aus ist die Maus!
Naja..... :hushed:
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PTP schrieb:
Es fragt evtl auch schon das Gesundheitsamt vorher bei der Anmeldung ob die angegebene Adresse gewerblich ist (zumindest in Hannover)
Die Fragestellung mancher AN, mab o. ä. TN enthüllt sehr viel Nichtwissen, das ist nicht verwerflich.
Pläne zu schmieden, ohne sich über die Bedingungen schlau gemacht zu haben, ist phantasievoll, aber wenig zielführend.
Jeder mag sich hier im Forum frei äußern, es sollte aber klar sein, dass die Anonymität bei strafbewehrten Vorhaben keinen Bestand hat.
Hilfreich ist es auch, vor einer Frage die Suchfunktion zu nutzen, denn die Fragestellungen zu Gewerbe oder Tätigkeit nur ambulant, Praxis im Nebenerwerb im eigenen Haus oder unbotmäßigen Mitarbeitern wiederholen sich.
AN oder mab Fragen mit Namen und Link unterzeichnet sind besonders reizvoll. Identische Fragen im Nachbarforum kommen dann dazu.
Ich frage mich, wie solche Kollegen eine selbstständige Arbeit gewinnbringend und rechtskonform leisten wollen, geschweige wie sie einen first contact managen.
mfg hgb :hushed:
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hgb schrieb:
In diesem Forum habe ich inzwischen gelernt, dass Physio's so allerhand machen, dessen Rechtmäßigkeit und Sinn so klar und eindeutig nicht ist. Wo kein Kläger, dort ist kein Richter. Wer aber auf dünnem Eis ist, bekommt nasse Füsse, wenn er einbricht. Wenn auf diesem Boden eine ganze Existenz stehen soll, wäre es doch sicherlich sinnvoller, sich an kompetenter Stelle zu erkundigen und nicht gerade im Netz.
Die Fragestellung mancher AN, mab o. ä. TN enthüllt sehr viel Nichtwissen, das ist nicht verwerflich.
Pläne zu schmieden, ohne sich über die Bedingungen schlau gemacht zu haben, ist phantasievoll, aber wenig zielführend.
Jeder mag sich hier im Forum frei äußern, es sollte aber klar sein, dass die Anonymität bei strafbewehrten Vorhaben keinen Bestand hat.
Hilfreich ist es auch, vor einer Frage die Suchfunktion zu nutzen, denn die Fragestellungen zu Gewerbe oder Tätigkeit nur ambulant, Praxis im Nebenerwerb im eigenen Haus oder unbotmäßigen Mitarbeitern wiederholen sich.
AN oder mab Fragen mit Namen und Link unterzeichnet sind besonders reizvoll. Identische Fragen im Nachbarforum kommen dann dazu.
Ich frage mich, wie solche Kollegen eine selbstständige Arbeit gewinnbringend und rechtskonform leisten wollen, geschweige wie sie einen first contact managen.
mfg hgb :hushed:
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mbone schrieb:
Howgh !
Mea culpa, mea culpa, mea maxima culpa!
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Bernie schrieb:
Sorry, hab überlesen, dass er keine Praxisräume haben möchte. Dann geht das selbstverständlich als PTHP nicht!
Mea culpa, mea culpa, mea maxima culpa!
und dann stellt das GA fest, dass die Privatadresse in einem reinen Wohngbiet liegt und ... aus ist die Maus. mfg hgb :confused:
Nun, hgb, die Vorschriften sind von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich.
Ich lebe und praktiziere in einer Grostadt in NRW. Hier braucht man in einem Ein- bis Zweifamilienhaus gar keine Nutzungsänderung für das Betreiben einer Arzt- oder Physiopraxis. Anmelden, fertig. Es kann einem nicht untersagt werden, man muss noch nicht einmal Parkplätze nachweisen!
GA und Stadt hatten mir vor 25 Jahren die Tätigkeit in meiner Wohnung - mit eigenem kleinen Behandlungsraum - ohne Probleme genehmigt.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
hgb schrieb am 7.1.18 20:14:
und dann stellt das GA fest, dass die Privatadresse in einem reinen Wohngbiet liegt und ... aus ist die Maus. mfg hgb :confused:
Nun, hgb, die Vorschriften sind von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich.
Ich lebe und praktiziere in einer Grostadt in NRW. Hier braucht man in einem Ein- bis Zweifamilienhaus gar keine Nutzungsänderung für das Betreiben einer Arzt- oder Physiopraxis. Anmelden, fertig. Es kann einem nicht untersagt werden, man muss noch nicht einmal Parkplätze nachweisen!
