Wir suchen Verstärkung für unser
Team!
Die seit Jahren im Kölner Süden
etablierte, inhabergeführte
„Praxis für Physiotherapie Ewa
Schreier“ sucht ab sofort
Teamverstärkung (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit im Kölner Süden,
Unter den Ulmen 5. Unsere
Räumlichkeiten liegen im Stadtteil
Marienburg und sind auch mit
öffentlichen Verkehrsmitteln
hervorragend zu erreichen. Unsere
kleinen und großen Patienten
schätzen unsere Empathie, unser
Fachwissen, unsere
Behandlungserfolge und unser...
Team!
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Schreier“ sucht ab sofort
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ich habe gerade ein Problem mit einer Selbstzahlerin die ich im Februar 2018 behandelt habe.
Ich habe im März 2018 die Fortbildung zum Physio HP gemacht und bin seit Mitte März also Physio HP.
Bis zu dem Zeitpunkt bat ich die Selbstzahler die zu mir in die Privatpraxis kamen immer eine Privatverordnung vom Arzt mit zu bringen, damit alles korrekt ist.
Diese Besagt Patienten Frau B. kam am 21.2. in die Behandlung und hatte dieses Rezept nicht dabei.
Ich habe dann wohl aus vermeintlicher Kulanz angeboten evtl. die Rechnung auf nach meiner HP Physio Prüfung zu datieren, um sie behandeln zu können.
Sie kam dann kein zweites mal weil sie lieber erst mal schauen wollte wie sich ihre schon laufende Osteopathie Behandlung entwickelt und die Behandlungen nicht parallel laufen lassen wollte. Meinte Sie würde sich dann wieder melden für den nächsten Termin etwas später. Als ich bis Mai nichts mehr gehört hatte schickte ich ihr eine Rechnung die korrekt auf den 21.2. ausgestellt hatte, da ich ein Falschdatum im Nachhinein erstens prinzipiell nicht machen wollte.
Sie bezahlte die Rechnung nicht und als ich Sie im Juli kontaktierte schrieb sie sie sei im Urlaub und würde bis Ende August bezahlen. Als dies nicht passiert war un ich ihr Anfang September wieder schrieb meinte sie ich solle ein Mahnverfahren starten und sie hätte Ende September wieder ein Gehalt und würde dann aber überweisen.
Ich habe ihr vor drei Tagen die zweite Mahnung geschickt und heute sehr dreiste SMS von ihr bekommen.
Sie sagt Ich hätte eine Behandlung abgerechnet zu der ich nicht befugt gewesen sei und damit wäre die Rechnung nichtig.
Dies stimmt natürlich nicht, da ich ihr eine ganz normale Rechnung für Physiotherapie mit dem korrekten Datum geschickt habe und ich natürlich als Physiotherapeutin arbeiten darf.
Zwei Fehler sind aber auf der Rechnung meiner Meinung nach:
Es steht drauf dass es sich um eine Umsatzsteuerfreie Behandlung handelt. Und soweit ich weiß ist dies ohne eine Verordnung von Artz oder HP nicht der Fall und es steht standardmäßig auf der Rechnung:
Verordnung vom 21.2.2018
Behandelt am 21.2.2018
Eine Verordnung hat es ja aber nicht gegeben...
Wie gehe ich nun mit diesem Fall um und welche Rechte habe ich?
Ich bin mir ziemlich sicher, dass diese Formfehler sie nicht von der Zahlungspflicht entbinden.
Aber was genau hat sie jetzt gegen mich in der Hand?
Kommt sie wirklich mit dieser linken Nummer aus der Zahlungspflich raus?
Sie bestreitet ja noch nicht mal die Leistung in Anspruch genommen zu haben...
Für eure Ratschläge wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße,
Jasmin
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Problem beschreiben
JasminPT schrieb:
Hallo,
ich habe gerade ein Problem mit einer Selbstzahlerin die ich im Februar 2018 behandelt habe.
Ich habe im März 2018 die Fortbildung zum Physio HP gemacht und bin seit Mitte März also Physio HP.
Bis zu dem Zeitpunkt bat ich die Selbstzahler die zu mir in die Privatpraxis kamen immer eine Privatverordnung vom Arzt mit zu bringen, damit alles korrekt ist.
Diese Besagt Patienten Frau B. kam am 21.2. in die Behandlung und hatte dieses Rezept nicht dabei.
Ich habe dann wohl aus vermeintlicher Kulanz angeboten evtl. die Rechnung auf nach meiner HP Physio Prüfung zu datieren, um sie behandeln zu können.
