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Sonnencreme Tube
23.04.2023 19:51
Hallo zusammen,

wir haben interessante Räumlichkeiten gefunden, ein kompletter Neubau mit Gewerbe Einheiten und Wohnungen . Laut Vermieter sind die Räume als gewerbliche Räume geführt…aber ich möchte mich absichern und noch mal an offiziellen Seite nachfragen ob dem wirklich so ist. Stichwort Nutzungsänderungsantrag?!
Nur wo? Bauamt? Und bekommt der Vermieter auch Wind davon?

Grüße!
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Hallo zusammen, wir haben interessante Räumlichkeiten gefunden, ein kompletter Neubau mit Gewerbe Einheiten und Wohnungen . Laut Vermieter sind die Räume als gewerbliche Räume geführt…aber ich möchte mich absichern und noch mal an offiziellen Seite nachfragen ob dem wirklich so ist. Stichwort Nutzungsänderungsantrag?! Nur wo? Bauamt? Und bekommt der Vermieter auch Wind davon? Grüße!
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Lars van Ravenzwaaij
23.04.2023 21:40
Gewerblich sagt nichts aus. Für unser Praxisgebäude, dass vorher als Büroraum verwendet wurde, musste trotzdem ein Nutzungsänderungsantrag wegen neuer Nutzung als Therapiepraxis gestellt werden. Zuständig ist das Bauamt.
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• JürgenK
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Gewerblich sagt nichts aus. Für unser Praxisgebäude, dass vorher als Büroraum verwendet wurde, musste trotzdem ein Nutzungsänderungsantrag wegen neuer Nutzung als Therapiepraxis gestellt werden. Zuständig ist das Bauamt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Gewerblich sagt nichts aus. Für unser Praxisgebäude, dass vorher als Büroraum verwendet wurde, musste trotzdem ein Nutzungsänderungsantrag wegen neuer Nutzung als Therapiepraxis gestellt werden. Zuständig ist das Bauamt.

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Sonnencreme Tube
24.04.2023 08:30
@Lars van Ravenzwaaij ok Danke! Kann man da als „Normalo“ einfach so anrufen und die geben einem Auskunft? Auch zb über Anzahl der benötigten Parkplätze?
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] ok Danke! Kann man da als „Normalo“ einfach so anrufen und die geben einem Auskunft? Auch zb über Anzahl der benötigten Parkplätze?
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Sonnencreme Tube schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij ok Danke! Kann man da als „Normalo“ einfach so anrufen und die geben einem Auskunft? Auch zb über Anzahl der benötigten Parkplätze?

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Lars van Ravenzwaaij
24.04.2023 10:27
@Sonnencreme Tube Natürlich kannst du da anrufen. Wie auskunftsfreudig und freundlich die Damen und Herren sind, ist von Amt zu Amt und von Person zu Person verschieden. 😇

Bedenke aber, der Antrag muss lt. den Baugesetze vom Bauherr gestellt werden. Das ist im Regelfall der Eigentümer.
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[mention]Sonnencreme Tube[/mention] Natürlich kannst du da anrufen. Wie auskunftsfreudig und freundlich die Damen und Herren sind, ist von Amt zu Amt und von Person zu Person verschieden. 😇 Bedenke aber, der Antrag muss lt. den Baugesetze vom Bauherr gestellt werden. Das ist im Regelfall der Eigentümer.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Sonnencreme Tube Natürlich kannst du da anrufen. Wie auskunftsfreudig und freundlich die Damen und Herren sind, ist von Amt zu Amt und von Person zu Person verschieden. 😇

Bedenke aber, der Antrag muss lt. den Baugesetze vom Bauherr gestellt werden. Das ist im Regelfall der Eigentümer.

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Kalle1
24.04.2023 12:23
Muss ein Architekt machen.
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Muss ein Architekt machen.
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Kalle1 schrieb:

Muss ein Architekt machen.

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Lars van Ravenzwaaij
24.04.2023 12:35
@Kalle1 Nö
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[mention]Kalle1[/mention] Nö
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Kalle1 Nö

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pt ani
24.04.2023 14:01
@Lars van Ravenzwaaij
In Niedersachsen muss es ein Architekt oder Bauingenieur machen. Bzw. den Antrag ausfüllen.
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] In Niedersachsen muss es ein Architekt oder Bauingenieur machen. Bzw. den Antrag ausfüllen.
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pt ani schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
In Niedersachsen muss es ein Architekt oder Bauingenieur machen. Bzw. den Antrag ausfüllen.

