Unsere Highlights: Das Zertifikat
in KGG zahlen wir dir gleich als
Einstieg. Das Zertifikat in
Manueller Therapie wäre von
Vorteil. Wenn du es noch nicht
hast, zahlen wir dir die
Weiterbildungskosten komplett!!
Betriebliche Altersvorsorge und
Jobrad sind bei uns
selbstverständlich.
Wir haben auch einige
Neuropatienten. So wäre ein
Zertifikat in Bobath oder PNF eine
sehr gute Alternative. Auch hierbei
unterstützen wir mit
Fortbildungstagen und großzügig
finanziell.
Wir sind ein nettes Tea...
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Wir würden gerne Physios aus dem Ausland einstellen. Mir wurde von einer Rekrutierungs-Agentur gesagt, die Kandidaten können während der Anpassungsmaßnahme bzw. Vorbereitung der Kenntnisprüfung schon vorübergehend bei uns beschäftigt sein. So lange ein "Ausbilder" in der Praxis zur gleichen Zeit anwesend ist, muss keine 1:1 Betreuung mehr stattfinden. Auch auf einem Merkblatt von Physio Deutschland habe ich eine ähnliche Information gefunden.
Im Rahmenvetrag steht: "die Schülerin und der Schüler oder die Studentin und der Student abhängig vom Lernstand unter Aufsicht und Anwesenheit des zugelassenen Leistungserbringers oder einer zur Ausbildung bestimmten und entsprechend fachlich qualifizierten Person tätig wird. Dies gilt nur für solche Leistungen, die mit Ausbildungsende abgegeben werden dürfen. Die Ausbildung der Schülerin und des Schülers in besonderen Maßnahmen der Physiotherapie, die eine gesonderte Abgabeberechtigung der Zulassungsstelle voraussetzen, erfordern die ständige Aufsicht und Anwesenheit eines entsprechend qualifizierten Leistungserbringers."
Dort wird zwischen Aufsicht und ständiger Aufsicht unterschieden. Ich würde den Begriff Aufsicht auch als 1:1 Betreuung auslegen.
Hat jemand Rat zu dem Thema und kann mir sagen, ob ich entsprechende Personen bei uns eigenständig an den Patienten lassen darf, so fern ein B2-Sprachzertifkat vorhanden ist und es keine Zertifikatsleistung ist?
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Ansonsten: "Ständige Aufsicht" bedeutet, du musst bei der Behandlung anwesend sein. Das gilt ausschließlich für Zertifikatsleistungen (MT, MLD usw). Für die normalen Leistungen musst du nur in der Praxis anwesend sein um die Aufsichtspflicht zu erfüllen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Swob Grundsätzlich darfst du Schüler in deinem Praxis "beschäftigen", wenn du für den Schüler einen Kooperationsvertrag mit seiner deutschen PT-Schule abgeschlossen hast. Ist das hier der Fall? Wenn nicht, darfst du den ausländischen Kollegen gar nicht als Praktikant beschäftigen.
Ansonsten: "Ständige Aufsicht" bedeutet, du musst bei der Behandlung anwesend sein. Das gilt ausschließlich für Zertifikatsleistungen (MT, MLD usw). Für die normalen Leistungen musst du nur in der Praxis anwesend sein um die Aufsichtspflicht zu erfüllen.
Sind die vor der Prüfung bei einer PT Schule registriert? Dann geht es, wie Lars schreibt, nur mit Schulvertrag.
Frag bitte die Recrutierungsfirma wie die es sich vorstellen . Kümmern die sich um den Schulplatz, und zahlst dann du die Schulgebühren?
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massu schrieb:
Du möchtest „fertige“ Physios aus dem Ausland einstellen, das geht nur mit Berufsanerkennung.
Sind die vor der Prüfung bei einer PT Schule registriert? Dann geht es, wie Lars schreibt, nur mit Schulvertrag.