Sie kam dann kein zweites mal weil sie lieber erst mal schauen wollte wie sich ihre schon laufende Osteopathie Behandlung entwickelt und die Behandlungen nicht parallel laufen lassen wollte. Meinte Sie würde sich dann wieder melden für den nächsten Termin etwas später. Als ich bis Mai nichts mehr gehört hatte schickte ich ihr eine Rechnung die korrekt auf den 21.2. ausgestellt hatte, da ich ein Falschdatum im Nachhinein erstens prinzipiell nicht machen wollte.
Sie bezahlte die Rechnung nicht und als ich Sie im Juli kontaktierte schrieb sie sie sei im Urlaub und würde bis Ende August bezahlen. Als dies nicht passiert war un ich ihr Anfang September wieder schrieb meinte sie ich solle ein Mahnverfahren starten und sie hätte Ende September wieder ein Gehalt und würde dann aber überweisen.
Ich habe ihr vor drei Tagen die zweite Mahnung geschickt und heute sehr dreiste SMS von ihr bekommen.
Sie sagt Ich hätte eine Behandlung abgerechnet zu der ich nicht befugt gewesen sei und damit wäre die Rechnung nichtig.
Dies stimmt natürlich nicht, da ich ihr eine ganz normale Rechnung für Physiotherapie mit dem korrekten Datum geschickt habe und ich natürlich als Physiotherapeutin arbeiten darf.
Zwei Fehler sind aber auf der Rechnung meiner Meinung nach:
Es steht drauf dass es sich um eine Umsatzsteuerfreie Behandlung handelt. Und soweit ich weiß ist dies ohne eine Verordnung von Artz oder HP nicht der Fall und es steht standardmäßig auf der Rechnung:
Verordnung vom 21.2.2018
Behandelt am 21.2.2018
Eine Verordnung hat es ja aber nicht gegeben...
Wie gehe ich nun mit diesem Fall um und welche Rechte habe ich?
Ich bin mir ziemlich sicher, dass diese Formfehler sie nicht von der Zahlungspflicht entbinden.
Aber was genau hat sie jetzt gegen mich in der Hand?
Kommt sie wirklich mit dieser linken Nummer aus der Zahlungspflich raus?
Sie bestreitet ja noch nicht mal die Leistung in Anspruch genommen zu haben...
Für eure Ratschläge wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße,
Jasmin
Das Ganze ist nicht aufwändig und ich kann das nur empfehlen. Ich schicke solchen Patienten meist eine Kopie vom Mahnantrag (bevor ich diesen abschicke) mit dem Vermerk, dass in 5 Tagen eine Briefmarke draufklebt. Damit entstehen keine Kosten und es zahlt so ziemlich jeder.
Wegen der Geschichte ob man behandeln darf oder nicht würde ich mir keine Gedanken machen.
Durchziehen und fertig.
MfG :)
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mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
... gute Idee mit der Kopie vom Mahnantrag! Werde ich jetzt blanko kopieren und den wenigen Pat. zusenden, habe letzte Wo die 32€ für einen händischen Mahnantrag ausgegeben, was die Rechnung des Schuldners mehr als verdoppelt hat. DAs Mahngericht setzt diese Kosten nämlich automatisch ein.
mfg hgb :blush:
Wegen der Geschichte ob man behandeln darf oder nicht würde ich mir keine Gedanken machen.
Durchziehen und fertig.
MfG :)
Ja, klar..wieso auch an Gesetze halten?? Lang lebe die Anarchie!!!!!!
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McMiki schrieb:
Ingo Friedrich schrieb am 1.10.18 22:11:
Wegen der Geschichte ob man behandeln darf oder nicht würde ich mir keine Gedanken machen.
Durchziehen und fertig.
MfG :)
Ja, klar..wieso auch an Gesetze halten?? Lang lebe die Anarchie!!!!!!
Ich kannte auch nur das Online Formular das 30€ kostet...
Und das mit der Mehrwertsteuer und den kleinen Formfehlern der Rechnung findest du auch irrelevant?
Danke und LG
Jasmin
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JasminPT schrieb:
Hi Ingo, danke für den Tip.
Ich kannte auch nur das Online Formular das 30€ kostet...
Und das mit der Mehrwertsteuer und den kleinen Formfehlern der Rechnung findest du auch irrelevant?
Danke und LG
Jasmin
Hi Ingo, danke für den Tip.
Ich kannte auch nur das Online Formular das 30€ kostet...
Und das mit der Mehrwertsteuer und den kleinen Formfehlern der Rechnung findest du auch irrelevant?
