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Unterschleißheim bei München - Bayern

München/Unterschleissheim


Hallo Kolleg(innen)!


Wir suchen Dich ab sofort oder
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Unsere Philosophie ist: Miteinander
ans Ziel!

Patienten, Therapeuten,
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Anonymer Teilnehmer
17.02.2016 17:09
Hallo, ich möchte gerne für die etwas größeren Unternehmen in unserere Stadt, mobile Massagen anbieten. Einige Anfragen kamen jetzt schon. Da ich mir das gerne selbst alles einteilen möchte, ohne eine Praxis dahinter, wollte ich das gerne auf Selbstständigkeitsbasis machen. Meine Frage, kann ich das einfach so? Oder brauche ich da wieder was extra für? Wie würde das ablaufen? Was brauche ich an Versicherung? Ich danke schon mal.
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Hallo, ich möchte gerne für die etwas größeren Unternehmen in unserere Stadt, mobile Massagen anbieten. Einige Anfragen kamen jetzt schon. Da ich mir das gerne selbst alles einteilen möchte, ohne eine Praxis dahinter, wollte ich das gerne auf Selbstständigkeitsbasis machen. Meine Frage, kann ich das einfach so? Oder brauche ich da wieder was extra für? Wie würde das ablaufen? Was brauche ich an Versicherung? Ich danke schon mal.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo, ich möchte gerne für die etwas größeren Unternehmen in unserere Stadt, mobile Massagen anbieten. Einige Anfragen kamen jetzt schon. Da ich mir das gerne selbst alles einteilen möchte, ohne eine Praxis dahinter, wollte ich das gerne auf Selbstständigkeitsbasis machen. Meine Frage, kann ich das einfach so? Oder brauche ich da wieder was extra für? Wie würde das ablaufen? Was brauche ich an Versicherung? Ich danke schon mal.

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RoFo
17.02.2016 18:13
Berufshaftpflicht
Evtl Gewerbeschein
Equipement

Viel Spaß
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Berufshaftpflicht Evtl Gewerbeschein Equipement Viel Spaß
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steupel
17.02.2016 18:18
Vom Fach, oder angelernt ?
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Vom Fach, oder angelernt ?
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steupel schrieb:

Vom Fach, oder angelernt ?

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RoFo
17.02.2016 18:48
Das ist doch egal. Das sind gewerbliche Massagen.
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• Papa Alpaka
Das ist doch egal. Das sind gewerbliche Massagen.
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RoFo schrieb:

Das ist doch egal. Das sind gewerbliche Massagen.

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Anonymer Teilnehmer
18.02.2016 07:46
Ich bin gelernter Physio, also vom Fach :)
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Ich bin gelernter Physio, also vom Fach :)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ich bin gelernter Physio, also vom Fach :)

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jens 379
18.02.2016 13:18
Das ausüben der Heilkunde im umherziehen ist nur gestattet wer als Arzt bestallt ist oder die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Heilpraktiker inne hat.So sieht es der Gesetzgeber, wenn du also umherziehen willst darfst du "nur" Wellness anbieten und in keinem Falle auf Rezept arbeiten. Da dir aber jeder zweite Kunde sagen wird was er für Diagnosen hat und wie seine Bandscheibenvorfälle mit Namen heißen bewegst Du dich auf dünnem Eis. Sei gewarnt! Mach die HP Prüfung!
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Das ausüben der Heilkunde im umherziehen ist nur gestattet wer als Arzt bestallt ist oder die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Heilpraktiker inne hat.So sieht es der Gesetzgeber, wenn du also umherziehen willst darfst du "nur" Wellness anbieten und in keinem Falle auf Rezept arbeiten. Da dir aber jeder zweite Kunde sagen wird was er für Diagnosen hat und wie seine Bandscheibenvorfälle mit Namen heißen bewegst Du dich auf dünnem Eis. Sei gewarnt! Mach die HP Prüfung!
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jens 379 schrieb:

Das ausüben der Heilkunde im umherziehen ist nur gestattet wer als Arzt bestallt ist oder die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Heilpraktiker inne hat.So sieht es der Gesetzgeber, wenn du also umherziehen willst darfst du "nur" Wellness anbieten und in keinem Falle auf Rezept arbeiten. Da dir aber jeder zweite Kunde sagen wird was er für Diagnosen hat und wie seine Bandscheibenvorfälle mit Namen heißen bewegst Du dich auf dünnem Eis. Sei gewarnt! Mach die HP Prüfung!

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Helmut Fromberger
18.02.2016 13:28
Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
§ 3
Die Erlaubnis nach § 1 berechtigt nicht zur Ausübung der Heilkunde im Umherziehen.
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• JürgenK
• Alfred Kramer
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• springlukas
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Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) § 3 Die Erlaubnis nach § 1 berechtigt nicht zur Ausübung der Heilkunde im Umherziehen.
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Helmut Fromberger schrieb:

Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
§ 3
Die Erlaubnis nach § 1 berechtigt nicht zur Ausübung der Heilkunde im Umherziehen.

