Wir bieten ab sofort eine spannende
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
dort ein volles Teammitglied sein.
Die anderen 20% bist du bei
mainbaby Sachsenhausen. Hier sind
es meist die aller Kleinsten, die
deine fachliche Kompetenz suchen.
Deine Aufgaben:
-Physiotherapie in
interdisziplinären Kindergärten
-Physiotherapie in der Pra...
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
dort ein volles Teammitglied sein.
Die anderen 20% bist du bei
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es meist die aller Kleinsten, die
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Deine Aufgaben:
-Physiotherapie in
interdisziplinären Kindergärten
-Physiotherapie in der Pra...
Selbständig zu machen?? Kassenrezepte, als auch Privatzahler.
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stefanie79 schrieb:
Hallo, was muss ich beachten, um mich mit einer Privaten-Physiopraxis, die nur Hausbesuche anbietet,
Selbständig zu machen?? Kassenrezepte, als auch Privatzahler.
Ansonsten Anmeldung GA ,FA , BG ,Berufshaftpflicht und Krankenkasse
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eim schrieb:
Als reine Privatpraxis kannst du gar keine Kassenrezepte (GKV ) abrechnen sondern nur Privatrezepte.
Ansonsten Anmeldung GA ,FA , BG ,Berufshaftpflicht und Krankenkasse
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Und Privatzahler ohne HP wird auch schwierig..
Um ausschließlich Privatrezepte abzurechnen sind Praxisräume Pflicht?
Obliegen diese denn auch irgendwelchen Auflagen?
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günther542 schrieb:
McMiki schrieb am 9.7.18 16:48:
Und Privatzahler ohne HP wird auch schwierig..
Um ausschließlich Privatrezepte abzurechnen sind Praxisräume Pflicht?
Obliegen diese denn auch irgendwelchen Auflagen?
GA besteht eigentlich auf geeignete Räume. Ein angemieteter Raum oder einen Raum im Privathaus mit einem separaten Kunden WC ist nötig um eine Praxisanschrift einzurichten. Ggf Behindertengerecht zugänglich. Immer je nach strengem GA Mitarbeiter. Streunende Therapeuten werden nicht gern gesehen.
Im Privatmiethaus ggf Vermieter um Erlaubnis fragen wg Fremdnutzung.
Das Bauamt kann auch Probleme bereiten. Zb wenn in einen reinem Wohngebiet eine Praxis geführt wird und wo selbiges untersagt ist. Das hab ich bislang aber nur gehört.
GKV geht gar nicht. Ev als "Freier" für andere Praxen die HB erledigen. Ist ev einfacher. Hier den Status bei der RV klären. VORHER ;)
Versicherung: Berufshaftpflicht und BG ist pflicht.
Melden bei: FA/GA/KK
Aufgepasst wenns nebenbei einen Angestelltenverhältnis gibt. Dann kannst bisschen komplizierter werden bzgl. KK, RV und FA.
Für Privat Patienten benötigst Du keine Raummindestgröße. Einen Raum und WC reicht. Das GA kann vorbei kommen und prüfen.
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McMeisch schrieb:
Privatzahler darfst Du nur präventiv begleiten. oder eben mit HP.
GA besteht eigentlich auf geeignete Räume. Ein angemieteter Raum oder einen Raum im Privathaus mit einem separaten Kunden WC ist nötig um eine Praxisanschrift einzurichten. Ggf Behindertengerecht zugänglich. Immer je nach strengem GA Mitarbeiter. Streunende Therapeuten werden nicht gern gesehen.
Im Privatmiethaus ggf Vermieter um Erlaubnis fragen wg Fremdnutzung.
Das Bauamt kann auch Probleme bereiten. Zb wenn in einen reinem Wohngebiet eine Praxis geführt wird und wo selbiges untersagt ist. Das hab ich bislang aber nur gehört.
GKV geht gar nicht. Ev als "Freier" für andere Praxen die HB erledigen. Ist ev einfacher. Hier den Status bei der RV klären. VORHER ;)
Versicherung: Berufshaftpflicht und BG ist pflicht.
Melden bei: FA/GA/KK
Aufgepasst wenns nebenbei einen Angestelltenverhältnis gibt. Dann kannst bisschen komplizierter werden bzgl. KK, RV und FA.