Danke und LG
Jasmin
Natürlich sind die kleinen Fehler irrelevant, sie hat ja schon anerkannt, eine Leistung in Anspruch genommen zu haben. Wenn sie am Ende eine Rechnungsänderung fordert kann sie die haben.
Umsatzsteuerbefreit sind Leistungen der Humanmedizin, UStG Par. 4 Punkt 14; deine Leistung war humanmedizinisch (eine VO wäre nett, betrifft als Handlungspartner in Sachen Buchhaltung aber das Finanzamt).
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Papa Alpaka schrieb:
JasminPT schrieb am 1.10.18 23:11:
Hi Ingo, danke für den Tip.
Ich kannte auch nur das Online Formular das 30€ kostet...
Und das mit der Mehrwertsteuer und den kleinen Formfehlern der Rechnung findest du auch irrelevant?
Danke und LG
Jasmin
Natürlich sind die kleinen Fehler irrelevant, sie hat ja schon anerkannt, eine Leistung in Anspruch genommen zu haben. Wenn sie am Ende eine Rechnungsänderung fordert kann sie die haben.
Umsatzsteuerbefreit sind Leistungen der Humanmedizin, UStG Par. 4 Punkt 14; deine Leistung war humanmedizinisch (eine VO wäre nett, betrifft als Handlungspartner in Sachen Buchhaltung aber das Finanzamt).
Nur mal so:
Hat die Patientin die Behandlung schriftlich quittiert...........?
Gab es einen schriftlichen Behandlungs-/Präventionsvertrag.......?
Gab es Zeugen, eine schriftliche Kostenvereinbarung, Aufklärungsbogen etc.?
Wenn Du Langeweile und zu viel Geld hast, kannst Du dir das antun und bei einem (scheinbar) streitfreudigen Gegner ziemlich sicher letztendlich einen auf die Mütze bekommen!
Mein Rat:
spar Dir den Ärger und mach in der ersparten Zeit 2 Behandlungen, da hast Du mehr von. In solch einem Fall
zukünftig bar Vorkasse und gut iss............(ich mach jetzt hier kein Fass wegen der fehlenden VO auf)
Schönen Feiertag
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VAUPE schrieb:
Hallo Jasmin PT,
Nur mal so:
Hat die Patientin die Behandlung schriftlich quittiert...........?
Gab es einen schriftlichen Behandlungs-/Präventionsvertrag.......?
Gab es Zeugen, eine schriftliche Kostenvereinbarung, Aufklärungsbogen etc.?
Wenn Du Langeweile und zu viel Geld hast, kannst Du dir das antun und bei einem (scheinbar) streitfreudigen Gegner ziemlich sicher letztendlich einen auf die Mütze bekommen!
Mein Rat:
spar Dir den Ärger und mach in der ersparten Zeit 2 Behandlungen, da hast Du mehr von. In solch einem Fall
zukünftig bar Vorkasse und gut iss............(ich mach jetzt hier kein Fass wegen der fehlenden VO auf)
Schönen Feiertag
Ja, klar..wieso auch an Gesetze halten?? Lang lebe die Anarchie!!!!!!
Empfehle Kahil Gibran, Von den Gesetzen...
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ali schrieb:
McMiki schrieb am 1.10.18
Ja, klar..wieso auch an Gesetze halten?? Lang lebe die Anarchie!!!!!!
Empfehle Kahil Gibran, Von den Gesetzen...
Punkt!
Es gibt eine Rechnungslegung die es aber nicht ermöglicht fortlaufende Termine neu einzutragen.
Da liegt einiges im Argen. Dem Einfallsreichtum unserer Patienten Zwecks Verhinderung der Zahlung einer verabreichten Leistung ist heutzutage Grenzenlos und oft Hinterforzig durchtrieben.
Über die Mahnbescheide lachten alle nur, aber seit ich einen RA einschalte, wird oft nach Jahren noch gezahlt.
Zum § 4 Nr. 14 UstG gibt es doch eindeutige Festlegung auch gegen spitzfindige Versicherte.
:point_up:
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Norbert Meyer schrieb:
Auf diesen Widerspruch ...VERORDNUNG v..... ! bin ich auch gestoßen und versuchte über meinen Anbieter Prothea anzusprechen, weil das ja nicht korrekt ist.
Punkt!
Es gibt eine Rechnungslegung die es aber nicht ermöglicht fortlaufende Termine neu einzutragen.
