für unsere 3-köpfiges Team in
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Meiner Mitarbeiterin ist kompliziert das Praxisfahrzeug zu nutzen. Sie fährt die HB mit dem eigenem Fahrzeug. Muß ich im Falle des Unfalls oder Strafzettel oder, oder.....auch die Kosten übernehmen, wenn meine Mitarbeiterin sich weigert unseren Fahrzeug zu fahren? Danke im Voraus.
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Inche schrieb:
Wenn du sie damitt die Hbs fahren lässt Haftest du ,da dann ihr Auto ein Betriebsmittel ist.Hat sie trftige Gründe euer Auto nicht zu benutzen.Ich bin f auch nur mein Auto gefahren(Sehebehinderung) Du kannst eine Dienstreisekassko abschliesen und 30cent pro kmh zahlen
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Leni C. schrieb:
Warum will sie es nicht ? Laß es dir von ihr schriftlich geben , daß sie deiner " Anweisung , das Praxisauto zu benutzen " nicht nachkommen will . Oder du läßt sie keine Hb fahren , dann riskiert sie wohl eine Trennung weil du sie dafür brauchen würdest und sie nicht einsetzen kannst .
Strafzettel sind für persönliches Fehlverhalten des Fahrzeugführers,
in dem Moment in dem ein privater PKW für Betriebszwecke eingesetzt wird, wird dieser zum Betriebsmittel erhoben und du gegenüber dem Eigentümer schadenersatzpflichtig. Auch dann, wenn der Schaden durch Vorschäden am PKW (mit)verursacht werden.
Du musst, um dem Schadenersatz zu entgehen, effektive Maßnahmen ergreifen um die Nutzung des privaten PKW zu unterbinden - bis hin zur Kündigung des AN.
In dem Fall auf den ich mich stütze ist die Sammelbeförderung eines Zeitarbeitunternehmens kurzfristig ausgefallen; vereinbarter Beginn der Arbeitszeit war 08:00 "an der Bushaltestelle". Um pünktlich zum Einsatz zu kommen benutzten die Zeitarbeiter den PKW einer Kollegin, auf der Autobahn stellte sich heraus das die Bremsen defekt waren - Totalschaden.
Der AG wurde vom BGH verurteilt, einen baugleichen, schadensfreien PKW zu finanzieren und die BG ist ihm auf's Dach gestiegen weil er einen PKW mit defekten Bremsen als Betriebsmittel im Einsatz geduldet hat...
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Bei Hausbesuchen ist das Firmenfahrzeug zu benutzen.
Wenn ein anderes Fahrzeug benutzt wird, obwohl das Firmenfahrzeug zur Verfügung steht, gibt es keine Haftung und keine KM-Pauschale.
Wenn der MA dann trotzdem sein eigenes Auto nutzt, bitte nur zu seinen eigenen lasten.
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TheStonie schrieb:
Klare Dienstanweiseung:
Bei Hausbesuchen ist das Firmenfahrzeug zu benutzen.
Wenn ein anderes Fahrzeug benutzt wird, obwohl das Firmenfahrzeug zur Verfügung steht, gibt es keine Haftung und keine KM-Pauschale.
Wenn der MA dann trotzdem sein eigenes Auto nutzt, bitte nur zu seinen eigenen lasten.
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Papa Alpaka schrieb:
Anweisen, abmahnen, entlassen.
Strafzettel sind für persönliches Fehlverhalten des Fahrzeugführers,
in dem Moment in dem ein privater PKW für Betriebszwecke eingesetzt wird, wird dieser zum Betriebsmittel erhoben und du gegenüber dem Eigentümer schadenersatzpflichtig. Auch dann, wenn der Schaden durch Vorschäden am PKW (mit)verursacht werden.
Du musst, um dem Schadenersatz zu entgehen, effektive Maßnahmen ergreifen um die Nutzung des privaten PKW zu unterbinden - bis hin zur Kündigung des AN.
In dem Fall auf den ich mich stütze ist die Sammelbeförderung eines Zeitarbeitunternehmens kurzfristig ausgefallen; vereinbarter Beginn der Arbeitszeit war 08:00 "an der Bushaltestelle". Um pünktlich zum Einsatz zu kommen benutzten die Zeitarbeiter den PKW einer Kollegin, auf der Autobahn stellte sich heraus das die Bremsen defekt waren - Totalschaden.
Der AG wurde vom BGH verurteilt, einen baugleichen, schadensfreien PKW zu finanzieren und die BG ist ihm auf's Dach gestiegen weil er einen PKW mit defekten Bremsen als Betriebsmittel im Einsatz geduldet hat...
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