GA und Stadt hatten mir vor 25 Jahren die Tätigkeit in meiner Wohnung - mit eigenem kleinen Behandlungsraum - ohne Probleme genehmigt.
Gruß von Monique
In jeder Stadt in D, in der ein Gewerbe in einem reinen Wohngebiet liegt, muß das untersagt werden. In einem Wohngebiet kann genehmigt werden, sog. leise Gwerbe werden das meist n. Aktenlage, PT-Praxen fallen darunter.
Die Parkplätze werden kommunal geregelt.
Mach Dich bitte in dieser Hinsicht schlau.
Nochmals: Wo kein Kläger ist, ist kein Richter.
Wenn man angeschmiert wird, wird einer solchen Existenz der Boden entzogen.
Mir ist bewußt, daß etliche Praxen, nicht nur PT's, auf wackeligen Füßen stehen. Wenn man aber investiert, sollte das Geld sicherer angelegt sein. Der Aufwand für reine Nebenerwerbspraxen nur für P-Pat. ist auch nicht ganz so gering. Wohnzimmergewerbe sind im Gesundheitswesen nicht zulässig. Ausnahmen sind Heiler und Besprecher, die nicht unter die HP-VO fallen.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Baurecht ist Bundes- nicht Kommunalrecht. Zum 1.1.18 haben wir ein geändertes Baurecht.
In jeder Stadt in D, in der ein Gewerbe in einem reinen Wohngebiet liegt, muß das untersagt werden. In einem Wohngebiet kann genehmigt werden, sog. leise Gwerbe werden das meist n. Aktenlage, PT-Praxen fallen darunter.
Die Parkplätze werden kommunal geregelt.
Mach Dich bitte in dieser Hinsicht schlau.
Nochmals: Wo kein Kläger ist, ist kein Richter.
Wenn man angeschmiert wird, wird einer solchen Existenz der Boden entzogen.
Mir ist bewußt, daß etliche Praxen, nicht nur PT's, auf wackeligen Füßen stehen. Wenn man aber investiert, sollte das Geld sicherer angelegt sein. Der Aufwand für reine Nebenerwerbspraxen nur für P-Pat. ist auch nicht ganz so gering. Wohnzimmergewerbe sind im Gesundheitswesen nicht zulässig. Ausnahmen sind Heiler und Besprecher, die nicht unter die HP-VO fallen.
mfg hgb :wink:
Nö!
Aufgrund des verfassungsrechtlich gewährleisteten Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden liegt die Planungshoheit in den Händen der Gemeinden. Im Rahmen des Baugesetzbuches und der jeweiligen Landesbauordnung können diese zur Steuerung ihrer städtebaulichen Entwicklung rechtsverbindliche Satzungen (Bebauungspläne) erlassen.
Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Beschluss des Gemeinderats) fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind. Der Bebauungsplan schafft Baurecht.
Nach § 13 BauNVO sind in den Baugebieten nach den §§ 2 bis 4 (Kleinsiedlungsggebiete, reine Wohngebiete, allgem. Wohngebiete) Räume, in den Baugebieten nach den §§ 4a bis 9 auch Gebäude für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben, zulässig.
Bundesinnenministerium der Justiz:
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)
§ 3 Reine Wohngebiete
(1) Reine Wohngebiete dienen dem Wohnen.
(2) Zulässig sind
1. Wohngebäude,
2. Anlagen zur Kinderbetreuung, die den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienen.
(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden
1. Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen, sowie kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
2. sonstige Anlagen für soziale Zwecke sowie den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienende Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
Wollte ich nur noch mal klarstellen.
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M0nique schrieb:
hgb schrieb am 8.1.18 18:15: Baurecht ist Bundes- nicht Kommunalrecht. Zum 1.1.18 haben wir ein geändertes Baurecht. In jeder Stadt in D, in der ein Gewerbe in einem reinen Wohngebiet liegt, muß das untersagt werden. In einem Wohngebiet kann genehmigt werden, sog. leise Gwerbe werden das meist n. Aktenlage, PT-Praxen fallen darunter.
Nö!
Aufgrund des verfassungsrechtlich gewährleisteten Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden liegt die Planungshoheit in den Händen der Gemeinden. Im Rahmen des Baugesetzbuches und der jeweiligen Landesbauordnung können diese zur Steuerung ihrer städtebaulichen Entwicklung rechtsverbindliche Satzungen (Bebauungspläne) erlassen.
Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Beschluss des Gemeinderats) fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind. Der Bebauungsplan schafft Baurecht.