Frag bitte die Recrutierungsfirma wie die es sich vorstellen . Kümmern die sich um den Schulplatz, und zahlst dann du die Schulgebühren?
Ja genau, es soll dann über einen Kooperationsvertrag mit einer Schule laufen. Da kommt mir jetzt die Frage, ob der Schüler dann auch noch in andere Einrichtungen während des Anpassungslehrgangs gehen muss oder habe ich den Kooperationsvertrag exklusiv?
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Swob schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Danke für die Info.
Ja genau, es soll dann über einen Kooperationsvertrag mit einer Schule laufen. Da kommt mir jetzt die Frage, ob der Schüler dann auch noch in andere Einrichtungen während des Anpassungslehrgangs gehen muss oder habe ich den Kooperationsvertrag exklusiv?
Die kümmern sich um alle Formalitäten und ich zahle die Schulgebühren und eventuell noch B2 Zertifikat, was dann eventuell durch öffentliche Förderungen weniger ausfallen könnte.
Ebenfalls soll das Gehalt während der vorübergehenden Beschäftigung von der Agentur für Arbeit teilweise oder ganz übernommen werden.
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Swob schrieb:
@massu Ja, ich denke, die wären dann immer auch bei einer Schule registriert.
Die kümmern sich um alle Formalitäten und ich zahle die Schulgebühren und eventuell noch B2 Zertifikat, was dann eventuell durch öffentliche Förderungen weniger ausfallen könnte.
Ebenfalls soll das Gehalt während der vorübergehenden Beschäftigung von der Agentur für Arbeit teilweise oder ganz übernommen werden.
Wie das jetzt hier läuft, wirdst du in Erfahrung bringen müssen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Swob Normalerweise machen die Schüler in mindestens 3 verschiedenen Einrichtungen Praktika. Sie sind aber ein bestimmter Zeit (3 Wochen bis 3 Monate) bei dir. Das ist abhängig vom Ausbildungsjahr. Wir haben laufenden Kooperationsverträge mit mehrere Schulen und bekommen von denen immer Anfragen ob wir ein Platz frei haben.
Wie das jetzt hier läuft, wirdst du in Erfahrung bringen müssen.
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massu schrieb:
@Swob was ist das für ein Anpassungslehrgang? Und wie lange geht er?
Das kann sich dann zwischen ein paar Wochen und mehreren Monaten bewegen.
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Swob schrieb:
@massu Je nach festgestelltem Defizit zur deutschen Ausbildung (es wird wohl bei fast allen ausländischen Abschlüssen eines festgestellt) muss zur Anerkennung ein Anpassungslehrgang absolviert werden. Wenn der Antragsteller beispielsweise in der Ausbildung in seinem Heimatland nicht die erforderlichen Unterrichtsstunden (nach MPhG) im Fach Chirurgie hatte, muss er die Stunden hier in einer Schule nachholen.
Das kann sich dann zwischen ein paar Wochen und mehreren Monaten bewegen.
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kvet schrieb:
@Swob Es sind zumeist 6-12 Monate. Vor allem, wenn die betroffenen Therapeuten aus Nicht-EU- Ländern kommen. Was zumeist der Fall ist. Und dann kommt eine große Summe zusammen, da die Schulkosten 500€ im Monat betragen. Da kommt ganz schön was zusammen. Und es ist definitiv nicht genau geregelt, wer diese Kosten bezahlen muss.
Ich gehe von 10.000 EUR aus, bis ein solcher Kandidat bei uns voll arbeitet. Noch habe ich den Recruiter nicht beauftragt, aber wenn die Mitarbeitersuche weiterhin problematisch bleibt bzw. sich weiter zuspitzt, würde ich es für eine mittel- bis langfristige Maßnahme in Erwägung ziehen.
