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Hadamar - Mittelhessen

ID: 1200_000512
Das Vitos Klinikum Weil-Lahn ist
eine der größten medizinischen
Versorgungseinrichtungen des
Landkreises Limburg-Weilburg. Rund
1.000 Mitarbeiter kümmern sich
tagtäglich um das Wohl der uns
anvertrauten Patienten.

Unsere Klinik für Klinik für
Psychiatrie und Psychotherapie und
die Klinik für Forensische
Psychiatrie befinden sich am
Standort in Hadamar.

Für die Bereiche Sporttherapie,
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Mitarbeiter einstellen - Voraussetzungen

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Neues Thema
Mitarbeiter einstellen - Voraussetzungen
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Anonymer Teilnehmer
22.02.2015 14:18
Hallo liebe Kollegen,

ich habe eine kleine Praxis, die ich bisher noch alleine betreibe. Ich habe sehr viele Anfragen von Patienten und so langsam wächst mir die Arbeit über den Kopf und ich überlege mir zumindest stundenweise jemanden einzustellen. Räumliche Voraussetzungen im Sinne der Krankenkassen sind erfüllt.
Wo erfahre ich weitere Auflagen wie Umkleiden, Personaltoiletten, Pausenraum etc. und ab welcher Mitarbeiteranzahl das jeweils gilt und ob das auch bei Minijobbern alles vorhanden sein muss etc.

Vielen Dank für eure Hilfe.
Sollten noch weitere Voraussetzungen erfüllt werden müssen, bitte ich um kurze Nachricht.

Schönen Sonntag an alle!
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Hallo liebe Kollegen, ich habe eine kleine Praxis, die ich bisher noch alleine betreibe. Ich habe sehr viele Anfragen von Patienten und so langsam wächst mir die Arbeit über den Kopf und ich überlege mir zumindest stundenweise jemanden einzustellen. Räumliche Voraussetzungen im Sinne der Krankenkassen sind erfüllt. Wo erfahre ich weitere Auflagen wie Umkleiden, Personaltoiletten, Pausenraum etc. und ab welcher Mitarbeiteranzahl das jeweils gilt und ob das auch bei Minijobbern alles vorhanden sein muss etc. Vielen Dank für eure Hilfe. Sollten noch weitere Voraussetzungen erfüllt werden müssen, bitte ich um kurze Nachricht. Schönen Sonntag an alle!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo liebe Kollegen,

ich habe eine kleine Praxis, die ich bisher noch alleine betreibe. Ich habe sehr viele Anfragen von Patienten und so langsam wächst mir die Arbeit über den Kopf und ich überlege mir zumindest stundenweise jemanden einzustellen. Räumliche Voraussetzungen im Sinne der Krankenkassen sind erfüllt.
Wo erfahre ich weitere Auflagen wie Umkleiden, Personaltoiletten, Pausenraum etc. und ab welcher Mitarbeiteranzahl das jeweils gilt und ob das auch bei Minijobbern alles vorhanden sein muss etc.

Vielen Dank für eure Hilfe.
Sollten noch weitere Voraussetzungen erfüllt werden müssen, bitte ich um kurze Nachricht.

Schönen Sonntag an alle!

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Papa Alpaka
23.02.2015 12:06
(1) Minijobber sind zu behandeln wie jede andere €3333-Kraft, nur sind die €450er halt nicht jeden Tag da. Aus 7,5 Minijobbern kannst du einen Vollzeitplatz besetzen und bist schnell die lockeren AG-Privilegien des Kleinbetriebes los :)

(2) Ich empfehle dir einen Blick in die ArbStättV: Link
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(1) Minijobber sind zu behandeln wie jede andere €3333-Kraft, nur sind die €450er halt nicht jeden Tag da. Aus 7,5 Minijobbern kannst du einen Vollzeitplatz besetzen und bist schnell die lockeren AG-Privilegien des Kleinbetriebes los :) (2) Ich empfehle dir einen Blick in die ArbStättV: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbst_ttv_2004/gesamt.pdf
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TheStonie
23.02.2015 12:33
Was du haben musst:
Eine Betriebsnummer vom Arbeitsamt. Damit die AN darüber angemeldet werden. Macht aber auch der Steuerberater, wenn du einen hast.
Formell haben musst du die aushangpflichtigen Gesetze. (da reicht ein Buch im Schrank, zu dem der MA Zugang hat)
Umkleidermöglichkeit / Pausenmöglichkeit.