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Anonymer Teilnehmer
18.02.2016 14:16
Hallo, es geht mir jetzt nicht darum, wie so der Mobile Friseur, sondern eher Firma A bucht bei mir einen Tag mit Terminen für Massagen, für die Mitarbeiter, ich fahre zu denen in die Firma und stelle meine "Bank" auf und diejenigen die einen Termin gebucht haben, kriegen eine Massage, sowas wie neckattack....
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Hallo, es geht mir jetzt nicht darum, wie so der Mobile Friseur, sondern eher Firma A bucht bei mir einen Tag mit Terminen für Massagen, für die Mitarbeiter, ich fahre zu denen in die Firma und stelle meine "Bank" auf und diejenigen die einen Termin gebucht haben, kriegen eine Massage, sowas wie neckattack....
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo, es geht mir jetzt nicht darum, wie so der Mobile Friseur, sondern eher Firma A bucht bei mir einen Tag mit Terminen für Massagen, für die Mitarbeiter, ich fahre zu denen in die Firma und stelle meine "Bank" auf und diejenigen die einen Termin gebucht haben, kriegen eine Massage, sowas wie neckattack....

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springlukas
18.02.2016 14:25
Falsch.
Lies das Gesetz nochmal (§3) bevor Du so etwas erzählst.
Link
Auf Deiner Homepage fehlt übrigens Deine Berufsbezeichnung. Nur mal so...
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Falsch. Lies das Gesetz nochmal (§3) bevor Du so etwas erzählst. https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/heilprg/gesamt.pdf Auf Deiner Homepage fehlt übrigens Deine Berufsbezeichnung. Nur mal so...
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springlukas schrieb:

Falsch.
Lies das Gesetz nochmal (§3) bevor Du so etwas erzählst.
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Auf Deiner Homepage fehlt übrigens Deine Berufsbezeichnung. Nur mal so...

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steupel
18.02.2016 14:30
Als Masseur darfste, als Physio nicht.
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Als Masseur darfste, als Physio nicht.
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steupel schrieb:

Als Masseur darfste, als Physio nicht.

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Anonymer Teilnehmer
18.02.2016 14:37
Wie? Ich hatte doch in der Ausbildung auch Massageunterricht :o Ich verstehe diese ganze Gesetzeslage nicht...
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Wie? Ich hatte doch in der Ausbildung auch Massageunterricht :o Ich verstehe diese ganze Gesetzeslage nicht...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Wie? Ich hatte doch in der Ausbildung auch Massageunterricht :o Ich verstehe diese ganze Gesetzeslage nicht...

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Anonymer Teilnehmer
18.02.2016 16:06
Ich habe schon 2 Anfragen von sehr großen Firmen hier aus der Stadt, jeweils so um die 1000-2000 Mitarbeiter...
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Ich habe schon 2 Anfragen von sehr großen Firmen hier aus der Stadt, jeweils so um die 1000-2000 Mitarbeiter...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ich habe schon 2 Anfragen von sehr großen Firmen hier aus der Stadt, jeweils so um die 1000-2000 Mitarbeiter...

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Helmut Fromberger
18.02.2016 16:09
Berufsbezeichnung und die passende Aufsichtsbehörde
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Berufsbezeichnung und die passende Aufsichtsbehörde
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Helmut Fromberger schrieb:

Berufsbezeichnung und die passende Aufsichtsbehörde

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Helmut Fromberger
18.02.2016 16:15
Eine Anfrage ist noch kein Auftrag!
Auf alle Leistungen und Preise kommt noch die MwSt drauf. Denk da bitte dran.
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Eine Anfrage ist noch kein Auftrag! Auf alle Leistungen und Preise kommt noch die MwSt drauf. Denk da bitte dran.
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Helmut Fromberger schrieb:

Eine Anfrage ist noch kein Auftrag!
Auf alle Leistungen und Preise kommt noch die MwSt drauf. Denk da bitte dran.

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RoFo
18.02.2016 16:34
Ist das nicht erst bei über 17.000 irgendwas Jahresumsatz?

By the way
Ich kenne eine "Angelernte" die damit ein richtig gutes Geschäft aufgebaut hat. Ich gestehe, ich hatte ihr keine Chance eingeräumt, damit ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Heute hat sie ein großes Unternehmen und beschäftigt, haltet euch fest, u.a. ein paar Physios.
Ich muss sagen, die Dame (immer noch "ungelernt") hat sich meinen Neid redlich verdient.
Heute führt sie einen sehr guten Lebensstandard!
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Ist das nicht erst bei über 17.000 irgendwas Jahresumsatz? By the way Ich kenne eine "Angelernte" die damit ein richtig gutes Geschäft aufgebaut hat. Ich gestehe, ich hatte ihr keine Chance eingeräumt, damit ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Heute hat sie ein großes Unternehmen und beschäftigt, haltet euch fest, u.a. ein paar Physios. Ich muss sagen, die Dame (immer noch "ungelernt") hat sich meinen Neid redlich verdient. Heute führt sie einen sehr guten Lebensstandard!
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RoFo schrieb:

Ist das nicht erst bei über 17.000 irgendwas Jahresumsatz?