Nach § 13 BauNVO sind in den Baugebieten nach den §§ 2 bis 4 (Kleinsiedlungsggebiete, reine Wohngebiete, allgem. Wohngebiete) Räume, in den Baugebieten nach den §§ 4a bis 9 auch Gebäude für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben, zulässig.
Bundesinnenministerium der Justiz:
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)
§ 3 Reine Wohngebiete
(1) Reine Wohngebiete dienen dem Wohnen.
(2) Zulässig sind
1. Wohngebäude,
2. Anlagen zur Kinderbetreuung, die den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienen.
(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden
1. Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen, sowie kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
2. sonstige Anlagen für soziale Zwecke sowie den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienende Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
Wollte ich nur noch mal klarstellen.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Dann beantrage doch einmal eine PT Praxis oder ein anderes gesundheitliches Unternehmen im reinen Wohngebiet! :smile:
mfg hgb :wink:
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eim schrieb:
Aber als HP darf man selbstverständlich Hausbesuche machen.Aber Praxissitz muß schon sein.
Habe ich sehr aktuell im Frühjshr 2017 gemacht.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
hgb schrieb am 10.1.18 13:19: Dann beantrage doch einmal eine PT Praxis oder ein anderes gesundheitliches Unternehmen im reinen Wohngebiet!
Habe ich sehr aktuell im Frühjshr 2017 gemacht.
Gruß von Monique
Habe ich sehr aktuell im Frühjshr 2017 gemacht.
Gruß von Monique
ganz ohne Praxisräume vorzuweisen ist also PT möglich?, wie nennt mann so etwas dann, ich meine, hast du einen besonderen ZUsatz zum offiziellen Praxisnamen
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
M0nique schrieb am 11.1.18 18:16:
hgb schrieb am 10.1.18 13:19: Dann beantrage doch einmal eine PT Praxis oder ein anderes gesundheitliches Unternehmen im reinen Wohngebiet!
Habe ich sehr aktuell im Frühjshr 2017 gemacht.
Gruß von Monique
ganz ohne Praxisräume vorzuweisen ist also PT möglich?, wie nennt mann so etwas dann, ich meine, hast du einen besonderen ZUsatz zum offiziellen Praxisnamen
Hier ging es darum, ob eine Praxis in einem reinen Wohngebiet liegen darf. M. hat dafür eine Genehmigung erhalten. Ob diese Bestand hat, wenn ein Anwohner klagt, ist offen.
Aus den verschiedenen Antworten ist doch hoffentlich klar geworden, daß ein Praxisraum für HP + sekt.HP nötig ist, für GKV-Pat. gibt es exakte Vorschriften. Ob PT auf VO für PP ohne Praxisraum überhaupt möglich ist, ist m. E. nicht klar beantwortet. Ohne VO geht nur mobil etwas wie Prävention oder mobile Stuhlmassage in Betrieben und Umsatzsteuer, es sei denn, Du bleibst Kleinbetrieb.
Dein Wunsch nach HB und Altenheim wird wohl nur als FM gehen, das ist aber auch ein heißes Kapitel. Dann sollte schon mind. die Anbindung an 2 Praxen bestehen.
Wenn Du das Geld hast, kauf Dir das hier beworbene Buch
"Die eigene Praxis" Das Handbuch für alle (künftigen) Selbstständigen!
und die Planung wird klarer!
mfg hgb :unamused:
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hgb schrieb:
mab, Du hast diese Antwort von @MOnique an mich falsch verstanden.
Hier ging es darum, ob eine Praxis in einem reinen Wohngebiet liegen darf. M. hat dafür eine Genehmigung erhalten. Ob diese Bestand hat, wenn ein Anwohner klagt, ist offen.
Aus den verschiedenen Antworten ist doch hoffentlich klar geworden, daß ein Praxisraum für HP + sekt.HP nötig ist, für GKV-Pat. gibt es exakte Vorschriften. Ob PT auf VO für PP ohne Praxisraum überhaupt möglich ist, ist m. E. nicht klar beantwortet. Ohne VO geht nur mobil etwas wie Prävention oder mobile Stuhlmassage in Betrieben und Umsatzsteuer, es sei denn, Du bleibst Kleinbetrieb.
Dein Wunsch nach HB und Altenheim wird wohl nur als FM gehen, das ist aber auch ein heißes Kapitel. Dann sollte schon mind. die Anbindung an 2 Praxen bestehen.
Wenn Du das Geld hast, kauf Dir das hier beworbene Buch
"Die eigene Praxis" Das Handbuch für alle (künftigen) Selbstständigen!
und die Planung wird klarer!
mfg hgb :unamused:
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