Wir suchen im Rahmen der
Klinikerweiterung
Sportlehrer / Sporttherapeuten
(m/w/d)
Die Strandklinik Boltenhagen,
Fachklinik für Kardiologie,
Angiologie, Hämatologie und
internistische Onkologie, ist eine
Einrichtung der Fuest
Familienstiftung, einem sehr gut
aufgestellten und gesunden
Familienunternehmen. Die Stiftung
bedeutet für die Mitarbeiter
Sicherheit, Stabilität und
Verlässlichkeit. Sie sieht sich
als ein Partner der Mitarbeiter im
Sinne konstruktiver Zusammenarbeit,
diakonischer We...
Klinikerweiterung
Sportlehrer / Sporttherapeuten
(m/w/d)
Die Strandklinik Boltenhagen,
Fachklinik für Kardiologie,
Angiologie, Hämatologie und
internistische Onkologie, ist eine
Einrichtung der Fuest
Familienstiftung, einem sehr gut
aufgestellten und gesunden
Familienunternehmen. Die Stiftung
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Dream13 schrieb:
Eine Mobile Physiotherapie wirbt mit Leistungen wie MT, MLD etc.... hat keinen Praxissitz, arbeitet als FM nebenbei in einer Praxis. Ist das so rechtens????
dann über die Praxis abrechnet. Soweit, so gut.
Grüße...Gerry
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Dream13 schrieb:
und wenn es nicht verordnete HB`s sind? Also HB als selbstzahler?
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rudibam schrieb:
geht nicht!
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Gerry schrieb:
Nun ja, sie ist als FM in einer Praxis und bewirbt hier ihre beruflichen Leistungen welche sie wohl als verordneter Hausbesuch
dann über die Praxis abrechnet. Soweit, so gut.
Grüße...Gerry
zu Lasten der GKV sind gewisse Voraussetzungen zu erfüllen.
Wie weit kannst du das Angebot konkretisieren?
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Dream13 schrieb:
Sie arbeitet zu Lasten der GKV, lediglich der HB wird gelegentlich vom Pat selbst gezahlt, meist aber noch nicht mal das... ihr werden keine mt pat. von der Praxis zugewiesen, diese melden sich auf Grund ihrer Werbung mit MT ect bei ihr. Aber hätte sie keine Praxis worüber sie abrechnet wär ja auch so eine Werbung nicht mgl. Als reine mobile Physio gehts ja nicht.
falls das zu beweisen wäre. Als FM ist sie Selbständig und natürlich darf sie werben und eine Praxis zum Abrechnen scheint sie ja zu haben.
Oder hängst du dich an der Bezeichnung "Mobile Physiotherapie" auf? Wäre unglücklich gewählt, o.k., aber nicht rechtswidrig, oder ?!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Das einzige Vergehen sehe ich in >... lediglich der HB wird gelegentlich vom Pat selbst gezahlt, meist aber noch nicht mal das...<
falls das zu beweisen wäre. Als FM ist sie Selbständig und natürlich darf sie werben und eine Praxis zum Abrechnen scheint sie ja zu haben.
Oder hängst du dich an der Bezeichnung "Mobile Physiotherapie" auf? Wäre unglücklich gewählt, o.k., aber nicht rechtswidrig, oder ?!
Grüße...Gerry
so sehe ich das aber nicht. Die Zulassung der GKV ist an die Räumlichkeiten und an die Person gebunden. Die Person kann weiter delegieren. Die Bindung an die Räumlichkeiten kann nur der Arzt aufheben in dem er HB verordnet.
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rudibam schrieb:
Mein lieber Gerry,
so sehe ich das aber nicht. Die Zulassung der GKV ist an die Räumlichkeiten und an die Person gebunden. Die Person kann weiter delegieren. Die Bindung an die Räumlichkeiten kann nur der Arzt aufheben in dem er HB verordnet.
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Ich sagte ja, dass das mit den HB's das Seltsame ist, aber diesen Umstand gilt es halt auch zu beweisen.
Grüße...Gerry
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Dream13 schrieb:
Naja, das könnte nur die letzte Praxis beweisen die sie als FM hatte, wird sie aber logischerweise nicht tun....
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Papa Alpaka schrieb:
Privat ist so ziemlich alles möglich,
zu Lasten der GKV sind gewisse Voraussetzungen zu erfüllen.
Wie weit kannst du das Angebot konkretisieren?
Wichtig wäre hier lediglich die Zustimmung des Gesundheitsamtes betrachtet aus hygienetechn.Blickwinkel und dass innerhalb des Berufsbildes Physio auf Grundlage einer VO gearbeitet wird und der Ausführende eben die therap.Zertifizierung hat um therap.tätig zu sein o.HPP,HP oder Arzt ist und dann ohne VO therap.arbeiten dürfend ;(
LG
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Luciana schrieb:
Sorry,als sektoraler HP(selbst verordnente Privatleistung der phys.Therapie) oder als Privatpraxis Physiotherapie kann ich (hier als Physio)mit Privatrezepten behandeln wo ich will,da ich eben nicht als Rahmenvertragspartner der KKn arbeite.Alle Auflagen sind Auflagen als Vetragspartner eines Rahmenvertrages mit Kassen,die für wenig Zahlung enorm hohe Anforderungen stellen und dann auch noch kontrollieren und bemängeln bevor sie lang erbrachte Leistungen erstatten oder eben nicht,der Pat.für seine an ihn erbrachte Leistung mit Zahlung Eigenanteil und Rezeptgebühr sein Problem los und längst von dannen ;( seinen Zahlmeister (KK) beauftragt,denn schliesslich ist man ja gesetzl.KKpflichtversichert und zahlt seine Beiträge....
Wichtig wäre hier lediglich die Zustimmung des Gesundheitsamtes betrachtet aus hygienetechn.Blickwinkel und dass innerhalb des Berufsbildes Physio auf Grundlage einer VO gearbeitet wird und der Ausführende eben die therap.Zertifizierung hat um therap.tätig zu sein o.HPP,HP oder Arzt ist und dann ohne VO therap.arbeiten dürfend ;(
LG
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