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Swob schrieb:
@kvet Dass es insgesamt ein teurer Spaß wird, ist mir bewusst. Dazu kommt ja noch das Honorar für die Rekrutierungs-Firma und die entsprechenden Dienstleistungen (Rekrutierung, Erledigung der kompletten Bürokratie wie Antragstellung Berufserlaubnis, Einholung von Visum, Organisation eines Schulplatzes, Beantragung von öffentlichen Förderungen, Wohnungssuche, Ausländeramt, etc.)
Ich gehe von 10.000 EUR aus, bis ein solcher Kandidat bei uns voll arbeitet. Noch habe ich den Recruiter nicht beauftragt, aber wenn die Mitarbeitersuche weiterhin problematisch bleibt bzw. sich weiter zuspitzt, würde ich es für eine mittel- bis langfristige Maßnahme in Erwägung ziehen.
… Oder der neue MA schafft die Anerkennung nicht
…. oder er arbeitet nicht gut
… oder, oder…
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massu schrieb:
@Swob und dann ist es nicht sicher, ob der neue MA auch bei dir bleibt. Du kaufst ja keinen Sklaven. Und wenn der neue MA meint in der „Nachbar PT Praxis“ ist es auch schön und zudem bekommt er dort mehr Geld dann ist er weg und du bist 10T € los.
… Oder der neue MA schafft die Anerkennung nicht
…. oder er arbeitet nicht gut
… oder, oder…
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Swob Ich würde mir einen Teufel tun, da 10 TEUR rein zu stecken. Wir haben schon oft genug schlechte Erfahrungen gemacht.
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Swob schrieb:
Hallo zusammen!
Wir würden gerne Physios aus dem Ausland einstellen. Mir wurde von einer Rekrutierungs-Agentur gesagt, die Kandidaten können während der Anpassungsmaßnahme bzw. Vorbereitung der Kenntnisprüfung schon vorübergehend bei uns beschäftigt sein. So lange ein "Ausbilder" in der Praxis zur gleichen Zeit anwesend ist, muss keine 1:1 Betreuung mehr stattfinden. Auch auf einem Merkblatt von Physio Deutschland habe ich eine ähnliche Information gefunden.
Im Rahmenvetrag steht: "die Schülerin und der Schüler oder die Studentin und der Student abhängig vom Lernstand unter Aufsicht und Anwesenheit des zugelassenen Leistungserbringers oder einer zur Ausbildung bestimmten und entsprechend fachlich qualifizierten Person tätig wird. Dies gilt nur für solche Leistungen, die mit Ausbildungsende abgegeben werden dürfen. Die Ausbildung der Schülerin und des Schülers in besonderen Maßnahmen der Physiotherapie, die eine gesonderte Abgabeberechtigung der Zulassungsstelle voraussetzen, erfordern die ständige Aufsicht und Anwesenheit eines entsprechend qualifizierten Leistungserbringers."
Dort wird zwischen Aufsicht und ständiger Aufsicht unterschieden. Ich würde den Begriff Aufsicht auch als 1:1 Betreuung auslegen.
Hat jemand Rat zu dem Thema und kann mir sagen, ob ich entsprechende Personen bei uns eigenständig an den Patienten lassen darf, so fern ein B2-Sprachzertifkat vorhanden ist und es keine Zertifikatsleistung ist?
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Bianca Zäh schrieb:
Hallo also in BW geht gar nichts ohne die Annerkennung und der Deutschkurs B1 oder 2 glaube ich hatte schon 2 Bewerber sprachen gut deutsch hatten mehr Stunden in ihrer Ausbildung als wir werden laut Regierungspräsidium nicht so einfach ausgegeben haben sogar einen Ploitiker vom Landtag eingeschaltet hilft alles nichts würde kein Geld für so was bezahlen denn die Anerkennung liegt allein beim Amt .
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Swob schrieb:
Danke für eure Antworten. In mir wächst die Überzeugung, die Vereinbarung mit dem Recruiter nicht zu unterschreiben.
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