Für Privat Patienten benötigst Du keine Raummindestgröße. Einen Raum und WC reicht. Das GA kann vorbei kommen und prüfen.
Privatzahler darfst Du nur präventiv begleiten. oder eben mit HP.
Ist das als sektoraler HP möglich ?
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günther542 schrieb:
McMeisch schrieb am 9.7.18 21:32:
Privatzahler darfst Du nur präventiv begleiten. oder eben mit HP.
Ist das als sektoraler HP möglich ?
Privatzahler darfst Du nur präventiv begleiten. oder eben mit HP.
Ist das als sektoraler HP möglich ?
Dafür macht man ihn doch.
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RoFo schrieb:
günther542 schrieb am 10.7.18 07:09:
McMeisch schrieb am 9.7.18 21:32:
Privatzahler darfst Du nur präventiv begleiten. oder eben mit HP.
Ist das als sektoraler HP möglich ?
Dafür macht man ihn doch.
McMeisch "Streunende Therapeuten werden nicht gern gesehen."
Was verstehst du darunter und wer hat darauf ein Eingriffsrecht?
Und wer sich bei der Rechnungsstellung brav an das Beihilfe(un)wesen hält wird wahrscheinlich keinem Angriff ausgesetzt sein.
mfg mocca
Nachtrag: Den Begriff der "Streunenden Therapeuten" finde ich super.
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mocca schrieb:
hallo,
McMeisch "Streunende Therapeuten werden nicht gern gesehen."
Was verstehst du darunter und wer hat darauf ein Eingriffsrecht?
Und wer sich bei der Rechnungsstellung brav an das Beihilfe(un)wesen hält wird wahrscheinlich keinem Angriff ausgesetzt sein.
mfg mocca
Nachtrag: Den Begriff der "Streunenden Therapeuten" finde ich super.
Präventiv ist das ja alles ok, wenn man genügend Kunden findet die dafür Geld ausgeben möchten. Zb Firmen und Privatpersonen.
Das GA hat nur so Kontrolle über Heilmittelerbringer. Aussage von GA Mitarbeiterin. Qualitätskontrolle, Standart, Hygiene etc.
Die Privaten und die Beihilfe zahlt in der Regel nur an niedergelassene zugelassene Therapeuten bzw Praxen.
Wer die Beihilfepreise nimmt, hat wohl eher keine Kontrolle oder ähnliches zu befürchten. Aber dem ist dann eh nicht mehr zu helfen ;)
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McMeisch schrieb:
Mit "streunend" meine ich die Therapeuten die ohne Praxis im Hintergrund, ob angestellt oder selbstständig, Patienten zuhause besuchen und therapieren wollen.
Präventiv ist das ja alles ok, wenn man genügend Kunden findet die dafür Geld ausgeben möchten. Zb Firmen und Privatpersonen.
Das GA hat nur so Kontrolle über Heilmittelerbringer. Aussage von GA Mitarbeiterin. Qualitätskontrolle, Standart, Hygiene etc.
Die Privaten und die Beihilfe zahlt in der Regel nur an niedergelassene zugelassene Therapeuten bzw Praxen.
Wer die Beihilfepreise nimmt, hat wohl eher keine Kontrolle oder ähnliches zu befürchten. Aber dem ist dann eh nicht mehr zu helfen ;)
Privatzahler darfst Du nur präventiv begleiten. oder eben mit HP.
GA besteht eigentlich auf geeignete Räume. Ein angemieteter Raum oder einen Raum im Privathaus mit einem separaten Kunden WC ist nötig um eine Praxisanschrift einzurichten. Ggf Behindertengerecht zugänglich. Immer je nach strengem GA Mitarbeiter. Streunende Therapeuten werden nicht gern gesehen.
Im Privatmiethaus ggf Vermieter um Erlaubnis fragen wg Fremdnutzung.
Das Bauamt kann auch Probleme bereiten. Zb wenn in einen reinem Wohngebiet eine Praxis geführt wird und wo selbiges untersagt ist. Das hab ich bislang aber nur gehört.