By the way
Ich kenne eine "Angelernte" die damit ein richtig gutes Geschäft aufgebaut hat. Ich gestehe, ich hatte ihr keine Chance eingeräumt, damit ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Heute hat sie ein großes Unternehmen und beschäftigt, haltet euch fest, u.a. ein paar Physios.
Ich muss sagen, die Dame (immer noch "ungelernt") hat sich meinen Neid redlich verdient.
Heute führt sie einen sehr guten Lebensstandard!

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Anonymer Teilnehmer
18.02.2016 16:47
Das ganze müsste dann als wellness Massage angemeldet werden, oder?
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Das ganze müsste dann als wellness Massage angemeldet werden, oder?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Das ganze müsste dann als wellness Massage angemeldet werden, oder?

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Helmut Fromberger
18.02.2016 17:17
RoFo schrieb am 18.2.16 16:34:
Ist das nicht erst bei über 17.000 irgendwas Jahresumsatz?



Klar, da freut sich jeder Vorsteuerabzugsberechtigte wenn er es mit Leuten zu tun hat die im die MwSt nicht extra ausweisen....
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[zitat]RoFo schrieb am 18.2.16 16:34: Ist das nicht erst bei über 17.000 irgendwas Jahresumsatz? [/zitat] Klar, da freut sich jeder Vorsteuerabzugsberechtigte wenn er es mit Leuten zu tun hat die im die MwSt nicht extra ausweisen....
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Helmut Fromberger schrieb:

RoFo schrieb am 18.2.16 16:34:
Ist das nicht erst bei über 17.000 irgendwas Jahresumsatz?



Klar, da freut sich jeder Vorsteuerabzugsberechtigte wenn er es mit Leuten zu tun hat die im die MwSt nicht extra ausweisen....

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Helmut Fromberger
18.02.2016 17:19
Als PT dafür ein Gewerbe anmelden? Eher nicht. Aber Du wirst halt die MwSt. für Deine Firmenkunden, bzw. für die gewerblichen Leistungen ausweisen müssen, damit das für die Sinn macht.
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Als PT dafür ein Gewerbe anmelden? Eher nicht. Aber Du wirst halt die MwSt. für Deine Firmenkunden, bzw. für die gewerblichen Leistungen ausweisen müssen, damit das für die Sinn macht.
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Helmut Fromberger schrieb:

Als PT dafür ein Gewerbe anmelden? Eher nicht. Aber Du wirst halt die MwSt. für Deine Firmenkunden, bzw. für die gewerblichen Leistungen ausweisen müssen, damit das für die Sinn macht.

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RoFo schrieb:

Berufshaftpflicht
Evtl Gewerbeschein
Equipement

Viel Spaß

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springlukas
18.02.2016 15:58
Neben den rechtlichen Aspekten gebe ich mal zu bedenken, dass dieses Geschäftsmodell nicht sehr originell und schon gar nicht neu ist, wovon der eine oder andere Beitrag in den letzten Monaten/Jahren Zeugnis gibt.
Ich stelle es mir sehr schwer vor, dieses Konzept gewinnbringend auszubauen. Allein die Finanzierung des dafür notwendigen Fahrzeugs...
Obwohl "Massage Attacks" wirklich innovativ klingt. Ak Ak!
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Neben den rechtlichen Aspekten gebe ich mal zu bedenken, dass dieses Geschäftsmodell nicht sehr originell und schon gar nicht neu ist, wovon der eine oder andere Beitrag in den letzten Monaten/Jahren Zeugnis gibt. Ich stelle es mir sehr schwer vor, dieses Konzept gewinnbringend auszubauen. Allein die Finanzierung des dafür notwendigen Fahrzeugs... Obwohl "Massage Attacks" wirklich innovativ klingt. Ak Ak!
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springlukas schrieb:

Neben den rechtlichen Aspekten gebe ich mal zu bedenken, dass dieses Geschäftsmodell nicht sehr originell und schon gar nicht neu ist, wovon der eine oder andere Beitrag in den letzten Monaten/Jahren Zeugnis gibt.
Ich stelle es mir sehr schwer vor, dieses Konzept gewinnbringend auszubauen. Allein die Finanzierung des dafür notwendigen Fahrzeugs...
Obwohl "Massage Attacks" wirklich innovativ klingt. Ak Ak!

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uta34
21.02.2016 11:50
Hallo Zusammen!

also dieses Thema interessiert mich auch.

Darf ich nun als Physiotherapeutin Massagen ohne Verordnung vom Arzt machen?

Oder brauche ich dafür das Heilpraktikerzertifikat?