Da liegt einiges im Argen. Dem Einfallsreichtum unserer Patienten Zwecks Verhinderung der Zahlung einer verabreichten Leistung ist heutzutage Grenzenlos und oft Hinterforzig durchtrieben.
Über die Mahnbescheide lachten alle nur, aber seit ich einen RA einschalte, wird oft nach Jahren noch gezahlt.
Zum § 4 Nr. 14 UstG gibt es doch eindeutige Festlegung auch gegen spitzfindige Versicherte.
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Problem beschreiben
Ingo Friedrich schrieb:
Leite beim zuständigen Mahngericht ein Onlinemahnverfahren ein. Dauert 5 Minuten. Damit erstellt das Mahngericht eine formelle Zahlungsaufforderung an deine Patientin ohne irgendeiner Prüfung. Diese geht der Patientin per Einschreiben zu und es beginnt eine Frist. Zahlt sie ist alles gut. Will sie nicht zahlen muss sie formell beim Mahngericht Widerspruch einlegen. Macht sie gar nichts ist das eine Anerkennung und du kannst ihr einen Vollstreckungsbescheid zukommen lassen.
Das Ganze ist nicht aufwändig und ich kann das nur empfehlen. Ich schicke solchen Patienten meist eine Kopie vom Mahnantrag (bevor ich diesen abschicke) mit dem Vermerk, dass in 5 Tagen eine Briefmarke draufklebt. Damit entstehen keine Kosten und es zahlt so ziemlich jeder.
Wegen der Geschichte ob man behandeln darf oder nicht würde ich mir keine Gedanken machen.
Durchziehen und fertig.
MfG :)
Hallo,
ich habe gerade ein Problem mit einer Selbstzahlerin die ich im Februar 2018 behandelt habe.
Ich habe im März 2018 die Fortbildung zum Physio HP gemacht und bin seit Mitte März also Physio HP.
Bis zu dem Zeitpunkt bat ich die Selbstzahler die zu mir in die Privatpraxis kamen immer eine Privatverordnung vom Arzt mit zu bringen, damit alles korrekt ist.
Diese Besagt Patienten Frau B. kam am 21.2. in die Behandlung und hatte dieses Rezept nicht dabei.
Ich habe dann wohl aus vermeintlicher Kulanz angeboten evtl. die Rechnung auf nach meiner HP Physio Prüfung zu datieren, um sie behandeln zu können.
Sie kam dann kein zweites mal weil sie lieber erst mal schauen wollte wie sich ihre schon laufende Osteopathie Behandlung entwickelt und die Behandlungen nicht parallel laufen lassen wollte. Meinte Sie würde sich dann wieder melden für den nächsten Termin etwas später. Als ich bis Mai nichts mehr gehört hatte schickte ich ihr eine Rechnung die korrekt auf den 21.2. ausgestellt hatte, da ich ein Falschdatum im Nachhinein erstens prinzipiell nicht machen wollte.
Sie bezahlte die Rechnung nicht und als ich Sie im Juli kontaktierte schrieb sie sie sei im Urlaub und würde bis Ende August bezahlen. Als dies nicht passiert war un ich ihr Anfang September wieder schrieb meinte sie ich solle ein Mahnverfahren starten und sie hätte Ende September wieder ein Gehalt und würde dann aber überweisen.
Ich habe ihr vor drei Tagen die zweite Mahnung geschickt und heute sehr dreiste SMS von ihr bekommen.
Sie sagt Ich hätte eine Behandlung abgerechnet zu der ich nicht befugt gewesen sei und damit wäre die Rechnung nichtig.
Dies stimmt natürlich nicht, da ich ihr eine ganz normale Rechnung für Physiotherapie mit dem korrekten Datum geschickt habe und ich natürlich als Physiotherapeutin arbeiten darf.
Zwei Fehler sind aber auf der Rechnung meiner Meinung nach:
Es steht drauf dass es sich um eine Umsatzsteuerfreie Behandlung handelt. Und soweit ich weiß ist dies ohne eine Verordnung von Artz oder HP nicht der Fall und es steht standardmäßig auf der Rechnung:
Verordnung vom 21.2.2018
Behandelt am 21.2.2018
Eine Verordnung hat es ja aber nicht gegeben...
Wie gehe ich nun mit diesem Fall um und welche Rechte habe ich?
Ich bin mir ziemlich sicher, dass diese Formfehler sie nicht von der Zahlungspflicht entbinden.
Aber was genau hat sie jetzt gegen mich in der Hand?
Kommt sie wirklich mit dieser linken Nummer aus der Zahlungspflich raus?