GKV geht gar nicht. Ev als "Freier" für andere Praxen die HB erledigen. Ist ev einfacher. Hier den Status bei der RV klären. VORHER ;)
Versicherung: Berufshaftpflicht und BG ist pflicht.
Melden bei: FA/GA/KK
Aufgepasst wenns nebenbei einen Angestelltenverhältnis gibt. Dann kannst bisschen komplizierter werden bzgl. KK, RV und FA.
Für Privat Patienten benötigst Du keine Raummindestgröße. Einen Raum und WC reicht. Das GA kann vorbei kommen und prüfen.
Nicht zu vergessen als PI das Steuerrecht zu prüfen, dann erübrigt sich ein FM in jeder Hinsicht, oder du verlangst Umst auf deine Leistungen, was dich auf dem Markt entbehrlich machen wird.
Komisch, bei FM wird immer nur auf die RV verwiesen, leider vergessen wohl alle Befürworter das Steuergesetz der Freiberuflichkeit.....
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stefan 302 schrieb:
McMeisch schrieb am 9.7.18 21:32:
Privatzahler darfst Du nur präventiv begleiten. oder eben mit HP.
GA besteht eigentlich auf geeignete Räume. Ein angemieteter Raum oder einen Raum im Privathaus mit einem separaten Kunden WC ist nötig um eine Praxisanschrift einzurichten. Ggf Behindertengerecht zugänglich. Immer je nach strengem GA Mitarbeiter. Streunende Therapeuten werden nicht gern gesehen.
Im Privatmiethaus ggf Vermieter um Erlaubnis fragen wg Fremdnutzung.
Das Bauamt kann auch Probleme bereiten. Zb wenn in einen reinem Wohngebiet eine Praxis geführt wird und wo selbiges untersagt ist. Das hab ich bislang aber nur gehört.
GKV geht gar nicht. Ev als "Freier" für andere Praxen die HB erledigen. Ist ev einfacher. Hier den Status bei der RV klären. VORHER ;)
Versicherung: Berufshaftpflicht und BG ist pflicht.
Melden bei: FA/GA/KK
Aufgepasst wenns nebenbei einen Angestelltenverhältnis gibt. Dann kannst bisschen komplizierter werden bzgl. KK, RV und FA.
Für Privat Patienten benötigst Du keine Raummindestgröße. Einen Raum und WC reicht. Das GA kann vorbei kommen und prüfen.
Nicht zu vergessen als PI das Steuerrecht zu prüfen, dann erübrigt sich ein FM in jeder Hinsicht, oder du verlangst Umst auf deine Leistungen, was dich auf dem Markt entbehrlich machen wird.
Komisch, bei FM wird immer nur auf die RV verwiesen, leider vergessen wohl alle Befürworter das Steuergesetz der Freiberuflichkeit.....
Kannst du das mal näher erklären warum es gegen FM spricht aufgrund der Freiberuflichkeit und des Steuergesetztes!
Ich würde halt keine beschäftigen wegen des Risikos der Nachzahlung von Sozialabgaben.
Deine Argumentation ist mir neu und da würde ich gerne mehr dazu wissen!
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mbone schrieb:
@stefan
Kannst du das mal näher erklären warum es gegen FM spricht aufgrund der Freiberuflichkeit und des Steuergesetztes!
Ich würde halt keine beschäftigen wegen des Risikos der Nachzahlung von Sozialabgaben.
Deine Argumentation ist mir neu und da würde ich gerne mehr dazu wissen!
@stefan
Kannst du das mal näher erklären warum es gegen FM spricht aufgrund der Freiberuflichkeit und des Steuergesetztes!
Ich würde halt keine beschäftigen wegen des Risikos der Nachzahlung von Sozialabgaben.
Deine Argumentation ist mir neu und da würde ich gerne mehr dazu wissen!
Ein PI verliert seinen Status (Stempel) der Freiberuflichkeit, da ein FM keiner Anweisung des PI unterworfen ist, als nur mal einen Punkt der Erklärung.
§ 18 EStG - Einzelnorm
....."eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird."
"Ein Angehöriger eines freien Berufs ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient. Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. Der Freiberufler darf also durchaus Angestellte haben, die ihn bei seiner Arbeit unterstützen."