Freue mich über Antworten!
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Hallo Zusammen! also dieses Thema interessiert mich auch. Darf ich nun als Physiotherapeutin Massagen ohne Verordnung vom Arzt machen? Oder brauche ich dafür das Heilpraktikerzertifikat? Freue mich über Antworten!
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Tempelritter
21.02.2016 11:54
uta34 schrieb am 21.2.16 11:50:
Hallo Zusammen!

also dieses Thema interessiert mich auch.

Darf ich nun als Physiotherapeutin Massagen ohne Verordnung vom Arzt machen?

Oder brauche ich dafür das Heilpraktikerzertifikat?

Freue mich über Antworten!



die einen sagen Ja, die anderen Nein, sicher bist du mit dem sekt. HP.
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[zitat]uta34 schrieb am 21.2.16 11:50: Hallo Zusammen! also dieses Thema interessiert mich auch. Darf ich nun als Physiotherapeutin Massagen ohne Verordnung vom Arzt machen? Oder brauche ich dafür das Heilpraktikerzertifikat? Freue mich über Antworten![/zitat] die einen sagen Ja, die anderen Nein, sicher bist du mit dem sekt. HP.
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Tempelritter schrieb:

uta34 schrieb am 21.2.16 11:50:
Hallo Zusammen!

also dieses Thema interessiert mich auch.

Darf ich nun als Physiotherapeutin Massagen ohne Verordnung vom Arzt machen?

Oder brauche ich dafür das Heilpraktikerzertifikat?

Freue mich über Antworten!



die einen sagen Ja, die anderen Nein, sicher bist du mit dem sekt. HP.

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stefan 302
21.02.2016 12:05
laut Verbandsanwalt kannst du dies machen.

stefan 302
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laut Verbandsanwalt kannst du dies machen. stefan 302
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stefan 302 schrieb:

laut Verbandsanwalt kannst du dies machen.

stefan 302

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Tempelritter
21.02.2016 12:22
seine Interpretation eines Urteils, kein gesichertes Wissen.
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seine Interpretation eines Urteils, kein gesichertes Wissen.
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Tempelritter schrieb:

seine Interpretation eines Urteils, kein gesichertes Wissen.

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stefan 302
21.02.2016 17:28
stimmt, aber es gibt keine andere bisherige Interpretation bzw. Urteil.
Die Interpretation ist aber stimmig, denn rückwärts geht es immer, nur vorwärts nicht.

stefan 302
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stimmt, aber es gibt keine andere bisherige Interpretation bzw. Urteil. Die Interpretation ist aber stimmig, denn rückwärts geht es immer, nur vorwärts nicht. stefan 302
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stefan 302 schrieb:

stimmt, aber es gibt keine andere bisherige Interpretation bzw. Urteil.
Die Interpretation ist aber stimmig, denn rückwärts geht es immer, nur vorwärts nicht.

stefan 302

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Tempelritter
21.02.2016 17:42
in den vorausgegangenen Urteilen zum DA ist von Berufen die Rede, nicht von Ausbildungsinhalten. Der Masseur hat den DA, der PT muss dazu den sekt. machen. Jetzt wird die Tätigkeit des PT auf die des Masseurs runtergebrochen - Interpretation einiger Anwälte. Rechtsicher auf keinen Fall, da dies nirgends so beschrieben ist, so der Verbandsanwalt.
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• die neue
• morpheus-06
in den vorausgegangenen Urteilen zum DA ist von Berufen die Rede, nicht von Ausbildungsinhalten. Der Masseur hat den DA, der PT muss dazu den sekt. machen. Jetzt wird die Tätigkeit des PT auf die des Masseurs runtergebrochen - Interpretation einiger Anwälte. Rechtsicher auf keinen Fall, da dies nirgends so beschrieben ist, so der Verbandsanwalt.
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Tempelritter schrieb:

in den vorausgegangenen Urteilen zum DA ist von Berufen die Rede, nicht von Ausbildungsinhalten. Der Masseur hat den DA, der PT muss dazu den sekt. machen. Jetzt wird die Tätigkeit des PT auf die des Masseurs runtergebrochen - Interpretation einiger Anwälte. Rechtsicher auf keinen Fall, da dies nirgends so beschrieben ist, so der Verbandsanwalt.

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morpheus-06
21.02.2016 18:20
Tempelritter schrieb am 21.2.16 17:42:
in den vorausgegangenen Urteilen zum DA ist von Berufen die Rede, nicht von Ausbildungsinhalten. Der Masseur hat den DA, der PT muss dazu den sekt. machen. Jetzt wird die Tätigkeit des PT auf die des Masseurs runtergebrochen - Interpretation einiger Anwälte. Rechtsicher auf keinen Fall, da dies nirgends so beschrieben ist, so der Verbandsanwalt.