Bei uns macht das Bauamt die Auflage für Personaltoilette, aber nicht die Kasse. Kontrolle = 0
Pausenmöglichkeit haben die MA in einem Behandlungsraum, der frei ist. Wobei es nur die Mittagspause gibt, da sind eh keine Patienten da.
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Was du haben musst: Eine Betriebsnummer vom Arbeitsamt. Damit die AN darüber angemeldet werden. Macht aber auch der Steuerberater, wenn du einen hast. Formell haben musst du die aushangpflichtigen Gesetze. (da reicht ein Buch im Schrank, zu dem der MA Zugang hat) Umkleidermöglichkeit / Pausenmöglichkeit. Bei uns macht das Bauamt die Auflage für Personaltoilette, aber nicht die Kasse. Kontrolle = 0 Pausenmöglichkeit haben die MA in einem Behandlungsraum, der frei ist. Wobei es nur die Mittagspause gibt, da sind eh keine Patienten da.
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TheStonie schrieb:

Was du haben musst:
Eine Betriebsnummer vom Arbeitsamt. Damit die AN darüber angemeldet werden. Macht aber auch der Steuerberater, wenn du einen hast.
Formell haben musst du die aushangpflichtigen Gesetze. (da reicht ein Buch im Schrank, zu dem der MA Zugang hat)
Umkleidermöglichkeit / Pausenmöglichkeit.

Bei uns macht das Bauamt die Auflage für Personaltoilette, aber nicht die Kasse. Kontrolle = 0
Pausenmöglichkeit haben die MA in einem Behandlungsraum, der frei ist. Wobei es nur die Mittagspause gibt, da sind eh keine Patienten da.

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Papa Alpaka schrieb:

(1) Minijobber sind zu behandeln wie jede andere €3333-Kraft, nur sind die €450er halt nicht jeden Tag da. Aus 7,5 Minijobbern kannst du einen Vollzeitplatz besetzen und bist schnell die lockeren AG-Privilegien des Kleinbetriebes los :)

(2) Ich empfehle dir einen Blick in die ArbStättV: Link

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birgit 700
20.05.2019 12:28
Hallo!
Ich möchte neben einer 25 Stunden Kraft ( 80% Hausbesuche) eine weitere PT für 25 Stunden ( Praxis) einstellen. Die Richtlinien geben vor, das die 3 Räume die ich habe, für mich und eine Fachkraft gelten. Für eine weitere Fachkraft müsste ich einen vierten Raum zur Verfügung haben. Gilt dies auch für „ Teilzeitkräfte“?
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Hallo! Ich möchte neben einer 25 Stunden Kraft ( 80% Hausbesuche) eine weitere PT für 25 Stunden ( Praxis) einstellen. Die Richtlinien geben vor, das die 3 Räume die ich habe, für mich und eine Fachkraft gelten. Für eine weitere Fachkraft müsste ich einen vierten Raum zur Verfügung haben. Gilt dies auch für „ Teilzeitkräfte“?
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Susulo
20.05.2019 13:35
Am Besten mal mit der Zulassungsstelle/AOK selber sprechen. Ich habe z.B. als 1-Frau und 1-Raum Praxis mal noch 2 x 450Euro Kräfte und ne FM gehabt. Die AOK wollte von mir einen Raumbelegungsplan und gut wars.
Wenn deine Räume z.B. von 7.30 Uhr bis 20.00 belegt sind, dann bringst du da ja viel mehr Leute unter.

Aber das ist halt immer klüger, das vor Ort mit den zuständigen Stellen zu lösen als vermeintlich Allgemeingültiges von sich zu geben.
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Am Besten mal mit der Zulassungsstelle/AOK selber sprechen. Ich habe z.B. als 1-Frau und 1-Raum Praxis mal noch 2 x 450Euro Kräfte und ne FM gehabt. Die AOK wollte von mir einen Raumbelegungsplan und gut wars. Wenn deine Räume z.B. von 7.30 Uhr bis 20.00 belegt sind, dann bringst du da ja viel mehr Leute unter. Aber das ist halt immer klüger, das vor Ort mit den zuständigen Stellen zu lösen als vermeintlich Allgemeingültiges von sich zu geben.
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Susulo schrieb:

Am Besten mal mit der Zulassungsstelle/AOK selber sprechen. Ich habe z.B. als 1-Frau und 1-Raum Praxis mal noch 2 x 450Euro Kräfte und ne FM gehabt. Die AOK wollte von mir einen Raumbelegungsplan und gut wars.
Wenn deine Räume z.B. von 7.30 Uhr bis 20.00 belegt sind, dann bringst du da ja viel mehr Leute unter.

Aber das ist halt immer klüger, das vor Ort mit den zuständigen Stellen zu lösen als vermeintlich Allgemeingültiges von sich zu geben.

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birgit 700 schrieb:

Hallo!
Ich möchte neben einer 25 Stunden Kraft ( 80% Hausbesuche) eine weitere PT für 25 Stunden ( Praxis) einstellen. Die Richtlinien geben vor, das die 3 Räume die ich habe, für mich und eine Fachkraft gelten. Für eine weitere Fachkraft müsste ich einen vierten Raum zur Verfügung haben. Gilt dies auch für „ Teilzeitkräfte“?



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