>> ein FM ist keine Arbeitskraft.
"Der Freiberufler übt seinen Beruf auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung, persönlich, leitend und eigenverantwortlich und fachlich unabhängig aus."
"Das bedeutet, dass dem Wachstum eines freiberuflichen Betriebes Grenzen gesetzt sind. Freiberufler ist man nur solange, wie man selbst die Tätigkeit aufgrund eigener Kenntnisse eigenverantwortlich, zumindest aber mitwirkend und fachlich leitend ausübt. Grundsatz ist, dass der Freiberufler seine Tätigkeit selbst ausüben muss; er darf nur bedingt für sich arbeiten lassen. Die abhängige Beschäftigung von Hilfskräften (Stichwort: Sekretärin) ist dabei unerheblich. Werden fachlich vorgebildete Mitarbeiter beschäftigt (ein selbständiger Dolmetscher beschäftigt einen Dolmetscher als Arbeitnehmer), so ist das solange für den Status der Freiberuflichkeit des Selbständigen unschädlich, solange er mitwirkt und die uneingeschränkte fachliche Verantwortung hat, solange die Gesamtleistung den „Stempel der persönlichen Leistung“ des Freiberuflers trägt.
Wächst das Unternehmen kann man den Status des Freiberuflers verlieren und zum Gewerbetreibenden werden. Zu einer Einstufung als Gewerbebetrieb kommt es regelmäßig, wenn in einem so großen Umfang abhängige Mitarbeiter beschäftigt werden, dass der Inhaber zwangsläufig „nur“ noch Managementfunktionen ausüben kann und nicht mehr eigenverantwortlich „an der Sache“ tätig ist."
Bei einem FM DARF der PI dies alles nicht....!
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stefan 302 schrieb:
mbone schrieb am 11.7.18 14:26:
@stefan
Kannst du das mal näher erklären warum es gegen FM spricht aufgrund der Freiberuflichkeit und des Steuergesetztes!
Ich würde halt keine beschäftigen wegen des Risikos der Nachzahlung von Sozialabgaben.
Deine Argumentation ist mir neu und da würde ich gerne mehr dazu wissen!
Ein PI verliert seinen Status (Stempel) der Freiberuflichkeit, da ein FM keiner Anweisung des PI unterworfen ist, als nur mal einen Punkt der Erklärung.
§ 18 EStG - Einzelnorm
....."eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird."
"Ein Angehöriger eines freien Berufs ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient. Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. Der Freiberufler darf also durchaus Angestellte haben, die ihn bei seiner Arbeit unterstützen."
>> ein FM ist keine Arbeitskraft.
"Der Freiberufler übt seinen Beruf auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung, persönlich, leitend und eigenverantwortlich und fachlich unabhängig aus."
"Das bedeutet, dass dem Wachstum eines freiberuflichen Betriebes Grenzen gesetzt sind. Freiberufler ist man nur solange, wie man selbst die Tätigkeit aufgrund eigener Kenntnisse eigenverantwortlich, zumindest aber mitwirkend und fachlich leitend ausübt. Grundsatz ist, dass der Freiberufler seine Tätigkeit selbst ausüben muss; er darf nur bedingt für sich arbeiten lassen. Die abhängige Beschäftigung von Hilfskräften (Stichwort: Sekretärin) ist dabei unerheblich. Werden fachlich vorgebildete Mitarbeiter beschäftigt (ein selbständiger Dolmetscher beschäftigt einen Dolmetscher als Arbeitnehmer), so ist das solange für den Status der Freiberuflichkeit des Selbständigen unschädlich, solange er mitwirkt und die uneingeschränkte fachliche Verantwortung hat, solange die Gesamtleistung den „Stempel der persönlichen Leistung“ des Freiberuflers trägt.
Wächst das Unternehmen kann man den Status des Freiberuflers verlieren und zum Gewerbetreibenden werden. Zu einer Einstufung als Gewerbebetrieb kommt es regelmäßig, wenn in einem so großen Umfang abhängige Mitarbeiter beschäftigt werden, dass der Inhaber zwangsläufig „nur“ noch Managementfunktionen ausüben kann und nicht mehr eigenverantwortlich „an der Sache“ tätig ist."