Auf den Punkt gebracht :thumbsdown:
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[zitat]Tempelritter schrieb am 21.2.16 17:42: in den vorausgegangenen Urteilen zum DA ist von Berufen die Rede, nicht von Ausbildungsinhalten. Der Masseur hat den DA, der PT muss dazu den sekt. machen. Jetzt wird die Tätigkeit des PT auf die des Masseurs runtergebrochen - Interpretation einiger Anwälte. Rechtsicher auf keinen Fall, da dies nirgends so beschrieben ist, so der Verbandsanwalt.[/zitat] Auf den Punkt gebracht :thumbsdown:
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morpheus-06 schrieb:

Tempelritter schrieb am 21.2.16 17:42:
in den vorausgegangenen Urteilen zum DA ist von Berufen die Rede, nicht von Ausbildungsinhalten. Der Masseur hat den DA, der PT muss dazu den sekt. machen. Jetzt wird die Tätigkeit des PT auf die des Masseurs runtergebrochen - Interpretation einiger Anwälte. Rechtsicher auf keinen Fall, da dies nirgends so beschrieben ist, so der Verbandsanwalt.


Auf den Punkt gebracht :thumbsdown:

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uta34
21.02.2016 19:06
Puh,das finde ich recht kompliziert und unsicher....

Momentan bin ich Freiberuflerin und fahre nur Hausbesuche,also auf Rezept oder Privatrezept.

Kann ich dann Massagen zu Hause anbieten ohne Rezept?

Und selbst wenn ich den HP mache...was ist in dem Gesetz mit "Umherziehen" gemeint? Sind Hausbesuche "Umherziehen"

Wäre ich auf der sicheren Seite wenn ich das Ganze unter "Wellnesbehandlung" laufen lasse?
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Puh,das finde ich recht kompliziert und unsicher.... Momentan bin ich Freiberuflerin und fahre nur Hausbesuche,also auf Rezept oder Privatrezept. Kann ich dann Massagen zu Hause anbieten ohne Rezept? Und selbst wenn ich den HP mache...was ist in dem Gesetz mit "Umherziehen" gemeint? Sind Hausbesuche "Umherziehen" Wäre ich auf der sicheren Seite wenn ich das Ganze unter "Wellnesbehandlung" laufen lasse?
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uta34 schrieb:

Puh,das finde ich recht kompliziert und unsicher....

Momentan bin ich Freiberuflerin und fahre nur Hausbesuche,also auf Rezept oder Privatrezept.

Kann ich dann Massagen zu Hause anbieten ohne Rezept?

Und selbst wenn ich den HP mache...was ist in dem Gesetz mit "Umherziehen" gemeint? Sind Hausbesuche "Umherziehen"

Wäre ich auf der sicheren Seite wenn ich das Ganze unter "Wellnesbehandlung" laufen lasse?

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21.02.2016 19:31
uta34 schrieb am 21.2.16 19:06:
Wäre ich auf der sicheren Seite wenn ich das Ganze unter "Wellnesbehandlung" laufen lasse?


Wellness ist Wellness und medizinische Massagen sind medizinische Massagen. Wenn Du "Wellness" anbietest, darfst Du auch nur Gesunde massieren. Der Name allein macht es nicht.
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• Papa Alpaka
[zitat]uta34 schrieb am 21.2.16 19:06: Wäre ich auf der sicheren Seite wenn ich das Ganze unter "Wellnesbehandlung" laufen lasse?[/zitat] Wellness ist Wellness und medizinische Massagen sind medizinische Massagen. Wenn Du "Wellness" anbietest, darfst Du auch nur Gesunde massieren. Der Name allein macht es nicht.
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die neue schrieb:

uta34 schrieb am 21.2.16 19:06:
Wäre ich auf der sicheren Seite wenn ich das Ganze unter "Wellnesbehandlung" laufen lasse?


Wellness ist Wellness und medizinische Massagen sind medizinische Massagen. Wenn Du "Wellness" anbietest, darfst Du auch nur Gesunde massieren. Der Name allein macht es nicht.

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Anonymer Teilnehmer
21.02.2016 19:37
Es wären dann ja "Gesunde" ist ja für eine Entspannung am Arbeitsplatz um die konzentration zu fördern :)
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• Nadja Wassilowski
Es wären dann ja "Gesunde" ist ja für eine Entspannung am Arbeitsplatz um die konzentration zu fördern :)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Es wären dann ja "Gesunde" ist ja für eine Entspannung am Arbeitsplatz um die konzentration zu fördern :)

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Papa Alpaka
21.02.2016 19:37
uta34 schrieb am 21.2.16 19:06:
Puh,das finde ich recht kompliziert und unsicher....

Momentan bin ich Freiberuflerin und fahre nur Hausbesuche,also auf Rezept oder Privatrezept.

Kann ich dann Massagen zu Hause anbieten ohne Rezept?

Und selbst wenn ich den HP mache...was ist in dem Gesetz mit "Umherziehen" gemeint? Sind Hausbesuche "Umherziehen"

Wäre ich auf der sicheren Seite wenn ich das Ganze unter "Wellnesbehandlung" laufen lasse?


