für unsere Physiotherapie - Praxis
suchen wir eine*n
Physiotherapeuten*in für 5h - 20
h. Auch Berufsanfänger*innen sind
willkommen.
Wir bieten:
- selbständiges Arbeiten in einer
gut etablierten Praxis mit
wertschätzendem ruhigem
Arbeitsklima
- eine überdurchschnittliche
Vergütung( 22-24 €/h )
- komfortabel ausgestattete große
und helle Behandlungsräume
- Behandlungstakt von 30 und 60min.
- Fortbildungsunterstützung (
finanziell und zusätzliche freie
Tage)
Ein fröhliches T...
suchen wir eine*n
Physiotherapeuten*in für 5h - 20
h. Auch Berufsanfänger*innen sind
willkommen.
Wir bieten:
- selbständiges Arbeiten in einer
gut etablierten Praxis mit
wertschätzendem ruhigem
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- eine überdurchschnittliche
Vergütung( 22-24 €/h )
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- Fortbildungsunterstützung (
finanziell und zusätzliche freie
Tage)
Ein fröhliches T...
Eine Mitarbeiterin hatte einen unverschuldeten Verkehrsunfall und aufgrund dessen etliche Tage (glücklicherweise nicht mehr......) gefehlt. Der Unfallgegner war schuld und muß das Schmerzensgeld zahlen.
Wer zahlt mir den Ausfall der Mitarbeiterin? Die BG? Der Unfallgegner?
Vlg aus NRW
Rick07
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Rick07 schrieb:
Hallo PIs!
Eine Mitarbeiterin hatte einen unverschuldeten Verkehrsunfall und aufgrund dessen etliche Tage (glücklicherweise nicht mehr......) gefehlt. Der Unfallgegner war schuld und muß das Schmerzensgeld zahlen.
Wer zahlt mir den Ausfall der Mitarbeiterin? Die BG? Der Unfallgegner?
Vlg aus NRW
Rick07
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prinzipiell gibt es einen Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegenüber den Unfallverursacher.
Schau mal hier: Link
Interessant ist vor allen Dingen die zweite Seite.
LG A. Korn
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Körnchen schrieb:
Hallo, Rick,
prinzipiell gibt es einen Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegenüber den Unfallverursacher.
Schau mal hier: Link
Interessant ist vor allen Dingen die zweite Seite.
LG A. Korn
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Klauslogo schrieb:
...Anspruch für Entgeldzahlungen ja, Anspruch auf Umsatzeinbusse nicht...
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Rick07 schrieb:
Vielen Dank für die guten und die ausführlich Auskunft!
Als Arbeitgeber hast du keinen Anspruch wenn du Drittgeschädigter bist.
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idefix- schrieb:
In Deinem Artikel ist nur die Rede davon, dass der Arbeitnehmer einen Anspruch hat, nicht der Arbeitgeber. Der kann sich bei der KK Absichern und einen Anteil des Lohnes wiederbekommen, dafür muss er aber vorher Umlage bezahlen.
Als Arbeitgeber hast du keinen Anspruch wenn du Drittgeschädigter bist.
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Moromädchen schrieb:
Einen direkt vergleichbaren Fall hatte ich noch nicht, aber ich weiß, dass die KV sich ihre Kosten bei der gegnerischen Versicherung wiederholt, wenn es zu Behandlungskosten kam. Ich würde die Ausfallkosten der Versicherung einreichen.
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idefix- schrieb:
Keiner , Drittgeschädigte haben keinen Anspruch auf Entschädigung. Selber als PI erlebt, so wie als Angestellter, mein Chef bekam damals für die 6 Wochen keine Entschädigung. Weder Gehalt noch Umsatzausfall. Galt als Betriebsrisiko, der Mitarbeiter könnte ja auch so krank geworden sein
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