Bei einem FM DARF der PI dies alles nicht....!
Wächst das Unternehmen kann man den Status des Freiberuflers verlieren und zum Gewerbetreibenden werden. Zu einer Einstufung als Gewerbebetrieb kommt es regelmäßig, wenn in einem so großen Umfang abhängige Mitarbeiter beschäftigt werden, dass der Inhaber zwangsläufig „nur“ noch Managementfunktionen ausüben kann und nicht mehr eigenverantwortlich „an der Sache“ tätig ist."
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hermi schrieb:
stefan 302 schrieb am 11.7.18 16:43:
Wächst das Unternehmen kann man den Status des Freiberuflers verlieren und zum Gewerbetreibenden werden. Zu einer Einstufung als Gewerbebetrieb kommt es regelmäßig, wenn in einem so großen Umfang abhängige Mitarbeiter beschäftigt werden, dass der Inhaber zwangsläufig „nur“ noch Managementfunktionen ausüben kann und nicht mehr eigenverantwortlich „an der Sache“ tätig ist."
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McMiki schrieb:
Und Privatzahler ohne HP wird auch schwierig..
Hallo, was muss ich beachten, um mich mit einer Privaten-Physiopraxis, die nur Hausbesuche anbietet,
Selbständig zu machen?? Kassenrezepte, als auch Privatzahler.
Für Rezepte der GKV benötigst Du eine Praxis mit Kassenzulassung.
Für Rezepte von Privatpatienten benötigst Du das nicht. Ich behandle seit Jahren nebenberuflich Privatpatienten auf Basis HB und stelle selbst die Rechnung. Kein Problem.
Für Privatzahler ohne Rezept kannst Du das Gleiche tun. Ohne sektoralen HP oder Voll HP darfst Du allerdings nur Massage oder Präventivmassage ausführen. Keine Therapie mit Befund, etc.
Tipp: Als FM auf HB Basis sollte eine positive Statusfeststellung kein Problem sein (Du hast wahrscheinlich nur die Fragen missverstanden und deshalb falsch beantwortet).
Ich lieg bei 80% Umsatzanteil, das sind in BW ca. 54 Euro die Stunde. HB Sektor wächst stetig und ist für FM ideal. Keine Investitionen, kein Stress, etc. und 54 Euro Brutto. Not bad.....
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Du kannst GKV behandeln indem du als Freier Mitarbeiter über verschiedene Praxen HB fährst. Das gibt auch keine Probleme mit der Statusfeststellung.
80% ist ne super Vereinbarung!
Privatpatienten kannste du dann direkt abrechnen.
Privatzahler am Besten auch ein Privatrezept ausstellen lassen oder auf die Quittung Wellnessbehandlung oder Übungsbehandlung schreiben.
Du darfst sogar dann Angestellte haben!
Ist meiner Meinung nach das beste Konzept derzeit um in der PT Geld zu verdienen. Du bist auf dem richtigen Weg!
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knorzi schrieb:
So sieht’s aus Richko!!!
Du kannst GKV behandeln indem du als Freier Mitarbeiter über verschiedene Praxen HB fährst. Das gibt auch keine Probleme mit der Statusfeststellung.
80% ist ne super Vereinbarung!
Privatpatienten kannste du dann direkt abrechnen.
Privatzahler am Besten auch ein Privatrezept ausstellen lassen oder auf die Quittung Wellnessbehandlung oder Übungsbehandlung schreiben.
Du darfst sogar dann Angestellte haben!
Ist meiner Meinung nach das beste Konzept derzeit um in der PT Geld zu verdienen. Du bist auf dem richtigen Weg!
Hallo, was muss ich beachten, um mich mit einer Privaten-Physiopraxis, die nur Hausbesuche anbietet,
Selbständig zu machen?? Kassenrezepte, als auch Privatzahler.
Für Rezepte der GKV benötigst Du eine Praxis mit Kassenzulassung.
Für Rezepte von Privatpatienten benötigst Du das nicht. Ich behandle seit Jahren nebenberuflich Privatpatienten auf Basis HB und stelle selbst die Rechnung. Kein Problem.