Massagen zu Hause -> Jein. Wellness ja, Heilbehandlung nein.
Massagen zu Hause mit HP -> Ja.

Die Heilkunde im Umherziehen betreibst du, im Grunde, wenn du Heilbehandlungen anbietest ohne einen festen Praxissitz zu haben [irgendeine Praxis in der du regelmäßig erreichbar bist wo außen dein Schild dranhängt]. Dort können dich auch deine HB-Patienten erreichen so sie es denn wollen; dort kann dich bei Bedarf auch das Gesundheitsamt zeitnah erreichen.

HB per se sind nicht "umherziehen" sofern deine Praxiserreichbarkeit gegeben ist - die HB könnten durchaus notwendig sein.

Auf der sicheren Seite bist du mit "Wellness" nur, wenn es wirklich Wellness und keine kaschierte Heilbehandlung ist. Die HPG-konform arbeitenden Kollegen in der Nachbarschaft werden sich herzlich bedanken wenn du versuchst in Ignoranz des HPG deinen Teil vom Kuchen zu vergrößern ;)
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• mocca
[zitat]uta34 schrieb am 21.2.16 19:06: Puh,das finde ich recht kompliziert und unsicher.... Momentan bin ich Freiberuflerin und fahre nur Hausbesuche,also auf Rezept oder Privatrezept. Kann ich dann Massagen zu Hause anbieten ohne Rezept? Und selbst wenn ich den HP mache...was ist in dem Gesetz mit "Umherziehen" gemeint? Sind Hausbesuche "Umherziehen" Wäre ich auf der sicheren Seite wenn ich das Ganze unter "Wellnesbehandlung" laufen lasse?[/zitat] Massagen zu Hause -> Jein. Wellness ja, Heilbehandlung nein. Massagen zu Hause mit HP -> Ja. Die Heilkunde im Umherziehen betreibst du, im Grunde, wenn du Heilbehandlungen anbietest ohne einen festen Praxissitz zu haben [irgendeine Praxis in der du regelmäßig erreichbar bist wo außen dein Schild dranhängt]. Dort können dich auch deine HB-Patienten erreichen so sie es denn wollen; dort kann dich bei Bedarf auch das Gesundheitsamt zeitnah erreichen. HB per se sind nicht "umherziehen" sofern deine Praxiserreichbarkeit gegeben ist - die HB könnten durchaus notwendig sein. Auf der sicheren Seite bist du mit "Wellness" nur, wenn es wirklich Wellness und keine kaschierte Heilbehandlung ist. Die HPG-konform arbeitenden Kollegen in der Nachbarschaft werden sich herzlich bedanken wenn du versuchst in Ignoranz des HPG deinen Teil vom Kuchen zu vergrößern ;)
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Papa Alpaka schrieb:

uta34 schrieb am 21.2.16 19:06:
Puh,das finde ich recht kompliziert und unsicher....

Momentan bin ich Freiberuflerin und fahre nur Hausbesuche,also auf Rezept oder Privatrezept.

Kann ich dann Massagen zu Hause anbieten ohne Rezept?

Und selbst wenn ich den HP mache...was ist in dem Gesetz mit "Umherziehen" gemeint? Sind Hausbesuche "Umherziehen"

Wäre ich auf der sicheren Seite wenn ich das Ganze unter "Wellnesbehandlung" laufen lasse?


Massagen zu Hause -> Jein. Wellness ja, Heilbehandlung nein.
Massagen zu Hause mit HP -> Ja.

Die Heilkunde im Umherziehen betreibst du, im Grunde, wenn du Heilbehandlungen anbietest ohne einen festen Praxissitz zu haben [irgendeine Praxis in der du regelmäßig erreichbar bist wo außen dein Schild dranhängt]. Dort können dich auch deine HB-Patienten erreichen so sie es denn wollen; dort kann dich bei Bedarf auch das Gesundheitsamt zeitnah erreichen.

HB per se sind nicht "umherziehen" sofern deine Praxiserreichbarkeit gegeben ist - die HB könnten durchaus notwendig sein.

Auf der sicheren Seite bist du mit "Wellness" nur, wenn es wirklich Wellness und keine kaschierte Heilbehandlung ist. Die HPG-konform arbeitenden Kollegen in der Nachbarschaft werden sich herzlich bedanken wenn du versuchst in Ignoranz des HPG deinen Teil vom Kuchen zu vergrößern ;)

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stefan 302
22.02.2016 08:37
Tempelritter schrieb am 21.2.16 17:42:
in den vorausgegangenen Urteilen zum DA ist von Berufen die Rede, nicht von Ausbildungsinhalten. Der Masseur hat den DA, der PT muss dazu den sekt. machen. Jetzt wird die Tätigkeit des PT auf die des Masseurs runtergebrochen - Interpretation einiger Anwälte. Rechtsicher auf keinen Fall, da dies nirgends so beschrieben ist, so der Verbandsanwalt.