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Lars van Ravenzwaaij
24.04.2023 14:51
@pt ani Aber nur dann, wenn baulichen Änderungen, welche ein Fachplaner erfordern, vorgenommen werden.
Die Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage ist nach § 60 Absatz 2 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) verfahrensfrei, wenn das öffentliche Baurecht an die neue Nutzung weder andere noch weitergehende Anforderungen stellt.
In diesem Fall kann es der Bauherr auch in Niedersachsen komplett in Eigenregie machen (habe das vor einige Monate bei einem Projekt in Bramsche durchgeführt). 😉 Ist in NRW auch nicht anders.
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[mention]pt ani[/mention] Aber nur dann, wenn baulichen Änderungen, welche ein Fachplaner erfordern, vorgenommen werden. [zitat]Die Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage ist nach § 60 Absatz 2 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) verfahrensfrei, wenn das öffentliche Baurecht an die neue Nutzung weder andere noch weitergehende Anforderungen stellt.[/zitat] In diesem Fall kann es der Bauherr auch in Niedersachsen komplett in Eigenregie machen (habe das vor einige Monate bei einem Projekt in Bramsche durchgeführt). 😉 Ist in NRW auch nicht anders.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@pt ani Aber nur dann, wenn baulichen Änderungen, welche ein Fachplaner erfordern, vorgenommen werden.
Die Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage ist nach § 60 Absatz 2 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) verfahrensfrei, wenn das öffentliche Baurecht an die neue Nutzung weder andere noch weitergehende Anforderungen stellt.
In diesem Fall kann es der Bauherr auch in Niedersachsen komplett in Eigenregie machen (habe das vor einige Monate bei einem Projekt in Bramsche durchgeführt). 😉 Ist in NRW auch nicht anders.

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pt ani
24.04.2023 19:54
@Lars van Ravenzwaaij
Das hat unser Bauamt anders gesehen..
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Das hat unser Bauamt anders gesehen..
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pt ani schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
Das hat unser Bauamt anders gesehen..

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Lars van Ravenzwaaij
24.04.2023 20:37
@pt ani Tja, dann hat der zuständigen Sachbearbeiter seine eigene Auslegung der Gesetze oder hat es in deinem Fall nicht als verfahrensfrei eingestuft. Ich kann ja dein Fall nicht beurteilen. War es nicht so, dass du selbst und nicht der Bauherr (Eigentümer) die Nutzungsänderung beantragt hattest? Das könnte es schon erklären.

Leider sind Bauamt-Mitarbeiter häufig ein wenig eigensinnig. 😞 Das haben wir mit unser lokales Bauamt wegen eines weiteren Anbaus an unsere Praxisgebäude im vergangenen Jahr auch wieder erlebt. In den letzten 35 Jahren habe ich mit Bauämter schon so einiges erlebt.
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[mention]pt ani[/mention] Tja, dann hat der zuständigen Sachbearbeiter seine eigene Auslegung der Gesetze oder hat es in deinem Fall nicht als verfahrensfrei eingestuft. Ich kann ja dein Fall nicht beurteilen. War es nicht so, dass du selbst und nicht der Bauherr (Eigentümer) die Nutzungsänderung beantragt hattest? Das könnte es schon erklären. Leider sind Bauamt-Mitarbeiter häufig ein wenig eigensinnig. 😞 Das haben wir mit unser lokales Bauamt wegen eines weiteren Anbaus an unsere Praxisgebäude im vergangenen Jahr auch wieder erlebt. In den letzten 35 Jahren habe ich mit Bauämter schon so einiges erlebt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@pt ani Tja, dann hat der zuständigen Sachbearbeiter seine eigene Auslegung der Gesetze oder hat es in deinem Fall nicht als verfahrensfrei eingestuft. Ich kann ja dein Fall nicht beurteilen. War es nicht so, dass du selbst und nicht der Bauherr (Eigentümer) die Nutzungsänderung beantragt hattest? Das könnte es schon erklären.

Leider sind Bauamt-Mitarbeiter häufig ein wenig eigensinnig. 😞 Das haben wir mit unser lokales Bauamt wegen eines weiteren Anbaus an unsere Praxisgebäude im vergangenen Jahr auch wieder erlebt. In den letzten 35 Jahren habe ich mit Bauämter schon so einiges erlebt.

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pt ani
24.04.2023 22:27
Erst sollte ich beantragen, dann hat es doch der Vermieter gemacht.
Die BA Mitarbeiterin war gerade neu und bekannt dafür, ALLES GANZ genau und richtig machen zu wollen.
Was die alles angefordert hat, das war hanebüchend. Und hat eine Ewigkeit gedauert. Ein Jahr. Für eine Nutzungsänderung ohne statische Veränderungen, nur ein paar Meter Trockenbauwand confounded.
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• Amojoe
Erst sollte ich beantragen, dann hat es doch der Vermieter gemacht. Die BA Mitarbeiterin war gerade neu und bekannt dafür, ALLES GANZ genau und richtig machen zu wollen. Was die alles angefordert hat, das war hanebüchend. Und hat eine Ewigkeit gedauert. Ein Jahr. Für eine Nutzungsänderung ohne statische Veränderungen, nur ein paar Meter Trockenbauwand [emoji]confounded[/emoji].
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pt ani schrieb:

Erst sollte ich beantragen, dann hat es doch der Vermieter gemacht.
Die BA Mitarbeiterin war gerade neu und bekannt dafür, ALLES GANZ genau und richtig machen zu wollen.
Was die alles angefordert hat, das war hanebüchend. Und hat eine Ewigkeit gedauert. Ein Jahr. Für eine Nutzungsänderung ohne statische Veränderungen, nur ein paar Meter Trockenbauwand confounded.