Für Privatzahler ohne Rezept kannst Du das Gleiche tun. Ohne sektoralen HP oder Voll HP darfst Du allerdings nur Massage oder Präventivmassage ausführen. Keine Therapie mit Befund, etc.
Tipp: Als FM auf HB Basis sollte eine positive Statusfeststellung kein Problem sein (Du hast wahrscheinlich nur die Fragen missverstanden und deshalb falsch beantwortet).
Ich lieg bei 80% Umsatzanteil, das sind in BW ca. 54 Euro die Stunde. HB Sektor wächst stetig und ist für FM ideal. Keine Investitionen, kein Stress, etc. und 54 Euro Brutto. Not bad.....
"Ich lieg bei 80% Umsatzanteil, das sind in BW ca. 54 Euro die Stunde. HB Sektor wächst stetig und ist für FM ideal. Keine Investitionen, kein Stress, etc. und 54 Euro Brutto. Not bad..... "
Bei der nächsten Steuerprüfung in BaWü wird dann ein Licht aufgehen, wenn die Freiberuflichkeit des PI und Dir dann in Frage gestellt wird. Not bad? Wird sich dann schmerzlich zeigen.
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stefan 302 schrieb:
Richko schrieb am 10.7.18 23:20:
stefanie79 schrieb am 9.7.18 14:21:
Hallo, was muss ich beachten, um mich mit einer Privaten-Physiopraxis, die nur Hausbesuche anbietet,
Selbständig zu machen?? Kassenrezepte, als auch Privatzahler.
Für Rezepte der GKV benötigst Du eine Praxis mit Kassenzulassung.
Für Rezepte von Privatpatienten benötigst Du das nicht. Ich behandle seit Jahren nebenberuflich Privatpatienten auf Basis HB und stelle selbst die Rechnung. Kein Problem.
Für Privatzahler ohne Rezept kannst Du das Gleiche tun. Ohne sektoralen HP oder Voll HP darfst Du allerdings nur Massage oder Präventivmassage ausführen. Keine Therapie mit Befund, etc.
Tipp: Als FM auf HB Basis sollte eine positive Statusfeststellung kein Problem sein (Du hast wahrscheinlich nur die Fragen missverstanden und deshalb falsch beantwortet).
Ich lieg bei 80% Umsatzanteil, das sind in BW ca. 54 Euro die Stunde. HB Sektor wächst stetig und ist für FM ideal. Keine Investitionen, kein Stress, etc. und 54 Euro Brutto. Not bad.....
"Ich lieg bei 80% Umsatzanteil, das sind in BW ca. 54 Euro die Stunde. HB Sektor wächst stetig und ist für FM ideal. Keine Investitionen, kein Stress, etc. und 54 Euro Brutto. Not bad..... "
Bei der nächsten Steuerprüfung in BaWü wird dann ein Licht aufgehen, wenn die Freiberuflichkeit des PI und Dir dann in Frage gestellt wird. Not bad? Wird sich dann schmerzlich zeigen.
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JRK schrieb:
stefanie79 schrieb am 9.7.18 14:21:
Hallo, was muss ich beachten, um mich mit einer Privaten-Physiopraxis, die nur Hausbesuche anbietet,
Selbständig zu machen?? Kassenrezepte, als auch Privatzahler.
Für Rezepte der GKV benötigst Du eine Praxis mit Kassenzulassung.
Für Rezepte von Privatpatienten benötigst Du das nicht. Ich behandle seit Jahren nebenberuflich Privatpatienten auf Basis HB und stelle selbst die Rechnung. Kein Problem.
Für Privatzahler ohne Rezept kannst Du das Gleiche tun. Ohne sektoralen HP oder Voll HP darfst Du allerdings nur Massage oder Präventivmassage ausführen. Keine Therapie mit Befund, etc.
Tipp: Als FM auf HB Basis sollte eine positive Statusfeststellung kein Problem sein (Du hast wahrscheinlich nur die Fragen missverstanden und deshalb falsch beantwortet).
Ich lieg bei 80% Umsatzanteil, das sind in BW ca. 54 Euro die Stunde. HB Sektor wächst stetig und ist für FM ideal. Keine Investitionen, kein Stress, etc. und 54 Euro Brutto. Not bad.....
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