Nicht die Tätigkeit als PT wird "heruntergebrochen" sondern das Fach Massage, verglichen mit allen weiteren Inhalten dazu.
Das wäre wie wenn ein Podologe keine Fußmassage machen dürfte, obwohl er Masseur (auch) ist....nur weil er von der med.Fußpflege zum Podologen aufgestiegen ist. Deshalb verliert er doch seine Qualifikation im Fach "Fußmassage" nicht.

Ich würde es locker auf ein Urteil ankommen lassen.
Irritierenderweise gibt es sehr viele PT, welche KMT anbieten, auch in stark verseuchten Abmahnbundesländer, die keinerlei Anzeigen, Abmahnungen oder ähnliches bekommen.



Und sind wir doch mal ehrlich, eigentlich ist das Urteil ein Armutszeugnis, denn es DISQUALIFIZIERT den Masseur zu einem solchen Therapeuten, der egal was er tut, es eh nicht schadet (oder hilft....), das ist doch der Hintergrund was beim Urteil des DA herausgekommen ist.
Alles was jetzt da hin eininterpretiert wird, ist Schönrederei des Berufsbild des Masseures, weil er durch das Urteil "abqualifiziert" worden ist. So sieht es leider aus.


stefan 302
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[zitat]Tempelritter schrieb am 21.2.16 17:42: in den vorausgegangenen Urteilen zum DA ist von Berufen die Rede, nicht von Ausbildungsinhalten. Der Masseur hat den DA, der PT muss dazu den sekt. machen. Jetzt wird die Tätigkeit des PT auf die des Masseurs runtergebrochen - Interpretation einiger Anwälte. Rechtsicher auf keinen Fall, da dies nirgends so beschrieben ist, so der Verbandsanwalt.[/zitat] Nicht die Tätigkeit als PT wird "heruntergebrochen" sondern das Fach Massage, verglichen mit allen weiteren Inhalten dazu. Das wäre wie wenn ein Podologe keine Fußmassage machen dürfte, obwohl er Masseur (auch) ist....nur weil er von der med.Fußpflege zum Podologen aufgestiegen ist. Deshalb verliert er doch seine Qualifikation im Fach "Fußmassage" nicht. Ich würde es locker auf ein Urteil ankommen lassen. Irritierenderweise gibt es sehr viele PT, welche KMT anbieten, auch in stark verseuchten Abmahnbundesländer, die keinerlei Anzeigen, Abmahnungen oder ähnliches bekommen. Und sind wir doch mal ehrlich, eigentlich ist das Urteil ein Armutszeugnis, denn es DISQUALIFIZIERT den Masseur zu einem solchen Therapeuten, der egal was er tut, es eh nicht schadet (oder hilft....), das ist doch der Hintergrund was beim Urteil des DA herausgekommen ist. Alles was jetzt da hin eininterpretiert wird, ist Schönrederei des Berufsbild des Masseures, weil er durch das Urteil "abqualifiziert" worden ist. So sieht es leider aus. stefan 302
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stefan 302 schrieb:

Tempelritter schrieb am 21.2.16 17:42:
in den vorausgegangenen Urteilen zum DA ist von Berufen die Rede, nicht von Ausbildungsinhalten. Der Masseur hat den DA, der PT muss dazu den sekt. machen. Jetzt wird die Tätigkeit des PT auf die des Masseurs runtergebrochen - Interpretation einiger Anwälte. Rechtsicher auf keinen Fall, da dies nirgends so beschrieben ist, so der Verbandsanwalt.




Nicht die Tätigkeit als PT wird "heruntergebrochen" sondern das Fach Massage, verglichen mit allen weiteren Inhalten dazu.
Das wäre wie wenn ein Podologe keine Fußmassage machen dürfte, obwohl er Masseur (auch) ist....nur weil er von der med.Fußpflege zum Podologen aufgestiegen ist. Deshalb verliert er doch seine Qualifikation im Fach "Fußmassage" nicht.

Ich würde es locker auf ein Urteil ankommen lassen.
Irritierenderweise gibt es sehr viele PT, welche KMT anbieten, auch in stark verseuchten Abmahnbundesländer, die keinerlei Anzeigen, Abmahnungen oder ähnliches bekommen.



Und sind wir doch mal ehrlich, eigentlich ist das Urteil ein Armutszeugnis, denn es DISQUALIFIZIERT den Masseur zu einem solchen Therapeuten, der egal was er tut, es eh nicht schadet (oder hilft....), das ist doch der Hintergrund was beim Urteil des DA herausgekommen ist.
Alles was jetzt da hin eininterpretiert wird, ist Schönrederei des Berufsbild des Masseures, weil er durch das Urteil "abqualifiziert" worden ist. So sieht es leider aus.


stefan 302

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uta34 schrieb:

Hallo Zusammen!

also dieses Thema interessiert mich auch.

Darf ich nun als Physiotherapeutin Massagen ohne Verordnung vom Arzt machen?