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Lars van Ravenzwaaij
24.04.2023 23:16
@pt ani Das hört sich so ähnlich wie unser Sachbearbeiter an. 9 Monate für eine Baugenehmigung für ein 40 qm Wintergarten an unser Praxisgebäude. Dabei lag ein 2 Jahre alte Vorabgenehmigung eines anderen Sachbearbeiter schon vor. 😢
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[mention]pt ani[/mention] Das hört sich so ähnlich wie unser Sachbearbeiter an. 9 Monate für eine Baugenehmigung für ein 40 qm Wintergarten an unser Praxisgebäude. Dabei lag ein 2 Jahre alte Vorabgenehmigung eines anderen Sachbearbeiter schon vor. 😢
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@pt ani Das hört sich so ähnlich wie unser Sachbearbeiter an. 9 Monate für eine Baugenehmigung für ein 40 qm Wintergarten an unser Praxisgebäude. Dabei lag ein 2 Jahre alte Vorabgenehmigung eines anderen Sachbearbeiter schon vor. 😢

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Kalle1
25.04.2023 12:14
@Lars van Ravenzwaaij in NRW auf jeden Fall
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] in NRW auf jeden Fall
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Kalle1 schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij in NRW auf jeden Fall

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Lars van Ravenzwaaij
25.04.2023 12:19
@Kalle1 Nö, ich bin ja auch in NRW und auch da gibt es lt. BauO NRW in bestimmte Fälle Verfahrensfreiheit. Und dazu braucht es kein Architekt.
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[mention]Kalle1[/mention] Nö, ich bin ja auch in NRW und auch da gibt es lt. BauO NRW in bestimmte Fälle Verfahrensfreiheit. Und dazu braucht es kein Architekt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Kalle1 Nö, ich bin ja auch in NRW und auch da gibt es lt. BauO NRW in bestimmte Fälle Verfahrensfreiheit. Und dazu braucht es kein Architekt.

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Sonnencreme Tube
25.04.2023 14:45
@pt ani oh je mach mir keine Angst…sind auch Niedersachsen. Morgen ist die zuständige Person im Bauamt erst wieder zu sprechen…
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[mention]pt ani[/mention] oh je mach mir keine Angst…sind auch Niedersachsen. Morgen ist die zuständige Person im Bauamt erst wieder zu sprechen…
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Sonnencreme Tube schrieb:

@pt ani oh je mach mir keine Angst…sind auch Niedersachsen. Morgen ist die zuständige Person im Bauamt erst wieder zu sprechen…

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pt ani
25.04.2023 19:16
@Sonnencreme Tube Ich glaube bald, das ist eher personen- als länderabhängig.
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• Lars van Ravenzwaaij
[mention]Sonnencreme Tube[/mention] Ich glaube bald, das ist eher personen- als länderabhängig.
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pt ani schrieb:

@Sonnencreme Tube Ich glaube bald, das ist eher personen- als länderabhängig.

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Sonnencreme Tube schrieb:

Hallo zusammen,

wir haben interessante Räumlichkeiten gefunden, ein kompletter Neubau mit Gewerbe Einheiten und Wohnungen . Laut Vermieter sind die Räume als gewerbliche Räume geführt…aber ich möchte mich absichern und noch mal an offiziellen Seite nachfragen ob dem wirklich so ist. Stichwort Nutzungsänderungsantrag?!
Nur wo? Bauamt? Und bekommt der Vermieter auch Wind davon?

Grüße!

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Sportfreak
26.04.2023 22:56
Zuständig ist so oder so der Eigentümer. Wenn du Mieter bist, auf jeden Fall im Mietvertrag rein schreiben, dass nur wenn die Nutzung als Physiotherapiepraxis zugelassen ist, der Mietvertrag auch gültig ist bzw. zustande kommt. Kann aber tatsächlich dauern. Und ja, personenabhängig neben dem Bundesland ist es auch ... viel Glück. Ich habs grad durch... :-)
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• Lars van Ravenzwaaij
Zuständig ist so oder so der Eigentümer. Wenn du Mieter bist, auf jeden Fall im Mietvertrag rein schreiben, dass nur wenn die Nutzung als Physiotherapiepraxis zugelassen ist, der Mietvertrag auch gültig ist bzw. zustande kommt. Kann aber tatsächlich dauern. Und ja, personenabhängig neben dem Bundesland ist es auch ... viel Glück. Ich habs grad durch... :-)
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Sportfreak schrieb:

Zuständig ist so oder so der Eigentümer. Wenn du Mieter bist, auf jeden Fall im Mietvertrag rein schreiben, dass nur wenn die Nutzung als Physiotherapiepraxis zugelassen ist, der Mietvertrag auch gültig ist bzw. zustande kommt. Kann aber tatsächlich dauern. Und ja, personenabhängig neben dem Bundesland ist es auch ... viel Glück. Ich habs grad durch... :-)



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