Sie bestreitet ja noch nicht mal die Leistung in Anspruch genommen zu haben...
Für eure Ratschläge wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße,
Jasmin
Wenn es keine Verordnung gab, du aber angibst, nach einer Verordnung behandelt zu haben, ist das erstmal Betrug!! Und wenn du zu diesem Zeitpunkt noch kein HP warst, hättest du sie, rein rechtlich betrachtet, gar nicht behandeln dürfen!! Entweder du bestehst auf deine Rechnung, musst dann aber eventuell mit dem Echo leben, das es u.U. zu ganz empfindlichen Geldstrafen für dich kommt, bzw. zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, bei der du DEFINITIV den kürzeren ziehen wirst, oder du hakst es als Lebenserfahrung ab und entgehst einem größeren Schaden!!!
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McMiki schrieb:
JasminPT schrieb am 1.10.18 21:57:
Hallo,
ich habe gerade ein Problem mit einer Selbstzahlerin die ich im Februar 2018 behandelt habe.
Ich habe im März 2018 die Fortbildung zum Physio HP gemacht und bin seit Mitte März also Physio HP.
Bis zu dem Zeitpunkt bat ich die Selbstzahler die zu mir in die Privatpraxis kamen immer eine Privatverordnung vom Arzt mit zu bringen, damit alles korrekt ist.
Diese Besagt Patienten Frau B. kam am 21.2. in die Behandlung und hatte dieses Rezept nicht dabei.
Ich habe dann wohl aus vermeintlicher Kulanz angeboten evtl. die Rechnung auf nach meiner HP Physio Prüfung zu datieren, um sie behandeln zu können.
Sie kam dann kein zweites mal weil sie lieber erst mal schauen wollte wie sich ihre schon laufende Osteopathie Behandlung entwickelt und die Behandlungen nicht parallel laufen lassen wollte. Meinte Sie würde sich dann wieder melden für den nächsten Termin etwas später. Als ich bis Mai nichts mehr gehört hatte schickte ich ihr eine Rechnung die korrekt auf den 21.2. ausgestellt hatte, da ich ein Falschdatum im Nachhinein erstens prinzipiell nicht machen wollte.
Sie bezahlte die Rechnung nicht und als ich Sie im Juli kontaktierte schrieb sie sie sei im Urlaub und würde bis Ende August bezahlen. Als dies nicht passiert war un ich ihr Anfang September wieder schrieb meinte sie ich solle ein Mahnverfahren starten und sie hätte Ende September wieder ein Gehalt und würde dann aber überweisen.
Ich habe ihr vor drei Tagen die zweite Mahnung geschickt und heute sehr dreiste SMS von ihr bekommen.
Sie sagt Ich hätte eine Behandlung abgerechnet zu der ich nicht befugt gewesen sei und damit wäre die Rechnung nichtig.
Dies stimmt natürlich nicht, da ich ihr eine ganz normale Rechnung für Physiotherapie mit dem korrekten Datum geschickt habe und ich natürlich als Physiotherapeutin arbeiten darf.
Zwei Fehler sind aber auf der Rechnung meiner Meinung nach:
Es steht drauf dass es sich um eine Umsatzsteuerfreie Behandlung handelt. Und soweit ich weiß ist dies ohne eine Verordnung von Artz oder HP nicht der Fall und es steht standardmäßig auf der Rechnung:
Verordnung vom 21.2.2018
Behandelt am 21.2.2018
Eine Verordnung hat es ja aber nicht gegeben...
Wie gehe ich nun mit diesem Fall um und welche Rechte habe ich?
Ich bin mir ziemlich sicher, dass diese Formfehler sie nicht von der Zahlungspflicht entbinden.
Aber was genau hat sie jetzt gegen mich in der Hand?
Kommt sie wirklich mit dieser linken Nummer aus der Zahlungspflich raus?
Sie bestreitet ja noch nicht mal die Leistung in Anspruch genommen zu haben...
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Wenn es keine Verordnung gab, du aber angibst, nach einer Verordnung behandelt zu haben, ist das erstmal Betrug!! Und wenn du zu diesem Zeitpunkt noch kein HP warst, hättest du sie, rein rechtlich betrachtet, gar nicht behandeln dürfen!! Entweder du bestehst auf deine Rechnung, musst dann aber eventuell mit dem Echo leben, das es u.U. zu ganz empfindlichen Geldstrafen für dich kommt, bzw. zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, bei der du DEFINITIV den kürzeren ziehen wirst, oder du hakst es als Lebenserfahrung ab und entgehst einem größeren Schaden!!!
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