Oder brauche ich dafür das Heilpraktikerzertifikat?

Freue mich über Antworten!

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Anonymer Teilnehmer
22.02.2016 16:04
Ich melde es einfach als "Wellness"Massagen an, und lass mir das dann auch von jedem Mitarbeiter der massiert wird unterschreiben, dass es sich hierbei um eine reine Wellness Massage handelt und nicht um eine Medizinische.
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Ich melde es einfach als "Wellness"Massagen an, und lass mir das dann auch von jedem Mitarbeiter der massiert wird unterschreiben, dass es sich hierbei um eine reine Wellness Massage handelt und nicht um eine Medizinische.
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Papa Alpaka
22.02.2016 22:57
Nein, nein, nein. Bei Wellnessmassagen gibt es keinerlei Doku- oder Unterschriftspflicht außer, evt. Empfangsbestätigung zwecks Rechnungslegung beim Auftraggeber. Naja, dann mach dir halt die Arbeit wenn du sie brauchst ;)
Eine Medizinische Massage durftest du ohne ärztliche bzw. heilpraktikerliche Verordnung ohnehin nicht verabreichen, schlechtestenfalls dokumentierst du damit einen vorsätzlichen Verstoß gegen das HPG wenn dir der Mensch trotzdem von seinen Wehwehchen erzählt...
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Nein, nein, nein. Bei Wellnessmassagen gibt es keinerlei Doku- oder Unterschriftspflicht außer, evt. Empfangsbestätigung zwecks Rechnungslegung beim Auftraggeber. Naja, dann mach dir halt die Arbeit wenn du sie brauchst ;) Eine Medizinische Massage durftest du ohne ärztliche bzw. heilpraktikerliche Verordnung ohnehin nicht verabreichen, schlechtestenfalls dokumentierst du damit einen vorsätzlichen Verstoß gegen das HPG wenn dir der Mensch trotzdem von seinen Wehwehchen erzählt...
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Papa Alpaka schrieb:

Nein, nein, nein. Bei Wellnessmassagen gibt es keinerlei Doku- oder Unterschriftspflicht außer, evt. Empfangsbestätigung zwecks Rechnungslegung beim Auftraggeber. Naja, dann mach dir halt die Arbeit wenn du sie brauchst ;)
Eine Medizinische Massage durftest du ohne ärztliche bzw. heilpraktikerliche Verordnung ohnehin nicht verabreichen, schlechtestenfalls dokumentierst du damit einen vorsätzlichen Verstoß gegen das HPG wenn dir der Mensch trotzdem von seinen Wehwehchen erzählt...

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Anonymer Teilnehmer
23.02.2016 07:47
Wie wäre das, wenn ich mich einfach als PT Selbstständig mache, aber nur für Privatleistung? Könnte man das damit umgehen?
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Wie wäre das, wenn ich mich einfach als PT Selbstständig mache, aber nur für Privatleistung? Könnte man das damit umgehen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Wie wäre das, wenn ich mich einfach als PT Selbstständig mache, aber nur für Privatleistung? Könnte man das damit umgehen?

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RoFo
23.02.2016 08:23
Dann ist es wieder Therapie und brauchst eine VO.

Lass dich nicht durcheinander bringen.
Du warst schon auf der richtigen Fährte.
Büromassagen sind Wellness. Irgendwann wird dir jemand ein Rezept in die Hand drücken. Privat VO is ok. Kasse nicht.
Mach einfach die Bürohengste locker aber hüte dich davor, wenn jemand sagt, dass er schon drei Tage Rückenschmerzen hat. Dann schick sie zum Arzt, wenn du kein HP bist.
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Dann ist es wieder Therapie und brauchst eine VO. Lass dich nicht durcheinander bringen. Du warst schon auf der richtigen Fährte. Büromassagen sind Wellness. Irgendwann wird dir jemand ein Rezept in die Hand drücken. Privat VO is ok. Kasse nicht. Mach einfach die Bürohengste locker aber hüte dich davor, wenn jemand sagt, dass er schon drei Tage Rückenschmerzen hat. Dann schick sie zum Arzt, wenn du kein HP bist.
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RoFo schrieb:

Dann ist es wieder Therapie und brauchst eine VO.

Lass dich nicht durcheinander bringen.
Du warst schon auf der richtigen Fährte.
Büromassagen sind Wellness. Irgendwann wird dir jemand ein Rezept in die Hand drücken. Privat VO is ok. Kasse nicht.
Mach einfach die Bürohengste locker aber hüte dich davor, wenn jemand sagt, dass er schon drei Tage Rückenschmerzen hat. Dann schick sie zum Arzt, wenn du kein HP bist.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ich melde es einfach als "Wellness"Massagen an, und lass mir das dann auch von jedem Mitarbeiter der massiert wird unterschreiben, dass es sich hierbei um eine reine Wellness Massage handelt und nicht um eine Medizinische.



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